Bin jetzt im Club! Zu viel gezahlt? XC90 Sport

Volvo XC90 1 (C)

Tach die Damen und Herren,

bin seit gestern mit einem XC90 2,4 D5 136 kw Sport in Euren Club eingetreten!

Ich wollte es mal spannend machen und Euch alte Hasen den Preis schätzen lassen:

KM 68500
Titan Grau
Bj 7/07
Ausstattung zusätzlich
RTI Navi,
Premium Sound,
PDC hinten,
Automatic Geartr.,
Seitenfenster Verbundglas, #
Infrarotreflekt. Scheiben
Dachreling
Notrad
7 Sitze
CD Wechsler
Fahrersitz eletr.
Metallic
Telefon

Zudem habe ich dem Verk noch
1 Satz 19´Winterreifen auf Felgen Vulcanis
Getönte Scheiben (Folie) hinten
Abnehmbare AHK
neue Navisoftware
Freischalten der Standheizung
(er hat auch noch zwei neue Pneus bestellt, da die alten Vorderreifen runter waren, die kommen aber erst Mitte März, egal, er montiert mir ja die Winterreifen!)

abgerungen!

So, jetzt seit Ihr dran: Zwei Fragen:

1) Ist die Ausstattung so ok, oder habe ich was Wichtiges vergessen für so einen Familienpanzer?
2) Was hätte ich bezahlen sollen?? Ich sags Euch dann natürlich auch bald!

Gruß
Ralle

Beste Antwort im Thema

Hi,

herzlichen Glückwunsch! Aber mehr können wir gar nicht dazu sagen, da sind gar keine Bilder!!!

Schönen Gruß
Jürgen

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Zitat:

Original geschrieben von ralle2011


Kann ich irgendwo nachsehen, was der Wagen nun weniger wert ist als vorher? Kann jemand das in einet DAT Schwacke o.ä. nachsehen????

Ganz einfach: Nein. 🙂 Es geht hier um den "merkantilen Minderwert", der in jedem Einzelfall anders bewertet wird.

Gruß
xc90er

Hi,

das stimmt so schon. Aber die Gutachter orientieren sich am Modell der Berechnung der BVSK. Und da findet man zumindest die verschiedenen Schadensklassen. Eine ersetzte Tür würde da eine Wertminderung von 0,5 bis 1,5% des Wiederbeschaffungswertes (hier würde ich den Kaufpreis ansetzen) ausmachen (mit M=0% für normale Marktgänggkeit).

Ergo: Da liegst du mit der Inspektion schon nicht so schlecht. Frag noch nach einer Zugabe (brauchst du Winterräder, die er günstiger geben kann? Anderes Zubehör?) und gut ist es - vermiese dir doch nicht das Fahrzeug und die Beziehung zum Händler... 🙂

Schönen Gruß
Jürgen

Und ich wage hier mal, ohne es genau zu wissen,zu behaupten, dass der Wagen gar nicht als Unfallwagen gilt, wenn nur die Tür kaputt war und diese dann komplett ersetzt wurde. Sonst hätte nach meinem Empfinden nämlich auch jeder einen Unfallwagen, der beim Supermarkt nen Einkaufswagen in die Tür gerammt bekommen hat. Da wird dann ja auch ausgebeuelt und lackiert bzw ersetzt. Ein einfacher Hinweis beim Wiederverkauf reicht denke ich aus, wertmindernd dürfte das, zumindest beim Komplettaustausch, nicht wirklich sein.
Aber die Juristen unter euch dürfen mich jetzt gern eines besseren belehren.
Glatte Summe wäre toll, Inspektion (mit Leihwagen) is doch aber auch schon mal ganz gut.
Gruß
Der Hutte

Danke Hutte!
Das lag mir schon auf den Fingern als ich die beiträge zum Thema Unfallwagen gelesen habe 😉.
Ich kenn mich nicht genau aus, aber ich glaube es muss eine gewisse Schadenshöhe (euros) oder eine beschädigung der tieferen Schichten (ned nur lack) vorliegen.
Wenn dem so wäre, müsste das im Kaufvertrag drinn stehen, denn wenn nicht, kannst du nach 10 Jahren sagen: Das ist ja ein Unfall wagen und es steht nicht im Vertrag! Der Händler muss das Fahrzeug zum damaligen Preis zurück nehmen...von daher wird das sicher kein Unfallwagen sein..es sei denn der Händler ist doof ^^.

