Betrunkenen umgefahren.
Hallo Forenten,
wie ist die Sachlage für den Autofahrer.
PKW befährt nachts beleuchtete Hauptverkehrsstraße mit korrekten 40-50km/h.
Betrunkener mit 2,6 Volt in der Leitung (polizeilich festgestellt) geht einfach von der Mittelinsel über die Straße und wird erfasst.
Angesichts der starken Alkoholisierung des Fußgängers ist dem Autofahrer doch keine Teilschuld zu geben? Hat der Besoffene etwaig irgendwelche Ansprüche (Schmerzensgeld)?
Andy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bressco schrieb am 18. Juli 2016 um 11:00:19 Uhr:
Gute frage aber wer fährt auf einer Hauptstraße bitte mit "korrekten" 40?
Jemand, der weiß, dass 50 km/h schon zuviel sind.
Zitat:
Wenn 50 sind dann sollte man auch 50 oder schneller fahren, alles andere nervt einfach nur.
Wenn max. 50km/h erlaubt, dann darfst du auch nur 50 und nicht schneller.
Die Schilder mit dem roten Rand geben dir die Höchstgeschwindigkeit vor. Die sind nicht pro Achse gemeint.
Wenn dich das nervt, ist das dein Problem und du kannst dich bei enstprechenden Stellen ausweinen.
163 Antworten
Zitat:
@Beethoven schrieb am 18. Juli 2016 um 16:59:09 Uhr:
Ich bin überrascht, mit welcher Selbstverständlichkeit dem Fußgänger hier ein "selbst schuld" zugerufen wird, nur weil er ein paar über den Durst getrunken hat. Auch wenn er sonst nichts im Leben auf die Reihe bekommt, ist es doch sein gutes Recht, eine Straße zu überqueren. Auch nüchterne Menschen tun das, auch Kinder tun das. Der Autofahrer wird sich kaum gedacht haben "ach, da kommt der Betrunkene, der nichts im Leben auf die Reihe bekommt, da holz ich jetzt mal zielstrebig drüber!", sondern der Unfall wäre ihm auch bei einem Nüchternen passiert. Da können alle Beteiligten von Glück reden, dass es hier keinen Todesfall gab.
Was ist das denn für ein Schwachsinn.
Im Eingangsbeitrag ist zu lesen, das der Fußgänger von einer Insel aus auf die Straße ging. Ergo kann ich von einem erwachsenen Menschen erst mal erwarten, das er auf der Insel wartet, bis das Auto vobei ist, denn dafür ist sie ja da, das man die Straße in "Etappen" überqueren kann und nicht so lange warten muss, bis von beiden Seiten kein Fahrzeug kommt.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 18. Juli 2016 um 18:00:49 Uhr:
Ergo kann ich von einem erwachsenen Menschen erwarten, das er auf der Insel wartet, bis das Auto vobei ist, denn dafür ist sie ja da, das man die Straße in "Etappen" überqueren kann und nicht so lange warten muss, bis von beiden Seiten kein Fahrzeug kommt.
Nö, kannst du nicht. Der Richter wird dir nüchtern erklären, daß du ständig mit dem Fehlverhalten des Fußgängrs rechnen und deine Fahrweise entsprchend anpassen mußt.
Die Halterhaftung hat wird nur bei nicht unabwendbaren Ereignissen außer Kraft gesetzt. Ob das hier der Fall ist,.. k.A. Wenn jemand plötzlich auf die Straße läuft, könnte ich mir das schon vorstellen.
Zitat:
@giovannibastanza schrieb am 18. Juli 2016 um 17:22:51 Uhr:
Hi, ich will mal garnicht die Meinungen durchlesen , meistens sind sie falsch und soviel Zeit habe ich auch nicht .
Dann bleib doch einfach weg, wenn deine kostbare Zeit es nicht erlaubt. Dann wäre uns dein inhaltlich falscher Beitrag erspart geblieben.
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Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 18. Juli 2016 um 18:06:23 Uhr:
Nö, kannst du nicht. Der Richter wird dir nüchtern erklären, daß du ständig mit dem Fehlverhalten des Fußgängrs rechnen und deine Fahrweise entsprchend anpassen mußt.
Nein, man muss nicht mit jeder Art von Fehlverhalten rechnen. Sonst könnte man einem belebten Gehweg überhaupt nicht mehr vorbei fahren. Man darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ein paar Grundregeln eingehalten werden. Wäre dem nicht so, dann könnte man gleich alle Regeln abschaffen.
Es geht ja nicht darum, das man einfach hirnlos durchfährt, so als gäbe es diesen Fußgänger garnicht, es geht darum, wenn der Fußgänger auf der Insel stehen bleibt, das man dann sehr wohl davon ausgehen kann, das er das Fahrzeug abwartet und jetzt nicht, wenn es nur noch zehn Meter weit weg ist, ürplötzlich weitergeht.
Sprich, ich habe ihn sehr wohl im Blick, ich sehe, das er in meine Richtung schaut und auf der Insel stehen bleibt. Warum um alles in der Welt, soll, oder muss ich gar, meine Geschwindigkeit stark reduzieren, wenn mir das Verhalten des Fußgängers suggeriert, das er seiner Wartepflicht beikommt?
Zitat:
@AMenge schrieb am 18. Juli 2016 um 18:31:40 Uhr:
Nein, man muss nicht mit jeder Art von Fehlverhalten rechnen.
Mußt du nach der "Rechtsprechung". Nur wenn jemand das Rotlicht einer Fußgängerampel mißachtet hast du gute Karten. Bist du vielleicht nach dem Strafrecht "unschuldig", gilt das für das Schadenersatzrecht noch lange nicht.
hust ... nicht mal der TE war beim Unfallgeschehen dabei ... da kann doch nicht ernsthaft irgendwer glauben, dass es eine andere als die einzig richtige Universalantwort gibt. Und die lautet: Es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an.
So, ich hab auch recht. Kann zu hier 😁
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 18. Juli 2016 um 18:36:14 Uhr:
Mußt du nach der "Rechtsprechung".
Nach welcher?
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 18. Juli 2016 um 18:33:22 Uhr:
meine Geschwindigkeit stark reduzieren, wenn mir das Verhalten des Fußgängers suggeriert, das er seiner Wartepflicht beikommt?
Wenn du einen unabeteiligten Zeugen hast, der dir das bestätigt, könntest du gute Karten haben. Ich kenne bisher erst einen Fall, wo der Autofahrer freigesprochen wurde: Der Trunkenbold stand in der Mitte der Fahrbahn auf einem Abgrenzungsstein und kippte dem ankommenden genau vor das Fahrzeug. Der konnte allerdings keine zivilrechtlichen Ansprüche mehr geltend machen....
Wenn ich mal einen Tipp geben darf; fahrt Motorrad. Da gibt es interessanterweise keine Betriebsgefahr.
Zitat:
@AMenge schrieb am 18. Juli 2016 um 18:40:28 Uhr:
Nach welcher?
https://openjur.de/u/657542.html
Für den Rest gibt es Tante Gockel.
Heißt das ich stehe an der Autobahn auf dem standstreifen und dann renn ich los werde umgefahren und der Autofahrer bekommt schuld?
Zitat:
@R 129 Fan schrieb am 18. Juli 2016 um 18:46:25 Uhr:
Z.B. dieser: http://www.spiegel.de/.../...ehler-autofahrer-hat-schuld-a-426574.html
Hast du den von dir verlinkten Artikel auch gelesen? Der bestätigt exakt meine Aussagen.