Bewertung dieser Leasingkonditionen

Audi S5 8T & 8F

Hallo zusammen,
ich habe mir meinen "Traum-A5" zusamengestellt 😁und komme auf einen Preis von 57205.- Euro (bruto). Bei einer Laufleistung von 10.000km pro Jahr, 36 Monaten und ohne ANzahlung möchte mein 🙂monatlich eine Leasingrate in Höhe von 717,00 Euro (brutto)! Wie ist das ANgebot zu bewerten😕

44 Antworten

Denn für meine Steuererklärung bin ICH verantwortlich, nicht mein Steuerberater.

Stimmt so nicht ....

Wenn er z.B etwas vergißt abzusetzen oder er sagt es wäre kein Fahrtenbuch nötig und das FA lehnt deshalb ab, muß der STB haften.

Zitat:

Original geschrieben von aolbernd


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So ein Quatsch! Wer den Privatanteil nach der 1%-Regelung versteuert muss eben KEIN Fahrtenbuch führen. Das Fahrtenbuch dient gerade zur Abwendung der 1%-Regelung. Lies am besten mal ein bisschen weiter oben, was dazu geschrieben wurde. Oder hier!

Und Dein letzter Satz ist ja mal absolut unverständlich. Was bitte soll denn (Zitat) "der Split Privatfahrt und Dienstfahrt" (Zitat Ende) sein? 😕
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Ich weiss, das es hierzu verschiedene Aussgen gibt. Ich habe extra den zuständigen Sachbearbeiter in meinem FA gefragt: Aussage war, das ich auch bei Anwendung der 1% Regel nachweisen muss, das ich den Wagen zu über 50% (glub ich zumindest) dienstlich nutze. Auf Nachfrage, wie ich es nachweisen kann wurde mir nach Blick in die entsprechende Gesetzesvorlage gesagt, das das einzig anerkannte und akzeptierte Nachweis ein Fahrtenbuch ist.
Ich habe auch von Steuerberatern schon andere Aussagen gehört - aber für mich ist ncht die Aussage des Steuerberaters ausschalggebend, sonder im Zweifelsfall die des zuständigen FA!!!! Denn für meine Steuererklärung bin ICH verantwortlich, nicht mein Steuerberater.

Das mit dem Privat und Diestlichen Split meine ich folgendermaßen:
Du rechnest monatlich (oder auch quartalsmäßig bzw. jährlich - je nach Veranlagung) anhand Deines Fahrtenbuches den ganauen prozentualen Anteil privater Fahrten aus. Diesen Anteil ziehst du prozentual von allen absetzungsfähigen Fahrzeugkosten (und somit von Deinen Kosten) ab und versteuerst in ganz normal mit Deiner Einkommenssteuer.

Danke für die freundlichen Erklärungen! 😁

Und noch einmal verweise ich auf den Link, den ich oben gepostet habe. In dem verlinkten Beitrag habe ich ebenfalls auf das BMF-Schreiben zur Glaubhaftmachung (oder auch zum Nachweis) der 50%igen beruflichen/betrieblichen Nutzung hingewiesen und sogar daraus wörtlich zitiert. Fazit: Dein FA-Sachbearbeiter hat Dir schlicht eine Falschauskunft gegeben. Punkt.

Grüße
Markus

Zitat:

Original geschrieben von rainer-wiesbade


Denn für meine Steuererklärung bin ICH verantwortlich, nicht mein Steuerberater.

Stimmt so nicht ....

Wenn er z.B etwas vergißt abzusetzen oder er sagt es wäre kein Fahrtenbuch nötig und das FA lehnt deshalb ab, muß der STB haften.

Exakt!!

Wenn Du aber durch einen Fehler des STB eine Steuerhinterziehung begehst (nur mal theoretisch den GAU angenommen), hast Du trotzdem den Sch... am Hacken und wirst dafür zur Verantwortung gezogen. Die Verantwortung kannst Du auf den StB nicht abwälzen. Der Schadensersatzanspruch ist dann nur ein kleiner Trost, oder?! 😉

