Betrunkenen umgefahren.
Hallo Forenten,
wie ist die Sachlage für den Autofahrer.
PKW befährt nachts beleuchtete Hauptverkehrsstraße mit korrekten 40-50km/h.
Betrunkener mit 2,6 Volt in der Leitung (polizeilich festgestellt) geht einfach von der Mittelinsel über die Straße und wird erfasst.
Angesichts der starken Alkoholisierung des Fußgängers ist dem Autofahrer doch keine Teilschuld zu geben? Hat der Besoffene etwaig irgendwelche Ansprüche (Schmerzensgeld)?
Andy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Bressco schrieb am 18. Juli 2016 um 11:00:19 Uhr:
Gute frage aber wer fährt auf einer Hauptstraße bitte mit "korrekten" 40?
Jemand, der weiß, dass 50 km/h schon zuviel sind.
Zitat:
Wenn 50 sind dann sollte man auch 50 oder schneller fahren, alles andere nervt einfach nur.
Wenn max. 50km/h erlaubt, dann darfst du auch nur 50 und nicht schneller.
Die Schilder mit dem roten Rand geben dir die Höchstgeschwindigkeit vor. Die sind nicht pro Achse gemeint.
Wenn dich das nervt, ist das dein Problem und du kannst dich bei enstprechenden Stellen ausweinen.
163 Antworten
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 18. Juli 2016 um 14:15:48 Uhr:
Oh man, und für sowas gibts auch noch 5 Danke... 🙄
Dank deines Kommentars sind es jetzt 6.
Könnten wir die Diskussion um die Geschwindigkeit und Grüne Daumen hier vielleicht einstellen? Die bringt niemandem etwas.
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Zitat:
@Diabolomk schrieb am 18. Juli 2016 um 13:05:25 Uhr:
Die Betriebsgefahr kann natürlich auf 0 sinken, wenn der Unfall quasi unvermeidbar war. Das würde ich hier so sehen! Was am Ende raus kommt ist natürlich manchmal vom weiteren Geschick aller Beteiligten abhängig.
Betriebsgefahr Null bedeutet man ist mit seinem Auto zum Zeitpunkt des Unfalls nicht anwesend .
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 18. Juli 2016 um 14:15:48 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 18. Juli 2016 um 11:04:36 Uhr:
Jemand, der weiß, dass 50 km/h schon zuviel sind.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 18. Juli 2016 um 14:15:48 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 18. Juli 2016 um 11:04:36 Uhr:
Wenn max. 50km/h erlaubt, dann darfst du auch nur 50 und nicht schneller.
Die Schilder mit dem roten Rand geben dir die Höchstgeschwindigkeit vor. Die sind nicht pro Achse gemeint.
Wenn dich das nervt, ist das dein Problem und du kannst dich bei enstprechenden Stellen ausweinen.Oh man, und für sowas gibts auch noch 5 Danke... 🙄
Ja komisch, und es werden immer mehr, und du hast bis jetzt nur einmal den GD, verstehe ich auch nicht.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 18. Juli 2016 um 15:57:42 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 18. Juli 2016 um 13:05:25 Uhr:
Die Betriebsgefahr kann natürlich auf 0 sinken, wenn der Unfall quasi unvermeidbar war. Das würde ich hier so sehen! Was am Ende raus kommt ist natürlich manchmal vom weiteren Geschick aller Beteiligten abhängig.Betriebsgefahr Null bedeutet man ist mit seinem Auto zum Zeitpunkt des Unfalls nicht anwesend .
Dieser Passus im Gesetz gilt nach meiner laienhaften Kenntnis ausdrücklich nur für Kfz untereinander.
Zitat:
@situ schrieb am 18. Juli 2016 um 16:01:04 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 18. Juli 2016 um 15:57:42 Uhr:
Betriebsgefahr Null bedeutet man ist mit seinem Auto zum Zeitpunkt des Unfalls nicht anwesend .
Dieser Passus im Gesetz gilt nach meiner laienhaften Kenntnis ausdrücklich nur für Kfz untereinander.
Ok, du hast Recht, das Auto darf nicht anwesend sein, um das geht es ja bei der Betriebsgefahr.
Die Betriebsgefahr hat keine "Prozente", nicht 0 und nicht 100 (und auch nicht 25). Die "besteht" ganz einfach, weil es das Gesetz so vorsieht. Die Frage ist nur, wie sie bei der Bemessung des Haftungsanteils gewichtet wird, im Vergleich z.B. zum Verschulden des anderen Beteiligten. Und da sagt z.B. das OLG Celle, dass die Betriebsgefahr "vollständig zurücktreten" kann. Damit ist sie zwar nicht weg, im Ergebnis kommt aber Null Haftung raus.
