Bin geblitzt worden.

Harley-Davidson

Hallo
Ich bin am 11.07.09 in Baden-Württemberg außerhalb geschlosseener Ortschaften mit 103kmh (nach Toleranzabzug) geblitzt worden. 70 kmh waren erlaubt.
Das heißt: 33kmh zu schnell.

Laut Bußgeldkatalog 3 Punkte und 75.-Euro Bußgeld (zzgl.Bearbeitungsgebühren).
Ich habe aber nur gesehen, das ich von vornr geblitzt wurde.
Heute kam ein Brief von der Bußgeldstelle (Landratsamt),
mit einem Fragebogen zur Angabe wer das Fahrzeug zur Tatzeit geführt hat.

So, nun meine Fragen:
Soll ich erst mal vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen ?
Soll ich mir mal die Beweisfotos zeigen lassen ?
Falls nur von vorne geblitzt wurde, bin ich dann auch belangbar ?
Wenn ich nicht weiß wer gefahren ist, muss ich dann 1 Jahr Fahrtenbuch schreiben ?

Bitte schreibt mir Eure Erfahrungen
ich danke Euch,
Gerry

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von rooster45


Hi Gerry

als Resumee mal: Verwandter gefahren, du machst keine Aussage..basta. Mehr nicht.

Hallo zusammen,

wenn ich diese Tipps schon bei drei Punkte sehe, möchte ich nicht wissen, was ihr macht, wenn ihr mal wirklich "Dreck am Stecken habt"...... 🙄

Ich hoffe, dass ihr niemals in die Lage kommt, dass ihr oder jemand der euch nahe steht, davon abhängig ist, dass jemand dazu steht, was er gemacht hat!!!!!

Und bitte folge bloß nicht dem o.a. Tipp: Verwandter gefahren, ich mache keine Aussage!!! Setzt es doch dem ganzen die Krone auf, indem man noch völlig Unbeteilligte mit hinein zieht!!!
Ich, als Verwandter mit Motorradführerschein, würde Dir mit Anlauf in den Hintern treten, wenn ich zu einer Vernehmung oder "Gegenüberstellung / Identifizierung" vorgeladen werden würde!!!

Also, entweder mit Rechtsanwalt oder die Aussage komplett (ohne Angabe von Gründen) verweigern, wenn man sich schon bei drei Punkten Angst um den Führerschein macht!!!

Gruß Brus

149 weitere Antworten
149 Antworten

Hallo nochmal.

Es geht mir nicht um die 70.- oder 120.- Euro
sondern um die Punkte.
Und um die Gefahr, wenn ich in den nächsten 12 Monaten noch mal mit 25kmh - oder mehr - überhöhter geschwindigkeit geblitzt werde, dann gibts Fahrverbot.
Und da ich mich je eh nicht mehr erinnern kann wer gefahren ist,
werde ich erst mal Zeugnisverweigerungsrecht machen.

Gruß,
Gerry

und...Gratulation, schönes Mopped haste. Ich hab die 105th als Softail Custom.

Gruß
heihen

@gerry.
wenn du ne rechtschutz hast, versuchs doch.
wenn du glück hast, hat der bedienstette auch noch bei der radarmessung einen protokollfehler gemacht und du bist fein raus.

wegen den punkten kann ich dir nachfühlen.
hat man erstmal einen, kommen die nächsten ganz bestimmt.

und dann ist da ja noch die überliegerfrist, wenn man nach 2 jahren seine punkte "gelöscht" bekommt.
die punkte werden nämlich nach den 2 jahren noch ein weiteres jahr im "cash" gehalten und sollte man in dem einem jahr wieder punkte sammeln, die dem selben vergehen zuzuordnen sind wie die alten punkte bekommt mann ALLE punkte die jünger als 5 Jahre sind wieder mit aufgebrummt.
at man also 3 punkte wegen zu schnellen fahrens in der überliegerfrist und bekommt vor ablauf dieser wieder einen neuen wegen zu schnellen fahrens, hat man auf einmal wieder 4 punkte.
so ist das.

