Bin geblitzt worden
Hallo Community,
Ihr dürft erstmal auf mir rumhacken:
Ich bin heute von Leipzig nach Gießen gefahren, beim wechsel A9 auf A4 bin ich höhe Eisenberg geblitzt worden.
Da war scheinbar 130 aber habe kein Schild gesehen. Davor war FREI.
Es kam wie es kommen musste ich wurde mit Tacho 170-180 geblitzt.
Ich möchte mal eine Meinung dazu:
Laut Ordnung muss ich wohl einen Monat laufen, was auch gerechtfertigt ist.
Nun aber folgendes...
Ich arbeite im AUssendienst, also schonmal sehr schwer meine Arbeit zu verrichten.
Dazu kommt das ich auf einem Aussiedler Hof wohne und kein Zugang zu den Öffentlichen Verkehrsmitteln habe. Ja kein Witz hier fährt kein Bus nix.
Noch ein Punkt: Wir haben erst Einkaufsmöglichkeiten in 4km
Ist das übertriebene Härte mir den Führerschein zu entziehen?
Ich wurde noch nie wegen zu schnellem fahren zur Rechenschaft gezogen, habe aber 2 Punkte wegen dem doofen Handy.
Was meint Ihr?
Ein Anwalt wird sowieso eingeschaltet 😉
Wollte nur eure Vermutungen höhren.
MfG
Christian
Beste Antwort im Thema
Für mich ist es immer sehr interessant, dass Personen für die der FS - ich bezeichne es mal als "zwingend notwendig" ist - nicht besser darauf aufpassen, dass der FS nicht bei einer amtl. Verwahrstelle landet.
69 Antworten
Bisher ist noch nichts gekommen. Mein Nachbar wurde an der selben stelle geblitzt 🙂 bei ihm sind es nun mehr als 3monate her also verjährt ??
Ja, nach 3 Monaten ist es verjährt.
Da musste wohl noch bis zum 14.Juli warten. Die Behörden machen das absichtlich das du 3 Monate Fingernägel kauend und nachts Alpträume Schweiß gebadet aufwachst.
Der TE war mit einem auf seinen Arbeitgeber zugelassenen Fahrzeug unterwegs.
Es kommt ein Zeugenbefragungsbogen, der die Verjährung nicht unterbricht, zum Fahrzeughalter. Diesen nicht beantworten, dann kommt ein zweiter, jetzt sollte der Fahrzeughalter einen versierten Anwalt einschalten. Der kann z.B. durch Fristverlängerung und andere Verfahrensfragen auf die 3-Montsverjährung seit der Tat hinarbeiten. Bis dahin wird der Fahrer nicht benannt. Dem Arbeitgeber droht bei der Strategie keine Fahrtenbuchauflage. Allerdings zahlt im Erfolgsfall die Rechtschutzversicherung des Fahrers nicht, sondern falls vorhanden die des Arbeitgebers, da der Fahrer ja unbekannt ist. Anwaltskosten ca. 500-800€.
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Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 13. April 2016 um 17:46:49 Uhr:
Mit solcher Differenz ist ein Fahrverbot fällig .
Wenn der Bescheid kommt ,keine Zeit verlieren, sondern sofort zu einem Verkehrsrechtsanwalt und unter Nennung und bewiesenen , beschriebenen Zutände, um Umwandlung in eine höhere Geldbuße zu bitten .
Vorraussetzung ,sowas hat es nicht schon vorher gegeben , machen die Bußgeldstellen meistens mit .
Versuch mal über den ADAC einen Rechtsanwalt genannt zu bekommen .
Giovanni.
Sorry, die Bussgelstellen machen da gar nix mit. Der Schein ist weg, da kann er machen was er will. Er kann sich dann aber den Zeitraum aussuchen.
gruß
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 14. April 2016 um 16:48:09 Uhr:
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 14. April 2016 um 16:40:21 Uhr:
Die Dicke , das ist nicht richtig .
Das macht nicht das Gericht , sondern schon die Bußgeldstelle.
Darum soll er gleich der Frist entsprechend damit Kontakt aufnehmen .
Meistens noch besser und bei kleineren Kreisämtern gleich vor den Schreibtische stellen und mit dem Sachbearbeiter Aug in Auge reden .
Giovanni.Na so genau kenne ich mich nicht aus.
Hier steht es so wie ich es geschrieben habe.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 14. April 2016 um 16:48:09 Uhr:
Zitat:
.....Bei dieser Strategie kommt es auf das Geschick Ihres Anwalts an. Er wird vor Gericht so argumentieren, als dass kein Verkehrsteilnehmer immer ohne Verstöße gegen Verkehrsrecht und StVO unterwegs wäre......
Die Fristen müssen natürlich eingehalten werden.
Da hast du deine eigene Quelle nicht komplett gelesen. Die Bußgeldstelle entscheidet, der Richter kommt doch erst zum Zuge, wenn gegen die Entscheidung der Bußgeldstelle Einspruch eingelegt wird .
Zitat:
Verkehrsteilnehmer gefährdet war, beispielsweise wenn es Nacht war und deswegen die Straße frei war, als Sie die rote Ampel überfahren haben. Das ursprüngliche Bußgeld wird hierbei verdoppelt oder sogar verdreifacht; die genaue Summe bestimmt entweder die Bußgeldstelle oder der Richter.
Unseren täglichen "Ich-bin-völlig-zu-Unrecht-geblitzt-worden" Thread gib uns heute...
