Bewertung dieser Leasingkonditionen

Audi S5 8T & 8F

Hallo zusammen,
ich habe mir meinen "Traum-A5" zusamengestellt 😁und komme auf einen Preis von 57205.- Euro (bruto). Bei einer Laufleistung von 10.000km pro Jahr, 36 Monaten und ohne ANzahlung möchte mein 🙂monatlich eine Leasingrate in Höhe von 717,00 Euro (brutto)! Wie ist das ANgebot zu bewerten😕

44 Antworten

Hallo Wo674 das wirkt sich nur aus wenn er kein Fahrtenbuch führt.
Ansonsten mit Fahrtenbuch je nach dem Verhältnis privat/geschäftlich, dann auf Grundlage der echten Kosten.

Abwendung der pauschalen 1% Regel.

 Aber denke daran, dass bei deinem LP sich 6.865 € p.a. steuererhöhend auswirken!!!wieso, ich führe fahrtenbuch, daß ist mir die kohle wert...

Das ist natürlich o.k. - Aber denke daran, jede!!! geschäftliche Fahrt ist mit allen Einzelheiten aufzuzeichnen - die Betriebsprüfer sind ausgefuchst! (z.B. Tank- oder Parkbeleg im Aufwand und keine entsprechende Fahrt verzeichnet!!) Dies kann bereits die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuches in Frage stellen mit der Konsequenz :  1%-Regelung!!
Also ganz akribisch arbeiten -- ich versuche es auch!
Schönes Wochenende!

Zitat:

Original geschrieben von Playboy11



Aber denke daran, dass bei deinem LP sich 6.865 € p.a. steuererhöhend auswirken!!!
[/quote

wieso, ich führe fahrtenbuch, daß ist mir die kohle wert...

O. K., Du führst Fahrtenbuch. Das ersetzt dann in der Tat, sofern ordnungsgemäß geführt, die 1%-Regelung. Aber btw, auf wieviel % privater Nutzung kommst Du denn faktisch mit Deinen Fahrtenbuchaufzeichnungen?

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Wieso kommt ihr auf den Betrag von 6.865,00 Euro, die sich steuererhöhend bei 1%-Regelung auswirken? 57.205,00 Euro ist der Listenpreis (inkl. MwSt.19% und Sonderausstattung). Zudem fahre ich mehr als 90% geschäftlich, kann dies anhand der Aufzeichnungen von Kalendereinträgen (Kundentermine) auch nachweisen!

1% von 57205 = 572,05 pro Monat x 12 = 6.865 € zu versteuernder Eigenverbrauch pro Jahr, d.h. dein steuerliches Ergebnis erhöht sich um diesen Betrag.
Übrigens: der Nachweis der von dir angegebenen 90%-tigen geschäftlichen Nutzung kann zur Vermeidung der o.a. 1%-Regelung ausschließlich durch ein Fahrtenbuch und nicht z.B. durch die von dir genannten Aufzeichnungen geführt werden! Und nochmals: Das Führen eines Fahrtenbuches ist aufwändig und verlangt äußerste Genauigkeit. Jede aber auch jede betriebliche Fahrt muss unter Angabe der jeweiligen Einzeldaten aufgezeichnet werden. Ein Betriebsprüfer hat mir gegenüber mal behauptet, dass er bei jedem ihm vorgelegten Fahrtenbuch Mängel feststellen könne und dann mit 😛 auf die 1% Regelung wechseln würde. Also aufgepasst!! Wenn Du deinen Wagen abholen solltest, muss das bereits der erste Eintrag im FB sein!!
Kenne dieses Thema zu Genüge, da ich mich leider beruflich mit den Herrn Betriebsprüfern oft auseinandersetzen muss.
 

Zitat:

Original geschrieben von Wo674


1% von 57205 = 572,05 pro Monat x 12 = 6.865 € zu versteuernder Eigenverbrauch pro Jahr, d.h. dein steuerliches Ergebnis erhöht sich um diesen Betrag.
Übrigens: der Nachweis der von dir angegebenen 90%-tigen geschäftlichen Nutzung kann zur Vermeidung der o.a. 1%-Regelung ausschließlich durch ein Fahrtenbuch und nicht z.B. durch die von dir genannten Aufzeichnungen geführt werden! Und nochmals: Das Führen eines Fahrtenbuches ist aufwändig und verlangt äußerste Genauigkeit. Jede aber auch jede betriebliche Fahrt muss unter Angabe der jeweiligen Einzeldaten aufgezeichnet werden. Ein Betriebsprüfer hat mir gegenüber mal behauptet, dass er bei jedem ihm vorgelegten Fahrtenbuch Mängel feststellen könne und dann mit 😛 auf die 1% Regelung wechseln würde. Also aufgepasst!! Wenn Du deinen Wagen abholen solltest, muss das bereits der erste Eintrag im FB sein!!
Kenne dieses Thema zu Genüge, da ich mich leider beruflich mit den Herrn Betriebsprüfern oft auseinandersetzen muss.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht (auch ich beschäftige mich beruflich täglich damit) dass ich, um es einmal überspitzt zu formulieren, in meiner Praxis noch kein einziges tatsächlich ordnungsgemäßes Fahrtenbuch gesehen habe. 😉

