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Ein Betrunkener mit Bierflasche läuft an der Ampel auf Zweirad zu- Darf ich über rote Ampel fahren?

Themenstarteram 29. November 2022 um 0:00

Hallo Freunde,

Vor einiger Zeit ist mir ein sehr seltsames Ereignis passiert. Ich wurde zwar nicht geblitzt aber aus Interesse würde ich gerne wissen, ob ich mich mit meiner Schilderung gegen ein Bußgeld wehren könnte.

Wer kennt es nicht? -Man steht an einem Freitag Abend an einer Ampel in der Innenstadt, da laufen nun mal ein paar besoffene Menschen rum.

Im Auto macht man sich darüber keine Gedanken, hinter den Scheiben ist man ja recht geschützt.

Nun war ich aber mit dem Zweirad unterwegs, da torkelte doch wirklich einer von der Straßenseite zielgerichtet auf mich zu und wollte augenscheinlich aufsteigen??

Als er jedenfalls nur noch einen halben Meter von mir entfernt war, entschied ich mich dann doch kein Risiko einzugehen und zog kurz am Gas um der eventuellen Gefahr zu entfliehen.

Man muss dazu sagen, es waren keine Autos oder Fußgänger in der Nähe, die ich hätte gefährden können und ich bin danach normal weitergefahren.

Betrunkene sind bekanntlich sehr unberechenbar, die Person hätte ja auch schnell aggressiv reagieren können und seine Flasche für unschöne Dinge einsetzen können... Jedenfalls hielt ich die Nähe zu so einer Person für gefährlich.

Was meint ihr?

Könnte man so argumentieren?

 

 

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21 Antworten

Zeuge wäre nicht schlecht... aber prinzipiell darfst du eine Ordnungswidrigkeit begehen um dich zu schützen, ohne dafür bestraft zu werden. Auf einem eventuellen Blitzerfoto müsste m.E. ja diese Person zu sehen sein.

OWiG § 16:

Rechtfertigender Notstand

1. Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

2. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

und StGB § 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Zitat:

@Fellnasentaxi schrieb am 29. November 2022 um 01:46:16 Uhr:

Zeuge wäre nicht schlecht... aber prinzipiell darfst du eine Ordnungswidrigkeit begehen um dich zu schützen, ohne dafür bestraft zu werden. Auf einem eventuellen Blitzerfoto müsste m.E. ja diese Person zu sehen sein.

OWiG § 16:

Rechtfertigender Notstand

1. Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

2. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

und StGB § 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Auf einen Blitzerbild darf nur der Fahrzeugführer zu sehen sein und deshalb wird jede weitere Person gelöscht

Zitat:

Auf einen Blitzerbild darf nur der Fahrzeugführer zu sehen sein und deshalb wird jede weitere Person gelöscht

Der Sachbearbeiter sieht bei der Auswertung das Gesamtbild. Besteht auch nur der geringste Verdacht, dass etwa mit erkennbare Personen etwas mit dem zugrundeliegenden Tatbestand zu tun haben könnten, so wird er das sichern bzw. einen Aktenvermerk anlegen. Lediglich im Anschreiben mit dem Tatvorwurf wird immer nur ein Ausschnitt angedruckt. Wobei es schon nicht ganz Ohne ist, einen Motorradfahrer zweifelsfrei zu identifizieren. Das ggf. vorhandene Heckfoto wird hier für das Kennzeichen zwingend benötigt. Und auch dann kommt es häufig genug vor, dass im Gerichtssaal dann 3 oder 4 Biker in gleichen Klamotten und mit gleichen Helmen auftauchen... eingestellt...

Und wenn ein Fahrzeugführer nach schon einigen Sekunden Stehen mitten in der Rotphase losfährt, ohne dass ein sonstiger Anlass erkennbar ist (Nachbarampel...), dann ist das eine unklare Situation.

Schützen vor was? Wo war die offensichtliche Gefahr? Das ein Betrunkener schon grundsätzlich als Gefahr zu deuten ist, ist mir neu. Alles andere fand einzig und allein im Kopf des Fahrers statt.

Zitat:

@ktown schrieb am 29. November 2022 um 07:53:36 Uhr:

Schützen vor was? Wo war die offensichtliche Gefahr? Das ein Betrunkener schon grundsätzlich als Gefahr zu deuten ist, ist mir neu. Alles andere fand einzig und allein im Kopf des Fahrers statt.

"...und wollte augenscheinlich aufsteigen..."

Das sehe ich ganz anders. Wenn ein Besoffener versucht gegen meinen Willen sich auf den Soziussitz zu setzen, dann besteht sehr wohl die Gefahr, dass das Motorrad mit mir und dem Promillefreund umkippt und wenn es auf mein Bein fällt schwere Verletzungen verursachen kann.

Nein - keiner hat gegen meinen Willen irgendwas auf meinem Motorrad zu suchen.

