Bezahlung - Ist das so normal?
Hallo liebe Gemeinde,
am 20.05. holen wir unseren Kleinen in WOB ab. Morgen wollten wir das Auto dann zulassen.
Für die Zulassung benötigen wir ja den Fahrzeugbrief. Diesen holen wir morgen Vormittag beim Händler ab. Soweit so gut. Der Händler möchte dann allerdings morgen bereits das Geld haben bzw. soweit ich das verstanden habe, müssen wir eine Einzugsermächtigung ausfüllen, dass der Händler den entsprechenden Betrag dann abbuchen darf.
Ist das so normal? Das Auto holen wir ja wie gesagt erst am 20.05. ab, sprich wir haben unsere "Ware", das Auto, noch gar nicht bekommen und gehen ja irgendwie quasi in Vorkasse. Was passiert, wenn unser Händler pleite geht oder der Händler unseren Polo (in der Autostadt) nicht bezahlt hat und uns die Abholung in WOB daher verweigert wird? etc...
Vor ca. 2 Jahren hat meine Mutter ihren Golf in WOB abgeholt. Hier war das damals so, dass der Händler den Golf zugelassen hat, wir nach WOB gefahren sind, das Auto abgeholt haben und meine Mutter erst ca. 2 Wochen nach der Abholung bezahlen musste (und den Fahrzeugbrief erhalten hat). Dies war allerdings ein anderer Händler.
Da wir die Vorgehensweise unseres Händlers etwas merkwürdig fanden, fragten wir bei ihm nach, wie das wäre, wenn er, also der Händler, das Auto zulassen würde. Hier meinte der Händler dann allerdings, dass wir kurz vor WOB nochmals zwecks Bezahlung zu ihm kommen müssten... Sprich auch wenn der Händler das Auto zulassen würde, würden wir in Vorkasse gehen ohne das Auto bereits in WOB abgeholt zu haben.
Wie ist das bei euch bzw. bei denjenigen, die das Auto ebenfalls selber zugelassen haben?
Ist man mit dem Fahrzeugbrief tatsächlich schon Eigentümer des Fahrzeugs?
Es geht mir nicht darum, dass Auto jetzt bezahlen zu müssen. Das Geld ist da und insoweit eine Bezahlung kein Problem. Aber so eine gewisse Sorge bleibt..
Über eure Antworten würde ich mich daher sehr freuen!
Beste Antwort im Thema
das ist normal...
mit dem fanrzeugbrief hast du ja quasi die "ware"
28 Antworten
Bei mir war es so: ich habe bei Bestellung im März 2010 10% bar bezahlt und somit meinen Auftrag bestätigt.
Die restliche 90% musste ich bis zum Tag der Übergabe bezahlen.
Gleichzeitig habe ich meinem Händler Vollmacht erteilt, daß er meine Wunschnummer bestellen darf, und dass er den Polo zulassen darf.
Bei der Übergabe musste ich noch 275 EUR für die Überführung, 0 Km Revision usw. bezahlen.
Zitat:
Original geschrieben von vwicktor
Bei mir war es so: ich habe bei Bestellung im März 2010 10% bar bezahlt und somit meinen Auftrag bestätigt.
Die restliche 90% musste ich bis zum Tag der Übergabe bezahlen.
Gleichzeitig habe ich meinem Händler Vollmacht erteilt, daß er meine Wunschnummer bestellen darf, und dass er den Polo zulassen darf.
Bei der Übergabe musste ich noch 275 EUR für die Überführung, 0 Km Revision usw. bezahlen.
Hallo vwicktor
Bei der Bestellung 10 % anzuzahlen, halte ich für recht riskant.
Sollte der Händler zwischen der Bestellung und der Lieferung in Insolvenz gehen, sieht es schlecht aus für die Anzahlung.
Zumal der Zeitraum zwischen Bestellung und Lieferung in der Regel nicht grad überschaubar ist.
Selbst wenn Du die Anzahlung aus der Insolvenzmasse erstreiten könntest, was nicht sehr wahrscheinlich ist, kann dieses Risiko vermieden werden.
Üblicherweise reicht für die Auftragsbestätigung die rechtsverbindliche Unteschrift.
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vwicktor kommt aus Ungarn und hat seinen Polo dort bestellt. In Ungarn ist es wohl üblich, eine Anzahlung bei Bestellung zu leisten.
In Deutschland kann ich (aus den von bachus1 genannten Gründen) auch nur davor warnen, vor Lieferung bzw. Übergabe der Papiere etwas anzuzahlen.
Gruß
Noch-Zafira-Fahrer
Hiho
Abbuchen tut zu 100% kein händler, sonnst könntest brief schicken lassen, auto zulassen, abholen und dann deine überweisung rückgängig machen? Nene :-) Höchstens bei der Anzahlung, aber das erfolgt immer per überweisung, da sonst zuviel papier kram...
