Bi-Xenon

Audi A3 8P

Hallo !!!!

Kann man Bi-Xenon nachrüsten.
Habe derzeit nur das normale Xenon Abblendlicht.
Was würde so etwas kosten ???

lg Walter

28 Antworten

http://www.motor-talk.de/t718850/f304/s/thread.html

Hi,
klar geht das!

Musst dir Xenon-Brenner auf nem H7-Sockel kaufen, 2 Vorschaltgeräte im Motorraum unterbringen und die Dinger anschließen.

Bin gerade bei dem Umbau, einen Brenner hab ich bereits drinnen - hätte nicht gedacht, dass das soviel ausmacht. Ist echt extrem!

Nachteil: Keine Lichthupe mehr, Brenner werden vermutlich recht schnell verschleißen.

Viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von sippel


...Nachteil: Keine Lichthupe mehr, Brenner werden vermutlich recht schnell verschleißen.

Das ist so nicht ganz richtig.

Ich hab das System jetzt seit einem halben Jahr verbaut.

Die Lichthupe funktioniert tadellos (wirkungsvoller als vorher wegen dem "Xenon-Blitz"😉, und bisher zeigt sich kein Verschleiß, obwohl ich das Fernlicht sehr häufig nutze.

LG

TFFY

du hast es ja "erst" seit einem halben jahr.
uch möche wetten dass du die dinger (nur fernlicht) eher/öfter tauschen wirst/musst als wie halogen funzeln, wobei die xenon brenner erheblich teurer sein werden.

- meine meinung -

mfg sven

Ähnliche Themen

Hallo,

alles "sinnlose" habe ich hier mal entfernt. Muss doch wirklich nicht sein!

Und zum Thema Xenon, hoffe ich, dass hier nicht weiterhin zu illegalen Umbauten ohne Betriebserlaubnis geraten wird, denn was dabei rauskommen kann, sieht man hier.

Gruß Jürgen

@ Sven87

Falsch. Selbst WENN ich die Brenner öfter tauschen muss, so kostet das Stück zw. EUR 69,- (5000 Kelvin) und EUR 119,- (8000 Kelvin).
Schau Dir mal die Preise bei Audi an 😉
Und bei dem enormen Zusatznutzen (viel Landstraße, viele bewaldete Gebiete, viel Wildwechsel in meiner Gegend) ist es mir das auf jeden Fall wert.

@ Designs

Ich spreche hier nicht von einem illegalen Umbau sondern von der Nachrüstung von Xenon-Fernlicht ZUSÄTZLICH zu Xenon-Abblendlicht.
Auflagen:
- Scheinwerferreinigungsanlage
- autom. Leuchtweitenregulierung
- das Abblendlicht muss auch bei eingeschaltenem Fernlicht dauerhaft leuchten.

Sämtliche Auflagen sind bei mir mit Xenon ab Werk bereits erfüllt.

LG

TFFY

Zitat:

Original geschrieben von Designs


...Und zum Thema Xenon, hoffe ich, dass hier nicht weiterhin zu illegalen Umbauten ohne Betriebserlaubnis geraten wird...

Zitat:

In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).
Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1).

Ist es jetzt erlaubt oder nicht, Brenner in das Fernlich einzubauen wenn Xenon Abblendlicht vorhanden ist?

Viele Grüße
Rainer

@ TFFY

Schau dir mal mein Zitat an (2. Teil). Imo sehr "schwammig" formuliert. 🙄

Deine Antwort
Ähnliche Themen