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Bin ich bekloppt? Vorfahrt beim Einfädeln auf Bundesstraße

Themenstarteram 3. Oktober 2020 um 8:10

Hi,

bei uns in der Nähe gibt es eine Abfahrt von der Autobahn, die auf eine Bundesstraße führt. Immer, wenn ich hier von der Autobahn komme, denke ich an:

§ 7 Abs. 4 STVO: „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können.“

Also, in meiner künstlerisch wertvollen Zeichnung müssten die roten Autos Lücken lassen, damit das blaue einfädeln kann. In der Praxis merke ich aber, dass die roten Autos oft Gas geben, keine Lücke lassen und nach dem Einfädeln hupen und schimpfen. Außerdem gibt es oft das gelbe Auto, was direkt am Anfang auf die linke Spur fährt.

Daher meine Frage/n:

1. Stimmt es, dass das blaue Auto sich vor dem roten einfädeln muss?

2.Macht das gelbe Auto es einfach komplett falsch?

3. Und wer hat Schuld wenn das rote Auto ins blaue kracht?

Ich denke:

1. Ja

2. Ja

3. 100% das rote

Mögen die Spiele beginnen

Beste Antwort im Thema

Gelb und blau muß warten, rot hat Vorfahrt.

Gruß

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Was stehen da überhaupt für Verkehrsschilder ?

Und die dicken Linien kommen regelmäßig zum Ende hin von irgendwelchen Übergängen von verschiedenen Autobahnen und heißen für mich „ Ey Alter, nu mach mal langsam rüber, hier ist gleich Ende im Gelände.

Ich bin da noch nie auf die Idee gekommen ich hätte Vorfahrt..

Habe ich doch geschrieben,dann nochmal:

Es ist klar ein Einfädelungsstreifen,erkennbar durch die breiten Leitlinien.

Somit ist es keine gleichlaufende parrallele Fahrspur,sondern eine eigene.

Durch die breiten Leitlinien wird auch mitgeteilt das zum Einfädeln rechts schneller gefahren werden darf als links.

Somit gilt das rechts Überholverbot nicht,damit man sich besser dem fließenden Verkehr anpassen kann.

Das gilt nicht nur für Autobahnen und Kraftfahrstrassen,sondern für alle Strassen.

Eine Einfädelungsspur hat niemals Vorfahrt vor dem durchgehenden Verkehr.

 

Das Reißverschlußverfahren gilt nur wenn eine gleichberechtigte Spur( keine breite Leitlinie,Autobahn etc) endet,dabei gibt es keine Vorfahrtregel.

Da hat man bis zum Ende der Fahrspur zu fahren und der andere hat einen einfädeln zu lassen,das natürlich in gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorrausschau.

 

So einfach ist das.

 

Es gibt genug Beklopte die schon 1Km vorher einfädeln und die Bekloppten die meinen einen nicht reinlassen zu müssen.

Beide machen etwas falsch.

Zitat:

@birscherl schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:23:16 Uhr:

Der Einfädelungsstreifen ist aber kein Fahrstreifen, daher gilt das nicht. Wäre es ein Fahrstreifen, gälte Rechtsfahrgebot etc.

Zitat:

Das Zauberwort ist "unmittelbar vor Beginn"

Ja, ab da gilt der Reißverschluss und trotzdem ist es nicht verboten, schon vorher die Spur zu wechseln. Nur das man da ebend noch nach den ganz allgemeinen Regeln für Spurwechsel agieren muss.

https://www.bussgeldkatalog.de/reissverschlussverfahren/

Da heißt es:

Wird die Fahrbahn verengt, müssen die Fahrzeuge, welche sich auf der endenden Spur befinden, diese bis zum Ende befahren. Sind sie am Schlusspunkt angelangt, können sie sich in die freie Spur einordnen (Blinken nicht vergessen).

Wenn Du die Spur weit vorher wechselst,obwohl erkennbar ist das die Spur endet, hast Du Dich nicht an das Reißverschlußverfahren gehalten und schon was falsch gemacht.