Wenn Du laut Tacho maximal 180 km/ h gefahren bist, dürftest Du real 170-175 km/h gefahren sein.
Bei Geschwindigkeiten über 100 km/ h werden meines Wissens nach, mindestens 3% der gefahrenen Geschwindigkeit als Meßtoleranz abgezogen, je nach verwendetem Meßgerät. Das wären bei 180 km/ h 5,4 km/h.
Rechnet man all das zusammen, dürftest Du nicht über eine Geschwindigkeitsüberschreitung von vorwerfbar mehr als 41 km/ h kommen und somit setzt es kein Fahrverbot.
Vorausgesetzt, Du bist vorher noch nicht wegen deutlicher Geschwindigkeitsüberschreitung auffällig geworden.
Kann mir mal jemand sagen, was passiert, wenn man vor Gericht war und das Gerichturteil akzeptiert hat und einem der Beschluss dann schriftlich zugegangen ist.
Bekommt man irgendwann nochmal die Info, wo man seinen Führerschein abgeben kann und wohin man das Bußgeld überweisen soll inklusive Höhe des Baugeldes?
Die Verhandlung ist jetzt schon fast zwei Monate her, vor einem Monat kam die Bestätigung des Gerichturteils ... komischerweise mit Wirksamkeit Mitte April und nicht Mitte Mai, wo ja eigentlich das Urteil gefällt wurde.
Nun kommt gar nichts mehr und ich habe keine Ahnung, ob das normal ist ...
Schau mal in deinen Bußgeldbescheid - da steht eigentlich alles drin, was bei Rechtskraft von dir zu erledigen ist.
Du kannst die Zahlungsaufforderung der Gerichtskasse abwarten. Da steht das mit dem Geld drin. Gibt sonst durch die Buchungszeitabläufe Überzahlungen und Erstattungshickhack. Das mit dem FS hat PeterBH schon geschrieben.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 10. Mai 2016 um 17:03:30 Uhr:
Schau mal in deinen Bußgeldbescheid - da steht eigentlich alles drin, was bei Rechtskraft von dir zu erledigen ist.
Der Busgeldbescheid ist ja nicht mehr gültig => Anderer Betrag
Und wo ich den Führerschein abgeben muß, stand da auch nicht drin...
Dann würde ich mal bei der örtlichen Führerscheinstelle nachfragen - mit dem Urteil in der Hand und der Fahrerlaubnis dazu.
Wie lautet denn der Bußgeldbescheid (Geldbuße xx und Entzug für xx Monat/e) und wie das Urteil? Da am Besten wörtlich den Urteilstenor (ohne Sachverhalt und Entscheidungsgründe).
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 7. Mai 2016 um 15:19:01 Uhr:
Ja, nach 3 Monaten ist es verjährt.
Das kommt leider immer ganz auf die Situation an. Wurde vorher ein Anhörungsbogen verschickt oder mussten andere Ermittlungen durch die Behörde gemacht werden - beispielsweise Adressermittlungen - dann kann die Frist auch verlängert werden. Könnt ihr zum Beispiel hier nachlesen. Spätestens nach sechs Monaten könnt ihr euch aber ganz sicher sein, dass der Bescheid verjährt ist!
Gibt es übrigens schon Neuigkeiten?
Nö, beim Anhörungsbogen reicht es, wenn der verfügt wurde, also auch noch am letzten Tag der Frist, egal, wann der beim Betroffenen eingeht.
Der Bußgeldbescheid muss dann vor Ablauf der nächsten drei Monate erlassen werden und die Zustellung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Nur wenn er nach zwei Wochen zugestellt wird, wird die Verjährung erst durch die Zustellung unterbrochen.
Kriegst also auf diese Weise 6 Monate und ein paar Tage rum und ist noch nicht verjährt. Da hättest du dich pünktlich nach 6 Monaten eventuell zu früh gefreut.
Dann hat die Verwaltungsbehörde/Staatsanwaltschaft sechs Monate Zeit, die Akten zum Gericht zu senden (Eingangsdatum ist entscheidend).
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 14. April 2016 um 13:21:08 Uhr:
@TE
Also ich kann leider aus eigener Erfahrung berichten.
Nach fast 20 Jahren Unfall und punktefreier Fahrt hat es mich letztes Jahr getroffen
Hatte ein 60er Schild auf der BAB übersehen und bin dann mit etwas über 120 geblitzt worden.[...]
Hätte 2 Monte + etwas unter 1.000 EUR wegen Vorsatz ... bekommt man wohl automatisch, wenn man mehr als 50% über Tempolimit fährt ... gemacht.
[...]
Letzten Endes habe ich einen Monat und 700 EUR akzeptiert ... nervt zwar aber einen Monat bekommt man irgendwie rum.
Ich würde es an deiner Stelle vor Gericht probieren ... es kommt stark auf dich und den Richter aber überhaupt nicht auf den Rechtsanwalt an ...
Das scheint aber mit dem Fall hier nichts zu tun zu haben. Hast du damals überhaupt versucht, auf einen Härtefall zu plädieren, um ggf das Fahrverbot zu umgehen gegen doppelte Geldbuße? Ich lese bei dir nämlich nur, dass du die Messmethode und den Vorsatz angefochten hast. Letzteres erfolgreich, ersteres nicht. Dass du da das Fahrverbot nicht umgehen konntest, ist klar.
Beim TE würde ich aber erstmal nicht so pessimistisch sein. Seine Chancen, das Fahrverbot abzuwenden (wenn auch gegen erhöhtes Bußgeld) dürften besser stehen als damals deine.