Betrunken bei laufendem Motor auf Fußweg

Hallo liebe Forengemeinschaft,

habe hier leider kein anderes Forum finden können in das mein Thema besser gepasst hätte:

letztes Wochenende ist mir folgendes passiert: nach einem Diskobesuch habe ich mich gegen 4:00 vor meiner Haustür noch einmal in mein Auto gesetzt um noch die ein oder andere Zigarette zu rauchen und noch ein wenig Musik zu hören. Da es schon recht kalt war und die Batterie durch die Musik auch nicht mehr lange durchgehalten hätte, habe ich den Motor eingeschaltet (ohne daran zu denken, dass das irgendwelche Konsequenzen haben könnte). Das Auto hatte ich abends gegen halb 9 auf dem Fußweg parken müssen, da kein anderer Parkplatz mehr frei war und da stand ich auch immernoch.
Dummerweise muss ich dann im Auto eingeschlafen sein. Das führte dazu, dass eine Anwohnerin nach etwa 1 Stunde die Polizei alarmierte die mich dann weckte und mich mit auf das Revier nahm. Resultat des (vor dem Richter verwertbaren) Alkoholtests: knapp 2 Promille. Ich konnte den Polizeibeamten ziemlich glaubwürdig versichern, dass ich nicht gefarhren sei (bin ich ja auch tatsächlich nicht). Dementsprechend forumliereten die Herren auch den Bericht und gaben mir den Führerschein auch vorerst wieder. Zudem stand das Auto in einer Parksituation in die ich das Auto in den letzten 3 stunden nur sehr schwer hätte bringen können, da es inzwischen ziemlich zugeparkt war. In alkoholisiertem Zustand wäre es beinahe unmöglich gewesen. Und wie schon erwähnt: ich habe beim Eintreffen Polizei ziemlich fest geschlafen. Ein Fahren unter Alkoholeinfluss kann mir also eigentlich nicht angehängt werden.

Nun ist die Frage ob ich meinen Führerschein auch dann schon verlieren kann, wenn nur das Auto lief, ohne dass ich gefahren bin? Und das Auto stand wie gesagt nicht auf der Straße sondern auf einem Fußweg bzw. kleinerem Platz. Was könnte alles auf mich zukommen? Ich bin mit 18 Jahren noch in der Probezeit, habe mir allerdings bislang nichts zu Schulden kommen lassen...
Einer der Polizeibeamten meinte zwar noch, dass nach seinen Erfahrungen vermutlich nichts weiter passieren wird aber ganz sicher könnte man da nie sein. Mir bedeutet mein Führerschein unglaublich viel und ich würde gerne wissen womit ich zu rechnen habe.

Danke schon mal für eure Antworten!
Gruß

Beste Antwort im Thema

Mal zum Nachdenken:

Ich ging zu einer Party, Mami, und dachte an Deine Worte.
Du hattest mich gebeten, nicht zu trinken, und so trank ich keinen Alkohol.
Ich fühlte mich ganz stolz, Mami, genauso, wie Du es vorhergesagt hattest.
Ich habe vor dem Fahren nichts getrunken, Mami, auch wenn die anderen sich mokierten.
Ich weiss, dass es richtig war, Mami, und dass Du immer recht hast.
Die Party geht langsam zu Ende, Mami, und alle fahren weg.
Als ich in mein Auto stieg, Mami, wusste ich, dass ich heil nach Hause kommen würde:
aufgrund Deiner Erziehung - so verantwortungsvoll und fein.
Ich fuhr langsam an, Mami, und bog in die Strasse ein.
Aber der andere Fahrer sah mich nicht, und sein Wagen traf mich mit voller Wucht.
Als ich auf dem Bürgersteig lag, Mami, hörte ich den Polizisten sagen, der andere sei betrunken.
Und nun bin ich diejenige, die dafür büssen muss.