 

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:27:43 Uhr:

Zitat:

Das Zauberwort ist "unmittelbar vor Beginn"

Ja, ab da gilt der Reißverschluss und trotzdem ist es nicht verboten, schon vorher die Spur zu wechseln. Nur das man da ebend noch nach den ganz allgemeinen Regeln für Spurwechsel agieren muss.

Das ist rein technokratisches Blablabla.

Ab wann, zwegs Reißvershluss, ein Fahren bis kurz vor dem Ende der endenden Fahrspur sinnvoll ist, hängt in der Praxis einzig von der Verkehrsdichte ab und nicht von irgendwelchen "stumpfen" juristischen Auslegungen.

Nein,das hängt nur von der Intelligenz des Fahrers ab.

Wenn sich jeder praktisch daran hält fließt auch der Verkehr besser.

Du fährst früh rechts rüber und bringst den Verkehr auf dieser Spur zum Stocken,der den einfädelten Verkehr nicht reinläßt bringt deren Spur zum Stocken.

Für mich nutzen nur Dumme das Reißverschlußverfahren nicht.

Wenn kein oder kaum Verkehr herscht ist es auch sch...egal wann ich die Spur wechsle,da wird eh keiner behindert oder hat einen Nachteil.

Also kein theoretisches juristisches unsinniges Blablabla.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:38:42 Uhr:

Das ist rein technokratisches Blablabla.

Ab wann, zwegs Reißvershluss, ein Fahren bis kurz vor dem Ende der endenden Fahrspur sinnvoll ist, hängt in der Praxis einzig von der Verkehrsdichte ab und nicht von irgendwelchen "stumpfen" juristischen Auslegungen.

Zitat:

Wenn kein oder kaum Verkehr herscht ist es auch sch...egal wann ich die Spur wechsle,da wird eh keiner behindert oder hat einen Nachteil.

Einen Beitrag vorher hast du noch das geschrieben.

Zitat:

Wird die Fahrbahn verengt, müssen die Fahrzeuge, welche sich auf der endenden Spur befinden, diese bis zum Ende befahren. Sind sie am Schlusspunkt angelangt, können sie sich in die freie Spur einordnen

Keinerlei Differenzierung in Bezug auf das Verkehrsaufkommen. Hast es quasi fest einzementiert. ;)

 

Und wie schon erwähnt.

§7 (4) sagt aus, ab wann der Reißverschluss anzuwenden ist, aber nicht, das erst ab da die Spur gewechselt werden darf.

Das war bezogen auf Deine Aussage der praktischen Anwendung und nichts anderes.

Praktisch habe ich zugestimmt wenn eh nichts los ist,was wir sollen und machen sind manchmal zweierlei.

Ändert aber nichts an der Vorgabe die folgendes sagt:

Wird die Fahrbahn verengt, müssen die Fahrzeuge, welche sich auf der endenden Spur befinden, diese bis zum Ende befahren. Sind sie am Schlusspunkt angelangt, können sie sich in die freie Spur einordnen (Blinken nicht vergessen).

Hast Du davon keine Kenntnis spielt der Reißverschluß auch keine Rolle,ansonsten bitte bis zum Ende der Spur.

Sobald Du das erste entsprechende Schild gesehen hast ist das Reißverschlußverfahren anzuwenden.

Da gibt es laut dem Text doch nichts zu rütteln.

Differenzieren will auch gelernt sein.

 

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 3. Oktober 2020 um 22:20:17 Uhr:

Zitat:

Wenn kein oder kaum Verkehr herscht ist es auch sch...egal wann ich die Spur wechsle,da wird eh keiner behindert oder hat einen Nachteil.

Einen Beitrag vorher hast du noch das geschrieben.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 3. Oktober 2020 um 22:20:17 Uhr:

Zitat:

Wird die Fahrbahn verengt, müssen die Fahrzeuge, welche sich auf der endenden Spur befinden, diese bis zum Ende befahren. Sind sie am Schlusspunkt angelangt, können sie sich in die freie Spur einordnen

Keinerlei Differenzierung in Bezug auf das Verkehrsaufkommen. Hast es quasi fest einzementiert. ;)

 

Und wie schon erwähnt.

