Betrunkenen umgefahren.

Hallo Forenten,

wie ist die Sachlage für den Autofahrer.

PKW befährt nachts beleuchtete Hauptverkehrsstraße mit korrekten 40-50km/h.
Betrunkener mit 2,6 Volt in der Leitung (polizeilich festgestellt) geht einfach von der Mittelinsel über die Straße und wird erfasst.

Angesichts der starken Alkoholisierung des Fußgängers ist dem Autofahrer doch keine Teilschuld zu geben? Hat der Besoffene etwaig irgendwelche Ansprüche (Schmerzensgeld)?

Andy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bressco schrieb am 18. Juli 2016 um 11:00:19 Uhr:


Gute frage aber wer fährt auf einer Hauptstraße bitte mit "korrekten" 40?

Jemand, der weiß, dass 50 km/h schon zuviel sind.

Zitat:

Wenn 50 sind dann sollte man auch 50 oder schneller fahren, alles andere nervt einfach nur.

Wenn max. 50km/h erlaubt, dann darfst du auch nur 50 und nicht schneller.

Die Schilder mit dem roten Rand geben dir die Höchstgeschwindigkeit vor. Die sind nicht pro Achse gemeint.

Wenn dich das nervt, ist das dein Problem und du kannst dich bei enstprechenden Stellen ausweinen.

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..hier habe ich mich selbst zitiert, muss ja nicht sein.....

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 18. Juli 2016 um 18:42:54 Uhr:


Wenn ich mal einen Tipp geben darf; fahrt Motorrad. Da gibt es interessanterweise keine Betriebsgefahr.

Keine Finanzielle. 😉

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 18. Juli 2016 um 21:20:35 Uhr:



Zitat:

@HairyOtter schrieb am 18. Juli 2016 um 18:42:54 Uhr:


Wenn ich mal einen Tipp geben darf; fahrt Motorrad. Da gibt es interessanterweise keine Betriebsgefahr.

Keine Finanzielle. 😉

Gruß Metalhead

Warum nicht? Gegenüber Fußgängern, Radfahrer sicherlich immer noch!

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Juli 2016 um 20:23:24 Uhr:



..muss lustig aussehen..🙂

😠 (😁)

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Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 18. Juli 2016 um 19:46:25 Uhr:


Den Link hätte ich nicht verlinkt, wenn ich mir den Link vor dem verlinken richtig zu Gemüte geführt hätte. Presseseiten verlinke ich höchst ungern, da da meist nur die halbe Wahrheit steht und die auch noch falsch. Also fliegt das wieder raus, war ein Fehler, ich gehe in Sack und Asche. Außerem ging es mir hier nur um die Haftungsfrage und da hat man als Autofahrer fast immer die A...Karte bei dieser merkwürdigen "Recht"sprechung.

und was lernen wir daraus ?!

Erst lesen, dann denken und erst dann posten ! 😁

Daß der Autofahrer in dem Fall fast immer die A****karte hat trifft nicht immer zu.
Betrunkene sind in dem Fall durch eine nüchterne Person zu betreuen.
Der Besoffene in dem Fall hat durch seinen Zustand einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr mit Gefährdung veranstaltet.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Juli 2016 um 11:09:23 Uhr:



Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 18. Juli 2016 um 19:46:25 Uhr:


Den Link hätte ich nicht verlinkt, wenn ich mir den Link vor dem verlinken richtig zu Gemüte geführt hätte. Presseseiten verlinke ich höchst ungern, da da meist nur die halbe Wahrheit steht und die auch noch falsch. Also fliegt das wieder raus, war ein Fehler, ich gehe in Sack und Asche. Außerem ging es mir hier nur um die Haftungsfrage und da hat man als Autofahrer fast immer die A...Karte bei dieser merkwürdigen "Recht"sprechung.

und was lernen wir daraus ?!
Erst lesen, dann denken und erst dann posten ! 😁

Daß der Autofahrer in dem Fall fast immer die A****karte hat trifft nicht immer zu.
Betrunkene sind in dem Fall durch eine nüchterne Person zu betreuen.
Der Besoffene in dem Fall hat durch seinen Zustand einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr mit Gefährdung veranstaltet.

Ja und? Haften muss die Versicherung des Pkw Fahrers welcher den Betrunkenen angefahren hat, hier geht der Gesetzgeber von Haftung ohne Schuld aus aus der Betriebsgefahr( Gefährdungshaftung) aus, da die Verletzung durch den fahrenden Pkw erst entstehen konnte.