ich hab mir den Artikel noch mal genau durchgelesen: Von daher hast Du Recht (könnte man meinen).
Zitat:... Dies kann in jeder geeigneten Form erfolgen...kann die überwiegende betriebliche Nutzung durch formlose Aufzeichnungen.
Für meinen Geschmack stehen da zu viele KANN. Letztlich liegt es immer im Ermessen des Sachbearbeiters (da kann man ja zur Not noch Einspruch einlegen). Ich möchte aber aml den sehen, der dem Steuerprüfer bei der Tiefenprüfung o.g. Zitate unter die Nase reibt.
Wie schon mal erwähnt: Ich habe die Aussage vom zuständigen Sachbearbeiter meines FA. Ich gehe davon aus, das dieser den gleichen Text zur Verfügung hatte - Die Kollegin hat es mir daraufhin halt so erklärt.
Anderes Beispiel: Sie hat zum FAhrtenbuch ebenfalls gesagt: Wenn man über einen gewissen Zeitraum (2-3 Jahre) ein sauber geführtes Fahrtenbuch vorweisen kann, besteht die Möglichkeit von der Nachweispflicht per Fahrtenbuch befreit zu werden...
Jetzt meine Frage: kennst Du jemand der befreit wurde? Ich nicht. Aber ich kenne viele, die durch ein paar kleine Fehler im Fahrtenbiuch dieses nicht anerkannt bekommen haben und teilweise saftige Nachzahlungen leisten mussten (jeweils bei Betriebsprüfungen).
daher nochmals mein Fazit: Kann jeder machen wie er will - ich für meinen Teil halte mich an die Aussagen von Leuten, die meine Steuererklärung prüfen und meinen Bescheid ausstellen.
Du kannst ja bei Deiner Erklärung die Fahrten von 3 Monaten als Nachweis zusammen mit dem Auszug aus der zitierten Verordnung beilegen - Da sind die Sachbearbeiter bestimmt sehr dankbar, wenn man als Steuerlaie solch hilfreiche Hinweise geben kann und damit die Arbeit des FA- Beamten so erleichtert :-)
Ich führe ja sowieso ein Fahrtenbuch und wende die 1% Reglung nicht an.

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Ich finde es ja sehr nützlich, hilfreich und nett, daß hier über die Anwendung der 1% Regelung bzw. des Fahrtebuches sowie Vor- und Nachteile diskutier werden... Aber meine Ausgangsfrage bezog sich ja auf die Leasingkonditionen, hier nochmal zu Erinnerung:
Fahrzeuglistenpreis inkl. Sonderausstattung und MwSt.: 57205,00 Euro
Laufleistung pro Jahr: 10.000 km
Laufzeit: 36 Monate
Leasingrate des Freundlichen: 682,00 Euro
Leasingrate zum Vergleich bei Sixt: 657,00 Euro
"Meine Zielrate" als Kompromiss mit meinem Freundlichen: 670,00 Euro
Wie ist eure Meinung zu den Konditionen?!
Danke und beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von aolbernd



1. ich hab mir den Artikel noch mal genau durchgelesen: Von daher hast Du Recht (könnte man meinen).
Zitat:... Dies kann in jeder geeigneten Form erfolgen...kann die überwiegende betriebliche Nutzung durch formlose Aufzeichnungen.

2. Für meinen Geschmack stehen da zu viele KANN. Letztlich liegt es immer im Ermessen des Sachbearbeiters (da kann man ja zur Not noch Einspruch einlegen). Ich möchte aber aml den sehen, der dem Steuerprüfer bei der Tiefenprüfung o.g. Zitate unter die Nase reibt.

3. Wie schon mal erwähnt: Ich habe die Aussage vom zuständigen Sachbearbeiter meines FA. Ich gehe davon aus, das dieser den gleichen Text zur Verfügung hatte - Die Kollegin hat es mir daraufhin halt so erklärt.

4. Anderes Beispiel: Sie hat zum FAhrtenbuch ebenfalls gesagt: Wenn man über einen gewissen Zeitraum (2-3 Jahre) ein sauber geführtes Fahrtenbuch vorweisen kann, besteht die Möglichkeit von der Nachweispflicht per Fahrtenbuch befreit zu werden... Jetzt meine Frage: kennst Du jemand der befreit wurde? Ich nicht. Aber ich kenne viele, die durch ein paar kleine Fehler im Fahrtenbiuch dieses nicht anerkannt bekommen haben und teilweise saftige Nachzahlungen leisten mussten (jeweils bei Betriebsprüfungen).

5. daher nochmals mein Fazit: Kann jeder machen wie er will - ich für meinen Teil halte mich an die Aussagen von Leuten, die meine Steuererklärung prüfen und meinen Bescheid ausstellen.