Gruß stefan

P.S. Als ich meinen XC70 gekauft hat, hat der Händler auch erwähnt, das die hintere Tür lackiert wurde wegen einem wildschaden..aber es ist kein Unfallwagen von daher egal ^^

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Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte


Und ich wage hier mal, ohne es genau zu wissen,zu behaupten, dass der Wagen gar nicht als Unfallwagen gilt, wenn nur die Tür kaputt war und diese dann komplett ersetzt wurde.

Ich hole hier nicht nochmal so weit aus, wie

in diesem Thread

, aber dennoch kurz das hier:

Alles was über einen Bagatellschaden hinausgeht, führt zu einem merkantilen Minderwert. Sprich, ein Käufer zahlt für ein Auto mit perfekt repariertem Schaden weniger, als wenn es den Schaden nie gegeben hätte. Daher ist es egal, ob man es "Unfallwagen" nennen will oder nicht. Der merkantile Minderwert ist da. Und darum geht es hier.

Gruß
xc90er

Danke Forum,

Eure Meinungen sind sehr hilfreich! Jetzt gleich geht es in die finale Runde...

Hop oder Top...

Ich bleibe dabei: da muss mehr kommen, als "nur" eine Inspektion, ich hatte an ein zusätzliches Jahr Gebrauchtwagengarantie gedacht, lt. Aussage des Händlers ist das jedoch im Vorhinein nicht möglich, da der Wagen nach dem ersten Jahr zunächst inspiziert und dann nur per Antrag/Anfrage erneut versichert werden darf...

ich halte Euch auf dem Laufenden!
R

Zitat:

Original geschrieben von xc90er



Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte


Und ich wage hier mal, ohne es genau zu wissen,zu behaupten, dass der Wagen gar nicht als Unfallwagen gilt, wenn nur die Tür kaputt war und diese dann komplett ersetzt wurde.
Ich hole hier nicht nochmal so weit aus, wie in diesem Thread , aber dennoch kurz das hier:

Alles was über einen Bagatellschaden hinausgeht, führt zu einem merkantilen Minderwert. Sprich, ein Käufer zahlt für ein Auto mit perfekt repariertem Schaden weniger, als wenn es den Schaden nie gegeben hätte. Daher ist es egal, ob man es "Unfallwagen" nennen will oder nicht. Der merkantile Minderwert ist da. Und darum geht es hier.

Gruß
xc90er

Dem widerspreche ich auch nicht, es ist meiner Meinung nach nur

kein

Unfallwagen, der als solcher zu bezeichnen ist beim Verkauf/Wiederverkauf.

Das die Tür getauscht wurde muß er sagen und hat er auch. Den Minderwert den der Wagen dadurch hat, ist marginal und entspricht, wie von gseum bereits erläutert, ca. 1%.

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte


Dem widerspreche ich auch nicht, es ist meiner Meinung nach nur kein Unfallwagen, der als solcher zu bezeichnen ist beim Verkauf/Wiederverkauf.

Der Begriff "Unfallwagen" wird umgangssprachlich für ein Fahrzeug verwendet, das man nicht mehr als unfallfrei bezeichnen darf. Wenn man ein Auto mit einem perfekt reparierten Schaden (kein Bagatellschaden) verkaufen will, ist man nicht verpflichtet es als "Unfallwagen" zu bezeichnen, aber die Beschreibung "unfallfrei" ist eben nicht mehr möglich und man muss den Käufer - ohne dass er nachfragt - auf den reparierten Schaden hinweisen. Daher kommt der merkantile Minderwert.

Diesen schätze ich bei einer Tür, wenn wirklich nur diese betroffen war, auch als eher gering ein. Aber, dass der Verkäufer dies "vergessen" hat, ist keine Lappalie.

Gruß
xc90er

Kann der Händler nachweisen, dass es tatsächlich nur ein kleiner Parkrempler und außer der - erneuerten - Tür nichts beschädigt war, würde ich das antspannt sehen. Auch wenn es vielleicht rechtlich anders zu bewerten ist, unter Unfall verstehe ich was anderes.

Wenn dir bereits ein Kundendienst geboten wird, dann verlange doch einfach noch einen zweiten dazu. Du sparst richtig Geld und der Händler wird es eher verschmerzen können, als eine Preisminderung in vergleichbarer Höhe. Außerdem bleibst du ihm dann als Kunde erhalten.

Hole raus was geht, aber laß dir die Freude über dein neues Auto nicht verderben.

