Bitte helft mir!Autoverkauf und jetzt Betrugsvorwürfe!!!
Hallo
kurz zu meiner Geschichte!Hatte vor ca nem halben Jahr nen Audi 80 B4 2.3 für ca 1400 Euro gekauft!War ca ne Stunde fahrt entfernt und angeblich 159000 km gelaufen!OK!Dort hin gefahren...das Auto stand in ner kleinen Werkstatt wo ich auf zwei Brüder traf die mir das Auto verkaufen wollten!Das Auto mit meinem Kumpel (KFZ-Mechaniker) auf der Bühne angeschaut!Alles ok gewesen...Technisch einwandfrei und Tüv wollten die bei Kauf neu machen!Gesagt ,getan!NE Woche später hab ich das Auto mit neuem Tüv,welcher am selben Tag gemacht wurde dann gekauft!Hab mir dann noch ein Sportfahrwerk rein gehängt und ein bisschen sonstigen Schnickschnack ...Habe das Auto ca. 2 Monate gefahren und musste es zum damaligen Zeitpunkt wegen Privaten Gründen wieder her geben:-(Ein Käufer kam extra von Köln, und hat ihn dann gekauft!Einziger Mängel der gravierend war,war das die Heizung nicht mehr funktionierte...dies hat er gewusst und hat es dann auch so abgekauft!Kaufvertrag wurde natürlich gemacht und Gewährleistungsansprüche und natürlich Garantieansprüche wurden abgelehnt!am selben Abend rief er mich an und beschwerte sich wieder über die Heizung...machte das ganze Auto schlecht und wollte es sofort wieder zurück geben!!!Natürlich bin ich nicht drauf eingegangen und habe abgelehnt!Nicht das ich ein schlechtes Gewissen hatte,denn das Auto war wirklich in gutem Zustand!
Zwei Tage später bin ich ihm noch entgegen gekommen und wollte ihm 100 Euro überweisen für die Heizung!Das bejate er zuerst,doch noch am selben Abend wollte er zum Rechtsanwalt und das Auto einfach wieder zurück geben!Zwei Wochen später kam der Brief:-(
Vorwurf:Arglistige Täuschung meiner Seits,ich hätte das Auto mit von mir versteckten Mängeln verkauft!!Ich war auf 180,hatte aber einen Zeugen beim Verkauf dabei der mir bestätigt das dem Käufer vor Ort über die Mängel bescheid gesagt wurde!
Naja natürlich hat mein Rechtsanwalt ein paar nette Briefe zurück geschrieben und dann war auch erstmal Ruhe!War ja auch eigentlich klar das er damit nicht durchgekommen wäre!
Vor einer Woche kam ein neuer Brief!Der gegnerische Anwalt hat heraus gefunden das das Auto schon im Jahre 2008 über 260000 km drauf gehabt haben sollte und es seit 2008 stillgelegt war!Ich wusste nicht mehr was ich sagen sollte!!Dem Auto hatte man das an keiner Stelle angesehen,nicht an den Sitzen nicht am Lenkrad ,nirgens!Ein Scheckheft war natürlich nicht vorhanden!!Ich hab dan den Kaufvertrag raus gesucht und der wurde mir damals natürlich vom Verkäufer unterschrieben!Und die Kilometer standen auch auf dem Vertrag ...159000...Das Problem war aber das der Verkäufer sich als letzter Halter ausgegeben hat und auch mit dessen Namen unterschrieben hat!Fakt ist aber,das der letzte Halter das Auto schon seit 2008 nicht mehr bessesen hat und er mir somit das Auto gar nicht verkauft haben kann!Jetzt wird mir vorgeworfen den Kaufvertrag gefälscht zu haben und die Kilometer zurück gedreht zu haben!!!Meine Fresse!Ich hab die Telefonnummer und die Anschrift von den Typen wo ich es gekauft habe!Später folgt das nächste Gespräch mit meinem Anwalt!Könnt ihr mir soweit folgen??
Was sagt ihr dazu??
70 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von DJ_Grony
wenn dir der Audi-Partner bestätigt, dass das Fahrzeug beim letzten Service bei Audi, mehr als die 159.000 km hatte, hast du den Beweis, dass der Vorbesitzer gedreht hat. somit kannst du ihn belangen und du bist quasi fein raus....
verstehst???wenn das Auto z.B. mit 170.000 beim Service war und danach wird er dir mit 159.000 verkauft, stimmt was net....
Also hab grad angerufen!!!Der Audi war 2007 mit 240000km bei Audi zum Service oder Reperatur etc...
