bis zu 30.06.2006 1000€ sparen beim kauf eines Neuwagen!

VW Passat B6/3C

Bis zum 30.06.2006 1000€ sparen beim Kauf eines Neuwagen!

Hallo

Nachdem ich mich nun mit mehreren Händler unterhalten habe und mit Ihnen Angebote bsprochen und ausgehandelt habe, habe ich gestern meinen neuen Passat Variant bei einem privaten Händler gekauft. Er hat da scheinbar einen bekannten, der bei VW arbeitet und über welchen er dann den Wagen für mich bestellt.

So, nachdem wir uns dann etwas unterhalten hatte, hatte er mir gesagt, dass es bei VW bis zum 30.06.2006 (bin mir nicht mehr 100% sicher) eine Aktion gibt, die übrigens schon seit 2005 läuft, und zwar bekommen alle Führerscheinneulinge, die den Führerschein noch keine 15 Monate (früher waren es mal 18 Monate) 1000€ Gutschrift. Ausserdem kann der Führerscheinneuling für eine Nachschule bei der Fahrschule zur probezeitverkürzung einen 250€ Gutschein von VW einlösen.

Mein Händler gab mir nun den Tip, mir in der Verwandtschaft, Freundeskreis etc. einen Führerscheinneuling zu suchen, der eben diesen Neuwagen für mich kauft.

Ich lasse dann den Variant eben auf diesen Neuling zu und mache eine Tageszulassung und danach bekomme ich den Wagen.

Vielleicht hilft der Tip dem Einen oder Anderen weiter und erspart ihm 1000€.

Hier nur nochmal meine aktuelle Konfiguration:

Zitat:

Passat Variant Sportline
140 PS Diesel ohne Rußpartikelfilter
6-Gang-Schaltgetriebe
Außenfarbe: deep black perleffekt
Innenfarbe schwarz
Business paket
Klimaautomatik
Multifunktionslenkrad
Xenonscheinwerfer
RCD 300 4x20 Watt 8 Lautsprecher
parkPilot
AutoHold
Winterpaket 3 ( Frontscheibe beheizt )
Reserverad in Fahrbereifung auf Stahlfelge
heckscheiben und Seitenscheiben zu 65% abgedunkelt
Anhängerkupplung

Listenpreis: 33.668€
Mein persönlicher Kaufpreis inkl. Werksabholung für 300€ (ab 1.4. kostet die Abholung in WOB anstatt 250€ 300€) ist 28.590€ was also knappe 15% Preisnachlass ausmacht.

MfG

52 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tietze83


Bedenklich finde ich jedoch, wie manche mit Behindertenrabetten verfahren. Das regt schon zum Nachdenken an.

Da man um in den Genuss dieses Rabattes zu bekommen meist nicht mehr selber fährt (Behinderung über 50% und Merkzeichen G (gehbehindert) aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B (blind)) werden solch rabattierte Fahrzeuge zwangsläufig von anderen Personen bewegt.

Zitat:

Original geschrieben von Miah


Also wenn es an eine Haltedauer gebunden wäre, würde es
sich wohl garnicht lohnen, da die Versicherungsbeiträge für
einen Führerscheinneuling nicht gerade niedrig sind...

es gäbe für führerscheinneulinge spezielle "fahranfänger" tarife für die versicherung.

außerdem könnte man sie den SF-Rabatt von jemand anders ausleihen.

Zitat:

Original geschrieben von pv125


Da man um in den Genuss dieses Rabattes zu bekommen meist nicht mehr selber fährt (Behinderung über 50% und Merkzeichen G (gehbehindert) aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B (blind)) werden solch rabattierte Fahrzeuge zwangsläufig von anderen Personen bewegt.

es gibt viele behinderte, denen man ihre behinderung wirklich nicht ansieht.

eine gehbehinderung mit 50% heißt noch lange nicht, dass derjenige im rollstuhl sitzt.

@WV-Verkäufer

Entschuldigung angenommen.

Zitat:

Original geschrieben von Miah


Also wenn es an eine Haltedauer gebunden wäre, würde es
sich wohl garnicht lohnen, da die Versicherungsbeiträge für
einen Führerscheinneuling nicht gerade niedrig sind...

Falsch!

Der Versicherungsnehmer muss NICHT gleich dem Fahrzeughalter sein. Es ist also durchaus möglich, dass der Papa oder die Mama das Auto für die ersten 3 Jahre auf den Führerscheinneuling anmelden und dieser dann nach 3 Jahren mit 140% starten könnte.