ich hatte 13 punkte, habe immer nicht aufgepasst und mal hier einen, mal da einen wegen zu schnellen fahrens.
das ganze zog und sammelte sich über 8 jahre. so kamen 13 punkte an.
(bei teilweise 80 000 km im jahr ist das kein wunder)

dann habe ich mich echt 3 Jahre zusammengerissen und alle fahrten die jemand anders machen konnte auch andere fahren lassen.
jetzt bin ich clean und hoffe das bleibt auch sehr lange so.

kämpf um dein leben 😉 und berichte uns 😁😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Gerry-BB



Und da ich mich je eh nicht mehr erinnern kann wer gefahren ist,
werde ich erst mal Zeugnisverweigerungsrecht machen.

😁 Mach das,wenn du dich aufs Zeugnisverweigerungsrecht beziehst wissen sie dann genau welche Passfotos sie vom Einwohnermeldeamt anfordern müssen.Da dieses Recht nur im engeren Familienkreis plus Verlobungen greift ist die Anzahl der zu überprüfenden Personen recht eingeschränkt.Würde glatt darauf wetten das das erste Foto das sie anschauen deins ist.

@bb-blue

Zitat:

die punkte werden nämlich nach den 2 jahren noch ein weiteres jahr im "cash" gehalten

Stimmt

Zitat:

und sollte man in dem einem jahr wieder punkte sammeln, die dem selben vergehen zuzuordnen sind wie die alten punkte bekommt mann ALLE punkte die jünger als 5 Jahre sind wieder mit aufgebrummt.

Das wiederum stimmt nicht.Die Punkte bleiben nur bestehen wenn die Tat terminlich vor der Punktelöschung lagen,dabei ist es übrigens egal ob die vom schnellen Fahren oder roten Ampeln kommen.Hast du am 5.1.06 Bonuspunkte gutgeschrieben bekommen blieben die bis 5.1.08 bestehen und kamen dann in das Fach zu löschen.Jetzt gab es aber viele Schlaumaier die drohende Punkte die sie vor dem 5.1. eingefahren haben so lange juristisch verzögerten das die Rechtskraft erst nach dem 5.1. eintrat,sprich die alten Punkte waren weg als die Neuen gebucht wurden.Um das zu erschweren bleiben die alten Punkte jetzt im Cash und die Zeit die man benötigt um die Rechtskraft rauszuziehen wird so lang das es kaum noch möglich ist alte Punkte verfallen zu lassen.nach aktueller Lage ist es egal wann die Rechtskraft eintritt,wenn das Vergehen vor dem Löschdatum lag "leben" die alten Punkte wieder auf,nennt sich Tattagsprinzip.Daselbe Prinzip gilt ja auch bei den 2 X mehr als 25 Netto zuviel.Beim ersten Vergehen gilt der Tag der Rechtskraft,beim zweiten der Tattag und wenn der weniger als ein Jahr Abstand zur Rechtskraft des ersten Vergehens hat heisst das 1 Monat ÖPNV.Da kann eine Verzögerungstaktik im Bußgeldverfahren schnell mal zum Eigentor werden.

Aber davon abgesehen werden alle Punkte wegen Ordnungswiedrigkeiten spätestens nach 5 Jahren gelöscht.Ein Punkt vom 24.07.04 wird auch dann gelöscht wenn man am 24.07.09 wieder einen kassiert.Wenn dem nicht so wäre würden noch viel mehr Fahrer bei der MPU landen weil sie den Highscore geknackt haben.

Zitat:

sammelte sich über 8 jahre. so kamen 13 punkte an.

😁 Das waren dann unter Einbeziehung der Gelöschten noch einige mehr die in  den Jahren gesammelt wurden.

Zitat:

(bei teilweise 80 000 km im jahr ist das kein wunder)

Da fahren viele über Jahre mehr und haben trotzdem keine Punkte.

Kenne einen der rund 10 Jahre seine 80000km/jährlich runterriss und in der zeit exakt einen Punkt kassierte.Und den am Sonntag Nachmittag auf dem Weg zur Freundin.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Gerry-BB


Und da ich mich je eh nicht mehr erinnern kann wer gefahren ist, werde ich erst mal Zeugnisverweigerungsrecht machen.