Ordnungsgemäß in dem Sinne, dass sämtliche Pflichtangaben des einschlägigen BMF-Schreibens enthalten sind, die Eintragungen tatsächlich zeitnah geführt wurden und außerdem auch noch minutiös zusammenpassen mit jedem Tankbeleg, jeder Reparaturrechnung, jeder Parkquittung, jedem Bewirtungsbeleg, jedem Reisekostenbeleg, jeder Fachliteraturquittung etc. etc. etc.

Grüße
Markus

Fahrtebuch führe ich natürlich, und mit dem Kalender wollte ich nur verdeutlichen, daß ich die Einträge im Fahrtebuch belegene kann, beispielsweise als Nachweis für den Geschäftstermin am am xx.xx.2007 um xx.xx Uhr Herr/Frau xxx! Eingetragen werden von mir die Fahrtzeit, Ort des Kundenbesuchs (also sein Wohnort), Name des Kunden, Start-km, ENtfernung, End-km!!!

Hallo Kollege Markus,
führst du denn persönlich ein Fahrtenbuch?
Ich habe aufgrund der bekannten Schwierigkeiten und des Aufwandes bisher darauf verzichtet. 
Gruß Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von Wo674


Hallo Kollege Markus,
führst du denn persönlich ein Fahrtenbuch?
Ich habe aufgrund der bekannten Schwierigkeiten und des Aufwandes bisher darauf verzichtet.
Gruß Wolfgang

Hi Kollege Wolfgang,

ja bin ich den bescheuert?! 😁😁

Im Ernst: der Zeitaufwand, den ich benötigte, um ein tatsächlich ordnungsgemäßes Fahrtenbuch zu führen (sofern das ohne zwangsläufigen Verzicht auf andere Betriebsausgaben überhaupt möglich wäre 😉), steht in überhaupt keinem Verhältnis zur potentiellen Ersparnis. Nee Danke, ich mache die 1%-Regelung und "gut ist"!

Und jetzt mal unter uns: die meisten Unternehmer (so sie nicht Handelsvertreter sind) sind doch mit der 1%-Regelung sogar eher gut bedient. Insbesondere wenn man noch die Kürzung für die ersten 20 Km Fahrten Wohnung <-> Betrieb berücksichtigt.....

Grüße
Markus

Ist die Berechnung bzw. Vergleich 1% Regelung zu Fahrtenbuch 90% geschäftlicher Nutzung richtig?

Bei einem Jahreseinkommen von sagen wir beispielsweise 36.000 Euro, kann ich bei einer Leasingrate von 670.- Euro pro Monat und somit 8040,00 Euro pro Jahr dann bei der 1% Regelung nur 1175,40 (1% von Listenpreis 57205=572,05/ bei 12 Monaten gleich 6864,60 Euro, diese abgezogen von 8040,00 Euro) von dem Jahreseinkommen abziehen. Somit hätte ich dann (wenn man jetzt andere Bereich ausklammert bzw. Kosten für Steuer, Versicherung, Tanken etc. nicht berücksichtig) ein zu versteuerndes Einkommen von 34824,60 Euro.

Bei einem Jahreseinkommen von sagen wir beispielsweise 36.000 Euro, kann ich bei einer Leasingrate von 670.- Euro pro Monat und somit 8040,00 Euro pro Jahr dann beim Fahrtenbuch und 90% Nutzung geschäftlich also 7236,00 Euro von dem Jahreseinkommen abziehen. Somit hätte ich dann (wenn man jetzt andere Bereich ausklammert bzw. Kosten für Steuer, Versicherung, Tanken etc. nicht berücksichtig) ein zu versteuerndes Einkommen von 28764,00 Euro.

Wie gesagt, vereinfachte Darstellung, nur mal um die Vorgehensweise zu verstehen?!

ich werd aus deiner Berechnung nicht schlau - sind z viele Zahlen.
Soweit ich weiß, bedeutet 1% Regel, dass ich 1% vom Fahrzeugneupreis (Brutto) monatlich versteuern muss. Wenn ich also 2000€ netto habe und mein Auto 50T€ gekostet hat, muss ich Monatlich 2500€ versteuern.
Aber auch bei Anwendung der 1% Regel MUSS man ein Fahrtenbuch führen!!!
Daher macht die 1% Regel wenig Sinn - der Split Privatfahrt und Dienstfahrt kommst meist billiger.