Zitat:

Original geschrieben von xc90er



Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte


Dem widerspreche ich auch nicht, es ist meiner Meinung nach nur kein Unfallwagen, der als solcher zu bezeichnen ist beim Verkauf/Wiederverkauf.
Der Begriff "Unfallwagen" wird umgangssprachlich für ein Fahrzeug verwendet, das man nicht mehr als unfallfrei bezeichnen darf. Wenn man ein Auto mit einem perfekt reparierten Schaden (kein Bagatellschaden) verkaufen will, ist man nicht verpflichtet es als "Unfallwagen" zu bezeichnen, aber die Beschreibung "unfallfrei" ist eben nicht mehr möglich und man muss den Käufer - ohne dass er nachfragt - auf den reparierten Schaden hinweisen. Daher kommt der merkantile Minderwert.

Diesen schätze ich bei einer Tür, wenn wirklich nur diese betroffen war, auch als eher gering ein. Aber, dass der Verkäufer dies "vergessen" hat, ist keine Lappalie.

Gruß
xc90er

^Hi XC90er,

du scheinst auf dem Gebiet ja bewandert zu sein, desswegen folgende durchaus ernstgemeinte Fragen:

Ein besoffener 16Jähriger tritt mir im euphorischen Alkrausch meine Autotür ein. Nur die is betroffen aber der Beulendoktor streckt die Waffen. Also neue Tür mit neuem Lack. Danach hab ich dann ein Auto, dass nicht mehr

unfallfrei

ist?!

Und Frage zwei: Was ist ein Bagatellschaden - selbst Einkaufswagenrempler summieren sich schnell auf hohe dreistellige Summen.

Oder, mir selbst passiert: Autodieb öffnet Tür meiner damaligen Studentenkarre (Polo 2) mit stümperhaftem Türstich mittels Schraubenzieher. Das Ende vom Lied - Tür neu, 1000Mark, Versicherung zahlt.

Dann ist es im Prinzip ja auch nicht mehr Unfallfrei.

Und, wenn wirklich nur die Tür betroffen war, also nix anderes repariert werden mußte - wo ist der Unterschied zu einer kaputten Windschutzscheibe, die ja auch gerne mal teuer ist, von mir aus auch ne Panoramascheibe vom 1958 Opel Kapitän. Sicherlich preislich kein Bagatellschaden(z.B. durch Steinschlag). Danach kein unfallfreier Wagen mehr?

Wie gesagt, ich will dich nicht ärgern, ich will das verstehen!!!

Zitat:

Original geschrieben von V70Hutte


Wie gesagt, ich will dich nicht ärgern, ich will das verstehen!!!

He, he, wenn Du mal in dem von mir genannten Thread nachschaust, wieviele Hobby-Juristen mir da ans Zeug flicken wollten, da bist Du weit davon entfernt, mich zu ärgern 😁 Außerdem habe ich aufgrund Deines Tons und Deiner Wortwahl nie auch nur den entferntesten Gedanken daran gehabt, dass Du mich ärgern willst.

Zu Deinen Fragen: Was ist ein Bagatellschaden? Gute Frage, es gibt leider keine einheitliche Antwort. Auch die Gerichte sind sich da nicht einig. Aber, Du solltest mal mit einer Größenordnung von bis zu EUR 600-750 rechnen. Was darüber ist, ist kein "Bagatellschaden" mehr.

Ob ein Tritt gegen die Tür ein "Unfall" ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Tendenziell ja, denn es ist ein "von außen plötzlich einwirkenden Ereignis". Aber, selbst wenn Du anderer Auffassung bist und das Auto als "unfallfrei" angibst, musst Du auf den früheren Schaden hinweisen (sofern kein Bagatellschaden).

Kaputte Tür beim Polo, Tausch 1000 Mark (sic! 😉 ), ergo Bagatellschaden. Wenn das Ganze vor Gericht geht, kann ein Richter aber natürlich auch anders entscheiden, da der Bagatellschaden eben nicht kodifiziert ist (schönes Wort, gell?).

Kaputte Windschutzscheibe fällt für mich ganz klar unter "Unfall" und ist oftmals auch kein Bagatellschaden mehr. Aber, dies bedeutet doch nur, dass Du auf die getauschte Windschutzscheibe hinweisen musst. Sofern der Tausch beim Fachbetrieb stattfand, wird das den Wert vielleicht sogar noch steigern, hey, eine neue Scheibe!