Ausserdem gibt es ja auch immeroch die Möglichkeit, dass der Neuling bereits einen Roller etc, gefahren ist und somit schon Freibeträge angesammelt hat.

denke das "junge fahrer programm" bezieht sich nur auf Autos und Führerschein Klasse B der nicht älter als 15 Monate im Besitz des Neulings sein darf.

Schönen Abend noch

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Zitat:

Original geschrieben von Nachtfalke


[BFalsch!

Der Versicherungsnehmer muss NICHT gleich dem Fahrzeughalter sein. Es ist also durchaus möglich, dass der Papa oder die Mama das Auto für die ersten 3 Jahre auf den Führerscheinneuling anmelden und dieser dann nach 3 Jahren mit 140% starten könnte.

der junge fahrer kann auch gleich mit 140% anfangen, ohne mama, ohne papa ... aber nur, wenn er beim VVD versichert. ist ein sondertarif und gehört zum "junge fahrer programm"

Guten Morgen,

wie ich schon schrieb, finde ich die Idee für Führerschein-Neulinge interessant; wenn's nicht ausgenutzt wird usw.. Aber mal ganz ehrlich, wieviel Führerschein-Neulinge kaufen sich 'n neues Auto, das sie dann selbst fahren (mal von denen, die später den Führerschein machen abgesehen)?

Ich denke VW zielt hier direkt auf die "18jährigen", um sie an den Marke VW zu binden. Aber ich hatte mit 18 nicht die Kohle, um mir 'nen Neuwagen zu kaufen. Ergo hätte ich die Finanzierung wählen müssen .. die ich während der Ausbildung sicherlich eh nicht bekommen hätte, aber wenn, wäre ich doch voll drin gewesen, in der "Schuldenfalle"

Über die Rabatte für Behinderte ist wohl schon ausgiebig diskutiert worden. Nur soviel .. ich hätte durchaus auch meinen Vater das Auto kaufen lassen können und hätte dann die entsprechenden Rabatte eingesteckt. Aber, und da kommt auch wieder der Rabatt für Führerschein-Neulinge ins Spiel, ICH will das Auto. Und wenn ich mir das Auto so nicht leisten kann, muss ich sparen oder mir ein anderes Auto suchen. Sorry, aber so seh ich das. Wenn nur noch 5% der Autos mit "Rabatt für Behinderte" wirklich für Behinderte rausgehen, wird da irgendwann der Riegel vorgeschoben und das Ganze gibt's gar nicht mehr. Dann stehen Leute, wie mein Vater, da und müssen unter dieser "Ausnutzung" leiden .. prima

So in etwa hab ich das auch dem Toyota Verkäufer gesagt, der mir von sich aus "15% Rabatt" anbot, wenn ich "einen Behinderten finde, auf den ich das Auto zulassen kann"... nee nee

Aber ich merk schon, ich schweife aus .. sorry :-)

Gruß, Horst

Zitat:

Original geschrieben von Horst0815


Guten Morgen,

wie ich schon schrieb, finde ich die Idee für Führerschein-Neulinge interessant; wenn's nicht ausgenutzt wird usw.. Aber mal ganz ehrlich, wieviel Führerschein-Neulinge kaufen sich 'n neues Auto, das sie dann selbst fahren (mal von denen, die später den Führerschein machen abgesehen)?

Ich denke VW zielt hier direkt auf die "18jährigen", um sie an den Marke VW zu binden. Aber ich hatte mit 18 nicht die Kohle, um mir 'nen Neuwagen zu kaufen. Ergo hätte ich die Finanzierung wählen müssen .. die ich während der Ausbildung sicherlich eh nicht bekommen hätte, aber wenn, wäre ich doch voll drin gewesen, in der "Schuldenfalle"

Über die Rabatte für Behinderte ist wohl schon ausgiebig diskutiert worden. Nur soviel .. ich hätte durchaus auch meinen Vater das Auto kaufen lassen können und hätte dann die entsprechenden Rabatte eingesteckt. Aber, und da kommt auch wieder der Rabatt für Führerschein-Neulinge ins Spiel, ICH will das Auto. Und wenn ich mir das Auto so nicht leisten kann, muss ich sparen oder mir ein anderes Auto suchen. Sorry, aber so seh ich das. Wenn nur noch 5% der Autos mit "Rabatt für Behinderte" wirklich für Behinderte rausgehen, wird da irgendwann der Riegel vorgeschoben und das Ganze gibt's gar nicht mehr. Dann stehen Leute, wie mein Vater, da und müssen unter dieser "Ausnutzung" leiden .. prima