Was haben denn deiner Ansicht nach Amnesie und Zeugnisverweigerungsrecht miteinander zu tun? Das sind doch zwei vollkommen verschiedene Themenkomplexe.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von Gerry-BB


Und da ich mich je eh nicht mehr erinnern kann wer gefahren ist, werde ich erst mal Zeugnisverweigerungsrecht machen.
Was haben denn deiner Ansicht nach Amnesie und Zeugnisverweigerungsrecht miteinander zu tun? Das sind doch zwei vollkommen verschiedene Themenkomplexe.

Nee,

das Thema ist immer noch das gleiche. Hier geht es um Tipps wie man am besten die Punkte vermeiden kann bzw. aus dieser Nummer rauskommt und da ist das Zeugnisverweigerungsrecht erst mal der richtige Weg.

Gruß Stefan

Zitat:

Nee,

das Thema ist immer noch das gleiche. Hier geht es um Tipps wie man am besten die Punkte vermeiden kann bzw. aus dieser Nummer rauskommt und da ist das Zeugnisverweigerungsrecht erst mal der richtige Weg.

Gruß Stefan

Mein Tip: an die Begrenzung halten. Und wer es nicht lassen kann: nur so viel zu schnell, das es nur ne Geldbuße gibt.

Gruß
Christoph

Zitat:

Da fahren viele über Jahre mehr und haben trotzdem keine Punkte.

Kenne einen der rund 10 Jahre seine 80000km/jährlich runterriss und in der zeit exakt einen Punkt kassierte.Und den am Sonntag Nachmittag auf dem Weg zur Freundin.

das mag ja alles möglich sein und ich sage mal er hatte sicher auch viel glück dabei denn ich behaupte mal das eine person die beruflich im jahr an die 100 000 km kommt, sich im termingeschäft kaum zu 100% an die regeln halten wird oder kann.

ich hatte halt pech das ich bei meinen verstößen immer diesen eien kmh drüber war und dann immer wieder ein punkt hinzu kam.

das soll keine entschuldigung sein.
ich habs ja auch mit viel disziplin und besserer planung geschafft 3 jahre keinen punkt zu bekommen.
geht doch 😁

aber es kommt trotzdem vor das ich doch mal mit 120 auf der landstrasse unterwegs bin 😉

bb

Zitat:

Original geschrieben von vegas96


...und da ist das Zeugnisverweigerungsrecht erst mal der richtige Weg.

Du bist dir hoffentlich über die geltenden Einschränkungen des Zeugnisverweigerungsrechts im Klaren:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zeugnisverweigerungsrecht

@drake

ZITAT:

Zweck des Zeugnisverweigerungsrechts ist der Schutz des Zeugen vor Konfliktlagen, die sich aus Loyalität zu sich selbst oder einem Dritten gegenüber und der Pflicht zur wahrheitsgemäßen Aussage ergeben würde, wenn der Zeuge zur Aussage gezwungen wäre. Zu solchen Konfliktlagen gehört insbesondere die Situation, dass der Zeuge sich selbst oder ihm nahe stehende Dritte belastet und so eventuell der Gefahr einer (schwereren) Strafverfolgung aussetzt.

ZITAT ENDE

allein diese 2 sätze sagen mir das er vom recht gebrauch machen kann ohne dafür zur verantwortung gezogen zu werden....

Zitat:

Original geschrieben von bb-blue


Zu solchen Konfliktlagen gehört insbesondere die Situation, dass der Zeuge sich selbst oder ihm nahe stehende Dritte belastet und so eventuell der Gefahr einer (schwereren) Strafverfolgung aussetzt.

Der Knackpunkt dürfte hier die Definition von "nahestehend" sein.

Hallo zusammen,

als Betroffener im Ordnungswidrigkeitenverfahren (das selbe wie Beschuldigter im Strafverfahren) hat man grundsätzlch das Recht, die Aussage zu verweigern, weil man sich selber nicht belasten muss oder aber Verwandte nicht belasten muss.

