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Betrunkenen umgefahren.

Themenstarteram 18. Juli 2016 um 8:50

Hallo Forenten,

wie ist die Sachlage für den Autofahrer.

PKW befährt nachts beleuchtete Hauptverkehrsstraße mit korrekten 40-50km/h.

Betrunkener mit 2,6 Volt in der Leitung (polizeilich festgestellt) geht einfach von der Mittelinsel über die Straße und wird erfasst.

Angesichts der starken Alkoholisierung des Fußgängers ist dem Autofahrer doch keine Teilschuld zu geben? Hat der Besoffene etwaig irgendwelche Ansprüche (Schmerzensgeld)?

Andy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bressco schrieb am 18. Juli 2016 um 11:00:19 Uhr:

Gute frage aber wer fährt auf einer Hauptstraße bitte mit "korrekten" 40?

Jemand, der weiß, dass 50 km/h schon zuviel sind.

Zitat:

Wenn 50 sind dann sollte man auch 50 oder schneller fahren, alles andere nervt einfach nur.

Wenn max. 50km/h erlaubt, dann darfst du auch nur 50 und nicht schneller.

Die Schilder mit dem roten Rand geben dir die Höchstgeschwindigkeit vor. Die sind nicht pro Achse gemeint.

Wenn dich das nervt, ist das dein Problem und du kannst dich bei enstprechenden Stellen ausweinen.

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am 18. Juli 2016 um 8:59

Alte Regel, Du muss immer so fahren, dass Du rechtzeitig anhalten kannst.

Glaube schon, dass Du Mitschuld bekommst.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 18. Juli 2016 um 10:50:21 Uhr:

Hallo Forenten,

wie ist die Sachlage für den Autofahrer.

PKW befährt nachts beleuchtete Hauptverkehrsstraße mit korrekten 40-50km/h.

Gute frage aber wer fährt auf einer Hauptstraße bitte mit "korrekten" 40?

Wenn 50 sind dann sollte man auch 50 oder schneller fahren, alles andere nervt einfach nur.

Plus, ich denke du oder denjenige hat mit schuld da man als Fahrer immer aufpassen muss egal ob der andere besoffen ist oder nicht.

Diese Antwort wirst du von einer staatlichen Stelle bekommen und falls dir diese nicht passt, kannst bei anderen staatlichen Stellen dagegen vorgehen und hoffen, dass das Ergebnis deinen Wünschen entspricht.

PS: Die Glaskugeln sind bei diesem Wetter getrübt und wollen keine Prognosen abgeben.

am 18. Juli 2016 um 9:01

Zitat:

@Bressco schrieb am 18. Juli 2016 um 11:00:19 Uhr:

Gute frage aber wer fährt auf einer Hauptstraße bitte mit "korrekten" 40?

Wenn 50 sind dann sollte man auch 50 oder schneller fahren, alles andere nervt einfach nur.

Smileys vergessen oder keine Ironie? ^^

Zitat:

@Bressco schrieb am 18. Juli 2016 um 11:00:19 Uhr:

Gute frage aber wer fährt auf einer Hauptstraße bitte mit "korrekten" 40?

Jemand, der weiß, dass 50 km/h schon zuviel sind.

Zitat:

Wenn 50 sind dann sollte man auch 50 oder schneller fahren, alles andere nervt einfach nur.

Wenn max. 50km/h erlaubt, dann darfst du auch nur 50 und nicht schneller.

Die Schilder mit dem roten Rand geben dir die Höchstgeschwindigkeit vor. Die sind nicht pro Achse gemeint.

Wenn dich das nervt, ist das dein Problem und du kannst dich bei enstprechenden Stellen ausweinen.

Zitat:

@MausHause schrieb am 18. Juli 2016 um 11:01:33 Uhr:

Zitat:

@Bressco schrieb am 18. Juli 2016 um 11:00:19 Uhr:

Gute frage aber wer fährt auf einer Hauptstraße bitte mit "korrekten" 40?