Ich liege hier im Sterben, Mami, ach bitte, komm' doch schnell.
Wie konnte mir das passieren? Mein Leben zerplatzt wie ein Luftballon.
Ringsherum ist alles voll Blut, Mami, das meiste ist von mir.
Ich höre den Arzt sagen, Mami, dass es keine Hilfe mehr für mich gibt.
Ich wollte Dir nur sagen, Mami, ich schwöre es, ich habe wirklich nichts getrunken.
Es waren die  anderen, Mami, die haben einfach nicht nachgedacht.
Er war wahrscheinlich auf der gleichen Party wie ich, Mami.
Der einzige Unterschied ist nur: Er hat getrunken, und ich werde sterben.
Warum trinken die Menschen, Mami? Es kann das ganze Leben ruinieren.
Ich habe jetzt starke Schmerzen, wie Messerstiche so scharf.
Der Mann, der mich angefahren hat, Mami, läuft herum, und ich liege hier im Sterben. Er guckt nur dumm.
Sag' meinem Bruder, dass er nicht weinen soll, Mami. Und Papi soll tapfer sein.
Und wenn ich dann im Himmel bin, Mami, schreibt "Papis Mädchen" auf meinen Grabstein.
Jemand hätte es ihm sagen sollen, Mami, nicht trinken und dann fahren.
Wenn man ihm das gesagt hätte, Mami, würde ich noch leben.
Mein Atem wird kürzer, Mami, ich habe grosse Angst. Bitte, weine nicht um mich, Mami.
Du warst immer da, wenn ich Dich brauchte.
Ich habe nur noch eine letzte Frage, Mami, bevor ich von hier fortgehe:
Ich habe nicht vor dem Fahren getrunken, warum bin ich diejenige, die sterben muss?

Hätte der Unfall nicht vermieden werden können? Erst kürzlich war der Verursacher mit 2 Promille schlafend in seinem mit laufenden Motor abgestellten Fahrzeug von der Polizei angetroffen worden ! Warum wurde von den Behörden nichts unternommen?

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Soweit ich weiß ist es auch gar nicht mal so wichtig ob du gefahren bist oder nicht, du warst sehr stark betrunken und hättest ja auch "versehentlich" nen gang reinmachen können und auf die straße rollen oder sonstwas.

Sobald der schlüssel steckt und man Alc intus hat ist die kacke am dampfen .. wurd uns jedenfalls damals in der Fahrschule erklärt. Vllt wolltest du ja auch nur 2 stunden knacken um anschließend loszufahren .. oder du bist nur nicht gefahren weil du zugeparkt warst .. etc etc

Will dir nix unterstellen nur sowas werden die sich wohl fragen .. du warst stark angetrunken hinter dem steuer eines jederzeit fahrberreiten Fahrzeuges.

Meinem Nachbar(ja es war wirklich der Nachbar) wurde im Juli von der polizei morgens vor seiner Haustür in seinem Auto geweckt.
Er hatte das Abblendlicht an,der Motor lief und er schlief. Er musste blasen ,hatte 1.57 Promille und musste mit zur Blutentnahme.Ergebnis 1,59 Promille.Nach ein paar Tests konnte er mit FS nach Hause mit dem Hinweis ,er bekomme Post vom Staatsanwalt.
Ende August kam Post vom Staats.A.ein Strafbefehl :11 Monate FE, 3200,00€ Geldstrafe und bei rechtzeitigem Einspruch soll ihm nach §111 der FS vorläufig entzogen werden.
Er ist dagegen angegangen,Urteil steht noch aus.
Ich denke,die Frage die sich der TE stellen lassen muss: Wie kam er von der Disco zu seiner Wohnung wo das Auto stand ?Sollte er ein Taxi genommen haben oder von Freunden dorthin gefahren worden sein,die das mit Uhrzeit bezeugen,so wäre dies sicher ein Pluspunkt. Da es im Strafverfahren eigentlich kein Anscheinsbeweis gibt,nur in Zivilsachen,müsste der Staats.A. die Beweise,das gefahren wurde,vorlegen.
Sollte der TE nichts entlastendes vorbringen können,wird es wohl trotz Beweislast des Staats.A. eng für Ihn.
Poste uns mal das Ergebnis in der Sache.
Gruß