Dadurch wird das Ordnungswidirgkeitenverfahren aber nicht beendet!!! Die Ordnungsbehörde kann jetzt selbst ermitteln oder aber die Polizei damit beauftragen. Ergeben sich Hinweise auf den Fahrer (Nachbarn sagen aus, dass nur der XY mit der Karre unterwegs ist, Frau hat gar keinen Führerschein usw.) ergeht ein Bußgeldbescheid.

Vielleicht wird der ganze Kram aber auch eingestellt, weil bei dieser Ordnungswidrigkeit die Ermittlungen nicht verhältnismäßig sind (passiert aber immer seltener) .....

Ich kann nur raten einen Fachmann, also eine Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen, wenn man sich vor der verdienten Buße drücken will und die nächsten 2 Jahre nicht ein wenig aufpassen möchte.

Gruß Brus

Zitat:

Original geschrieben von bb-blue


das mag ja alles möglich sein und ich sage mal er hatte sicher auch viel glück dabei denn ich behaupte mal das eine person die beruflich im jahr an die 100 000 km kommt, sich im termingeschäft kaum zu 100% an die regeln halten wird oder kann.

Hat er auch nie behauptet,aber eben immer so an den Regeln gebogen das beim übersehen eines Limits oder anderen Geboten oder Verboten kein Fahrverbot rausspringt.

Ihn hat auch immer wieder gewundert das Kollegen von ihm rekordverdächtige Summen auf der Handyrechnung hatten aber nicht in der Lage waren Termine telefonisch neu auszumachen wenn was nicht klappt.

Er meinte dazu das sei ja das Schöne an den modernen Komunikationsmitteln,man kann von fast überall seine Termine ausmachen oder verschieben kann, selbst wenn man im Stau steht.

Sein Credo war immer das alles eine Sache der Planung sei.Wenn man wie sein Vorgänger am selben Tag Termine in Müchen,Kaiserslauten und Freiburg ausmacht ist klar das man Probleme mit der STVO bekommt.Weswegen er sein Vertriebsgebiet in Sektoren aufgeteilt hat und immer nur in einem relativ kleinen Teil unterwegs war.

Übrigens,nahestehend bedeutet im Fall Zeugnisverweigerungsrecht Ehepartner,Eltern,Kinder und schon bei Onkel,Tante Cousins kommt man an die Grenze und bei Freund/Freundin gilt es schon nicht mehr.Ausnahme bei Verlobten,aber das wird gelegentlich überprüft ob das nicht nur eine Schutzbehauptung ist.
Wie man sieht schränkt das verweigerungsrecht den Kreis der zu überprüfenden so weit ein das es kaum noch ein Problem ist den richtigen zu ermitteln.Wenn Fahrer = Halter eh nicht da der Halter an erster Position steht.

Bei den diversen Tricksereien um Punkte zu umgehen sollte man bedenken das man sich dabei schnell auf das Glatteis Strafrecht begibt.Und ob ein paar Punkte oder ein Fahrverbot ein Strafverfahren wert sind das in der Regel mit einer Bewährungsstrafe endet muß jeder selbst entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald


Wie man sieht schränkt das verweigerungsrecht den Kreis der zu überprüfenden so weit ein das es kaum noch ein Problem ist den richtigen zu ermitteln.Wenn Fahrer = Halter eh nicht da der Halter an erster Position steht.

Eben. Genau

das

scheint aber vielen Zeitgenossen, die gerne das Zeugnisverweigerungsrecht bemühen, nicht bewußt zu sein.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Eben. Genau das scheint aber vielen Zeitgenossen, die gerne das Zeugnisverweigerungsrecht bemühen, nicht bewußt zu sein.

😁 Würde das eher sehen wie bei kleinen Kindern,die meinen ja auch öfters wenn sie trotzig sagen ich wars nicht ist die Sache erledigt.Aber auch die wundern sich dann wenn die Eltern ihnen trotzdem auf die Schliche kommen und es was hinter die Löffel gibt.

😉 Goldene Regel : Man sollte die Sachbearbeiter in den Behörden nicht für Dümmer halten als man es selbst ist.

Aber einen kleinen Tip hab ich noch,ab zum Anwalt.Der gewinnt immer.😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen