Bin ich Opfer eines Betrugs und hab ich Chancen?
Hallo , Ich habe mir am 23.04.2020 ein Fahrzeug bei einem privat Verkäufer geholt. Allerdings habe ich gestern und Heute erfahren das an dem Fahrzeug die Auspuff Anlage nicht richtig ist, der Katalysator fehlt sowie der mittelschaldämpfer. Der Verkäufer bietet mir 150€ an was ich nicht annehmen kann und will! Ich war gerade in der Werkstatt und habe mir ein Kostenvoranschlag geholt 1777€ Kostet die Reparatur. Ich habe den Verkäufer gebettet das er mir mein Geld zurück gibt und den Wagen zurück nimmt hat er abgelehnt.. habe ich Chancen da durch zu kommen?
Beste Antwort im Thema
Die zu Rückabwicklung notwendige Arglist lässt sich schwer nachweisen, das Gericht kann durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass Du während das Fahrzeug bereits in Deinem Besitz war Umbauten/Manipulationen vorgenommen haben könntest. Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe. Dazu hättest Du eine lange Durststrecke bis zur möglichen Gerichtsverhandlung zu überbrücken. Gut gemeinter Rat: Besorge günstige Ersatzteile (nicht original BMW) und verbuche dies als Lehrgeld. Sich
aufzureiben macht hier wenig Sinn.
47 Antworten
Bei angeblich 158 tsnd KM kein Original Motor, das hätte mich sofort stutzig gemacht, nicht unter das Auto geblickt was da Auspuff mässig abgeht? Oder hat der Sound überzeugt ohne die DB Killer Kat und Mitteltopf? Der Verkäufer hat natürlich das Recht den Wagen selber instand setzen! Das mit Rechtsanwalt na ja, wenn er richtig Abgedreht ist hat keine Angst vom Anwalt. Nur das Gericht zählt, Anwalt Brief nur Angst mach Versuch.
Zitat:
@hendrik1994 schrieb am 28. April 2020 um 11:01:32 Uhr:
Ganz abgesehen davon; 7900€, EZ2006, 160tkm, nicht Scheckheftgepflegt, 6 Vorbesitzer und von privat... Ich hoffe es ist ein 335i, sonst war das vermutlich kein gutes Geschäft 😉
Zum Thema: er muss das Ding zurücknehmen wenn ihr euch nicht anderweitig einigen könnt, notfalls echt zum Anwalt...
Und austauschmotor
Die zu Rückabwicklung notwendige Arglist lässt sich schwer nachweisen, das Gericht kann durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass Du während das Fahrzeug bereits in Deinem Besitz war Umbauten/Manipulationen vorgenommen haben könntest. Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe. Dazu hättest Du eine lange Durststrecke bis zur möglichen Gerichtsverhandlung zu überbrücken. Gut gemeinter Rat: Besorge günstige Ersatzteile (nicht original BMW) und verbuche dies als Lehrgeld. Sich
aufzureiben macht hier wenig Sinn.
Euch ist schon bewusst:
1. Das Fahrzeug wurde unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft (ganz oben), lediglich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind eingeschlossen. Ansonsten werden Ansprüche an die Vorbesitzer abgetreten.
2. Auf dem Kaufvertrag steht nichts zum Thema "zulassungsfähiger Zustand". Im Gegenteil, ganz unten ist "Übergabe Untersuchungsbericht und Zulassungsbescheinigung" nicht angekreuzt (warum?), ferner wird verlangt, dass der Käufer das Fahrzeug sofort ummelden muss. Selbst wenn der Käufer diese Unterlagen erhalten hat, gehörten Sie nicht zum Kaufvertrag. Es gibt umgekehrt etliche Urteile, nach denen der Käufer grob fahrlässig handelt, wenn er sich die COC nicht vorlegen lässt (https://verkehrslexikon.de/Module/Gutglaeubiger_Erwerb.php), schon wegen des Nachweises des Eigentums.
3. Wenn der Verkäufer kein Händler ist, muss man ihm auch nicht mehr Sachverstand als dem Käufer zumessen und der hat anfangs ja die vorhandenen Sachmängel auch nicht erkannt. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers müssten da bewiesen werden, ansonsten müsste der Käufer sich an den Verursacher wenden (wer von den 6 Vorbesitzern war es denn?).
Der Ausgang eines solchen Verfahrens wäre m.E. ungewiss, mit hohem Zeit- und Kostenrisiko. Das würde ich nur mit Rechtsschutzversicherung, die auch Kaufrecht abdeckt, riskieren.