Die Gefahr ist real.

am 29. November 2022 um 7:23

Auf dem Blitzerfoto waere eine Person in der naehe von dir zu sehen. Da der Sachbearbeiter nicht weiss was da wirklich los gewesen ist, wird er hoechstens erkennen das du eine Person gefaehrdet hast. Schwer das Gegenteil anhand eines Bildes zu beweisen.

Zitat:

Schützen vor was? Wo war die offensichtliche Gefahr? Das ein Betrunkener schon grundsätzlich als Gefahr zu deuten ist, ist mir neu. Alles andere fand einzig und allein im Kopf des Fahrers statt.

Es findet immer Alles zuerst im Kopf statt... bis dieser dann blutet.

Gefahreneinschätzung ist immer subjektiv gemäß persönlichen Erfahrungen in der Vergangenheit, wobei es auch kollektive Erfahrungen gibt, also solche, die andere gemacht haben, die man sich aber "merkt". Das hat dazu geführt, dass das "Fluchttier" Mensch Jahrhunderttausende überlebt hat. Fluchtreaktionen sind tief verankerte Reaktionen unseres Stammhirns. Ob es tatsächlich gefährlich war oder nur "knapp daneben", lässt sich immer erst im Nachhinein beurteilen. Aber dann ist es - so findet man es zuhauf in Polizeiberichten - manchmal schon zu spät, zumindest wenn die Gefahreneinschätzung zu optimistisch war.

Ich gebe dem Themensteller hier recht: es ist schon schwer, manche Menschen hinsichtlich Ihres Aggressionspotentials im Normalzustand zu beurteilen. Bei alkoholisierten Personen schon gar nicht.

Zitat:

@bimota schrieb am 29. November 2022 um 08:20:41 Uhr:

"...und wollte augenscheinlich aufsteigen..."

Naja. Das was du hier als schon als aktives Handeln definierst, war noch nicht in der Umsetzung. Vorrang war es erst

Zitat:

da torkelte doch wirklich einer von der Straßenseite zielgerichtet auf mich zu

Wenn ich nun jedem, der auf mich und mein Motorrad zutorkelt, automatisch den Willen unterstelle das er sich auf meinen Sozius setzen will, dann sollte man gewisse Bereich in Innenstädten meiden. Dann müsste man vielfach die Flucht nach Vorne antreten.

Zitat:

@bimota schrieb am 29. November 2022 um 08:20:41 Uhr:

Wenn ein Besoffener versucht gegen meinen Willen sich auf den Soziussitz zu setzen, dann besteht sehr wohl die Gefahr, dass das Motorrad mit mir und dem Promillefreund umkippt und wenn es auf mein Bein fällt schwere Verletzungen verursachen kann.

Keine Ahnung wo du deine Füße hast wenn du an einer Ampel stehst. Ich für meinen teil habe sie fest auf dem Boden und wie habe ich es in der Fahrschule gelernt: Man sollte immer seine Maschine immer, auch im Stand, beherrschen können. Kann man es nicht, dann sollte man sich eine andere Maschine anschaffen oder aber sie anderweitig sichern. Das Argument man würde seine Maschine, aufgrund eines Aufsteigeversuches, nicht halten können, ist eher ein schwaches Argument.

Zitat:

@bimota schrieb am 29. November 2022 um 08:20:41 Uhr:

Nein - keiner hat gegen meinen Willen irgendwas auf meinem Motorrad zu suchen.

Da gebe ich dir grundsätzlich Recht. Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob das hier beschriebene Handeln das korrekte ist um ein eventuelles Handeln nach §858 BGB zu verhindern.

Die Frage hier ist auch wie der Richter sieht was denn geschützt wurde, die Sache oder die Person?

Die Person hätte sich auch allein in Sicherheit bringen können. So würde ich als argwöhnischer Richter argumentieren.

Wenn der besoffen auf einen zu torkelt reicht ja ein kleiner Satz nach vorn, um ihn ins Leere laufen zu lassen. Da braucht man ja nicht mit einem Wheely voll durchziehen.

Mit dem Fahrrad hat man im Vorfeld reichlich Möglichkeiten um der Situation zu entgehen.

Man kann absteigen und mit dem Rad auf dem Bürgersteig etwas schneller gehen,oder man dreht um und fährt kurz in die andere Richtung um das abzuwenden.

Da sehe ich mal keine Grundlage für die Nutzung des Paragraphen.

Generell sehe ich das für jedes Zweirad so.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. November 2022 um 11:23:53 Uhr:

Die Person hätte sich auch allein in Sicherheit bringen können. So würde ich als argwöhnischer Richter argumentieren.

Gut daß nicht jeder Richter werden darf. :D

Gruß Metalhead

Du kennst doch den Spruch "Auf hoher See und vor Gericht befindet man sich in Gottes Hand" oder?:)

Soweit mir bekannt ist, blitzen die bei roten Ampeln doch immer von vorne um den Fahrer zu erkennen. Ein Moped hat doch aber vorne gar kein Nummernschild. Wie will man also raus bekommen, wer das war? Oder gibts auch Ampelblitzer, die zusätzlich von hinten ein Bild machen?

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