Zitat:

Original geschrieben von aolbernd


ich werd aus deiner Berechnung nicht schlau - sind z viele Zahlen.
Soweit ich weiß, bedeutet 1% Regel, dass ich 1% vom Fahrzeugneupreis (Brutto) monatlich versteuern muss. Wenn ich also 2000€ netto habe und mein Auto 50T€ gekostet hat, muss ich Monatlich 2500€ versteuern.
Aber auch bei Anwendung der 1% Regel MUSS man ein Fahrtenbuch führen!!!
Daher macht die 1% Regel wenig Sinn - der Split Privatfahrt und Dienstfahrt kommst meist billiger.

So ein Quatsch! Wer den Privatanteil nach der 1%-Regelung versteuert muss eben KEIN Fahrtenbuch führen. Das Fahrtenbuch dient gerade zur Abwendung der 1%-Regelung. Lies am besten mal ein bisschen weiter oben, was dazu geschrieben wurde. Oder

hier!

Und Dein letzter Satz ist ja mal absolut unverständlich. Was bitte soll denn (Zitat) "der Split Privatfahrt und Dienstfahrt" (Zitat Ende) sein? 😕

Zitat:

Original geschrieben von Playboy11


Ist die Berechnung bzw. Vergleich 1% Regelung zu Fahrtenbuch 90% geschäftlicher Nutzung richtig?

Bei einem Jahreseinkommen von sagen wir beispielsweise 36.000 Euro, kann ich bei einer Leasingrate von 670.- Euro pro Monat und somit 8040,00 Euro pro Jahr dann bei der 1% Regelung nur 1175,40 (1% von Listenpreis 57205=572,05/ bei 12 Monaten gleich 6864,60 Euro, diese abgezogen von 8040,00 Euro) von dem Jahreseinkommen abziehen. Somit hätte ich dann (wenn man jetzt andere Bereich ausklammert bzw. Kosten für Steuer, Versicherung, Tanken etc. nicht berücksichtig) ein zu versteuerndes Einkommen von 34824,60 Euro.

Bei einem Jahreseinkommen von sagen wir beispielsweise 36.000 Euro, kann ich bei einer Leasingrate von 670.- Euro pro Monat und somit 8040,00 Euro pro Jahr dann beim Fahrtenbuch und 90% Nutzung geschäftlich also 7236,00 Euro von dem Jahreseinkommen abziehen. Somit hätte ich dann (wenn man jetzt andere Bereich ausklammert bzw. Kosten für Steuer, Versicherung, Tanken etc. nicht berücksichtig) ein zu versteuerndes Einkommen von 28764,00 Euro.

Wie gesagt, vereinfachte Darstellung, nur mal um die Vorgehensweise zu verstehen?!

Als in der Tat sehr vereinfachende Darstellung ist Deine Berechnung korrekt. Am besten besprichst Du das aber wirklich mit Deinem Steuerberater.

[.....
So ein Quatsch! Wer den Privatanteil nach der 1%-Regelung versteuert muss eben KEIN Fahrtenbuch führen. Das Fahrtenbuch dient gerade zur Abwendung der 1%-Regelung. Lies am besten mal ein bisschen weiter oben, was dazu geschrieben wurde. Oder hier!

Und Dein letzter Satz ist ja mal absolut unverständlich. Was bitte soll denn (Zitat) "der Split Privatfahrt und Dienstfahrt" (Zitat Ende) sein? 😕Ich weiss, das es hierzu verschiedene Aussgen gibt. Ich habe extra den zuständigen Sachbearbeiter in meinem FA gefragt: Aussage war, das ich auch bei Anwendung der 1% Regel nachweisen muss, das ich den Wagen zu über 50% (glub ich zumindest) dienstlich nutze. Auf Nachfrage, wie ich es nachweisen kann wurde mir nach Blick in die entsprechende Gesetzesvorlage gesagt, das das einzig anerkannte und akzeptierte Nachweis ein Fahrtenbuch ist.
Ich habe auch von Steuerberatern schon andere Aussagen gehört - aber für mich ist ncht die Aussage des Steuerberaters ausschalggebend, sonder im Zweifelsfall die des zuständigen FA!!!! Denn für meine Steuererklärung bin ICH verantwortlich, nicht mein Steuerberater.

Das mit dem Privat und Diestlichen Split meine ich folgendermaßen:
Du rechnest monatlich (oder auch quartalsmäßig bzw. jährlich - je nach Veranlagung) anhand Deines Fahrtenbuches den ganauen prozentualen Anteil privater Fahrten aus. Diesen Anteil ziehst du prozentual von allen absetzungsfähigen Fahrzeugkosten (und somit von Deinen Kosten) ab und versteuerst in ganz normal mit Deiner Einkommenssteuer.

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