Was macht ihr wenn VW insolvenz geht? *G* Risiko hat man immer im leben :-)
Ansonsten müsst ihr nen gebrauchten kaufen und den bar vor ort bezahlen und dann gleich mitnehmen. Bar bezahlung in WOB wird ja nicht möglich sein oder? :-)
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von oli23
Abbuchen tut zu 100% kein händler
Zitat vom Threadersteller:
Zitat:
soweit ich das verstanden habe, müssen wir eine Einzugsermächtigung ausfüllen, dass der Händler den entsprechenden Betrag dann abbuchen darf.
Hiho
Ok, hab ich dann wohl überlesen :-)
Sachen gibt es.... Dann haben die bis jetzt nur gute erfahrungen mit kunden gemacht *G*
Die Lastschrift kannst glaub bis 6 Wochen rückgängig machen. Das geht sogar online bei meiner bank. Also wäre ich händler würde ich sowas nicht machen. OK Kundenservice aber das risiko bleibt beim händler in dem fall...
Gruß
Auszug aus meiner mail vom Händler (nicht der Vermittler, über den ich ja bestellt habe):Zitat:
Original geschrieben von oli23
HihoAbbuchen tut zu 100% kein händler, sonnst könntest brief schicken lassen, auto zulassen, abholen und dann deine überweisung rückgängig machen? Nene :-) Höchstens bei der Anzahlung, aber das erfolgt immer per überweisung, da sonst zuviel papier kram...
Was macht ihr wenn VW insolvenz geht? *G* Risiko hat man immer im leben :-)
Ansonsten müsst ihr nen gebrauchten kaufen und den bar vor ort bezahlen und dann gleich mitnehmen. Bar bezahlung in WOB wird ja nicht möglich sein oder? :-)
Gruß
Ca. eine Woche vor dem Abholtermin erhalten Sie den Kfz-Brief und
die Fahrzeugrechung.
Die Überweisung des Rechnungsbetrages sollte
noch am gleichen Tag erfolgen.
Zwei Werktage vor Abholung erhalten Sie von uns per Mail den
benötigten Abholschein.
Mit freundlichen Grüßen
S. M.
NW Vertr.
Hiho
Wenn du das auto nicht bezahlst, hast du kein abholschein und somit bekommst du dein auto in WOB nicht, auch wenn du den brief hast, angemeldet und schilder :-)
Wir haben nach rechnungerhalt bezahlt, da dazwischen knapp 1 Woche war und jenachdem wie lange die überweisung benötigt und der rest es ziemlich eng geworden wäre. Aber war alles komplett bezahlt ohne brief erhaltung und hat so geklappt *G*
Nur finde ich es komisch, dass als privatverkäufer einem immer vorsicht mit dem brief geraten wird und ein VW-Händler so leicht damit umgeht..
Es scheint ja keine einheitliche bezahlmethode bei den vw-händlern geben. Ist ihnen anscheinend komplett selbst überlassen, sowie ich das jetzt hier lese!
Naja, solange alle ihr auto bekommen :-)
Gruß
wichtig ist der brief zweifelsohne.... das will ich hier gar nich abstreiten, allerdings sehen ihn manche als ZU wichtig an. Der Brief ist immernoch nur ein Indiz für irgendwelche Eigentümerrechte, wenn auch ein sehr starkes. Nichtsdestotrotz ist der Beitzer nicht automatisch der Eigentümer.
Ich bin der Meinung das ein Kaufvertrag nach BGB "Zug um Zug" abläuft und da gibt es erst Geld nach Erhalt der Ware und fertig.
Im Falle einer Insolvenz kann man sich als Gäubiger wohl ganz hinten anstellen, wenn man gezahlt, aber noch nicht den Brief bekommen hat.
Ich bekomme so ca. 2 Wochen nach der Abholung eine Rechnung per Post, die ich dann einfach überweise.
Hallo,
bei uns läuft es so, dass der Händler zugelassen hat, uns die Rechnung (Zulassung scheint inkl. gewesen zu sein, jedenfalls steht nichts auf der Rechnung 😁 ) inkl. Abholschein gegeben hat und wenn wir abgeholt haben, dann die nächsten Tage überweisen.
Den Brief können wir abholen, wenn das Geld überwiesen ist. Lastschrift hätte er auch gemacht, aber das wäre ja noch unsicherer gewesen, weil man dies noch Wochen später zurückholen kann.
Das einzige was er noch sagte war: "Schön langsam und vorsichtig heim fahren, Brückenpfeiler meiden und bei einem Unfall nicht sterben, sonst habe ich ein Problem" 😁