Bin geblitzt worden

Hallo Community,

Ihr dürft erstmal auf mir rumhacken:
Ich bin heute von Leipzig nach Gießen gefahren, beim wechsel A9 auf A4 bin ich höhe Eisenberg geblitzt worden.
Da war scheinbar 130 aber habe kein Schild gesehen. Davor war FREI.
Es kam wie es kommen musste ich wurde mit Tacho 170-180 geblitzt.

Ich möchte mal eine Meinung dazu:
Laut Ordnung muss ich wohl einen Monat laufen, was auch gerechtfertigt ist.
Nun aber folgendes...
Ich arbeite im AUssendienst, also schonmal sehr schwer meine Arbeit zu verrichten.
Dazu kommt das ich auf einem Aussiedler Hof wohne und kein Zugang zu den Öffentlichen Verkehrsmitteln habe. Ja kein Witz hier fährt kein Bus nix.
Noch ein Punkt: Wir haben erst Einkaufsmöglichkeiten in 4km

Ist das übertriebene Härte mir den Führerschein zu entziehen?
Ich wurde noch nie wegen zu schnellem fahren zur Rechenschaft gezogen, habe aber 2 Punkte wegen dem doofen Handy.

Was meint Ihr?
Ein Anwalt wird sowieso eingeschaltet 😉
Wollte nur eure Vermutungen höhren.

MfG
Christian

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Für mich ist es immer sehr interessant, dass Personen für die der FS - ich bezeichne es mal als "zwingend notwendig" ist - nicht besser darauf aufpassen, dass der FS nicht bei einer amtl. Verwahrstelle landet.

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Für mich ist es immer sehr interessant, dass Personen für die der FS - ich bezeichne es mal als "zwingend notwendig" ist - nicht besser darauf aufpassen, dass der FS nicht bei einer amtl. Verwahrstelle landet.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 20. Mai 2016 um 16:32:40 Uhr:


Für mich ist es immer sehr interessant, dass Personen für die der FS - ich bezeichne es mal als "zwingend notwendig" ist - nicht besser darauf aufpassen, dass der FS nicht bei einer amtl. Verwahrstelle landet.

Na ja, die staatlichen Stellen passen halt besser darauf auf. 😁

Gruß Frank,
und wehe die verwuseln das Ding. 😉

Zitat:

@wkienzl schrieb am 20. Mai 2016 um 16:32:40 Uhr:


Für mich ist es immer sehr interessant, dass Personen für die der FS - ich bezeichne es mal als "zwingend notwendig" ist - nicht besser darauf aufpassen, dass der FS nicht bei einer amtl. Verwahrstelle landet.

Naja. Kann schneller passieren als man denkt.

Ja, ja, ich weiß, den meisten ist es noch nicht passiert. Mir ja auch nicht. Aber ein TL übersehen, das ist schnell passiert. 170 bei erlaubten 100, weil einem das örtliche TL nicht bewusst ist - das ist mir auch schon mal passiert. Soweit ich weiß nur ein mal in 20 Jahren - aber wenn genau da der Blitzer gewesen wäre, wäre das natürlich ausgesprochenes Pech gewesen - aber dann wäre ich halt einen Monat Fußgänger geworden (oder auch zwei - das ist allerdings schon eine Weile her, damals hätte man evtl auch nur einen Monat bekommen, selbst bei 70km/h zu viel) und hätte mich nicht beschweren können.

Wer natürlich alle 2-3 Jahre oder noch öfter mal aussetzen muss und/oder sowieso andauernd Verwarnungen sammelt, der wird sich irgendwann mit der Tatsache auseinandersetzen müssen, dass das Fahrverbot nichts mehr mit Pech zu tun hat.

Also wen es interessiert waren doch nur 28 nach Toleranz Abzug 🙂
Jetzt heißt es nur benehmen!!

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Freut mich für Dich. Und danke fürs auf dem Laufenden halten. 🙂

Edit: Im Übrigen ein gutes Beispiel dafür, dass man nicht immer gleich den Teufel an die Wand malen sollte, wenn man mal kurz vom roten Licht geblendet wurde. 😎

Sehr gut, danke für die Rückmeldung.

Das eine Jahr, in dem du nicht nochmal mit >25 über Limit erwischt werden darfst, beginnt natürlich nicht jetzt schon, sondern erst ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides. Also nicht zu früh wieder aufs Gas treten! 😉

Zitat:

@Pizer schrieb am 7. Mai 2016 um 20:05:04 Uhr:


Der TE war mit einem auf seinen Arbeitgeber zugelassenen Fahrzeug unterwegs.
Es kommt ein Zeugenbefragungsbogen, der die Verjährung nicht unterbricht, zum Fahrzeughalter. Diesen nicht beantworten, dann kommt ein zweiter, jetzt sollte der Fahrzeughalter einen versierten Anwalt einschalten. Der kann z.B. durch Fristverlängerung und andere Verfahrensfragen auf die 3-Montsverjährung seit der Tat hinarbeiten. Bis dahin wird der Fahrer nicht benannt. Dem Arbeitgeber droht bei der Strategie keine Fahrtenbuchauflage. Allerdings zahlt im Erfolgsfall die Rechtschutzversicherung des Fahrers nicht, sondern falls vorhanden die des Arbeitgebers, da der Fahrer ja unbekannt ist. Anwaltskosten ca. 500-800€.

Gleichzeitig werden seitens der Polizei Fahrerermittlungen angestellt. Es wird im betrieb herumgefragt, wer der Mensch auf dem Foto sein könnte usw.

Also nix mit Aussitzen irgendwelcher Fristen.

Zitat:

@Pizer schrieb am 7. Mai 2016 um 20:05:04 Uhr:


...sondern falls vorhanden die des Arbeitgebers, da der Fahrer ja unbekannt ist. Anwaltskosten ca. 500-800€.

Was ist denn das für ein Arbeitgeber, der sich auf einen

unbekannten

Fahrer seines Firmenfahrzeugs rausredet?

Die Geschichte ist gegessen 🙂
Hatte gestern, meinen ersten Tag zuhause nach meinem Urlaub, die Tür aufgemacht mit einer anständigen Begrüßung der Männer in blau!
Abgleich der Perosnalien und des Bildes 🙂
Aussage verweigert und geht jetzt wieder an die Polizei in Thüringen.
Einspruch wird eingelegt und das messprotokoll sowie derBliter werden einem Gutachten unterzogen!
Ich halte euch auf dem laufenden

Zitat:

@ex0riz0r schrieb am 5. Juni 2016 um 11:55:44 Uhr:


Die Geschichte ist gegessen 🙂
Hatte gestern, meinen ersten Tag zuhause nach meinem Urlaub, die Tür aufgemacht mit einer anständigen Begrüßung der Männer in blau!
Abgleich der Perosnalien und des Bildes 🙂
Aussage verweigert und geht jetzt wieder an die Polizei in Thüringen.
Einspruch wird eingelegt und das messprotokoll sowie derBliter werden einem Gutachten unterzogen!
Ich halte euch auf dem laufenden

Personalien und Bild stimmen überein, Betroffener ist ermittelt, Bußgeldbescheid kommt!

Personalien und Bild stimmen nicht überein, es wird wird weiter ermittelt!

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