ABBBBER: Ich kann jetzt immernoch nicht beweisen das ich den Tacho NICHT zurück gedreht habe...wie auch??Ich Könnte ihn ja mit diesen 240000km gekauft haben und ihn dann zurück gedreht haben!!!Und genau das ist ja mein Problem
Zitat:
Original geschrieben von ChrisR.666
Also hab grad angerufen!!!Der Audi war 2007 mit 240000km bei Audi zum Service oder Reperatur etc...Zitat:
Original geschrieben von DJ_Grony
wenn dir der Audi-Partner bestätigt, dass das Fahrzeug beim letzten Service bei Audi, mehr als die 159.000 km hatte, hast du den Beweis, dass der Vorbesitzer gedreht hat. somit kannst du ihn belangen und du bist quasi fein raus....
verstehst???wenn das Auto z.B. mit 170.000 beim Service war und danach wird er dir mit 159.000 verkauft, stimmt was net....
ABBBBER: Ich kann jetzt immernoch nicht beweisen das ich den Tacho NICHT zurück gedreht habe...wie auch??Ich Könnte ihn ja mit diesen 240000km gekauft haben und ihn dann zurück gedreht haben!!!Und genau das ist ja mein Problem
doch,du kannsts beweisen.. du hast doch den Kaufvertrag, mit den 159.000 km...... der Verkäufer (erstmal egal wer des war) hat dir mit dem Vertrag versichert, dass das Auto 159.000 km drauf hat... nur hast du aber den beweis, dass er rumgeschraubt hat, sonst wäre das auto ja nicht mit 240.000 km bei Audi gewesen.....
und du hast nen zeugen, der beweist, dass das auto beim kauf aufm tacho 159.000 km hatte.....
Zitat:
Original geschrieben von DJ_Grony
doch,du kannsts beweisen.. du hast doch den Kaufvertrag, mit den 159.000 km...... der Verkäufer (erstmal egal wer des war) hat dir mit dem Vertrag versichert, dass das Auto 159.000 km drauf hat... nur hast du aber den beweis, dass er rumgeschraubt hat, sonst wäre das auto ja nicht mit 240.000 km bei Audi gewesen.....Zitat:
Original geschrieben von ChrisR.666
Also hab grad angerufen!!!Der Audi war 2007 mit 240000km bei Audi zum Service oder Reperatur etc...
ABBBBER: Ich kann jetzt immernoch nicht beweisen das ich den Tacho NICHT zurück gedreht habe...wie auch??Ich Könnte ihn ja mit diesen 240000km gekauft haben und ihn dann zurück gedreht haben!!!Und genau das ist ja mein Problem
und du hast nen zeugen, der beweist, dass das auto beim kauf aufm tacho 159.000 km hatte.....
Ja das dachte ich bis zu heutigen Tag auch"" Was die alle von mir wollen,,,ich hab ja den Kaufvertrag das ich das Auto mit 159000km gekauft habe"""ABER:Heute kam eben der Brief wo mir unterstellt wurde ich habe genau diesen Kaufvertrag gefälscht und quasi die Kilometer selbst zurück gedreht!!!Ich soll ihn deshalb gefälscht haben,weil derjenige Verkäufer nicht mit seinem Namen unterschrieben hat,sondern mit dem auf dem der Audi zuletzt zugelassen war...Also: Verkäufer A hat das Auto 2008 irgendwo in Zahlung gegeben.Käufer B hat es von dort gekauft ...hat es dann mir verkauft und sich als Verkäufer A ausgegeben
Genau ;-) ist doch total super !
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Wisst ihr was ich meine??:-)Ich habe zwar die Nummer und Anschrift von demjenigen von dem ich das Auto abgekauft habe...aber da dieser nicht mit seinem richtigen Namen unterschrieben hat,könnte dieser sagen :"Was??Ich habe niemandem ein Auto verkauft""...die einzige Möglichkeit sind meine Zeugen
Genau aus diesem Grund gleicht man eigentlich die Daten von dem Verkäufer mit den im Kaufvertrag eingetragenen Angaben und der Unterschrift ab.
Dafür gibts sowas wie den sog. Personalausweiß.
Wenn der Verkäufer was dagegen hat, kaufe ich das Auto logischerweise nicht.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von eumex10
Genau ;-) ist doch total super !
Das kkam etwas zu spät von mir .!