So in etwa hab ich das auch dem Toyota Verkäufer gesagt, der mir von sich aus "15% Rabatt" anbot, wenn ich "einen Behinderten finde, auf den ich das Auto zulassen kann"... nee nee

Aber ich merk schon, ich schweife aus .. sorry :-)

Gruß, Horst

servus horst,

endlich mal jemand meiner meinung!

genau das ist der springende punkt. vw wird irgendwann solche fördermaßnahmen kürzen, wenn es noch stärker ausgenutzt wird. oder die kontrollen werden schärfer?

es gibt ja auch studien und auswertungen darüber, und ich glaube den automobilherstellern öffnet das schön langsam die augen.

wäre halt schade, wenn das irgendwann zu lasten der sonderzielgruppen (behinderte, fahranfänger) geht.

und nochwas: ihr würdet staunen, wieviele junge leute es gibt, die sich einen fox kaufen/finanzieren.

Nachfolgend die Definition zur Zuteilung eines Schwerbehindertenausweises mit den geforderten Bedingungen um in den Genuss eines Rabattes des Autoherstellers zu kommen.

Da jedem Schwerbehinderten mit den geforderten Merkzeichen dieser Nachlass zusteht und an eine Haltefrist auf ihn von 6 Monaten gebunden ist sowie direkt vom Hersteller gewährt wird (analog Journalistenrabatt, Flottenrabatt etc.) gehen hier für den Hersteller keine Einnahmen flöten, lediglich der abwickelnde Händler hat eine geringere Marge 😉

Zitat:

Merkzeichen G .
Nach § 146 SGB IX ist in seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) Wegstrecken im Ortsverkehr, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden, nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere gehen kann. Hierbei ist nicht auf die konkreten Wohnverhältnisse oder örtlichen Gegebenheiten abzustellen.

Die Voraussetzungen für die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr sind unter anderem gegeben, wenn Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule bestehen, die sich auf die Gehfähigkeit auswirken und die für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen.

Bei inneren Leiden ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit vor allem bei Herzschäden und bei Atembehinderungen (jeweils mit Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung) anzunehmen.

Merkzeichen aG .
Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung im Sinne der Verwaltungsvorschrift zu § 46 der Straßenverkehrsordnung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Hierzu zählen: Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen, oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind, sowie andere Schwerbehinderte, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorstehend aufgeführten Personenkreis gleichzustellen sind.

Eine Gleichstellung ist nur möglich, wenn das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt ist. Wird ein Rollstuhl benutzt, kommt es darauf an, ob der Betroffene ständig auf ihn angewiesen ist. Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden und Krankheiten der Atmungsorgane anzusehen, sofern die Einschränkung der Herzleistung oder der Lungenfunktion für sich allein einen GdB von 80 bedingt.

Merkzeichen B .
Nach § 146 SGB IX ist ständige Begleitung bei schwerbehinderten Menschen notwendig, die bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Vermeidung von Gefahren für sich oder andere regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.

Merkzeichen H .
Hilflos im Sinne des § 33 b Einkommensteuergesetz ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung zu diesen Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

Häufig und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind insbesondere An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft. Der Umfang der notwendigen Hilfe bei diesen Verrichtungen muss erheblich sein. Einzelne Verrichtungen, selbst wenn sie lebensnotwendig sind und im täglichen Ablauf wiederholt vorgenommen werden, genügen nicht (zum Beispiel: Hilfe beim Anziehen einzelner Bekleidungsstücke, notwendige Begleitung bei Reisen und Spaziergängen, Hilfe im Straßenverkehr, einfache Wund- oder Heilbehandlung). Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (zum Beispiel: Haushaltsarbeiten), müssen außer Betracht bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von WV-Verkäufer


wäre halt schade, wenn das irgendwann zu lasten der sonderzielgruppen (behinderte, fahranfänger) geht.

 

Das find ich nicht. Wieso soolte der Fahranfänger mehr Rabatt bekommen als der 25-jährige der sich 7 Jahre das Auto mit seiner Mutter geteilt hat und nun das Geld zusammen gespart hat, um sich sein eigenes Auto zu kaufen??? Das ist ungerecht!

Wieso sollte der Behinderte sein Auto billiger bekommen? Für die meisten Behinderten klingt es eher abwertend und sie wollen keine Sonderbehandlung, sondern als normale Durchschnittsbürger gelten.

Wenn dann sollten alle die selben Rabatte bekommen, sonnst fühlen sich irgendwann normale Leute benachteiligt 😁

Zitat:

Original geschrieben von Kneipa


Das find ich nicht. Wieso soolte der Fahranfänger mehr Rabatt bekommen als der 25-jährige der sich 7 Jahre das Auto mit seiner Mutter geteilt hat und nun das Geld zusammen gespart hat, um sich sein eigenes Auto zu kaufen??? Das ist ungerecht!