Wenn 50 sind dann sollte man auch 50 oder schneller fahren, alles andere nervt einfach nur.

Smileys vergessen oder keine Ironie? ^^

Ne... ist mein voller Ernst, oder gefällt dir das wenn z.B. auf einer 2 Spurigen beide mit 40 schleichen?

Es gibt welche die haben es eiliger und müssen durch, es gibt aber auch welche die gerne mal 50 fahren wollen oder auch 60 (10ner Toleranz), das zu 2 spurigen Straßen.

Auch bei einer spurigen Straße würde es mich nerven wenn man 50 fahren darf aber einer der Meinung ist mit 40 schleichen zu müssen, das ist aber hier auch nicht das Thema grad.

Ja okay Ihr seid alle die besten und sichersten Autofahrer wenn Ihr mit 40 auf einer 50zigen fährt und bloß niemals 51 fährt :D Bin raus.

Zitat:

@Bressco schrieb am 18. Juli 2016 um 11:06:13 Uhr:

das ist aber hier auch nicht das Thema grad.

Umso erstaunlicher, dass du das Thema auf den Tisch gebracht hast.

Bevor es hier gleich wieder um alles Mögliche, außer das Thema geht, bitte ich darum, lediglich die gestellte Frage zu beantworten.

Das gilt natürlich für alle.

Danke und Gruß

BMWRider

Themenstarteram 18. Juli 2016 um 9:17

1. Bitte nicht auf mich schließen.

2. Die Geschwindigkeit des Autofahrers war in jedem Fall nicht zu schnell (per Gutachten ermittelt).

Wir hatten das Gespräch am WE mit dem Fußgänger. Er war dermaßen uneinsichtig über sein Fehlverhalten (einfach besoffen auf die Straße rennen) das uns die Spucke weggeblieben ist. Insofern dachte ich, ich frage mal die Spezis hier.

Wir gehen bislang davon aus das er keinen Cent sieht. Eher noch den Schaden am Auto zu bezahlen hat.

Auch in diesem Fall sollte man wieder zwischen Schuld und Haftung unterscheiden. Eine anteilige Haftung kann sich aus der sog. Betriebsgefahr eines KFZ ergeben.

Was die Schuldfrage angeht, so lässt sich diese aus der Ferne nicht beurteilen. Ich könnte mir vorstellen, dass hier beispielsweise die Frage gestellt wird, inwiefern der alkoholisierte Zustand des Fußgängers für den Autofahrer erkennbar war (torkelnder Gang). Sollte dies der Fall sein, wo wird sich der Autofahrer vorhalten lassen müssen, dass Tempo 50 bei der Vorbeifahrt an einem Betrunkene zu viel ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so könnte der Autofahrer von jeglicher Schuld freigesprochen werden.

Und nochmal der Hinweis: Schuld und Haftung sind zwei paar Schuhe.

Die Sache ist relativ einfach:

Wenn man dir nachweisen kann, dass du den Unfall hättest vermeiden können, wenn du langsamer gefahren wärst, bist du dran. Egal, ob du 50 fahren durftest oder nicht!

§ 1 Grundregeln

.

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

am 18. Juli 2016 um 9:30

Es gibt Urteile für alle Abstufungen zwischen 100 % Schuld für den Besoffenen und 100 % Schuld für den Autofahrer. Wie der Richter nachher entscheidet, kann vorher niemand wissen.

Themenstarteram 18. Juli 2016 um 9:32

@Lagebernd,

nochmal: Es geht nicht um mich.

Alleine der Pegel des Fußgängers dürfte ja auch interessant sein. Glaube kaum das hier § 1 so ohne weiteres anzuwenden ist. Für mich hörte sich das so an, als wenn der einfach ohne zu glotzen über die Straße ist und sich dann wunderte auf der Motorhaube/Windschutzscheibe des Autofahrers zu landen.

O-Ton: Was fährt der denn da , wenn ich über die Straße laufe. Wir haben nur noch mit dem Kopf geschüttelt.

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