Das ist richtig Scheiße für dich die Welt ist schlecht was sagt dein Anwalt zu der ganzen sache ?
dann helfen dir nur noch die Zeugen..... aber ein Gutachter für Schriften kann beweisen, dass du nicht die Unter schrift geschrieben hast..... wenns wirlich vor Gericht geht, kannst du das Testen lassen...
Jeder Mensch hat eine unterschiedliche Art, etwas zu schreiben.... das kann man beweisen....
Zitat:
Original geschrieben von DJ_Grony
wenn dir der Audi-Partner bestätigt, dass das Fahrzeug beim letzten Service bei Audi, mehr als die 159.000 km hatte, hast du den Beweis, dass der Vorbesitzer gedreht hat. somit kannst du ihn belangen und du bist quasi fein raus.......
nein. denn wie der TE im Eingangspost geschrieben hat:
Zitat:
Original geschrieben von ChrisR.666
....Jetzt wird mir vorgeworfen den Kaufvertrag gefälscht zu haben und die Kilometer zurück gedreht zu haben!!!...
man wirft ihm vor bei seinem "kauf" den Wagen mit 2xx.xxxkm gekauft zu haben und hinterher diesen kaufvertrag gefälscht zu haben. Man stellt die Rechtmäßigkeit und damit die Beweiskraft des Vetrages in Frage.
und genau dieser Vetrag:
Zitat:
Original geschrieben von ChrisR.666
...Nen Kaufvertrag habe ich damals gemacht!Da steht drin Das TÜV und AU neu gemacht werden,es sich um den originalMotor handelt,er keinen Unfallschaden hatte ,die Fahrgestellnummer die Kilometer,das Baujahr!Eigentlich alles ganz normal!Ich hab halt meine Anschrift rein geschrieben,aber der Verkäufer hat nur seinen Namen Vornamen Postleitzahl und Ort rein geschrieben..unten hat er dann ganz normal. unterschrieben!Nur halt mit einem anderen Namen...nämlich den des Vorbesitzers...er war ja eigentlich nur Wiederverkäufer und es war nicht auf ihn zugelassen!
beim fett markierten, da fragt man sich schon obs noch geht.
Wiederverkauf hat damit nix zu tun. Du kannst nicht einfach mit nem anderen Namen unterschreiben, das sagt einem eigentlich der gesunde Menschenverstand.
Es ist ein Kaufvertrag. Also gehts darum, dass der
Eigentümereiner Sache diese an einen anderen verkauft.
Eigentümer war dein Verkäufer, nicht der letzte Halter. Zumindest wenn das alles mit rechten Dingen zuging.
Der halter hat mit nem Kaufvertrag nichts zu tun. Wenn (gedankenspiel) du den wagen nicht zugelassen hättest (nicht halter gewesen wärst) hättest Du dann deinen Kaufvertrag auch mit dem Namen des letzten Halters unterschrieben ?
Da du das so akzeptiert hast ist das jetzt erstmal ein "fehler" der auf deinem Mist liegt.
Die Frage die sich stellt ist, ob dieser Kaufvertrag des TE rechtlich so überhaupt wirksam ist. Ich würde vermuten nein.
so und das was bopp19 schrieb:
Zitat:
Original geschrieben von Bopp19
Ich denke hier sollte man doch zwei Dinge auseinanderhalten.Zum einem die eventuellen Ansprüche die der Themenstarter gegenüber dem Verkäufer hat und zum Anderen ob der Themenstarter dem Käufer gegenüber haftungspflichtig ist.Er ist es da das KFZ nicht die zugesicherte Eigenschaft(KM Stand) hat die er Ihm zugesichert hat.
genau das ist so erstmal richtig.
Du haftest für deinen Verkaufsvetrag, dein Verkäufer für den seinen.
Für dich ist erstmal von Belang welche Ansprüche dein käufer dir gegenüber hat, und "privatverkauf unter Ausschluß.." bedeutet in dem fall gar nix. Es geht um versteckte Mängel (und ob Du von ihnen wusstest) - für die Du immer haftest (solange sie dir bekannt waren)
beispiel: du weisst dass das getriebe deines Wagens kurz vorm verrecken ist (weils dir ne Werkstatt bei der Inspektion gesagt hat) sagst aber nix davon. dem käufer geht das getriebe kaputt, und er versucht dir das anzuhängen. jetzt muss der käufer beweisen dass du davon wusstest und diesen Mangel verschwiegen hast. Das dürfte (generell) schwierig werden. Findet er aber zb das Inspektionsprotokoll im Wagen und darauf steht "getriebe kurz vorm exitus" hat er diesen Nachweis -> dein Pech.
