Bi-Xenon

Audi A3 8P

Hallo !!!!

Kann man Bi-Xenon nachrüsten.
Habe derzeit nur das normale Xenon Abblendlicht.
Was würde so etwas kosten ???

lg Walter

28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Designs


...hoffe ich, dass hier nicht weiterhin zu illegalen Umbauten ohne Betriebserlaubnis geraten wird...

Gruß Jürgen

Er hat gefragt, ob mans nachrüsten kann - ich hab gesagt wies geht.

Wo liegt das Problem?

Die anderen Postings, welche gelöscht wurden hab ich übrigens nicht gelesen, also falls es darauf bezogen ist...

Gruß

@tffy hast du dich schon mal zwecks Eintragung beim TÜV schlau gemacht? Die Erfüllung der 3 Grundkriterien für Xenonbetrieb, bedeutet ja leider nicht, dass der Umbau auch zulässig ist.

@sippel
Das Problem liegt darin, dass es nicht erlaubt ist und damit schlimmstenfalls der Versicherungsschutz verloren geht. Meines Erachtens eine nicht ganz unwichtige Kleinigkeit, die man bei solchen Tips durchaus mit ansprechen sollte.
Außerdem gehe ich mal davon aus, dass die Frage der Nachrüstung auf die Originallösung bezogen war.

@feldbuch
Die Lösung mit den Xenon-Brennern auf H7 Sockeln ist definitiv nicht zugelassen. Auch wenn sie nur für´s Fernlicht verwendet werden! Es erlischt somit der Versicherungsschutz.

@TFFY
Ich weiß, dass es hier nur um den Umbau des Fernlichts geht. Aber die Variante mit den Xenon-Brennern auf H7 Sockeln ist nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ob du dies für das Abblend- oder Fernlicht verwendest spielt dabei keine Rolle, genausowenig ob dann ALWR, SWRA oder sonstwas vorhanden ist.
Durch die fehlende Zulassung ist dies eine unerlaubte Anderung der lichttechnischen Einrichtung.

Erlaubt wäre es, auf die originalen Xenon-Plus-Scheinwerfer umzurüsten. Aber auch dort bleibt das Fernlicht/Lichthupe Halogen, es wird nur zur Unterstützung das Xenon-Abblendlicht mittels dem Shutter umgeschalten. Siehe in dem Link von kandinsky.
"Richtiges" Bi-Xenon mit schnellzündenden Brennern und komplett ohne Halogen wird m.W. ja bisher nur bei Porsche verbaut (?)

Gruß Jürgen

...und beim Phaeton!

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@ Jürgen
Danke für die Klarstellung. Dass H7 Brenner im Fernlicht verboten sind war mir bisher nicht geläufig.

Viele Grüße
Rainer

Hallo,

lässt sich eigentlich leicht schlussfolgern, denn dass die H7-Xenon-Brenner ohne Zulassung sind, steht ja wohl außer Frage. Und mit dem von dir zitierten Text liegt die Sachlage ziemlich klar:

Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1).

Da die H7-Fernlicht-Halogenlampe eine Lichtquelle des Scheinwerfers ist und diese dafür keine Bauartgenehmigung, bzw. generelle Straßenzulassung hat, erlischt somit auch die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers. Ohne Scheinwerfer erlischt die BE des Fahrzeugs und ohne BE des Fahrzeugs kein Versicherungsschutz. Ist quasi ein Teufelskreis 😉

Gruß Jürgen

Hallo,,

Zitat:

Das Problem liegt darin, dass es nicht erlaubt ist und damit schlimmstenfalls der Versicherungsschutz verloren geht.

Wieso "schlimmstenfalls" ?

Der geht mit Sicherheit verloren, "keine ABE" ist "keine ABE", das lässt sich nicht wegdiskutieren und Versicherungen und Polizei kennen da keine Gnade.