Daher, nicht am Wort "Unfallwagen" festbeißen. Es geht allgemein um die Beschaffenheit des Kaufobjekts. Und wenn man da auf frühere Schäden nicht hinweist, kann dies ein Gericht als Täuschung oder Betrug werten. Wie man damit umgeht, scheint sehr individuell zu sein 😁

Gruß
xc90er

Die Herren,

jetzt bin ichs wohl der "ruhig Blut" sagen darf! Es ging nie um den Begriff "Unfallwagen", der Verkäufer sprach von "unfallfrei" - seis drum: Wir haben uns heute geeinigt:

Wagen ist gekauft, die alte Tür habe ich gesehen, der Schaden war gering und stammte von einem Parkschaden an einem Poller. Jedoch war eine Kante/ Beule direkt an der Sicke und somit lohnte sich die Reparatur nicht. Kosten (lt. Rechnung) für die neue Tür über 2T!

Gratis gabs nen großen Service sowie zwei komplette Tankfüllungen, sowie ein Kartenupdate! Damit kann ich leben auch wenn ich nach wie vor sauer bin. Nachdem ich den Wagen heute ausgiebig getestet habe, gehts mir wieder gut und ich bin zufrieden.

Fotos mache ich morgen!
Nochmal Danke!
R

Ende gut Elch gut,

oder wie war das noch?😉
Da bleibt es nur zu Gratulieren und Dir allzeit eine knitterfreie Fahrt zu wünschen.
Schön dass es ein für Dich zufriedenstellendes Ende genommen hat, dann warten wir mal auf die Bilder.

Gruß Manfred, der viel Spaß am Dickelch wünscht.🙂

@ ralle2011
Das freut mich zu hören, viel Spaß mit dem Dicken, auch wenn er nicht unfallfrei ist😁

@XC90er
Danke für die sachliche Erläuterung. Trotzdem bin ich froh, mich damals nach 2 Semestern Jura doch für nen anderen Studiengang entschieden zu haben😁

Letzte Frage:1. Aufgrund deiner Erläuterung darf ich davon ausgehen, das jemand, der seine Frontscheibe aufgrund von Steinschlag ausgetauscht hat und seinen Wagen beim Verkauf als unfallfrei angibt u.U. nen Problem bekommen würde, wenn er nicht auf den Tausch aufmerksam macht?
2.Wieso kommt hier denn kein merkantiler Minderwert zum tragen? Klar is ne neue Scheibe bei fachgerechtem Einbau besser, aber warum sollte das im Umkehrschluß dann nicht auch für ne Tür gelten.

Moin und willkommen hier. Und natürlich Glückwunsch zum neuen Auto.

Die ausgetauschte Tür ist natürlich ärgerlich. Die Frage ist tatsächlich, ob die der Schaden meldepflichtig war. Ohne Werkstattbericht wird das kaum herauszufinden sein.

Die Tür kann auch bei einer Delle ausgetauscht worden sein. Aus dem einfachen Grunde, dass ausgedellte und ggfls. gespachtelte Flächen anfälliger sind für Rost. Da kann es in dieser Fahrzeugklasse gut sein, dass der frühere Besitzer das Blech, also die Rohtür, hat komplett austauschen lassen.

Wie schon gesagt wurde, wirst Du aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem Autohaus verbunden bleiben. Wenn diese nun fragen, was Du möchtest und den Fehler einräumen, kommen sie Dir schon sehr stark entgegen. Offensichtlicher kann man Dir die Hand nicht reichen.
Diese jetzt mit einem falschen Verhalten wegzuschlagen wäre unklug.

Nimm die kostenlose Inspektion oder lass Dir eine Gutschrift aufs Kundenkonto schreiben, die Werkstattkosten umfasst oder Ähnliches.

Ich hatte mal mitbekommen, wie bei meinem alten Fahrzeug der Mechaniker einem anderen leicht hinten drauf gefahren ist. War ne ganz leichte Delle in der Frontschürze.

Habe dafür 1.000€ auf mein Kundenkonto gutgeschrieben bekommen und 10% auf alle Ersatzteile erhalten, bis die 1.000€ aufgebraucht waren. Und da die Arbeitskosten i.d.R. sehr hoch sind, habe ich mich sehr darüber gefreut.

Gruß
Sen

Edit
Habe Deine Antwort mit der Klärung irgendwie übersehen.
Na dann.. Nochmals Glückwunsch 😉

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