Bin ich bekloppt? Vorfahrt beim Einfädeln auf Bundesstraße
Hi,
bei uns in der Nähe gibt es eine Abfahrt von der Autobahn, die auf eine Bundesstraße führt. Immer, wenn ich hier von der Autobahn komme, denke ich an:
§ 7 Abs. 4 STVO: „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können.“
Also, in meiner künstlerisch wertvollen Zeichnung müssten die roten Autos Lücken lassen, damit das blaue einfädeln kann. In der Praxis merke ich aber, dass die roten Autos oft Gas geben, keine Lücke lassen und nach dem Einfädeln hupen und schimpfen. Außerdem gibt es oft das gelbe Auto, was direkt am Anfang auf die linke Spur fährt.
Daher meine Frage/n:
1. Stimmt es, dass das blaue Auto sich vor dem roten einfädeln muss?
2.Macht das gelbe Auto es einfach komplett falsch?
3. Und wer hat Schuld wenn das rote Auto ins blaue kracht?
Ich denke:
1. Ja
2. Ja
3. 100% das rote
Mögen die Spiele beginnen
Beste Antwort im Thema
Gelb und blau muß warten, rot hat Vorfahrt.
Gruß
103 Antworten
Zitat:
Das ist übrigens keine dünne, sondern eine breite geschichelte Linie.
Damit ist klar, es handelt sich um einen Einfädelstreifen also absolut untergeordnet gegenüber der durchgehenden Fahrbahn.
Weiterhin wird es schon deshalb keine Probleme mit dem Auffahren auf die durchgehende Fahrbahn geben, weil viele Fahrzeuge von der durchgehenden Fahrbahn zuvor auf die Autobahn abbiegen und es somit folgerichtig zwischen den geradeausfahrenden Fahrzeugen Lücken gibt.
Ich glaube das ist des Rätsels Lösung. Die Straße wurde vor ein paar Jahren saniert, seitdem sind die breiten Linien da. Ich habe mich an dem (älteren) Satellitenfoto orientiert, da sind noch die dünnen Linien zu sehen.
Dementsprechend muss - wie im o.g. Zitat schon von Uwe erklärt - das blaue Auto Vorfahrt gewähren.
Das mit dem Abbiegen auf die Autobahn ist zwar ein schöner Gedanke, aber leider geht an dieser Stelle ein Großteil des Verkehrs in Richtung dieser Einfädelspur, und vorher mündet auch noch eine zweite Autobahnabfahrt in die durchgehende Spur. Deswegen ist es dort immer recht voll.
Damit ist meine Frage beantwortet. Thema geschlossen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. Oktober 2020 um 15:38:36 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 3. Oktober 2020 um 15:12:36 Uhr:
Ich meinte die Linien auf dem Satelliten-Bild des TE.
Das sind die selben wie auf meinen ersten beiden Bildern, nur meine Bilder eben nicht von oben, sondern aus dem Auto.Gruß
Uwe
Ich sehe grade, dass das Satellitenbild verzerrt ist.
Zitat:
@eddiotos schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:35:52 Uhr:
Reißverschlussverfahren hin oder her, der durchgehende Verkehr hat Vorfahrt.
Die Regelung, dass der durchgehende Verkehr Vorfahrt hat, gibt es nur für Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 3. Oktober 2020 um 13:59:52 Uhr:
Damit ist klar, es handelt sich um einen Einfädelstreifen also absolut untergeordnet gegenüber der durchgehenden Fahrbahn.
Auch eine solche Regelung gibt es nicht. Mit frei erfundenen Verkehrsregeln lässt sich die Frage nicht beantworten.
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Thema doch nicht geschlossen, denn...
.. anscheinend ist die Vorfahrtsfrage bei zwei Fahrstreifen, die durch dicke gestrichelte Linien getrennt sind, wobei einer zum Einfädeln markiert ist und endet, eben noch nicht geklärt.