Ich bin überrascht, mit welcher Selbstverständlichkeit dem Fußgänger hier ein "selbst schuld" zugerufen wird, nur weil er ein paar über den Durst getrunken hat. Auch wenn er sonst nichts im Leben auf die Reihe bekommt, ist es doch sein gutes Recht, eine Straße zu überqueren. Auch nüchterne Menschen tun das, auch Kinder tun das. Der Autofahrer wird sich kaum gedacht haben "ach, da kommt der Betrunkene, der nichts im Leben auf die Reihe bekommt, da holz ich jetzt mal zielstrebig drüber!", sondern der Unfall wäre ihm auch bei einem Nüchternen passiert. Da können alle Beteiligten von Glück reden, dass es hier keinen Todesfall gab.
Woher weißt du, dass der Unfall auch mit einem nüchternen Fußgänger passiert wäre? Wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann ist der Fußgänger im vorliegenden Fall sehr abrupt und nicht erwartbar auf die Fahrbahn getreten.
Bei Kindern muss ich mit einem solchen Verhalten rechnen, bei Erwachsenen eher nicht. Da darf ich durchaus darauf vertrauen, dass die grundsätzlich erstmal auf dem Gehweg bleiben und nicht unvermittelt auf die Straße latschen.
Hi, ich will mal garnicht die Meinungen durchlesen , meistens sind sie falsch und soviel Zeit habe ich auch nicht .
Der Kraftfahrer der einen Betrunkenen Fußgänger anfährt ,bekommt in aller Regel die Schuld , denn
gegenüber älteren Menschen, Kindern und Hilfsbedürftigen hat der Krafrfahrer sich so zu verhalten , dass eine
Gefährdung ausgeschlossen ist . Ausgeschlossen ist , -darf nicht passieren- und basta .
Darüber gibt es auch höchstrichterliche Entscheidungen , auch dass der Betrunkene hilfsbedürftig ist .
Im Einzelfall wird dann zu prüfen sein, in wie weit die Hilfsbedürftigkeit gegeben war . Anderes geht nicht .
Giovanni.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 18. Juli 2016 um 15:57:42 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 18. Juli 2016 um 13:05:25 Uhr:
Die Betriebsgefahr kann natürlich auf 0 sinken, wenn der Unfall quasi unvermeidbar war. Das würde ich hier so sehen! Was am Ende raus kommt ist natürlich manchmal vom weiteren Geschick aller Beteiligten abhängig.Betriebsgefahr Null bedeutet man ist mit seinem Auto zum Zeitpunkt des Unfalls nicht anwesend .
Nein, man kann auch 180km/h drauf haben und somit anwesend, trotzdem mit keiner Zahlung aus dem Unfall mit Tempo über RG rauskommen!
Zitat:
Darüber gibt es auch höchstrichterliche Entscheidungen , auch dass der Betrunkene hilfsbedürftig ist .
Er hat wohl ein Leuchtschild hochgehalten, Achtung ich stehe hier mit 2,X Promille und Falle gleich vors Auto.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 18. Juli 2016 um 17:29:06 Uhr:
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 18. Juli 2016 um 15:57:42 Uhr:
Betriebsgefahr Null bedeutet man ist mit seinem Auto zum Zeitpunkt des Unfalls nicht anwesend .
Nein, man kann auch 180km/h drauf haben und somit anwesend, trotzdem mit keiner Zahlung aus dem Unfall mit Tempo über RG rauskommen.
Das hat jetzt aber nix mit "keiner Betriebsgafahr" zu tun, die geht immer und egal wobei von einem Fahrzeug aus.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 18. Juli 2016 um 17:40:13 Uhr:
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 18. Juli 2016 um 17:29:06 Uhr:
Nein, man kann auch 180km/h drauf haben und somit anwesend, trotzdem mit keiner Zahlung aus dem Unfall mit Tempo über RG rauskommen.
Das hat jetzt aber nix mit Betriebsgfahr zu tun, die geht immer und egal wobei von einem Fahrzeug aus.
Und ich schrieb nur, die kann vor Gericht wieder zurückgenommen werden! Was einige in verschiedenen Zusammenhänge oft nicht glauben wollen.