Betrunkenen umgefahren.
Hallo Forenten,
wie ist die Sachlage für den Autofahrer.
PKW befährt nachts beleuchtete Hauptverkehrsstraße mit korrekten 40-50km/h.
Betrunkener mit 2,6 Volt in der Leitung (polizeilich festgestellt) geht einfach von der Mittelinsel über die Straße und wird erfasst.
Angesichts der starken Alkoholisierung des Fußgängers ist dem Autofahrer doch keine Teilschuld zu geben? Hat der Besoffene etwaig irgendwelche Ansprüche (Schmerzensgeld)?
Andy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bressco schrieb am 18. Juli 2016 um 11:00:19 Uhr:
Gute frage aber wer fährt auf einer Hauptstraße bitte mit "korrekten" 40?
Jemand, der weiß, dass 50 km/h schon zuviel sind.
Zitat:
Wenn 50 sind dann sollte man auch 50 oder schneller fahren, alles andere nervt einfach nur.
Wenn max. 50km/h erlaubt, dann darfst du auch nur 50 und nicht schneller.
Die Schilder mit dem roten Rand geben dir die Höchstgeschwindigkeit vor. Die sind nicht pro Achse gemeint.
Wenn dich das nervt, ist das dein Problem und du kannst dich bei enstprechenden Stellen ausweinen.
163 Antworten
Zitat:
@AMenge schrieb am 18. Juli 2016 um 18:52:26 Uhr:
Hast du den von dir verlinkten Artikel auch gelesen? Der bestätigt exakt meine Aussagen.
Der Artikel sollte gar nicht verlinkt werden. Das richtige Urteil siehe oben, habe das editiert.
Aus dem LINK
Zitat:
Autofahrer dürfen zwar grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich ein erwachsener Fußgänger verkehrsgerecht verhält. Sie müssen aber sofort reagieren,
wenn offensichtlich ist,
dass ein Fehlverhalten vorliegt und sich eine gefährliche Situation anbahnt.
Heißt im Umkehrschluss. Wenn es nicht offensichtlich ist, kann man den Fahrzeugführer nichts anlasten.
Wird ja im Prinzip zum Schluss noch einmal bestätigt.
Zitat:
Normalerweise müsse man nicht mit einem falschen Verhalten eines Fußgängers rechnen, wenn dieser am Fahrbahnrand stehen bleibe, urteilten die Richter.
Die Fußgängerin habe in diesem Fall aber auf der Fahrbahn gestanden.
Zitat:
@Raghul schrieb am 18. Juli 2016 um 18:48:49 Uhr:
Heißt das ich stehe an der Autobahn auf dem standstreifen und dann renn ich los werde umgefahren und der Autofahrer bekommt schuld?
Seit wann ist die Autbahn in der Stadt? In dem Falle, was leider schon vorgekommen ist, ist der Schwachkopf, der das macht, natürlich alleine schuld.
Ich verlinke noch mal den Artikel von @R 129 Fan, den er wieder gelöscht hat.
passt wohl nicht in deine argumentationskette? 😉
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"a) Bei einem Unfall zwischen einem Fußga?nger und einem Kraftfahrzeug darf bei der Abwa?gung der Verursachungsanteile im Rahmen des § 254 Abs. 1 BGB nur schuldhaftes Verhalten des Fußga?ngers verwertet werden, von dem feststeht, dass es zu dem Schaden oder zu dem Schadensumfang beigetragen hat.
b) Die Beweislast fu?r den unfallursa?chlichen Mitverschuldensanteil des Fußga?ngers tra?gt regelma?ßig der Halter des Kraftfahrzeugs."
Aus dem richtigen Urteilslink.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 18. Juli 2016 um 18:59:50 Uhr:
passt wohl nicht in deine argumenationskette? 😉
Korrekt. Ich habe mir diesen Presseblödsinn nicht richtig durchgelesen 😛
Du scheinst irgendwie nicht zu begreifen, daß Straf-und Zivilrecht zwei unterschiedliche Dinge sind. Wenn du strafrechtlich unschuldig bist, heißt das noch lange nicht, daß du zivilrechtlich trotzdem "dran" bist.
Zitat:
Der Artikel sollte gar nicht verlinkt werden. Das richtige Urteil siehe oben, habe das editiert.
Auch schon eigenartig.
Weil der urspünglich verlinkte Artikel, und der LINK mit den Urteil zwei völlig verschiedene Fälle sind, also nichts miteinander zu tun haben.
Inwieweit ist dann der stehengebliebene Link das richtige Urteil zum gelöschten Link?
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 18. Juli 2016 um 19:07:35 Uhr:
Inwieweit ist dann der stehengebliebene Link das richtige Urteil zum gelöschten Link?
Die Erklärung wurde bereits gegeben. Davon abgesehen ist dieses BGH Urteil gelinde gesagt etwas weltfremd. Vom gesunden Menschenverstand hat der Themenstarter vollkomen recht, aber der juristische Verstand ist leider etwas anders.
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 18. Juli 2016 um 19:04:50 Uhr:
Du scheinst irgendwie nicht zu begreifen, daß Straf-und Zivilrecht zwei unterschiedliche Dinge sind. Wenn du strafrechtlich unschuldig bist, heißt das noch lange nicht, daß du zivilrechtlich trotzdem "dran" bist.
Mensch, sag nicht sowas! Kleiner Tipp: Schau dir mal meinen ersten Beitrag in diesem Thread an und dann denk über deinen Vorwurf nochmal nach.
Zitat:
@AMenge schrieb am 18. Juli 2016 um 19:24:43 Uhr:
Mensch, sag nicht sowas! Kleiner Tipp: Schau dir mal meinen ersten Beitrag in diesem Thread an und dann denk über deinen Vorwurf nochmal nach.
Das kommt davon, wenn man nicht alles liest. Haben wir uns jetzt wieder lieb? 🙂
An mir solls nicht liegen. Aber du solltest deinen Diskussionsstil überdenken. Links nachträglich editieren weil sie einem doch nicht in den Kram passen ist kein guter Stil.
Den Link hätte ich nicht verlinkt, wenn ich mir den Link vor dem verlinken richtig zu Gemüte geführt hätte. Presseseiten verlinke ich höchst ungern, da da meist nur die halbe Wahrheit steht und die auch noch falsch. Also fliegt das wieder raus, war ein Fehler, ich gehe in Sack und Asche. Außerem ging es mir hier nur um die Haftungsfrage und da hat man als Autofahrer fast immer die A...Karte bei dieser merkwürdigen "Recht"sprechung.
Der Besoffene hat überlebt, und ihr stecht Euch hier ab.
Was bei der Sache rauskommt kann eh von Richter zu Richter, von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein.
Wie hat meine Jugendliebe immer gesagt, sie hat Jura studiert, "Ich muss keine richtige Arbeit abgeben, der richtige Richter muss sie nur lesen".
So irgendwie habt ihr ja beide Recht, ihr solltet nicht gegeneinander diskutieren sondern miteinander.
Zitat:
ich gehe in Sack und Asche
..muss lustig aussehen..🙂