§7 (4) sagt aus, ab wann der Reißverschluss anzuwenden ist, aber nicht, das erst ab da die Spur gewechselt werden darf.

Themenstarteram 3. Oktober 2020 um 20:37

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:23:25 Uhr:

Was stehen da überhaupt für Verkehrsschilder ?

Habe ich mich vorhin auch gefragt. Was für ein glücklicher Zufall, dass ich da heute Abend langfahren musste, und nun präsentiere ich euch:

Verkehrszeichen Nr. 205: "Vorfahrt gewähren!"

Ich habe leider kein Foto davon machen können, ich war ja am Fahren. Aber das Schild steht da, gleich zwei Mal (Einmal mit Verkehrszeichen Nr. 1004-30 (in 100m Entfernung), einmal solo in der Kurve)

Also endgültig: Die rechte Spur muss warten, die roten Autos haben Vorfahrt.

Bitte zieht euch nun in eure Gemächer zurück und ruht euch gut aus, morgen eröffne ich vielleicht einen Thread mit der Frage: "Welches Motoröl ist das beste?" - da wird wieder eure ganze Diskussionskraft gebraucht.

Wünsche einen schönen Abend!

Da kann ich jetzt aber wirklich nicht gut einschlafen.

Kannst Du die Frage bitte nicht schon heute stellen?

Bitte,Bitte,Bitte.

Themenstarteram 3. Oktober 2020 um 20:42

Zitat:

@Bloetschkopf schrieb am 3. Oktober 2020 um 22:40:11 Uhr:

Da kann ich jetzt aber wirklich nicht gut einschlafen.

Kannst Du die frage bitte nicht schon heute stelleen?

Bitte,Bitte,Bitte.

:D:D:D ich habe damit geliebäugelt, aber für heute bin ich amüsiert genug.

Um deinen guten Schlaf zu retten, gehen wir jetzt einmal ganz kurz off topic: Verrate mir, welches ist das beste Motoröl?

An alle: Die Frage darf nur von Bloetschkopf beantwortet werden. Der Rest wartet bitte bis morgen

Da muss ich aber jetzt doch mal eine Nacht drüber schlafen:-)

Ne,schaff ich nicht.

Also,mal überlegen........

Ich habs,ganz klar Motoröl aus Kohlenwasserstoff gemischt mit Additiven.

Das ist klar das Beste.

Zitat:

@megahenning schrieb am 3. Oktober 2020 um 22:37:00 Uhr:

 

Verkehrszeichen Nr. 205: "Vorfahrt gewähren!"

Also endgültig: Die rechte Spur muss warten, die roten Autos haben Vorfahrt.

Bitte zieht euch nun in eure Gemächer zurück und ruht euch gut aus, morgen eröffne ich vielleicht einen Thread mit der Frage: "Welches Motoröl ist das beste?" - da wird wieder eure ganze Diskussionskraft gebraucht.

Na, aber jetzt wird's hier tatsächlich "albern" ... :D ;)

am 3. Oktober 2020 um 21:08

Zitat:

@diezge schrieb am 3. Oktober 2020 um 20:49:01 Uhr:

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 3. Oktober 2020 um 18:29:03 Uhr:

 

Die Regelung, dass der durchgehende Verkehr Vorfahrt hat, gibt es nur für Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

Hallo,

das ist nicht richtig. Das hat mit Kraftfahrstraßen oder Autobahnen nichts zu tun.

Doch, natürlich ist das richtig. Die Regelung mit dem durchgehenden Verkehr findet man in § 18 StVO und sonst nirgends. Ich bin erstaunt, welcher Nonsens in diesem Thread zu lesen war. Zu der konkreten Stelle hat sich die Frage zwar wegen des Zeichens 205 erledigt, aber man kann ja weiterhin erörtern, wie es wäre, wenn dort kein "Vorfahrt gewähren" stünde. Da würde mich deine Herleitung einer angeblichen Vorfahrt des durchgehenden Verkehrs mal interessieren.

Die Grundregel des § 10 StVO besagt, dass der fließende Verkehr gegenüber dem sich in ihn Einreihenden das Vorrecht hat.

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