wie ich schon sagte, steigt auf der Beifahrerseite ein. Schon alleine das benutzen von Bedienungselementen reicht. Motorrad besoffen schieben ist wie fahren. Bei meinen Kumpel haben sie alle Augen zu gedrückt. 1 Uhr, Anruf; hol mich mal bitte mit den Anhänger ab. Betrunken, Motorrad. Ich oh Mist. Er geschoben. Ich wusste keine Ausrede. Hänger war noch dran( Kumpels lästern schon, geht wohl nicht mehr ab).
Vor Ort habe ich dann die 2 Grünen(oder doch Blauen😁) bekniet. Sollen mal ein Auge zu drücken. Er sagte nur, wir sehen eigentlich schon nichts mehr. er kannte mich noch aus der Schulzeit, nur gut, das so ein Polizeigehirn doch manchmal funktioniert.
Sie hatten ihn nur angehalten, weil sie dachten, wer schiebt schon ein Motorrad nachts durch die Gegend.
Nach 28 mal Zeigefinger haben wir das Motorrad auf geladen. 😁😁 Dann wollte natürlich mein kumpel sein geliebtes Bike verladen. Ich, nichts da, die Kollegen helfen mir, oder nicht?? Du darfst doch nicht😁😁

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF


Wenn ich betrunken ins Auto steige, nur auf die Beifahrerseite. Habe so ab und an mal das Auto zum schlafen benutzt. Wenn es kalt wird, kann man mal starten. Wenn einer kommt, Fahrer ist weg.

Spätestens mit dem Starten hat man im Falle einer Kontrolle sämtliche Asse verspielt...

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF


Wenn ich betrunken ins Auto steige, nur auf die Beifahrerseite. Habe so ab und an mal das Auto zum schlafen benutzt. Wenn es kalt wird, kann man mal starten. Wenn einer kommt, Fahrer ist weg.
Spätestens mit dem Starten hat man im Falle einer Kontrolle sämtliche Asse verspielt...

Eigentlich schon. Schreibe ich ja selbst, Bedienungselemente.

Man muss jemanden haben, der im Ernstfall mitspielt. Solange das keiner sieht, wenn ich starte, kann es mir keiner beweisen. Wenn ich dann beim schlafen geweckt werde, war es mein Kumpel. Wo der ist, weg. Der kann dann maximal welche wegen Umweltschutz drüber kriegen.

Nun habe ich eine Standheizung. Und schlafe gut auf den Beifahrersitz, und schöön warm.

werde mich auf jeden fall melden wenn ich mehr weiß
danke noch mal für eure darstellungen =)
Gruß

achja: kann man in etwa aschätzen wie lange es dauert bis da die erste relevante nachricht kommt?

Zitat:

Original geschrieben von hannes9081


Hi,
danke für die vielen Antworten. Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich nicht mehr so richtig weiß, was ich alles unterschrieben habe.

Ja bei 2 Promille darfst du auch alles unterschreiben und es ist alles 0-wenig wert 😉

Wenn je einer meint "er hat hier xyz unterschrieben" dann fragt Dein Anwalt nach wie viel Promille zuvor gemessen wurden und der Richter macht schon ein Gesicht das keine weitere Erklärung bedarf. Wobei ich auf die Ehrlichkeit der Polizei vertraue dass sie Dich nur die Aussage "Ich bin nicht gefahren, habe nur geschlafen" unterschreiben ließen.

Und zum Thema Geldstrafe, Punkte, Fahrverbot, Führerscheinentzug: Ich wäre nicht so pessimistisch wie andere. Passieren kann natürlich im Land des Richter Gnadenlos aus Hamburg und der Sharia-Richterin aus Frankfurt alles, aber die Polizei sagt "er ist nicht gefahren als wir kamen", die Nachbarin sagt "er ist nie gefahren" und jetzt soll mal erstmal das Gericht bei der eindeutigen Lage sagen Du wärst es, also Berufung sieht fast schon gewonnen aus. Alkoholisiertes Fahren ist verboten, alkoholisiertes Schlafen im Auto nicht. Wenn ich mich irre, was ja theoretisch sein kann, hätte ich gerne das Gesetz zitiert mit Angabe des §en.
Worauf wollen sie sich dann stützen? Wegen was wird man dann verurteilt? Wegen etwas was kein Straftatbestand ist? Aber doch nur in Absurdistan.
Und vergiss nicht, die sind in der Beweispflicht. Kein Zeuge der Dich fahren sah, nur 2-3 die genau das Gegenteil bestätigen.