Also, zurück zu den Eingangsfragen:
1. Wer hat hier Vorfahrt: Einfädelndes (blaues) Auto oder bereits auf der durchgehenden Spur befindliches (rotes) Auto?
2. Ist es falsch, sich bei einer solchen Spur schon früher einzufädeln, wie das gelbe Auto (Stichwort Verkehrsfluss)?
3. Wer hat Schuld, wenn es zwischen blau und rot kracht?
Mögen die Spiele weitergehen
Nachdem sich die Fahrspurstreifen doch als breit herausgestellt haben habe ich mit der ersten Antwort deine Frage richtig beantwortet.
Nur Dank der lückenhaften Aangaben ist hier doch noch eine vierseitige Glaskugelleserei geworden.
Gruß
Zitat:
@wpp07 schrieb am 3. Oktober 2020 um 19:05:56 Uhr:
Nachdem sich die Fahrspurstreifen doch als breit herausgestellt haben habe ich mit der ersten Antwort deine Frage richtig beantwortet.
Nur Dank der lückenhaften Aangaben ist hier doch noch eine vierseitige Glaskugelleserei geworden.
Laut Deti4000 gibt es kein pauschales 'Vorfahrt gewähren' für mit breiten Streifen getrennte Einfädelspuren.
Du sagst, das gibt es schon.
Hast du ein Referenzurteil oder einen Gesetzestext dazu, der das eindeutig klärt?
Bis du so etwas vorweisen kannst, ist deine 'Aantwort' noch zu lückenhaft :-)
StVO § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.
Das Reißverschlussverfahren gilt beim Auffahren auf die Autobahn/Kraftfahrstraße nicht.
Macht es doch nicht so kompliziert...
Spurwechsler haben besondere Vorsicht walten zu lassen... auch bei Anwendung eines Reißverschlussverfahrens.
Zieht Blau nach links rüber und es knallt, wird es sicherlich eine geteilte Schuld geben.
Zum §7 Abs 4: Weiss mal einer nach, dss der rote kein Einscheren ermöglicht hat.... Der Rote kommt mit "Ich war wohl im toten Winkel und Blau hat gepennt".
Abs5 dazu: Blau hätte Acht geben müssen.
Dazu kommt noch, dass es ausserorts ist... Blau darf also an den Roten nicht vorbeifahren (Rechtsüberholverbot). Stoff geben fällt also aus.
Frage: Geht es nur mir so, oder ist der §7 Abs 4 juristisch schlecht formuliert....
"endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten"
Soll dieses "Ist" denn nun ein "Muss" oder "Soll" bedeuten? Das ist ein ganz feiner aber gravierender Unterschied.
Was ist denn ein juristisches "Ist"? Mir ist nur "Muss, Soll, Kann" bekannt.
Zitat:
@birscherl schrieb am 3. Oktober 2020 um 19:45:51 Uhr:
StVO § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(3) Der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn hat die Vorfahrt.Das Reißverschlussverfahren gilt beim Auffahren auf die Autobahn/Kraftfahrstraße nicht.
Bei der Straße handelt es sich um keine Autobahn und keine Kraftfahrstraße.
Zitat:
@Deti4000 schrieb am 3. Oktober 2020 um 18:29:03 Uhr:
Zitat:
@eddiotos schrieb am 3. Oktober 2020 um 10:35:52 Uhr:
Reißverschlussverfahren hin oder her, der durchgehende Verkehr hat Vorfahrt.Die Regelung, dass der durchgehende Verkehr Vorfahrt hat, gibt es nur für Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
Hallo,
das ist nicht richtig. Das hat mit Kraftfahrstraßen oder Autobahnen nichts zu tun. Es gibt solche Einfädelungsstreifen auch bei normalen Bundes- / Landstraßen mit einer Fahrspur pro Richtung.
Der Knackpunkt ist folgender: Ein Einfädelungsstreifen ist formal keine Fahrspur. Der Reißverschluss darf aber nur bei Fahrspuren angewendet werden. Da die rechte Spur im Satellitenbild eindeutig ein Einfädelungsstreifen ist, muss dieser Vorfahrt gewähren. Meißtens wird so etwas noch durch entsprechende Schilder verdeutlicht.
