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Bin ich Opfer eines Betrugs und hab ich Chancen?

BMW 3er E90
Themenstarteram 28. April 2020 um 8:22

Hallo , Ich habe mir am 23.04.2020 ein Fahrzeug bei einem privat Verkäufer geholt. Allerdings habe ich gestern und Heute erfahren das an dem Fahrzeug die Auspuff Anlage nicht richtig ist, der Katalysator fehlt sowie der mittelschaldämpfer. Der Verkäufer bietet mir 150€ an was ich nicht annehmen kann und will! Ich war gerade in der Werkstatt und habe mir ein Kostenvoranschlag geholt 1777€ Kostet die Reparatur. Ich habe den Verkäufer gebettet das er mir mein Geld zurück gibt und den Wagen zurück nimmt hat er abgelehnt.. habe ich Chancen da durch zu kommen?

Beste Antwort im Thema

Die zu Rückabwicklung notwendige Arglist lässt sich schwer nachweisen, das Gericht kann durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass Du während das Fahrzeug bereits in Deinem Besitz war Umbauten/Manipulationen vorgenommen haben könntest. Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe. Dazu hättest Du eine lange Durststrecke bis zur möglichen Gerichtsverhandlung zu überbrücken. Gut gemeinter Rat: Besorge günstige Ersatzteile (nicht original BMW) und verbuche dies als Lehrgeld. Sich

aufzureiben macht hier wenig Sinn.

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Zitat:

@meyergru schrieb am 30. April 2020 um 07:58:42 Uhr:

Euch ist schon bewusst:

1. Das Fahrzeug wurde unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft (ganz oben), lediglich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind eingeschlossen. Ansonsten werden Ansprüche an die Vorbesitzer abgetreten.

2. Auf dem Kaufvertrag steht nichts zum Thema "zulassungsfähiger Zustand". Im Gegenteil, ganz unten ist "Übergabe Untersuchungsbericht und Zulassungsbescheinigung" nicht angekreuzt (warum?), ferner wird verlangt, dass der Käufer das Fahrzeug sofort ummelden muss. Selbst wenn der Käufer diese Unterlagen erhalten hat, gehörten Sie nicht zum Kaufvertrag. Es gibt umgekehrt etliche Urteile, nach denen der Käufer grob fahrlässig handelt, wenn er sich die COC nicht vorlegen lässt (https://verkehrslexikon.de/Module/Gutglaeubiger_Erwerb.php), schon wegen des Nachweises des Eigentums.

3. Wenn der Verkäufer kein Händler ist, muss man ihm auch nicht mehr Sachverstand als dem Käufer zumessen und der hat anfangs ja die vorhandenen Sachmängel auch nicht erkannt. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers müssten da bewiesen werden, ansonsten müsste der Käufer sich an den Verursacher wenden (wer von den 6 Vorbesitzern war es denn?).

Der Ausgang eines solchen Verfahrens wäre m.E. ungewiss, mit hohem Zeit- und Kostenrisiko. Das würde ich nur mit Rechtsschutzversicherung, die auch Kaufrecht abdeckt, riskieren.

Genauso ist es.

 

Und immer dran denken:

Vor Gericht und auf hoher See ist der Ausgang ungewiss...

 

@ TE, wenn das Auto sonst i.O. ist, verbuche es als Lehrgeld und wechsel die Auspuffanlage gegen eine erlaubte.

Und dies geht sicher günstiger als dein o.g. Preis.

 

Was ist es denn eigentlich genau für ein Auto???

Halloooo,

was ist denn aus deiner Sache geworden, lieber Themenstarter...

Mich würden mal die Km intressieren ob die stummen. Aber dazu bräuchte man die vin.

Kann gerne an Pn gesendet werden.

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