Bin geblitzt worden
Hallo Community,
Ihr dürft erstmal auf mir rumhacken:
Ich bin heute von Leipzig nach Gießen gefahren, beim wechsel A9 auf A4 bin ich höhe Eisenberg geblitzt worden.
Da war scheinbar 130 aber habe kein Schild gesehen. Davor war FREI.
Es kam wie es kommen musste ich wurde mit Tacho 170-180 geblitzt.
Ich möchte mal eine Meinung dazu:
Laut Ordnung muss ich wohl einen Monat laufen, was auch gerechtfertigt ist.
Nun aber folgendes...
Ich arbeite im AUssendienst, also schonmal sehr schwer meine Arbeit zu verrichten.
Dazu kommt das ich auf einem Aussiedler Hof wohne und kein Zugang zu den Öffentlichen Verkehrsmitteln habe. Ja kein Witz hier fährt kein Bus nix.
Noch ein Punkt: Wir haben erst Einkaufsmöglichkeiten in 4km
Ist das übertriebene Härte mir den Führerschein zu entziehen?
Ich wurde noch nie wegen zu schnellem fahren zur Rechenschaft gezogen, habe aber 2 Punkte wegen dem doofen Handy.
Was meint Ihr?
Ein Anwalt wird sowieso eingeschaltet 😉
Wollte nur eure Vermutungen höhren.
MfG
Christian
Beste Antwort im Thema
Für mich ist es immer sehr interessant, dass Personen für die der FS - ich bezeichne es mal als "zwingend notwendig" ist - nicht besser darauf aufpassen, dass der FS nicht bei einer amtl. Verwahrstelle landet.
69 Antworten
Falls Du noch nicht in der Vergangenheit negativ in Erscheinung getreten bist, also Dein Punktekonto sauber ist, und Du überzeugend und glaubhaft nachweisen kannst das Du auf den Führerschein angewiesen bist, kannst Du das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln lassen.
Zwei Hürden gilt es dabei zu überwinden, die erste ist das entschieden wird das Du ein Kandidat für eine Umwandlung bist und die zweite Hürde ist der Richter der dann entscheidet ob der Kandidat den Gewinn zieht oder mit einer Niete bedacht wird.
@TE
Also ich kann leider aus eigener Erfahrung berichten.
Nach fast 20 Jahren Unfall und punktefreier Fahrt hat es mich letztes Jahr getroffen
Hatte ein 60er Schild auf der BAB übersehen und bin dann mit etwas über 120 geblitzt worden.
Nachts, leere BAB und leider noch abgelenkt durch Telefonat ... Freisprechanlange, trotzdem immer eine verdammte Ablenkung!
Hätte 2 Monte + etwas unter 1.000 EUR wegen Vorsatz ... bekommt man wohl automatisch, wenn man mehr als 50% über Tempolimit fährt ... gemacht.
Anwälte kann man vergessen, die raten einem, die Strafe zu akzeptieren ... ganz toll... Habe ein Gutachten erstellen lassen, was aber nichts wirklich Belastbares gebracht hat ... Aufstellhöhe angezweifelt + Zweifel der Messmethode weil interne Mess-Spezifikationen des Herstellers nicht offen gelegt werden.
Unterm Strich habe ich mich beim Richter selbst rausgequatscht.
Außendienst, keine Punkte, Vielfahrer -> Aufstellung meiner bisherigen Fahrzeuge mit Kilometerangabe.
Schild nicht gesehen, Strecke unbekannt, usw.
Letzten Endes habe ich einen Monat und 700 EUR akzeptiert ... nervt zwar aber einen Monat bekommt man irgendwie rum.
Ich würde es an deiner Stelle vor Gericht probieren ... es kommt stark auf dich und den Richter aber überhaupt nicht auf den Rechtsanwalt an ...
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 14. April 2016 um 13:21:08 Uhr:
@TE
Also ich kann leider aus eigener Erfahrung berichten.
Nach fast 20 Jahren Unfall und punktefreier Fahrt hat es mich letztes Jahr getroffen
Hatte ein 60er Schild auf der BAB übersehen und bin dann mit etwas über 120 geblitzt worden.
Nachts, leere BAB und leider noch abgelenkt durch Telefonat ... Freisprechanlange, trotzdem immer eine verdammte Ablenkung!
Hätte 2 Monte + etwas unter 1.000 EUR wegen Vorsatz ... bekommt man wohl automatisch, wenn man mehr als 50% über Tempolimit fährt ... gemacht.
