Bezahlung des Golf VI, wann und wie?
Moin,
demnächst kommt mein Golf,
jetzt die Frage zur Bezahlung: Wenn ich es richtig verstanden habe, überweise ich das Geld an meinen Händler, von dem bekomme ich dann den Brief und eine Bestätigung, so dass ich den Wagen in WOB abholen kann.
Jetzt mal folgendes Szenario:
Ich überweise das Geld, der Händler geht pleite, noch bevor ich den Brief in den Händen halte. Ergo: Ich mache dicke Backen, Geld ist weg, Auto gehört nicht mir...
Abhilfe:
Ich bringe das Geld in Bar mit und der Händler übergibt mir den Brief und die Bestätigung.
Jetzt die Frage:
Hat das schon mal jemand so praktiziert, bzw. hat jemand Erfahrungen mit der Problematik?
Danke schon mal für Erfahrungen.
32 Antworten
hi
ein guter händler gibt dir den brief vorher und du kannst den wagen anmelden.
spätestems bei übergabe muß die ganze summe bezahlt sein.
kenn ich nur so.
sonnst kann dein geld weg sein.
Sprich das doch einfach mit Deinem Händler ab!
Bei mir wars so: Auto vom Händler zugelassen, Papiere und Abholschein abgeholt, überwiesen, Auto in WOB abgeholt.
Ich muß dazu sagen, daß ich einen Teil dazu finanziere und mein 🙂 dadurch halt immer noch Zugriff auf den Wagen gehabt hätte..
Moin
Einen Freund ist das passiert, mit einem gücklichen Ende.
Das hat mich aber überzeugt den Waagen cash zu zahlen.
Geld gegen Ware.
Also ich habe bei einem Händler gekauft, dem ich nach bestem Gewissen vertraue. Dazu zählt auch seine Solvenz.
Wenn du das Geld in Bar mitbringst, erweckst du bei seriösen Mitmenschen den Endruck, dass du dein Geld nicht ganz so seriös verdienst 😉
Außerdem wird es bei der Bank ein Papierkrieg, weil die größere Barabhebungen mit Vermerk an das Finanzamt melden müssen. Eine Rückfrage der Beamten bei dir kann dir gewiss sein.
Überweise es, lass dir eine Quittung darüber ausstellen und geh damit zu deinem Händler und lass dir die Papiere geben.
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Denke das wird je nach Händler ganz unterschiedlich gehändelt ....
Dachte auch vorher ich müsste mit dem Batzen Bargeld beim 🙂 auflaufen .... aber nein ..... den Golf abholen und "überweisen Sie dann innerhalb von einer Woche" .... und genauso habe ich es dann auch gemacht .... bzw. den um die Abwrackprämie gekürzten Betrag .... die 2.500,- darf ich überweisen, wenn Vater Staat sie mir zukommen lassen hat 🙂 🙂 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Cianluca
bzw. den um die Abwrackprämie gekürzten Betrag .... die 2.500,- darf ich überweisen, wenn Vater Staat sie mir zukommen lassen hat 🙂 🙂 🙂
Je nach Verhandlungsgeschick war das auch drin beide Prämien (VW&Staat) sofort abzuziehen. Habe bei dem Formular einfach als Empfänger meinen Händler angegeben und er hat sich darauf eingelassen. Damit ist bei Übergabe für mich alles gelaufen.
Ich sag ja: es macht Sinn, den Händler nach mehr als nur dem Preis auszusuchen. Da zahle ich gerne mal nen 3-4% mehr, habe weniger Ärger, mehr Service und er bietet der Jugend in der Umgebung Ausbildungsplätze. Das alles ist es mir dann Wert! Vor allem wenn man von dem Ärger einiger liest.
Mit ec-Karte kannst Du normalerweise nur das Tageslimit der Karte abrufen (erfährst Du von Deiner Bank - meist EUR 1.000,00).
Evtl. bietet Dir Dein Händler aber ec-cash per Lastschrift (also Unterschrift ohne Geheimzahl-Eingabe) an, dann klappt das auch bei größeren Beträgen mit der ec-Karte.
Gruß
John-Boy
Meinen letzten Wagen habe ich per Bankeinzug bezahlt. Der Händler hat sich dafür 3 Wochen Zeit gelassen, solange war mein Auto also "kostenlos" 😉
Ich würde niemals vorab bezahlen, meldet der Händler nämlich nächsten Tag Insolvenz an, ist das Geld futsch. Das ist nicht etwa ein konstruiertes Fallbeispiel, sowas hat es gegeben.
Überweisung wäre bei meiner Bank (Berliner Sparkasse) auch etwas umständlich, 25000 Euro müssten in drei "Chargen" überwiesen werden, weil es ein tägliches Überweisungslimit von 10000 Euro gibt.
Erstaunlich, das diese Bezahlpraxis hier gar nicht kommuniziert wird, wo es doch angeblich so viele "Barzahler" gibt! 😁
lespauli
Hallo!
Das Überweisungslimit (auch bzw. v.a. für Online-Überweisungen) kann man meines Wissens ändern, denn z.B. im geschäftlichen Umfeld sind Überweisungen mit höheren Beträgen nicht unüblich.
Nur für die Zahlung eines Autos alle paar Jahre mal rentiert sich das aber wohl nicht 😉
-Johannes
Zitat:
Original geschrieben von MrXY
Hallo!Das Überweisungslimit kann man meines Wissens ändern, denn z.B. im geschäftlichen Umfeld sind Überweisungen mit höheren Beträgen nicht unüblich.
Nur für die Zahlung eines Autos alle paar Jahre mal rentiert sich das aber wohl nicht 😉-Johannes
Ich hätte in meinem post "limitierte online Überweisung" schreiben sollen, das ist für mich inzwischen schon so selbstverständlich, daß ich die Möglichkeit über den direkten Weg zur Bank vergaß! 🙁
lespauli
Eine Variante wäre noch: Banking Unterlagen mitnehmen inkl. Pin/Tan und dann beim Händler überweisen. Der Händler kann sich dann davon überzeugen, dass das Guthaben vorhanden ist bzw. das die Überweisung unwiderruflich ausgeführt wurde. Das Online-Limit kann ich zumindest bei der Postbank jederzeit mit einer weiteren Tan ändern.
Problematischer dürfte die Variante Vermittler/Händler im Nirgendwo/Abholung in Wolfsburg sein. Dort besteht offenbar ein echtes Risiko. Kien Ahnung, ob es möglich wäre im Konkursfall Geld und Papiere aus der Konkursmasse zu lösen. Umgekehrt: Ein Händler, der einen Wagen gegen Lastschrift übergibt, hat auch eine gehörige Menge Mut zum Risiko.
Also bei AWK welche mit APL zusammen arbeitet, bietet auch ein Treuhandkonto an. Das heißt die kriegen erst das Geld wenn die Post die Zustellung des Briefs bestätigt.
Servus!
ich kann also nicht einfach mit bargeld nach WOB fahren und dort bei der übergabe zahlen? habe über einen internetvermittler gekauft. händler ist in nürnberg.
gruß alex