Fehlerbehebung:
1. Anwalt hast Du - gut.
2. als erstes wird wahrscheinlich dein Verkaufsvertrag angegangen werden.
Auch da sind wieder zwei sachen zu unterscheiden. 1. der zivilrechtliche Aspekt (die sache hat nicht die im Kaufvetrag zugesicherten eigenschaften) der deinem käufer gewisse [harmlose] Rechte einräumt, (nachbesserung, Wandlung, Rückritt) und 2. der strafrechtliche Aspekt, der darin besteht dass Du den tachostand manipuliert haben sollst zum Zwecke der Bereicherung (täuschung, urkundenfälschung, und was weiss ich)
3. Wenn du den straftrechtlichen Aspekt abwenden kannst, und den zivilrechtlichen erfüllst (den wagen zurücknimmst) dann könnte man annehmen dass der strafrechtliche evtl "unter den Tisch fällt". Das klingt mehr nach Bananenrepublik als es ist.
- In dem Fall müsstest Du dann als nächsten Schritt deinen verkäufer angehen (mit den gleichen beiden Aspekten).
4. Eine andere Sache wäre dass man von vornheiren diskutieren könnte, dass dein Kaufvertrag unwirksam war, weil dein Verkäufer nie "korrekt" unterschrieben hat. In dem Fall wärst Du nie Eigentümer der Sache geworden, dein Verkaufvertrag rechtlich ebenfalls unwirksam.
5. Verkompliziert wird das Ganze dadurch dass Du ja verbesserungen der Sache vorgenommen hast (ventilschaftdichtungen) und diese auch einen Wert darstellen.
Die SAche ist recht kompliziert - und ich würde doch deutlich anraten dass mit deinem Anwalt komplett durchzudiskutieren, welche Möglichkeiten es gibt. Du wirst in keinem Lösungsansatz drumrum kommen mehr über deinen Verkäufer rauszufinden als nen Namen/Anschrift/telefonnummer. Stimmt das als Angabe denn alles überhaupt?
In diesem Forum wird dazu wahrscheinlich nicht viel Sinnvolles bei rauskommen.
Es geht halt um nen Streitwert von grademal 1500€ oder? Doof is halt der Vorwurf der Vertragsfälschung. Das schlimmste was passieren kann is doch das du die Kohle zurück zahlen musst? Und beweisen das du den Tacho nich gedreht hast?
Zitat:
Original geschrieben von ChrisR.666
Wisst ihr was ich meine??:-)Ich habe zwar die Nummer und Anschrift von demjenigen von dem ich das Auto abgekauft habe...aber da dieser nicht mit seinem richtigen Namen unterschrieben hat,könnte dieser sagen :"Was??Ich habe niemandem ein Auto verkauft""...die einzige Möglichkeit sind meine Zeugen
darauf wirds hinauslaufen.
Wie dem auch sei - der strafrechtliche Aspekt deines Verkaufs (tachomanipulation, Urkundenfäschung) stellt für Dich die weit größere Bedrohung dar als der zivilrechtliche wo es "nur" um 1500€ geht.
Bei der Tachomanipulation kann ne Vorstrafe drohen, bei der zivilrechtlichen nur der finanzielle Schaden von 1500€.
was ist mit dem Verkäufer in dessem Namen der jenige unterschrieben hat, der dir den wagen verkauft hat?Kann er nich einen Vertrag vorweissen das er den wagen an deinen Verkäufer verkauft hat und iHm somit die urkundenfälschung nachweisen?
Am Montag kann ich erst wieder mit meinem Anwalt reden!
Ich habe die Telefonnumer und die Adresse wo mir das Auto in einer kleinen Privatwerkstatt verkauft wurde!
Ich werde in Absprache mit meinem Anwalt diejenigen die mir das Auto verkauft haben anzeigen...wegen Betrug!!Dafür habe ich Zeugen und ich kann mir nicht vorstellen das jemand so dumm ist und es soweit kommen lässt!Ich versuche dadurch zu beweisen das diese Typen mir schon ein manipulierstes Auto verkauft haben!Wenn sie es zugeben sollten,versuche ich das sie demjenigen der das Auto momentan hat,sein Geld zurück geben!Vieleicht sind die ja so schlau und zahlen freiwillig bevor sie in den Knast gehen!
Könnte echt ausrasten und denen am liebsten nen kleinen Besuch abstatten
was ist mit dem Verkäufer der das deinem Verkäufer verkauft hat? hat der evtl noch nen Vertrag und kann nachweisen das er deinen nie unterschrieben hat?