Betrunkenen umgefahren.

Hallo Forenten,

wie ist die Sachlage für den Autofahrer.

PKW befährt nachts beleuchtete Hauptverkehrsstraße mit korrekten 40-50km/h.
Betrunkener mit 2,6 Volt in der Leitung (polizeilich festgestellt) geht einfach von der Mittelinsel über die Straße und wird erfasst.

Angesichts der starken Alkoholisierung des Fußgängers ist dem Autofahrer doch keine Teilschuld zu geben? Hat der Besoffene etwaig irgendwelche Ansprüche (Schmerzensgeld)?

Andy

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Zitat:

@Bressco schrieb am 18. Juli 2016 um 11:00:19 Uhr:


Gute frage aber wer fährt auf einer Hauptstraße bitte mit "korrekten" 40?

Jemand, der weiß, dass 50 km/h schon zuviel sind.

Zitat:

Wenn 50 sind dann sollte man auch 50 oder schneller fahren, alles andere nervt einfach nur.

Wenn max. 50km/h erlaubt, dann darfst du auch nur 50 und nicht schneller.

Die Schilder mit dem roten Rand geben dir die Höchstgeschwindigkeit vor. Die sind nicht pro Achse gemeint.

Wenn dich das nervt, ist das dein Problem und du kannst dich bei enstprechenden Stellen ausweinen.

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Mir ist nicht klar warum ihr solange über Haftung , Haftungseingrenzung und Betriebsgefahr lamentiert .
Der BGH hat befunden: Ein Betrunkener ist ein Hilfsbedürftiger , der wie im Eingang bekannt wurde angefahren wurde , dann ist der Kraftfahrer der Schuldige , nach der Verschuldenshaftung hat der Halter die vollen Kosten zu tragen und das macht für ihn die Versicherung , dafür gibt es in Deutschland ein Versicherungsgesetz.
Bei allen Diskussionen die hier stattfinden , möchte ich Rechtsamwalt sein . Da liegt das Geld auf der Straße .
Dann noch solche teilweise Uneinsichtigkeit und offenkundige Unkenntnis , da wäre ich gern dabei .
Kein Wunder das die Einträge beim KBA so zahlreich sind . Die Größenordnung liegt ca. bei 8 Millionen .
Giovanni.

Bahnfrei, würdest du mir erklären was - Zusammenfassung : tl;dr - bedeutet ?
Giovanni.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 19. Juli 2016 um 14:20:28 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2016 um 11:26:08 Uhr:


Haften muss die Versicherung des Pkw Fahrers welcher den Betrunkenen angefahren hat, hier geht der Gesetzgeber von Haftung ohne Schuld aus aus der Betriebsgefahr( Gefährdungshaftung) aus, da die Verletzung durch den fahrenden Pkw erst entstehen konnte.

Es spielt dabei keine Rolle ob der Fahrer Schuld hat oder nicht, alleine die Tatsache das aus einem fahrenden Fahrzeug eine Betriebsgefahr ausgeht


Und genau das stimmt so eben nicht! Aber ihr werft ja lieber mit Allgemeinplätzen um euch, anstatt verlinkte Urteile zu lesen.....

http://www.recht-kamen.de/leistungen/5314549b2c1127e03.php

https://www.onlineurteile.de/artikel/nachts-betrunkenen-ueberfahren

Also selbst in so einem Fall hat der Betrunkene die größere Haftungsquote zu tragen!

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Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 19. Juli 2016 um 15:55:57 Uhr:


Bahnfrei, würdest du mir erklären was - Zusammenfassung : tl;dr - bedeutet ?
Giovanni.

Sorry. in einem deiner Beiträge hast du geschrieben, dass du nicht gewillt bist, die Beiträge der anderen zu lesen. Das hier ist eben die Konsequenz:

tl;dr

Und zu deiner Verschuldungshaftung: Das ist deinerseits kompletter Blödsinn. Wenn du schon über andere herziehst, dann mach es wenigstens selbst richtig.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2016 um 16:02:16 Uhr:


http://www.recht-kamen.de/leistungen/5314549b2c1127e03.php

Was ich schreibe: Allgemeinplätze anstatt handfester Urteile. Die Haftung aus den diversen Rechtsvorschriften grundsätzlich herleiten konnte ich schon, da bist du wahrscheinlich noch in kurzen Hosen hinter der Blasmusik hergelaufen.

Zitat:

@lemonshark schrieb am 19. Juli 2016 um 16:39:13 Uhr:



Zitat:

@Pepperduster schrieb am 19. Juli 2016 um 16:02:16 Uhr:


http://www.recht-kamen.de/leistungen/5314549b2c1127e03.php

Was ich schreibe: Allgemeinplätze anstatt handfester Urteile. Die Haftung aus den diversen Rechtsvorschriften grundsätzlich herleiten konnte ich schon, da bist du wahrscheinlich noch in kurzen Hosen hinter der Blasmusik hergelaufen.

Ohhh Respekt Zitronenhai 😁😁😁

Hier noch ein Link mit einigen Verweisen auf Urteile, ich hoffe, der kommt durch die Kontrolle (😁) : https://www.haufe.de/.../...-mitschuldig-bei-unfaellen_212_119272.html

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 19. Juli 2016 um 17:41:46 Uhr:


Hier noch ein Link mit einigen Verweisen auf Urteile, ich hoffe, der kommt durch die Kontrolle (😁) : https://www.haufe.de/.../...-mitschuldig-bei-unfaellen_212_119272.html

Womit die Sache geklärt wäre, dass der Autofahrer auch hier aus der Betriebsgefahr voll rauskommen kann.

....richtig, z.B. wenn Hein Blöd meint, daß rote Männchen der Fußgängerampel interessiert ihn nicht, habe ich aber auch schon geschrieben.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 19. Juli 2016 um 15:53:39 Uhr:


Der BGH hat befunden: Ein Betrunkener ist ein Hilfsbedürftiger , der wie im Eingang bekannt wurde angefahren wurde , dann ist der Kraftfahrer der Schuldige , nach der Verschuldenshaftung hat der Halter die vollen Kosten zu tragen und das macht für ihn die Versicherung , dafür gibt es in Deutschland ein Versicherungsgesetz.

Link zum Urteil?

Giovanni bezieht sich moeglicherweise auf folgendes Urteil, zumindest klingt es sehr danach: http://www.ra-skwar.de/urteile/BGH%20VI%20ZR%2020-99.php
Der Haken: Es ist ein komplett anderer Fall: Ausseroertliche Bundesstrasse, Betrunkener laeuft am Strassenrand entlang und schwankt deutlich erkennbar-> hilfsbeduerftig.
Das trifft hier am Eingangspost aber nicht zu.

Hatte in diesem Jahr auch schon zwei Fast-Unfälle mit besoffenen Pennern. Beide Male Vollbremsung und Hupe und dann noch vollgepöbelt worden. Und zweimal mit Smombies, die laufen auch unvermittelt los. Sind das etwa auch Hilfsbedürftige?🙄

Sucht = Krankheit = Hilfsbedürftigkeit
Sind wir nicht alle ein bisschen ... 🙂

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 19. Juli 2016 um 17:59:39 Uhr:


... daß rote Männchen der Fußgängerampel interessiert ihn nicht, ...

Gab es in dem Fall hier eine Ampel?

Gruß Metalhead

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