6. Du kannst ja bei Deiner Erklärung die Fahrten von 3 Monaten als Nachweis zusammen mit dem Auszug aus der zitierten Verordnung beilegen - Da sind die Sachbearbeiter bestimmt sehr dankbar, wenn man als Steuerlaie solch hilfreiche Hinweise geben kann und damit die Arbeit des FA- Beamten so erleichtert :-)
Ich führe ja sowieso ein Fahrtenbuch und wende die 1% Reglung nicht an.

Ich hab´ mal durchnummeriert, um strukturiert antworten zu können.

1. Es geht mir nicht darum, ob ICH Recht habe, oder nicht. Das ist mir persönlich völlig gleichgültig. Es ist nur m. E. korrekturbedürftig, wenn Unfug geschrieben wird.

2. DAS tue ich für meine Kunden regelmäßig JEDEN Tag. Wenn sich ein Amtsträger gegen geltendes Recht und gegen die ausdrücklichen Anweisungen seines Dienstherren (nichts anders sind nämlich BMF-Schreiben, deutschlandweit bindend!) verhält, schreite ich dagegen ein. Glücklicherweise gibt es in Deutschland die Möglichkeit.

Regeln sind übrigens immer dafür da, dass sich beide Parteien daran halten. Also nicht nur der Steuerbürger, sondern auch die Finanzverwaltung!

Und ein KANN ist in diesem Zusammenhang keine Möglichkeitsform dem Grunde nach, sondern bezeichnet Deine Alternativen.

3. Wie schon erwähnt, da wurde Dir definitiv eine Falschauskunft gegeben.

4. Wieder Falschauskunft. Die (äußerst selten früher einmal im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung gewährte) Möglichkeit, nach zwei bis drei Jahren von der Führung des Fahrtenbuches entbunden zu werden (war übrigens nicht gesetzlich geregelt!), wurde bereits per 01.01.1996 (!) mit Einführung der 1%-Regelung nicht mehr angewendet.

Dass es außerdem auch nach meiner Meinung faktisch unmöglich ist, ein wirklich fehlerfreies Fahrtenbuch zu führen, hatte ich oben auch schon einmal geschrieben. Und das ist auch so. Hat nur mit dem Nachweis der 50%igen Nutzung gar nix zu tun.

5. Genau, jeder soll es machen, wie er will. Wie man aber ausgerechnet auf den Gedanken kommt, dass der "einfache" Sachbearbeiter auf dem FA fachlich besser geschult sein soll, als der StB, will mir wirklich nicht in den Kopf.

6. Herzlichen Dank nochmal für den super Tipp. Ich mache persönlich mit Freude (das habe ich oben schon geschrieben) von der 1%-Regelung Gebrauch, da der Zeitaufwand für ein Fahrtenbuch zu den paar Kröten, die ich damit vielleicht sparen könnte, in keinem Verhältnis steht. Wer übrigens den einfachen Nachweis beim FA nicht "durch" bekommt, hat sich einfach nur doof angestellt oder ins Bockshorn jagen lassen. Immer vorausgesetzt, er kennt sich mit der Materie tatsächlich aus. Falls nicht, merkt er ja nicht mal, wenn er veräppelt wird. 😉

So, und nun genug davon. BTT, wenn jemand dem TE noch helfen kann......

Ich schätze 670 Euro wären ca. 16 % Nachlass , also ein gutes Angebot

Hallo aolbernd,
wenn auch "Kollege" Markus schon fast alles beantwortet hat, so scheint mir doch immer noch die Aussage des Finanzbeamten bzw. die mehr als 50% Regelung verbunden mit dem Fahrtenbuch erläuterungsbedürftig.
Also:
Die Bundesregierung hat durch das "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" die Anwendung der 1% Regelung auf PKW begrenzt,  - und jetzt kommt es:  "... die zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden" (= notwendiges Betriebsvermögen)
Es ist nunmehr jährlich die mehr als 50%-tige Nutzung des Fahrzeuges glaubhaft nachzuweisen. Hierzu ist kein Fahrtenbuch erforderlich. In diesem Zusammenhang, aber auch NUR in diesem Zusammenhang soll es ausreichend sein, Aufzeichnungen der bertrieblichen Fahrten über drei Monate zu führen und vorzulegen. (Dies gilt übrigens ab 2006!) - Für diese Fahrzeuge im notwendigen Betriebsvermögen besteht dann das Wahlrecht, durch die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches die 1%-Regelung zu vermeiden.
 