Kannst dir gerne mal am Wochenende hier bei uns ansehen, wie intensiv die Polizei Kontrollen vor einer Grossdisco macht. Da sind schon einige Fahrzeuge auf der Stelle stillgelegt worden, weil keine ABE für diverse Tuningteile vorlag.

@Designs Die Firma epower.at schreibt folgendes zu ihren H7 Xenon Nachrüstbrennern:

Ist das System Strassenzugelassen ?
Das HID/Xenon System ist (E) geprüft und kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerferen für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie.
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage
3. und einem System dass das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.

Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
oder 2. die am 1 Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Zusatz
Die Kosten für Eintrag in den Typenschein bei der zuständigen Landesregierung betragen ca. € 40.

Meinst du für Deutschland besteht keine Chance die Brenner eingetragen zu bekommen? Die Österreicher sind was Tuning angeht, ja eigentlich strenger als die Deutschen.

Gruss Philipp

Zitat:

Original geschrieben von Mister_1024


Ist das System Strassenzugelassen ?
Das HID/Xenon System ist (E) geprüft und kann lt. StVo. §50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge mit Scheinwerferen für Fern- und Abblendlicht, eingebaut werden, die mit Gasentlandungslampen ausgestattet sind sowie.

Der A3 hat im Fernlicht keine Gasentladungslampen -> nicht erlaubt 🙁

Zitat:

Original geschrieben von feldbuch


Der A3 hat im Fernlicht keine Gasentladungslampen -> nicht erlaubt 🙁

Da hast du recht, nur wenn er ab Werk welche hätte, wäre die Nachrüstung ja auch nicht einzutragen. Das verstehe ich nicht an dem Text....

Viele Grüsse

Hallo,

was man in Österreich eingetragen bekommt, müsste eigentlich auch in Deutschland klappen. Ehrlich gesagt verstehe ich aber nicht, nach welchem §50 Abs.10 die Zulassung erfolgen soll???

§50 STVO Deutschland:

§50 Sonderregelung für die Insel Helgoland

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.

Einen Absatz 10 gibt es da nicht...

§50 STVO Österreich handelt soweit ich das auf die schnelle finden konnte von Verkehrsgefahrenzeichen. Speziell Abs. 10 vom Kennzeichen "Schleudergefahr" (?)
Wer weiß näheres?

Zitat:

Original geschrieben von Designs


§50 STVO Österreich handelt soweit ich das auf die schnelle finden konnte von Verkehrsgefahrenzeichen. Speziell Abs. 10 vom Kennzeichen "Schleudergefahr" (?)
Wer weiß näheres?

Du hast das richtig gefunden. § 50 öStVO zeigt Verkehrszeichen, wie die auszusehen haben. Abs 10 hat das Zeichen Schleudergefahr. Hat gar nichts mit Xenon oder so zu tun. Weiß auch nicht auf welches Gesetz die sich hier beziehen wollen.

Grüße bippo

Zitat:

Original geschrieben von Designs


Und zum Thema Xenon, hoffe ich, dass hier nicht weiterhin zu illegalen Umbauten ohne Betriebserlaubnis geraten wird, denn was dabei rauskommen kann, sieht man hier.

Also ich denke mal, dass man die original Bi-Xenon Scheinwerfer von Audi bestimmt einbauen darf wenn bereits Xenon ab Werk verbaut war???

Immerhin sind diese original Werksteile ja dann Bestandteil der EU-Typgenehmigung.

Zitat:

Original geschrieben von Designs


Erlaubt wäre es, auf die originalen Xenon-Plus-Scheinwerfer umzurüsten. Aber auch dort bleibt das Fernlicht/Lichthupe Halogen, es wird nur zur Unterstützung das Xenon-Abblendlicht mittels dem Shutter umgeschalten.

Schrieb ich ja oben.. Dabei handelt es sich aber wie gesagt um Xenon Plus, nicht um "Bi-Xenon".

Gruß Jürgen

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