Wieso sollte der Behinderte sein Auto billiger bekommen? Für die meisten Behinderten klingt es eher abwertend und sie wollen keine Sonderbehandlung, sondern als normale Durchschnittsbürger gelten.

Wenn dann sollten alle die selben Rabatte bekommen, sonnst fühlen sich irgendwann normale Leute benachteiligt 😁

Ich finde das der Behindertenrabatt gerechtfertigt ist auch wenn sie nicht selber fahren. Die behinderten haben auch noch sehr grosse kosten wegen ihrer behinderung. Nicht alles zahlt die Versicherung.

MFG

Zitat:

Original geschrieben von qlimax125kw


Ich finde das der Behindertenrabatt gerechtfertigt ist auch wenn sie nicht selber fahren. Die behinderten haben auch noch sehr grosse kosten wegen ihrer behinderung. Nicht alles zahlt die Versicherung.

MFG

Wenn du dich entscheiden kannst:

19000€ der Behinderte und 21000€ du oder
20000€ der Behinderte und 20000€ du

Welche Variante würdest du gerechter finden? Die Umbauten bezahlt eh meist die Kasse.

Nochmals zu der Fahranfägern aus dem eigenen Bekanntenkreis:
Ein Alkoholiker der seinen Führerschein verloren hatte und nach mehreren Jahren wiederbekommt, bekommt beim Neuwagen 1000€. Ist das gerecht?

@ Nachtfalke
Wenn es für dich so funktioniert: "Mach es" und spar dir die Kohle. Gibts halt bei VW ne Nuttenparty weniger.

Zitat:

Original geschrieben von Kneipa


Ein Alkoholiker der seinen Führerschein verloren hatte und nach mehreren Jahren wiederbekommt, bekommt beim Neuwagen 1000€. Ist das gerecht?

das zählt nicht. geht nur beim ersten mal. ist auch klar definiert.

Zitat:

Original geschrieben von WV-Verkäufer


das zählt nicht. geht nur beim ersten mal. ist auch klar definiert.

Woher willst du wissen, ob er vorher schon mal einen Führerschein hatte? Und selbst, wenn du es rausbekommst und ihm die 1000€ streitig machst. Dann kauft er sich halt eine andere Marke und du hast nichts! In der Praxis wird jeder mit ein bischen Geschäftssinn darüber hinwegsehen und lieber einen Kunden mehr haben. Das nennt man Marktwirtschaft und Kundenbindung.

Das ist wie mit mit dem eine Woche 2% Skonto. Nach 10 Tagen überweise ich und ziehe die 2% trotzdem ab. Die Firma die Sich die ihr gesetzlich zustehenden 2% einfordert, war das letzte mal da!

Zitat:

Original geschrieben von Kneipa


Das nennt man Marktwirtschaft und Kundenbindung.

EBEN!

Darum wirst du von 10 verscheidenen Käufern mindestens 8 unterschiedliche Konditionen genannt bekommen.

Alle gleich gab es schon in einem Teil dieses Landes und ist kläglich gescheitert 😉

Zitat:

Original geschrieben von pv125


EBEN!
Darum wirst du von 10 verscheidenen Käufern mindestens 8 unterschiedliche Konditionen genannt bekommen.
Alle gleich gab es schon in einem Teil dieses Landes und ist kläglich gescheitert 😉

Man sollte Zitate nicht aus dem Zusammenhang reißen. es geht nicht darum alle gleich zu behandeln, sondern darum nicht alle Bedingungen einzuhalten, um einen Rabatt zu bekommen.

Zu deinem Problem mit dem alle gleich. Ich komme aus dem Teil des Landes und kann dir nur sagen: einige waren immer noch gleicher als andere!
Und was hat sich für geändert: Arbeitslosigkeit(bis 30%), Existenzangst, Schulden und die die vorher gleicher waren sind es immer noch. Jetzt aber genug ot.

Wenn ich einen neues Auto kaufen wollte, würde ich auch alles probieren um einen Rabatt zu bekommen. Das einfache ummelden eines Fahrzeuges kostet 20€. Wenn ich dadurch 1000€ sparen kann, mache ich das auch.

Ein Beispiel ist auch 5000€ über Schwacke. Wenn man kein Auto zum Inzahlung geben hat, einen suchen der das macht und das Auto danach vom Händler zurückkaufen.

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