Preisfrage:
Was gilt hier (wenn man von Nordwesten von der L328a kommt und nach Südosten auf die B31 einfädeln möchte):
https://www.google.de/.../data=!3m1!1e3?hl=de
Es handelt sich um eine Bundesstraße, die keine Kraftfahrstraße ist.
Und was gilt hier (wenn man vom Kreisverkehr kommt und nach Südosten einfädeln möchte:
https://www.google.de/.../data=!3m1!1e3?hl=de
Es handelt sich um die gleiche Straße zwei Kilometer weiter aber dort ist sie eine Kraftfahrstraße.
Grüße,
diezge
Es ist klar ein Einfädelungsstreifen,erkennbar durch die breiten Leitlinien.
Somit ist es keine gleichlaufende parrallele Fahrspur,sondern eine eigene.
Durch die breiten Leitlinien wird auch mitgeteilt das zum Einfädeln rechts schneller gefahren werden darf als links.
Somit gilt das rechts Überholverbot nicht,damit man sich besser dem fließenden Verkehr anpassen kann.
Das gilt nicht nur für Autobahnen und Kraftfahrstrassen,sondern für alle Strassen.
Eine Einfädelungsspur hat niemals Vorfahrt vor dem durchgehenden Verkehr.
Das Reißverschlußverfahren gilt nur wenn eine gleichberechtigte Spur( keine breite Leitlinie,Autobahn etc) endet,dabei gibt es keine Vorfahrtregel.
Da hat man bis zum Ende der Fahrspur zu fahren und der andere hat einen einfädeln zu lassen,das natürlich in gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorrausschau.
So einfach ist das.
Es gibt genug Beklopte die schon 1Km vorher einfädeln und die Bekloppten die meinen einen nicht reinlassen zu müssen.
Beide machen etwas falsch.
Zitat:
Da hat man bis zum Ende der Fahrspur zu fahren und der andere hat einen einfädeln zu lassen,das natürlich in gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorrausschau.
Das Dicke ist "falsch".
Es gibt keinen Zwang, bei ner endenden Spur bis zum Ende dieser Spur zu fahren bevor man auf die durchgehende Spur wechselt.
Und nochmal etwa zu den dicken und dünnen Markierungen.
Sie unterscheiden sich auch in ihrer Länge. Bei der breiten gestrichelten Linien sind Abstände zwischen ihnen kürzer.
Breite Streifen markieren quasi die Fahrbahnbegrenzung, dünne die jeweiligen Spuren der Fahrbahn.
Bei Bundesstraßen mit Einfädelsteifen sind nicht nur die Abstände zw. den breiten Streifen kürzer, sondern auch die Streifen selbst sind kürzer, als die schmalen zur Spureinteilung.
§ 7 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet sich das dort auch so bezeichnete Reißverschlussprinzip. Bei diesem gilt tatsächlich folgende Regel: „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).“
Das Zauberwort ist "unmittelbar vor Beginn"
Die Länge und Breite unterscheidet sich,ändert die Bedeutung aber nicht.
Auf der Autobahn macht es keinen Sinn,bei einer höheren Durchnittsgeschwindigkeit, die Länge und Breite wie in der Stadt einzuhalten.
Der Unterschied von schmal und breit ist aber immer erkennbar,und die Bedeutung bleibt die gleiche.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 3. Oktober 2020 um 21:12:16 Uhr:
Zitat:
Da hat man bis zum Ende der Fahrspur zu fahren und der andere hat einen einfädeln zu lassen,das natürlich in gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorrausschau.
Das Dicke ist "falsch".
Es gibt keinen Zwang, bei ner endenden Spur bis zum Ende dieser Spur zu fahren bevor man auf die durchgehende Spur wechselt.Und nochmal etwa zu den dicken und dünnen Markierungen.
Sie unterscheiden sich auch in ihrer Länge. Bei der breiten gestrichelten Linie sind die Streifen deutlich kürzer und auch die Abstände zwischen ihnen.Breite Streifen markieren quasi die Fahrbahnbegrenzung, dünne die jeweiligen Spuren der Fahrbahn.
Der Einfädelungsstreifen ist aber kein Fahrstreifen, daher gilt das nicht. Wäre es ein Fahrstreifen, gälte Rechtsfahrgebot etc.