Es spielt dabei keine Rolle ob der Fahrer Schuld hat oder nicht, alleine die Tatsache das aus einem fahrenden Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht

http://www.rechtslexikon.net/d/haftung/haftung.htm

https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsgefahr

Wenn mir so ein Unglück wiederfahren sollte ,Gott behüte mich,wäre ich sehr beroffen.
Egal bei wem die Schuld liegt.
Wenn meine Versicherung dann dem Geschädigten weiterhilft wäre ich sehr dankbar.
Ich sehe da nicht so die Rechtsprechun ,,sondern dem Verlezten alle Hilfe zukommen zu lassen ,auch finanziell.
So würde ich handeln.
Bopp 19

Als Beteiligter mag man das so sehen wie Bopp19.
Als Beitragszahler zur Versicherung ist es mir aber zuwider, wenn sich jemand wissentlich verkehrsuntauglich macht und trotzdem am Straßenverkehr teilnimmt. Und das laut Themenstarter auch noch äußerst regelmäßig. Ich kann nur hoffen, dass der Volltrunkene es für seine Zukunft lernt. Immerhin sind körperliche Schäden nicht immer durch finanzielle Unterstützung ausgleichfähig.

So wie Pepperduster das schreibt hat mir das damals auch mein Anwalt erklärt und meinte, da brauchen wir garnicht erst probieren dagegen vor zu gehen. "Deine Versicherung muss das auf jeden Fall zahlen, auch wenn dein Junge keine Schuld trifft."

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2016 um 11:26:08 Uhr:


Es spielt dabei keine Rolle ob der Fahrer Schuld hat oder nicht, alleine die Tatsache das aus einem fahrenden Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht

Genauso habe ich das auch gemeint, bevor mal wieder in guter, alter MT Manier alles zerredet wurde.

Wenn du mit "zerreden" meinst, dass auf die Widersprüche in deiner Argumentation hingewiesen wurde: Ja, dann wurde es hier in der Tat zerredet.

Ich weiß zwar nicht welche "Widersüprüche" hier gemeint sind (außer einem falschen Link, der mit Peitschenhieben bestraft wird), aber passt schon.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2016 um 11:26:08 Uhr:


Haften muss die Versicherung des Pkw Fahrers welcher den Betrunkenen angefahren hat, hier geht der Gesetzgeber von Haftung ohne Schuld aus aus der Betriebsgefahr( Gefährdungshaftung) aus, da die Verletzung durch den fahrenden Pkw erst entstehen konnte.

Es spielt dabei keine Rolle ob der Fahrer Schuld hat oder nicht, alleine die Tatsache das aus einem fahrenden Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht

Und genau das stimmt so eben nicht! Aber ihr werft ja lieber mit Allgemeinplätzen um euch, anstatt verlinkte Urteile zu lesen.....

Hallo, Menge , ob ich wegbleibe oder nicht, überlass getrost mir .
Bei der Unzahl von Falschinterpretationen ist es nicht mehr als gerechtfertigt, sich nicht läger als notwendig mit der
Aussage mancher User zu befassen . Damit zu diskutieren ist sowieso nicht angebracht , denn selbst die , die nicht viel wissen , behaupten dieses Defiziit mit allen Mitteln .
Deshalb keine Diskussion , nur meine Meinung und die könnte ich mit meinen Worten wiedergeben , dann kommt meistens gleich die Frage : Wo steht ddas , weil man unbedingt den Wortlaut und Auffindungsstelle wissen will . Leider passiert es dabei immer wieder , dass selbst das Lesen von Gesetzestext häufig sich als schwierig herausstellt . Oder , noch besser , es wird auf ein Nebengleis umgeschwenkt , um die eigenen Lücken zu überdecken .
Für Interessierte ist es mir eine Freude , schon deshalb , weil es mein ureigenstes Fachgebiet ist , aber meistens
läuft es auf unendliche Falschaussagen , sinnentleerte , subjektive und deshalb unsinnige Interpretationen hinaus .
Dabei müsste doch eigentlich jeder Kraftfahrer diese nicht einmal schwierigen Auslegungen kennen , denn er muss doch mit seiner Person für die Schuld die er auf sich lädt eingestehen , wenn er Fehler macht.
Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 19. Juli 2016 um 15:43:30 Uhr:


Hallo, Menge ,

Zusammenfassung: tl;dr

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