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Bin ich bekloppt? Vorfahrt beim Einfädeln auf Bundesstraße

Themenstarteram 3. Oktober 2020 um 8:10

Hi,

bei uns in der Nähe gibt es eine Abfahrt von der Autobahn, die auf eine Bundesstraße führt. Immer, wenn ich hier von der Autobahn komme, denke ich an:

§ 7 Abs. 4 STVO: „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können.“

Also, in meiner künstlerisch wertvollen Zeichnung müssten die roten Autos Lücken lassen, damit das blaue einfädeln kann. In der Praxis merke ich aber, dass die roten Autos oft Gas geben, keine Lücke lassen und nach dem Einfädeln hupen und schimpfen. Außerdem gibt es oft das gelbe Auto, was direkt am Anfang auf die linke Spur fährt.

Daher meine Frage/n:

1. Stimmt es, dass das blaue Auto sich vor dem roten einfädeln muss?

2.Macht das gelbe Auto es einfach komplett falsch?

3. Und wer hat Schuld wenn das rote Auto ins blaue kracht?

Ich denke:

1. Ja

2. Ja

3. 100% das rote

Mögen die Spiele beginnen

Beste Antwort im Thema

Gelb und blau muß warten, rot hat Vorfahrt.

Gruß

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Zitat:

@megahenning schrieb am 3. Oktober 2020 um 22:42:19 Uhr:

Um deinen guten Schlaf zu retten, gehen wir jetzt einmal ganz kurz off topic: Verrate mir, welches ist das beste Motoröl?

An alle: Die Frage darf nur von Bloetschkopf beantwortet werden.

Bloetschkopf wird einen guten Schlaf haben, aber du nicht, denn ich habe Lesestoff für dich und bitte dich um eine Auswertung, denn dann brauchst du eventuell die Frage morgen nicht mehr stellen und kannst uns auch gleich die Antwort auf deine Frage geben: Lesestoff ;)

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 3. Oktober 2020 um 23:08:09 Uhr:

Zu der konkreten Stelle hat sich die Frage zwar wegen des Zeichens 205 erledigt, ...

Bundestraßen sind in aller Regel Vorfahrtsstraßen, so auch diese hier, insbesondere, wenn über einen Einfädelstreifen auf die Bundesstraße aufgefahren wird.

Ich kann mich nicht erinnern, je einen anderen Fall gesehen zu haben.

Dass am Anfang des Einfädelstreifens ein Zeichen 205 steht, weiß ich nicht erst seit jetzt, denn ich hatte schon vorher geschaut, bevor ich in einem vorherigen Beitrag eine Aussage über den Vorrang und Nachrang getroffen habe.

Bitte zeige mir doch mal ein Beispiel mit Bundestraße, bei der Einfädelstreifen nicht nachrangig ist, weil am Anfang des Einfädelstreifens kein Zeichen 205 steht.

 

Gruß

Uwe

 

Also endgültig: Die rechte Spur muss warten, die roten Autos haben Vorfahrt.

Bitte zieht euch nun in eure Gemächer zurück und ruht euch gut aus, morgen eröffne ich vielleicht einen Thread mit der Frage: "Welches Motoröl ist das beste?"

?--------?--?

Du bist der Held des Tages!

Die Frage nach dem Besten Motoröl wurde auch ohne Dir bereits beantwortet.

Der Öl Thread wartet morgen auf Dich :), nicht hier.

 

am 4. Oktober 2020 um 8:02

....

am 4. Oktober 2020 um 8:06

So richtig glasklar ist die Situation doch nicht: andersherum kommt auch vor: die linke Spur ist die "Einfädelspur". Und dann?

Warum hört eine Spur auf: weil baulich oder weil Baustelle?

Bei Baustelle ist irgendwie klar - aber nur irgendwie - dass Reißverschluss angesagt ist, weil eine Spur eigentlich noch da ist. Andererseits ist das auch nicht klar: wenn man mit 80 km/h auf das Spurende zudonnert, kann Reißverschluss nicht gelten, außer bei einem guten Stunt im Film. Hier gilt die Umsicht beim Spurwechsel ebenso, wie ein Verbot rechts zu überholen. Links ist Überholen auch verboten, wenn man nicht wesentlich schneller ist, also ist bei regelgerechtem Fahren im fließenden Verkehr unmöglich, nebeneinander an einer Engstelle anzukommen. Wenn es doch möglich war, kam es zu einer Regelverletzung im Vorfeld, und es kommt zu noch Einer beim Einfädeln (Nötigung, gefährlicher Spurwechsel, rechts überholen usw.).

Die A7 verengt sich auch an einer Stelle vor Fulda (nach Süden) im Vollgasbereich. Dort hat die mittlere Spur keine Pflicht zu bremsen, weil jemand von links die Spur wechseln muss, sonst Leitplanke. Der Links muss sich gut überlegen, wo er die Spur wechselt (gelingt nicht Vielen).