Anwälte kann man vergessen, die raten einem, die Strafe zu akzeptieren ... ganz toll... Habe ein Gutachten erstellen lassen, was aber nichts wirklich Belastbares gebracht hat ... Aufstellhöhe angezweifelt + Zweifel der Messmethode weil interne Mess-Spezifikationen des Herstellers nicht offen gelegt werden.
Unterm Strich habe ich mich beim Richter selbst rausgequatscht.
Außendienst, keine Punkte, Vielfahrer -> Aufstellung meiner bisherigen Fahrzeuge mit Kilometerangabe.
Schild nicht gesehen, Strecke unbekannt, usw.
Letzten Endes habe ich einen Monat und 700 EUR akzeptiert ... nervt zwar aber einen Monat bekommt man irgendwie rum.
Ich würde es an deiner Stelle vor Gericht probieren ... es kommt stark auf dich und den Richter aber überhaupt nicht auf den Rechtsanwalt an ...
Etwas pauschal, nicht? Nur weil in Deinem Fall der Anwalt (vielleicht) keine Rolle gespielt hat... Je nach Fall ist ein guter Anwalt sehr viel wert, während in anderen Fällen jeder Euro für Anwalts- und Gerichtskosten rausgeschmissenes Geld ist.
Der Richter hat sich übrigens bestimmt sehr gefreut, dass Du sein Urteil akzeptiert hast und nicht einfach ohne zu zahlen weiterfährst. Interessant wäre übrigens auch noch, was das Gutachten gekostet hat - das wird ja wohl kaum das Gericht bezahlt haben.
ExOri..:
Mach Dir nichts draus , wer nichts tut macht keine Fehler , danach gibt es bei den Zeigefingerzeigern eine ganze Reihe , die den ganzen Tag über nichts tun .
Warte ab , lass die RSch. bezahlen , und nur mit Anwalt , alles andere ist Kinderkram.
Hier muss der erste Schuss sitzen .
Melde dich mal wieder , achte auf die Fristen .
Giovanni.
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Die Dicke , das ist nicht richtig .
Das macht nicht das Gericht , sondern schon die Bußgeldstelle.
Darum soll er gleich der Frist entsprechend damit Kontakt aufnehmen .
Meistens noch besser und bei kleineren Kreisämtern gleich vor den Schreibtische stellen und mit dem Sachbearbeiter Aug in Auge reden .
Giovanni.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 14. April 2016 um 16:40:21 Uhr:
Die Dicke , das ist nicht richtig .
Das macht nicht das Gericht , sondern schon die Bußgeldstelle.
Darum soll er gleich der Frist entsprechend damit Kontakt aufnehmen .
Meistens noch besser und bei kleineren Kreisämtern gleich vor den Schreibtische stellen und mit dem Sachbearbeiter Aug in Auge reden .
Giovanni.
Na so genau kenne ich mich nicht aus.
Hier steht es so wie ich es geschrieben habe.
Zitat:
.....Bei dieser Strategie kommt es auf das Geschick Ihres Anwalts an. Er wird vor Gericht so argumentieren, als dass kein Verkehrsteilnehmer immer ohne Verstöße gegen Verkehrsrecht und StVO unterwegs wäre......
Die Fristen müssen natürlich eingehalten werden.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 14. April 2016 um 14:34:37 Uhr:
Etwas pauschal, nicht? Nur weil in Deinem Fall der Anwalt (vielleicht) keine Rolle gespielt hat... Je nach Fall ist ein guter Anwalt sehr viel wert, während in anderen Fällen jeder Euro für Anwalts- und Gerichtskosten rausgeschmissenes Geld ist.Der Richter hat sich übrigens bestimmt sehr gefreut, dass Du sein Urteil akzeptiert hast und nicht einfach ohne zu zahlen weiterfährst. Interessant wäre übrigens auch noch, was das Gutachten gekostet hat - das wird ja wohl kaum das Gericht bezahlt haben.
Ich hatte zwei Anwälte, der erste Anwalt war nicht gut und der zweite ungefähr genauso schlecht.
Grund für zwei Anwälte war der, daß der erste Anwalt nicht zum Gericht reisen wollte und den Fall an einen Anwalt in der Nähe übergeben hat.
So wie ich das sehe, wollen es sich die Anwälte wegen so einer "Lappalie" nicht mit den Richtern verscherzen.
Bestimmt gibt es aber auch Anwälte, die sich etwas mehr ins Zeug legen ... da muß man aber Glück oder eine gute Empfehlung haben.
