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Bin ich bekloppt? Vorfahrt beim Einfädeln auf Bundesstraße

Themenstarteram 3. Oktober 2020 um 8:10

Hi,

bei uns in der Nähe gibt es eine Abfahrt von der Autobahn, die auf eine Bundesstraße führt. Immer, wenn ich hier von der Autobahn komme, denke ich an:

§ 7 Abs. 4 STVO: „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können.“

Also, in meiner künstlerisch wertvollen Zeichnung müssten die roten Autos Lücken lassen, damit das blaue einfädeln kann. In der Praxis merke ich aber, dass die roten Autos oft Gas geben, keine Lücke lassen und nach dem Einfädeln hupen und schimpfen. Außerdem gibt es oft das gelbe Auto, was direkt am Anfang auf die linke Spur fährt.

Daher meine Frage/n:

1. Stimmt es, dass das blaue Auto sich vor dem roten einfädeln muss?

2.Macht das gelbe Auto es einfach komplett falsch?

3. Und wer hat Schuld wenn das rote Auto ins blaue kracht?

Ich denke:

1. Ja

2. Ja

3. 100% das rote

Mögen die Spiele beginnen

Beste Antwort im Thema

Gelb und blau muß warten, rot hat Vorfahrt.

Gruß

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Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Oktober 2020 um 14:23:17 Uhr:

Dass sich das Rechtsfahrgebot nicht auf die Einfädelspur ersteckt, sollte eigentlich klar sein, da diese Spur nur zum Einfädeln auf den Hauptfahrstreifen gedacht ist.

Ich antworte mal mit deinen Worten:

Gäbe es Unterschiede, müssten diese in der StVO stehen. Dort steht aber nichts davon. ;)

Also irgendwie widersprichst du dich. Einerseits sagst du es gibt keine Unterschiede zwischen den beiden Linienarten, denn sowas muss in der StVO stehen und andererseits sagst du es müsste klar sein, dass es Unterschiede gibt, obwohl du nichts in der StVO gefunden hast.

Also was denn nun?

 

Gruß

Uwe

am 5. Oktober 2020 um 12:44

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Oktober 2020 um 13:55:46 Uhr:

Nochmal, im Fall des TE geht es um eine Bundestraße.

Das hat jeder verstanden. Deine Ausführungen zu der Variante mit Zeichen 205 sind aber längst hinfällig geworden. Das gab es zwar im Falle des TE, es wurde aber auch darüber diskutiert, wie es ohne dieses Zeichen wäre. Und deine Behauptung, dass es solche Stellen gar nicht ohne Zeichen 205 gibt, wurde ja auch schon widerlegt.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Oktober 2020 um 13:55:46 Uhr:

... dann würde das Rechtsfahrgebot ja bereits bei beginn der dicken gestrichelten Line gelten. Das wollt ihr hier doch nicht ernsthaft behaupten.

Nein, das will niemand behaupten. Damit man eben erkennt, dass man diese Spur gerade nicht im Rahmen des Rechtsfahrgebotes nutzen muss, hat man zur optischen Unterscheidung eben eine breite Leitlinie. Was hat das alles aber mit der Vorfahrt zu tun? Such doch mal in der StVO nach Belegen für deine Behauptung.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 5. Oktober 2020 um 14:44:16 Uhr:

Das hat jeder verstanden. Deine Ausführungen zu der Variante mit Zeichen 205 sind aber längst hinfällig geworden. Das gab es zwar im Falle des TE, es wurde aber auch darüber diskutiert, wie es ohne dieses Zeichen wäre. Und deine Behauptung, dass es solche Stellen gar nicht ohne Zeichen 205 gibt, wurde ja auch schon widerlegt.

Wo bitte wurde das widerlegt?

Zitat:

VwV-StVO:

Zu Zeichen 205 Vorfahrt gewähren!

Ist neben einer durchgehenden Fahrbahn ein Fahrstreifen vorhanden, welcher der Einfädelung des einmündenden Verkehrs dient, ist das Zeichen am Beginn dieses Fahrstreifens anzuordnen. Vgl. Nummer I zu § 7 Absatz 1 bis 3; Randnummer An Einfädelungsstreifen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist das Zeichen im Regelfall nicht erforderlich (vgl. § 18 Absatz 3).

Also muss bei einer Bundestraße das Zeichen 205 stehen, wenn ein Einfädelungsstreifen folgt.

Folglich, da der Einfädlungsstreifen noch nicht zur Bundestraße gehört ist der Übergang durch die dicke breite Linie abgetrennt, also muss hier die Vorfahrt geachtet werden.

 

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 5. Oktober 2020 um 14:44:16 Uhr:

Nein, das will niemand behaupten.

Doch unser birscherl, weil er behauptet, dass nur die optische Gestaltung diese beiden Linienarten unterscheidet und sie sonst gleich zu behandeln sind. Ich habe an diesem Beispiel nur gezeigt, dass seine Aussage nicht korrekt ist.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Oktober 2020 um 14:35:07 Uhr:

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Oktober 2020 um 14:23:17 Uhr:

Dass sich das Rechtsfahrgebot nicht auf die Einfädelspur ersteckt, sollte eigentlich klar sein, da diese Spur nur zum Einfädeln auf den Hauptfahrstreifen gedacht ist.

Ich antworte mal mit deinen Worten:

Gäbe es Unterschiede, müssten diese in der StVO stehen. Dort steht aber nichts davon. ;)

Also irgendwie widersprichst du dich. Einerseits sagst du es gibt keine Unterschiede zwischen den beiden Linienarten, denn sowas muss in der StVO stehen und andererseits sagst du es müsste klar sein, dass es Unterschiede gibt, obwohl du nichts in der StVO gefunden hast. Also was denn nun?