Bei baulich endend ist es also irgendwie klar, es ist ein klassischer Spurwechsel mit allen Folgen.

Aber was, wenn an der bezeichneten Stelle ein langsames Fahrzeug oder eine Sperrung (Ampel und nur eine Spur frei) irgendwo vorne die Straße auf 25 km/h bis Stillstand abbremst und durch den dynamischen Berufsverkehr die durchgehende Spur dicht ist? Dann sehe ich den Reißverschluss, man darf ja als Vorfahrtsberechtigter eine komplette Einfädelpur - oder eine Kreuzung- nicht blockieren, sonst staut es sich von Flensburg bis Garmisch. Man darf in die Kreuzung /AKA vor die Einfädelspur(?) nur einfahren, wenn man auch passieren kann. Dort zu warten und dadurch zu blockieren ist NICHT erlaubt - oder doch?

Auch in diesem Fall hat Rot Vorfahrt, aber wenn es stockt, muss Rot das Einfädeln also ermöglichen.

Wenn sich Blau gegen ein unkooperatives Rot durchsetzen will, müssen wohl bei einem Unfall beide zahlen. Wenn Rot sich wie A... verhält, ist das bei stockendem Verkehr regelwidrig, bleibt aber völlig folgenlos. Ebenso, wenn sich Blau einfach durchsetzt, und Rot abbremst.

Es gibt hier nicht nur einen Paragraphen und nicht nur die StVO, der die Regeln bestimmt. Ziel ist, den Verkehr sicher, aber auch flüssig zu halten.Auch das Recht auf Schutz des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit (und Anderes) spielen hier eine Rolle. Die gegenseitige Rücksichtnahme ist in jeder zivilen Rechtsnorm eingefordert. Verstößt jemand dagegen, passiert nichts - was als ungerecht empfunden wird. Gerechter erscheint: Steche ich mir ein Auge aus, verlierst Du beide Augen (also verstoße ich, weil Du dann den größeren Schaden hast, weil Du im Unrecht bist) - und dann knallt es...

Positive Nachricht: wenn derjenige, der unkooperativ war, vorbeigelassen wird, fahren noch zwei vorbei, die noch nicht aufgewacht sind, und spätestens der Vierte macht auf. Darauf kann man zu 10000000% vertrauen. Niemand ist bisher skelettiert aufgefunden worden, weil er Vorfahrt gewährt hat, und deswegen dort verhungert und verdurstet ist.

(Man sollte sowieso immer etwas Proviant im Auto haben, ich könnte z.B. ca 2 Wochen mit dem Wasser im Auto knapp überleben, wenn mich Keiner reinlässt.

Wer keine andere Idee hat, fährt geradeaus ins Gras, holt den ADAC zum Bergen, die sperren die Straße, und schwupps ist man keine zwei Stunden später in der Spur. Genial, nicht?)

Zitat:

@megahenning schrieb am 3. Oktober 2020 um 17:51:04 Uhr:

Anscheinend haben wir hier in Frankfurt nicht die besten Satelliten

Satellitenbilder werden unterschiedlich oft ausgewechselt. Jedenfalls nach meiner Ansicht.

Zitat:

@xis schrieb am 4. Oktober 2020 um 10:06:06 Uhr:

So richtig glasklar ist die Situation doch nicht: andersherum kommt auch vor: die linke Spur ist die "Einfädelspur". Und dann?

Dann ist zwischen den Fahrstreifen keine dicke unterbrochene Linie, sondern eine dünne und somit sind das zwei gleichberechtigte Fahrstreifen und wenn von links nach rechts gewechselt wird, dann gilt das Reißverschlussverfahren. Genau so eine Stelle bin ich nämlich zufällig heute gefahren.

Also bitte konstruiere nicht einen Fall zusammen, den es in der Praxis vermutlich nicht gibt oder liefere mindestens ein Beispiel für deinen Fall, linker Fahrstreifen endet und kurz vor dem Ende ist zwischen den Fahrstreifen eine dicke gestrichelte Linie.

Kommen wir zu dem hier von TE diskutierten Fall und da ist die Situation glasklar.

Ich habe manchmal das Gefühl, manche hier möchte gerne in solchen Situationen das Reißverschlussverfahren reindiskutieren, weil sie in solch einer Situation Rechte haben möchten, die sie tatsächlich nicht haben. So erklärt sich auch die Fahrweise mancher Kandidaten auf einer Einfädelspur. :(

Jetzt aber die schlechte Nachricht, selbst aber, wenn das Reißverschlussverfahren gelten würde, dann hätte der auf dem Einfädelstreifen jegliche Gefährdung beim Spurwechsel auszuschließen (steht eindeutig in der StVO) und muss somit auch zurückstecken. Im Prinzip ändert sich nichts und daher komme ich auf meinen ersten Beitrag in diesem Thread zurück: Klick mich

Man sollte keine Gedanken darüber verschwenden, ob man im Recht ist oder nicht, sondern einfach so fahren, wie von mir beschrieben. Was bringt es einen, wenn es zum Unfall kommt, weil man auf sein Recht pocht? Ärger! Daher stecke ich im Falle des Falles lieber zurück, auch wenn ich Recht sein sollte, denn mein primäres Ziel ist es, dass es gar nicht zu einem Unfall kommt.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 4. Oktober 2020 um 20:52:29 Uhr:

 

Dann ist zwischen den Fahrstreifen keine dicke unterbrochene Linie, sondern eine dünne und somit sind das zwei gleichberechtigte Fahrstreifen und wenn von links nach rechts gewechselt wird, dann gilt das Reißverschlussverfahren. Genau so eine Stelle bin ich nämlich zufällig heute gefahren.