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Nun wäre es gut zu wissen, seit wann der Vorbesitzer das Auto hatte - da das Fahrzeug im April 2021 wieder zur HU muss, ist die letzte vor einem Jahr erfolgt... Meines Erachtens ist es ausgeschlossen, dass ein Fahrzeug mit diesen Modifikationen hier durchkommt, war er also bei der letzten HU schon Besitzer sollte es klar sein...
Guten Morgen Freunde!
Am 01.04.2019 wurde das Fahrzeug Verkauf! Also hat frisch tüv bekommen und wurde verkauft! Ein Fahrzeug ohne Katalysator und mittelschaldämpfer würde doch niemals durch den tüv kommen!
Also gilt ein Zeitpunkt ab dem 01.04.2019!
Der Typ der mir den Wagen verkauft hat, hatte den Wagen 1 Jahr und in den einem Jahr kann Mann viel machen da haben die anderen Vorbesitzer garnichts zutuhen.
Du hast den Wagen also schon ein Jahr. Wie möchtest du nun beweisen das nicht du selbst die Änderung vorgenommen hast? Genau das könnte nämlich der Verkäufer nun behaupten.
Vergiss das ganze einfach, deine Chancen stehen bei nahezu 0.
Zitat:
@Denn00 schrieb am 30. April 2020 um 10:39:12 Uhr:
Du hast den Wagen also schon ein Jahr. Wie möchtest du nun beweisen das nicht du selbst die Änderung vorgenommen hast? Genau das könnte nämlich der Verkäufer nun behaupten.Vergiss das ganze einfach, deine Chancen stehen bei nahezu 0.
Nein der Vorbesitzer hatte den ein Jahr!
Ich habe den seit Freitag!
Zitat:
@Berko187 schrieb am 30. April 2020 um 10:37:12 Uhr:
Guten Morgen Freunde!
Am 01.04.2019 wurde das Fahrzeug Verkauf! Also hat frisch tüv bekommen und wurde verkauft! Ein Fahrzeug ohne Katalysator und mittelschaldämpfer würde doch niemals durch den tüv kommen!
Also gilt ein Zeitpunkt ab dem 01.04.2019!
Der Typ der mir den Wagen verkauft hat, hatte den Wagen 1 Jahr und in den einem Jahr kann Mann viel machen da haben die anderen Vorbesitzer garnichts zutuhen.
Lies Deinen Vertrag. Da steht ganz oben, dass die Sachmängelhaftung ausgeschlossen ist, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers. Die müsstest Du nachweisen. Falls dennoch ein Mangel vorliegt, verweist Dich der Vertrag an die Vorbesitzer, genau deswegen werden etwaige Ansprüche direkt abgetreten.
Das ist jedenfalls das, was Du unterschrieben hast.
Tipp: Einigt auch auf etwas mehr als 150 EUR, besorg die Teile irgendwo gebraucht, lass es von einem Kumpel oder so gegen eine Kiste Bier einbauen. Schone deine Nerven. Auto zurückgeben, kannst du eh vergessen.
Naja es ist davon auszugehen, dass die Modifikation im letzten Jahr nach dem TÜV stattgefunden hat, sonst hätte er diesen nicht bekommen. Folglich handelt es sich meines Erachtens um Vorsatz. Falls du eine Rechtsschutz hast (ist manchmal auch in der Kfz Versicherung dabei) würde ich das ganze auf jeden Fall vom Anwalt prüfen lassen. Ansonsten musst du vielleicht nochmal etwas bzgl. Ähnlicher Fälle recherchieren und neu abwägen...
Der nervenschonendste Ansatz ist aber definitiv der von AZ86, gebraucht dürften die Teile nicht allzu teuer sein...
Zitat:
Mir geht es ums Prinzip ob gebraucht oder neu spielt keine Rolle!
Dann verstehe ich nicht, warum der Thread mittlerweile 3 Seiten lang ist. Es wurde dir schon auf der ersten Seite angeraten, zum Anwalt zu gehen.
Zitat:
@Blackcoiin schrieb am 30. April 2020 um 21:29:42 Uhr:
Vielleicht will er ja hier einen Anwalt finden
Oder er hat kein Geld und keine Rechtschutz!
Also mein lieber: husch husch zum Anwalt! Bei kein Geld und keine Rechtschutz: Schrottplatz gehen oder eBay und für drinsitze gebrauchte teile holen und selber einbauen/lassen. Hinterhofwerkstatt
Manche Umbauten sind ja auch TÜV-fähig. Ich denke da an DPF raushauen und die Codierung wegnehmen und der Wagen fährt spritsparender ohne DPF Fehler und so...
Naja...
Aber ab hier jedenfalls können wir nichts mehr zu diesem Thema beitragen wir haben alles gesagt. Ab jetzt gehts nach m Anwalt weiter...
Und berichte uns das Ergebnis was du gemacht hast und wie es ausgegangen ist