Ohne Anwalt würde ich es trotzdem nicht machen, der sitzt wenigstens auf deiner Seite und du fühlst dich etwas sicherer, vor dem Richter … macht man ja auch nicht alle Tage …
Zum Thema Urteil akzeptieren, es war ja ein Angebot, welches ich nicht hätte annehmen müssen, vor allem, weil der geladenen Polizist nicht erschienen ist.
Jedoch wollte ich das Thema endlich vom Tisch bekommen und ein Monat weniger ist ja besser als nichts ....
Das Gutachten hat ca. 800 EUR gekosten und wird von der Rechtschutzversicherung übernommen.
Jedoch hatte das Gutachten überhaupt keinen Einfluss auf das Urteil, weil ja der Polizist nicht da war – dessen Handlung im Gutachten angezweifelt wurde.
Wie schon beschrieben, wenn das kein Wiederholungsding ist, besteht Möglichkeit zur Wandelung in Geldbetrag.
Wenn nicht, kann man beim ersten Fahrverbot den Zeitraum selbst wählen, dann möglichst viel Urlaub nehmen und ab mit dem Flieger in den Süden und nicht drüber nachdenken, für die restlichen 1-2 Wochen kann man sich halt im Bekanntenkreis oder über kleinanzeigen einen Fahrer organisieren/kaufen, wenn es wirklich nicht ohne Fahrzeug geht. Bekannter hatte mal so einen "Notfall", man denkt garnicht wie hoch die Nachfrage ist wenn man einen Fahrerjob anbietet. Nun ist sein Traumziehl so "wichtig" zu werden, dass er einen dauerhften Fahrer bekommt, scheint ihm gefallen zu haben, da er halt auch wärend der fahrt entspannt arbeiten konnte....Träumer😁😁😁
Aber letztendlich warte ersteinmal ab was überhaupt kommt, Tachos zeigen mehr an und bei diesen Geschwindigkeiten machen die Toleranzen auch schon ein ordentliches Minus, evtl. steht ein FV garnicht zur Debatte.😉
Ein Anwalt, der zu faul ist, zum Gerichtstermin zu reisen, hat sich in meinen Augen selbst disqualifiziert. Dann brauch ich solche Mandate gar nicht erst annehmen, denn schon beim Anblick des Anhörungsbogens weiß der Anwalt doch, ob das zuständige Gericht um die Ecke ist oder nicht. Der war also mehr an den Einnahmen, als am Ergebnis interessiert. Ziemlich blöde, denn ein nicht zufriedener Mandant teilt beim nächsten Stammtisch, Schützenfest usw. seine Erfahrungen einer Menge anderere Autofahrer mit.
Natürlich kann man auch vor Gericht so argumentieren. Wäre aber m.E. ziemlicher Blödsinn, bis dahin zu warten. Macht die Bußgeldbehörde den Deal mit, habe ich das Ergebnis sofort und für mich passend. Macht sie den Deal nicht mit, gibt es einen Bußgeldbescheid, gegen den ich Einspruch einlege und versuche dann den Richter zu überzeugen.
Bei meinem Exmann haben sie gesagt, dass er doch Taxifahren könnte, um von Zuhause weg zu kommen...
Für diesen Spruch hat er ein halbes Jahr warten müssen.
Zitat:
@reox schrieb am 13. April 2016 um 19:57:16 Uhr:
Taktisches Verschieben in die Urlaubszeit ist auch noch eine Option.
Ich denke auch, dass das die einzige Möglichkeit ist.
Zitat:
@MvM schrieb am 15. April 2016 um 07:27:15 Uhr:
Bei meinem Exmann haben sie gesagt, dass er doch Taxifahren könnte, um von Zuhause weg zu kommen...Für diesen Spruch hat er ein halbes Jahr warten müssen.
Nur weil es unangenehm ist, ist es deshalb nicht unzumutbar. Unangenehm soll so ein Fahrverbot nämlich sein, das ist genau der Zweck der Übung.
Ja, die lieben Richter, immer so ganz ohne Verständnis für die armen Verkehrssünder. Kann mich noch an eine Verhandlung (integrierter Wohnbereich in der Stadtmitte) erinnern, wo der Richter mit erhobenen Zeigefinger dem Autofahrer den Rat gab, eine andere Straße zu nehmen, wenn er es denn eilig hätte. Einige Tage später überholte der Richter mich in dem Wohnbereich. Ich war ihm mit rund 10 km/h einfach zu langsam.
Das ist so ein typisches Arzt <--> Patient Beispiel.
Nur weil der Arzt selber raucht, ist seine Aussage, dass das Rauchen ungesund ist, ja nicht falsch.😉😁