Für Fahrzeuge, die nicht mehr als 50% aber mindestens zu 10% betrieblich genutzt werden (gewillkürtes Betriebsvermögen) gelten ab dem 01.01.2006 andere gesetzliche Regelungen bei der Gewinnermittlung.
So, jetzt reicht`s aber!
Gruß Wolfgang

Ich liebe es einfach, wenn ich mir in einem Automobilforum Steuertipps durchlesen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Ferry101


Ich liebe es einfach, wenn ich mir in einem Automobilforum Steuertipps durchlesen kann.

Tja, das spart Dir den Steuerberater, richtig? Abgesehen davon, wenn mal selber einer ist.

Aber es ist sicher nicht immer alles so wörtlich zu nehmen in einem Forum 😉

Gruß

Den brauchte ich vorhe rschon nicht, aber wenn ich mir zum Thema Leasingkonditionen was anlesen will, dann bracuh ich in dem moment kein hintergrundwissen zum steuerrecht.

eigentlcih wollte ich mich hier informieren, in welche richtung ich mit meinem freundlichen und nicht mit dem Finanzamt verhandeln kann.

Zitat:

Original geschrieben von Ferry101


Ich liebe es einfach, wenn ich mir in einem Automobilforum Steuertipps durchlesen kann.

Dem kann ich nur zustimmen.

Wie erwähnt: Ich führe Fahrtenbuch!!! Die 1% Reglung ist mir egal, da in meinem Fall zu teuer.

Den Rest muss jeder für Sich entscheiden und mit seinem Steuerbeater abklären. Ich gehe davon aus, dass in diesem Forum (A5 ist ja nicht ganz billig) jeder einen Steuerberater hat.

Und nochmals DANKE für Eure Tipps.... Ich denke aber, mein Steuerberater weiss das schon alles - ist ja schließlich sein Job.

Können wir also das Steuerthema abhaken!!! Frage war ja ursprünglich ne andere.

Zitat:

Original geschrieben von Playboy11


Hallo zusammen,
ich habe mir meinen "Traum-A5" zusamengestellt 😁und komme auf einen Preis von 57205.- Euro (bruto). Bei einer Laufleistung von 10.000km pro Jahr, 36 Monaten und ohne ANzahlung möchte mein 🙂monatlich eine Leasingrate in Höhe von 717,00 Euro (brutto)! Wie ist das ANgebot zu bewerten😕

wenn ich bei Sixt konfiguriere (mit 10.000 Km/Jahr) komme ich auf einen Leasingfaktor von 1,157.

Das Bedeutet: Fahrzugpreis x Leasingfaktor = Leasingrate (monatlich)

Zum Verhandeln ist der Sixtpreis immer ganz gut. Ich lease bei meinem Händler vor Ort. Der macht mir fast immer, wenn auch zähneknirschend) identische Angebote wie die bei Sixt - und die paar eros, die es teurer ist, sind mir egal. Dafür habe ich dort einen super Kundenservice.

Bei den meisten Händlern, wo ich Angebote hole, ist es sehr schwierig auch nur annähernd an die Sixtpreise zu kommen. Von daher ist dies für mich immer ein guter Richtwert zum verhandeln. Ich zahle meist immer etwas mehr als bei Sixt - finde aber der Preis bei meinem Händler ist ok. Zumindest kann ich damit leben und auch mein Händler.
Man kann zwar sicher immer ein günstigeres Angebot finden, sollte aber für sich selbst entscheiden ob es sinnvoll ist, dem Händler den letzten Cent auszupressen. Ich habe mehr davon, wenn mein Händler an mir ein bisschen Geld verdient und es diesen Händler auch noch in 3 Jahren gibt, wenn ich mein nächstes Auto hole....

wenn ich bei Sixt konfiguriere (mit 10.000 Km/Jahr) komme ich auf einen Leasingfaktor von 1,157.

Ich habe Leasingfaktor 1,25 ( kein A5 ) und da sind schon 16,50 % Rabatt drin....
also zuschlagen .... das sind vom Werk subventionierte Preise

Sehe ich genauso, werde auch versuchen, mich mit meinem 🙂 zu einigen, zahle ich dann ein paar Euro mehr, ist das schon i.O.! Dafür habe ich dann wie schon erwähnt den Service, eine Ansprechpartner vor Ort und ggf. "Kulanzgerelungen"😁 Da ich auch im Vertrieb tätig bin, möchte ich auch gar nicht meinen 🙂 bis aufs letzte wie eine Zitrone ausquetschen, nur halt ein bisschen 😛

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