Also bitte konstruiere nicht einen Fall zusammen, den es in der Praxis vermutlich nicht gibt oder liefere mindestens ein Beispiel für deinen Fall, linker Fahrstreifen endet und kurz vor dem Ende ist zwischen den Fahrstreifen eine dicke gestrichelte Linie.

Ein Beispiel: Inntaldreieck, A93 Richtung Süden. Der Verkehr von der A8 aus München kommt 2-spurig rechts, der Verkehr von der A8 aus Salzburg kommt 1-spurig links. Dicke Linie, anfangs durchgezogen, danach mit kurzen Unterbrechungen, bevor der linke Fahrstreifen endet.

https://www.google.de/.../data=!3m1!1e3?hl=de

Wir reden nicht von Bundestraßen und nicht Autobahnen. Aber auch in deinem Beispiel sind kurz vor der Verengung dünne und keine dicken unterbrochene Linien.

 

Gruß

Uwe

A93
am 5. Oktober 2020 um 10:00

Du konstruierst in die breite Leitlinie einen Unterschied zur normalen Leitlinie hinein, den es einfach nicht gibt.

Gegenfrage, wenn es keinen Unterschied in der Bedeutung gibt, warum gibt es dann breite und schmale gestrichelten Linien überhaupt, künstlerische Selbstverwirklichung der Mitarbeiter, die die Linien auf die Straße pinseln? ;)

 

Gruß

Uwe

am 5. Oktober 2020 um 10:26

Es gibt einen Unterschied, der aber nichts mit der Vorfahrt zu tun hat, siehe § 7a Abs. 1 StVO. Und in der Tat kann es Markierungen geben, die rechtlich irrelevant sind. So gibt es beispielsweise doppelte Leitlinien und doppelte Fahrstreifenbegrenzungen, die keine andere Bedeutung haben als die jeweils einfache Linie.

Damit man sie besser sieht und einen Unterschied zwischen z.B. weiterführendem Fahrstreifen und Ausfädelspur erkennen kann. Sonst fahren plötzlich alle, die sich ans Rechtsfahrgebot halten müssen, auf dem Ausfädelstreifen, obwohl sie gar nicht abfahren wollen.

Nochmal, im Fall des TE geht es um eine Bundestraße. Einfahrten und Auffahrten auf die Bundestraße sind grundsätzlich mit dem Zeichen 205 (Vorfahrt achten versehen). Wo fängt nun die Bundestraße an? Wie weit darf man fahren, um die Vorfahrt nicht zu verletzten, 1 m hinter dem Vorfahrtachtenschild, 10 m, 20 m? Woher weiß ich, wie weit ich fahren darf?

Das ist ganz einfach, die Bundestraße und deren durgehende Fahrbahn(en) werden durch dicke gestrichelte Linie abgetrennt und der Einfädelstreifen gehört noch nicht zur Bundesstraße. Also muss man Vorfahrt achten, sobald man die breite gestrichelte Linie überfahren will.

Manchmal endet die Einfädelstreifen nicht, sondern geht in einen weiteren durchgehenden Fahrstreifen über. In diesem Fall geht die dicke gestrichelte Linie in eine dünne über. Ab diesem Punkt sind die Fahrstreifen gleichberechtig und dieser neue Fahrstreifen gehört zur Bundestraße. Ab diesem Punkt gilt auch das Rechtsfahrgebot, also die Fahrzeuge, die zuvor auf dem linken durchgehenden Fahrstreifen waren, müssen, wenn sie nicht überholen nach rechts wechseln.

Wenn es, wie birscherl sagt, eigentlich keinen Unterschied zwischen der dicken und der dünnen gestrichelten Linie gibt, dann würde das Rechtsfahrgebot ja bereits bei beginn der dicken gestrichelten Line gelten. Das wollt ihr hier doch nicht ernsthaft behaupten.

Wie meine Ausführungen zeigen, gibt sehr wohl Unterschiede in der Bedeutung der Linien.

Gruß

Uwe

Gäbe es Unterschiede, müssten diese in der StVO stehen. Dort steht aber nichts davon.

Dass sich das Rechtsfahrgebot nicht auf die Einfädelspur ersteckt, sollte eigentlich klar sein, da diese Spur nur zum Einfädeln auf den Hauptfahrstreifen gedacht ist.

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