Bitte helft mir!Autoverkauf und jetzt Betrugsvorwürfe!!!

Audi

Hallo
kurz zu meiner Geschichte!Hatte vor ca nem halben Jahr nen Audi 80 B4 2.3 für ca 1400 Euro gekauft!War ca ne Stunde fahrt entfernt und angeblich 159000 km gelaufen!OK!Dort hin gefahren...das Auto stand in ner kleinen Werkstatt wo ich auf zwei Brüder traf die mir das Auto verkaufen wollten!Das Auto mit meinem Kumpel (KFZ-Mechaniker) auf der Bühne angeschaut!Alles ok gewesen...Technisch einwandfrei und Tüv wollten die bei Kauf neu machen!Gesagt ,getan!NE Woche später hab ich das Auto mit neuem Tüv,welcher am selben Tag gemacht wurde dann gekauft!Hab mir dann noch ein Sportfahrwerk rein gehängt und ein bisschen sonstigen Schnickschnack ...Habe das Auto ca. 2 Monate gefahren und musste es zum damaligen Zeitpunkt wegen Privaten Gründen wieder her geben:-(Ein Käufer kam extra von Köln, und hat ihn dann gekauft!Einziger Mängel der gravierend war,war das die Heizung nicht mehr funktionierte...dies hat er gewusst und hat es dann auch so abgekauft!Kaufvertrag wurde natürlich gemacht und Gewährleistungsansprüche und natürlich Garantieansprüche wurden abgelehnt!am selben Abend rief er mich an und beschwerte sich wieder über die Heizung...machte das ganze Auto schlecht und wollte es sofort wieder zurück geben!!!Natürlich bin ich nicht drauf eingegangen und habe abgelehnt!Nicht das ich ein schlechtes Gewissen hatte,denn das Auto war wirklich in gutem Zustand!
Zwei Tage später bin ich ihm noch entgegen gekommen und wollte ihm 100 Euro überweisen für die Heizung!Das bejate er zuerst,doch noch am selben Abend wollte er zum Rechtsanwalt und das Auto einfach wieder zurück geben!Zwei Wochen später kam der Brief:-(
Vorwurf:Arglistige Täuschung meiner Seits,ich hätte das Auto mit von mir versteckten Mängeln verkauft!!Ich war auf 180,hatte aber einen Zeugen beim Verkauf dabei der mir bestätigt das dem Käufer vor Ort über die Mängel bescheid gesagt wurde!
Naja natürlich hat mein Rechtsanwalt ein paar nette Briefe zurück geschrieben und dann war auch erstmal Ruhe!War ja auch eigentlich klar das er damit nicht durchgekommen wäre!
Vor einer Woche kam ein neuer Brief!Der gegnerische Anwalt hat heraus gefunden das das Auto schon im Jahre 2008 über 260000 km drauf gehabt haben sollte und es seit 2008 stillgelegt war!Ich wusste nicht mehr was ich sagen sollte!!Dem Auto hatte man das an keiner Stelle angesehen,nicht an den Sitzen nicht am Lenkrad ,nirgens!Ein Scheckheft war natürlich nicht vorhanden!!Ich hab dan den Kaufvertrag raus gesucht und der wurde mir damals natürlich vom Verkäufer unterschrieben!Und die Kilometer standen auch auf dem Vertrag ...159000...Das Problem war aber das der Verkäufer sich als letzter Halter ausgegeben hat und auch mit dessen Namen unterschrieben hat!Fakt ist aber,das der letzte Halter das Auto schon seit 2008 nicht mehr bessesen hat und er mir somit das Auto gar nicht verkauft haben kann!Jetzt wird mir vorgeworfen den Kaufvertrag gefälscht zu haben und die Kilometer zurück gedreht zu haben!!!Meine Fresse!Ich hab die Telefonnummer und die Anschrift von den Typen wo ich es gekauft habe!Später folgt das nächste Gespräch mit meinem Anwalt!Könnt ihr mir soweit folgen??

Was sagt ihr dazu??

70 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von ChrisR.666


Oder mir das Geld von meinem Verkäufer zurück geben lassen und ihm das Auto wieder hin stellen...

Denn er hat es ja anscheinend arglisig getäuscht verkauft...

So meinte ich das ja.

Dein Käufer hat mit deinem Verkäufer ja nichts zu tun, darum wirds wohl nur so gehen, das alles nacheinander Rückabgewickelt wird.

Was sagt denn der Anwalt?

Vieleicht könnte man mal deinen Verkäufer anrufen und ihn mit dem Vorwurf des Betruges, Urkundenfälschung beschuldigen. (Vieleicht fallen dem Anwalt noch paar schlimme Worte ein😁 ) Eventuell nimmt er das Auto dann freiwillig zurück.

Da fällt einem nur eins ein..... DEUTSCHLAND!
Und es wird von Tag zu Tag schlimmer! Kannst bei Ebay nicht mal einen Nagel verkaufen, ohne gefahr zu laufen, daß der Käufer sich später über den zu hohen Kohlenstoffanteil im Stahl beschwert. Und das Schlimme an der Sache ist, daß sowas vom Gesetzgeber nicht sinnvoller geregelt ist. Solange man wegen 50,- € Leute vor's Bundesverfassungsgericht zerren kann.... wird es auch immer wieder Leute geben, die das unter Zuhilfenahme von windigen Anwälten tun werden.
Bin ja mal gespannt, wann sich die Verlage bei MT melden, weil hier ab und zu Scans von Schaltplänen oder Handbüchern geuppt werden.

Ich bekam vor 3 Jahren auch ein Schreiben von einem Anwalt. Ich hätte die Garage seines Mandanten "zugeparkt", so dass dieser sein Mercedes-Coupé nicht rausfahren konnte und mit dem Taxi zum Dienst fahren mußte.
Ich hatte ja an dem Morgen auch schon ein Knöllchen dran, welches nach Vorlage dieses Fotos (gleich früh geschossen) unmittelbar von der Behörde zurückgezogen wurde.
Nachdem ich dem echt zähen Anwalt ein paar Fotos mit Maßen zugesandt hatte, ihm geschrieben hatte, er solle seinem Mandanten raten, sein Geld nicht für Anwaltseinsätze.... sondern für Fahrstunden verwenden.... ihm vorgeschlagen habe, ich würde jeden PKW unter diesen Umständen vor- und rückwärts ein- und ausparken... war Ruhe.
Aber man muß mal überlegen..... so ein Schwachsinn!!! Der Garagenbesitzer (ein Nachbar) hätte mich auch wachklingeln können, damit ich meinen Wagen wegfahre. Nun hat er sich eine blutige Nase geholt und die Kosten komplett selbst zu tragen. Den Knöllchenverteilern wollte ich auch noch was sagen.. aber auf dem Revier wußte man angeblich nicht, wer Nachtschicht gehabt hätte. Naja, Korpsgeist!

Es handelte sich um die rechte Garage und meinen Audi rechts. Voll zugeparkt!!! Der Wagen vor mir, der entgegen der Fahrtrichtung geparkt ist... hatte natürlich KEIN Knöllchen. Keine Einbahnstraße.

Bild #203740409

Und man stelle sich vor, unter den 1.742.168 Mitgliedern ist auch der Verkäufer, der dir die Gurke angedreht hat und liest jetzt schön mit. Dein Anwalt würde sich bedanken, wenn der Gegner jeden Schritt kennt.
Es ist schön, wenn solche Themen auch hier angesprochen werden. Ich würde aber erst was schreiben, wenn die Sache abgeschlossen ist. Ich denke nicht dass hier jemand eine Rechtsberatung machen kann. Sicher bekommst du hier persönliche Meinungen die von Emotionen getragen sind, dir aber nicht weiterhelfen.
Es soll sich hier niemand angegriffen fühlen, ist halt meine Meinung zur Sache.

Wünsche dir aber trotzdem viel Glück in der Sache.

Gruß
Peter

wenn man ohne garantie verkauft,ist das doch gekauft wie gesehen, oder nicht?

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Zitat:

Original geschrieben von derHan


wenn man ohne garantie verkauft,ist das doch gekauft wie gesehen, oder nicht?

Nein, auch beim Privatkauf gilt:

Wenn du von einem gröberen Mangel weißt und du ihm nichts davon erzähltst ist es Arglistig verschwiegen. Dann kann er dich auch als Privater belangen.

Bei kleineren Mängel oder wenn er dich nicht danach fragt ist es ein Zweifelsfall, aber wie hier wo wir über den KM-Stand des Fahrzeugs reden ist es klar.

Zitat:

Original geschrieben von 100avantquattro


Ich bekam vor 3 Jahren auch ein Schreiben von einem Anwalt. Ich hätte die Garage seines Mandanten "zugeparkt", so dass dieser sein Mercedes-Coupé nicht rausfahren konnte und mit dem Taxi zum Dienst fahren mußte.

Ist nicht laut StvO das Parken vor hinter und gegenüber von Ein-Ausfahrten und Garagen verboten?

Zitat:

Original geschrieben von sirpomme



Zitat:

Original geschrieben von ChrisR.666


Oder mir das Geld von meinem Verkäufer zurück geben lassen und ihm das Auto wieder hin stellen...

Denn er hat es ja anscheinend arglisig getäuscht verkauft...

So meinte ich das ja.
Dein Käufer hat mit deinem Verkäufer ja nichts zu tun, darum wirds wohl nur so gehen, das alles nacheinander Rückabgewickelt wird.
Was sagt denn der Anwalt?
Vieleicht könnte man mal deinen Verkäufer anrufen und ihn mit dem Vorwurf des Betruges, Urkundenfälschung beschuldigen. (Vieleicht fallen dem Anwalt noch paar schlimme Worte ein😁 ) Eventuell nimmt er das Auto dann freiwillig zurück.

Mit dem kann ich leider erst wieder am Montag reden...!Aber ich muss meinen Verkäufer angehen und ihm wird wohl nichts anderes übrig bleiben,denn alles spricht gegen ihn!

Was Du gegen den Verkäufer machst ist doch komplett Dein Ding. Wenn der Dich verarscht hat musste Dich darum kümmern. Der jetzige Käufer kann doch nix dafür.
Der hat von Dir gekauft und der schwarze Peter liegt nun mal bei Dir. Gegen den Verkäufer kannste erstmal im nächsten Schritt vorgehen.

Was will der Käufer eigentlich von Dir? Preisnachlass oder Wandlung?

Zitat:

Original geschrieben von NoNameHR


Was Du gegen den Verkäufer machst ist doch komplett Dein Ding. Wenn der Dich verarscht hat musste Dich darum kümmern. Der jetzige Käufer kann doch nix dafür.
Der hat von Dir gekauft und der schwarze Peter liegt nun mal bei Dir. Gegen den Verkäufer kannste erstmal im nächsten Schritt vorgehen.

Was will der Käufer eigentlich von Dir? Preisnachlass oder Wandlung?

Das wird ja der nächste Schritt sein,das ich gegen meinen Verkäufer gehe!Mein Anwalt meinte aber auch das sich der jetzige Käufer an meinen damaligen Verkäufer wenden soll!Weil es jetzt nicht mehr mein Problem sei...also das hat mein Anwalt gesagt!Das war natürlich vor den Fälschungsanschuldigungen!!!Wie gesagt ich kann leider erst am Montag mit meinem anwalt reden!Der Käufer will das ich das Auto gegen das Geld tausche!Das Geld hab ich momentan aber nicht,da ich ja auch wieder ein Auto gebraucht habe!!Naja mein nächster Zug ist zu Beweisen das ich nicht den KM Stand zurück gedreht habe!Ich habe zwei Zeugen ,eine SMS das ich das Auto von dem Typen gekauft habe,seine Anschrift!Dann werde ich noch heraus finden woher das Auto gekauft hat und dann hab ich ihn!Normalerweise müssten zwei Zeugen Aussagen unter Eid schon reichen,dass das Auto bei Kauf 159000 km drauf hatte!Wenn er mir die Kohle nicht rüber schiebt,dann gehts zur Anzeige!!Problem ist nur das ich auch was in das Fahrzeug investiert habe und es auch noch mit ein wenig Gewinn verkauft habe

wie siehts inzwischen aus?

@Chris: wie hats geendet? oder läuft das Ganze noch??

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