Les noch mal meinen post, dann wird es dir vielleicht klarer … ich hab nicht gesagt, dass es Unterschiede gibt, wie die Linien rechtlich behandelt werden (daher keine Unterscheidung in der StVO), sondern dass eine dickere Linie hilft, den Beschleunigungsstreifen kenntlich zu machen. Das Rechtsfahrgebot bezieht sich nicht auf den Beschleunigungsstreifen. Natürlich kann man dort auch eine normal breite Linie nehmen, damit läuft man aber Gefahr, dass der Autofahrer sie verwechselt und vom Hauptfahrstreifen nach rechts auf den Beschleunigungsstreifen wechselt.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Oktober 2020 um 15:02:11 Uhr:

… Doch unser birscherl, weil er behauptet, dass nur die optische Gestaltung diese beiden Linienarten unterscheidet und sie sonst gleich zu behandeln sind. Ich habe an diesem Beispiel nur gezeigt, dass seine Aussage nicht korrekt ist.

Dann poste doch bitte mal den Beleg dafür, dass die Linien unterschiedlich zu behandeln sind und welche Linie welche Bedeutung hat. Bin gespannt …

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Oktober 2020 um 15:02:32 Uhr:

…, sondern dass eine dickere Linie hilft, den Beschleunigungsstreifen kenntlich zu machen.

Also sind wir jetzt d'accord, dass, wenn man die Linie überfahren möchte, man dann Vorfahrt achten muss. Damit ist also die Frage des TEs endgültig beantwortet.

 

Gruß

Uwe

Wieso "jetzt"? Dass man Vorfahrt achten muss, wurde noch nie angezweifelt. Zumal das das entsprechende Verkehrszeichen deutlich anzeigt.

Aber zurück zu den Linien: Wo ist denn bitte dein Beleg für die Behauptung, dass unterschiedlich dicke Linien eine unterschiedliche rechtliche Bedeutung haben?

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Oktober 2020 um 15:05:20 Uhr:

Dann poste doch bitte mal den Beleg dafür, dass die Linien unterschiedlich zu behandeln sind und welche Linie welche Bedeutung hat. Bin gespannt …

...und ich bin gespannt, wie du meine Frage mit dem Rechtsfahrgebot bei der dicken gestrichelten Linie beantwortest. ;)

Ist jetzt aber egal und lassen wird das, denn die Frage des TEs ist beantwortet, die Fahrzeuge auf der durchgehenden Fahrbahn haben Vorrang und der Einfädlungsstreifen ist absolut nachrangig. Somit ist auch jetzt das bestätigt, was ich bereits in einem Beitrag weiter vorne geschrieben habe. :)

Danke für deine Zustimmung.

 

Gruß

Uwe

Wieso ist es plötzlich egal? Weil du grad selber merkst, dass du Stuss geschrieben hast? Dann ist’s ja gut.

Dass der Einfädelungstreifen nachrangig ist, war übrigens seit Seite 1 klar, nicht erst seit deinem Beitrag.

am 5. Oktober 2020 um 13:38

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Oktober 2020 um 15:06:54 Uhr:

Also sind wir jetzt d'accord, dass,

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Oktober 2020 um 15:15:09 Uhr:

Danke für deine Zustimmung.

Mit deinen absichtlichen Fehlinterpretationen und deiner Wortverdreherei kannst du gerne Selbstgespräche führen.

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Oktober 2020 um 15:34:47 Uhr:

Wieso ist es plötzlich egal?

Weil es mir um das OT-Thema geht. Der Rest kam ja nur für die Herleitung auf. Wenn nun OT geklärt ist, brauchen die daraus entstandenen Nebenthemen nicht weiter diskutiert werden, zumal ich (das gebe ich ja auch zu) auch nachlesen müsste. Wenn aber OT geklärt ist, mache ich mir diese Mühe nicht. Wenn dich die Nebenthemen dennoch interessieren, dann empfiehlt sich dafür einen extra Thread aufzumachen.

 

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Oktober 2020 um 15:34:47 Uhr:

Dass der Einfädelungstreifen nachrangig ist, war übrigens seit Seite 1 klar, nicht erst seit deinem Beitrag.

Richtig, wurde dann aber wieder in Zweifel gezogen.

Ich denke jetzt herrscht (bei fast allen) Einigkeit und daher Ende gut, alles gut.

 

Gruß

Uwe

Hier gibt es doch überhaupt keine Einfädelungsspur. Das ist eine dünne gestrichelte Linie und das sieht nach einer sehr langen Spur aus, das sind doch mehr als die üblichen 250m. Theoretisch muss nach der durchgezogenen Linie das Rechtsfahrgebot beachtet werden.

Verkehrsplanerisch eine Katatstrophe.

Wir haben hier bei PAF eine ähnliche Stelle, da gehen aber beide Spuren klar ineinander über oder die rechte ist sichtbar durch breitere Streifen abgetrennt.

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 5. Oktober 2020 um 16:31:59 Uhr:

Hier gibt es doch überhaupt keine Einfädelungsspur. Das ist eine dünne gestrichelte Linie.

Nein, das ist eine breite gestrichelte Linie, wie weiter vorne anhand von Fotos gezeigt wurde.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@birscherl schrieb am 5. Oktober 2020 um 15:34:47 Uhr:

Dass der Einfädelungstreifen nachrangig ist, war übrigens seit Seite 1 klar ...

Ist doch mein Reden ... :cool:

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:55:49 Uhr:

Was gibt es denn hier noch zu diskutieren? :confused:

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