Zitat:

Original geschrieben von h-h-w-ue



die nachbarin würde ich auch nicht mehr grüssen!

Oh doch, sogar bei ihr entschuldigen. Wenn nicht wegen guten Manieren, dann aus Eigennutz. Die bestätigt nämlich dass er die ganze Zeit stand 😉

Was bleibt noch? Falschparken und ggf. Lärmbelästigung wobei unzurechnungsfähig begangen, aber vielleicht ändert sich dadurch nichts an Strafbarkeit.

Zitat:

Original geschrieben von Opelowski


Was bleibt noch? Falschparken und ggf. Lärmbelästigung wobei unzurechnungsfähig begangen, aber vielleicht ändert sich dadurch nichts an Strafbarkeit.

Da wär ich mir aber nicht so sicher. Auch wenn der TE nicht gefahren sein sollte, so ist er doch mit beachtlichen 2 Promille am Steuer seines Fahrzeuges bei laufendem Motor angetroffen worden. Sollte die Polizei auch eine Meldung an das Straßenverkehrsamt machen/gemacht haben, könnte möglicherweise auch eine MPU verlangt werden.

Ah stimmt ja, da gab es doch früher schon mal "Wer 2 Promille überlebt, der trinkt öfter und dann stellt sich die Frage nach grundsätzlicher Eignung, denn er könnte es mal ja vor Autofahren machen...". Tja so könnte man doch was draus basteln, aber ich hoffe die werden es lassen. Mein Unmut über diese "Logik" muss ich nicht lange äußern, denn eine Unterstellung bleibt eine Unterstellung, egal wie oft die es noch so anwenden werden.
Was kommt als Nächstes, Fahrverbot für stark Übergewichtige da sie jederzeit Herzinfarkt bekommen könnten?
Wer kein Restrisiko will muss die Leute gleich nach der Geburt umbringen.

Naja, Alkoholmißbrauch und Übergewichtigkeit kann man nicht so einfach miteinander vergleichen, weder aus medizinischer noch aus rechtlicher Sicht.

Man ist bei 4Promille erst in Lebensgefahr. 
2 Promille erreicht man locker. 
Übrigens trinke ich nur 1 mal im Jahr (Weihnachtfeier der Firma) und bei 2 Promille bin ich noch nicht so besoffen, dass ich nicht mehr stehen könnte.

Aber der Richter wird ihm auch nicht unterstellen können, dass er nicht mehr nach oben schafft, wenn er es schafft so gut einzuparken.
Die Nachbarin beweisst gar nicht. Die ist von der musik genervt worden und kann nicht sagen ob er vorher irgendwie gefahren ist.

Ich benutze diese zwei Kameras im Auto.
Die Zeichnen 24 Stunden auf:
Sollte mir mal ein Unfall passieren und ich hab ne schwierige Beweislage, dann wird mal ebend ein Video gezückt.
Bei Rasern, Dränglern und Vandalisten ist das dingen echt Gold wert.
:-)

http://www.pearl.de/a-PX3057-1120.shtml

Das hätte beweisen können, dass er nicht gefahren ist.

Zitat:

Original geschrieben von acer2k


Man ist bei 4Promille erst in Lebensgefahr. 
2 Promille erreicht man locker. 

Das kann man so nicht pauschalisieren, da es von der körperlichen Gesamtkonstitution des Betrunkenen abhängt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Naja, Alkoholmißbrauch und Übergewichtigkeit kann man nicht so einfach miteinander vergleichen, weder aus medizinischer noch aus rechtlicher Sicht.

Wo ist das Problem dass sich einer richtig besäuft wenn er das nicht vor der Autofahrt macht? Gibt es nun mal nicht.

Wenn ich irgendwo trinke wirkt sich das auf eine nicht stattfindende Autofahrt so aus, als wenn der Flugzeugpilot sich 3 Tage vor Flug am Po kratzt.

Leider gab es Urteile die diese Logik trotzdem verletzen.

Dann zu unterstellen dass gelegentliches Betrinken ohne nachzuweisen dass es kurz vor einer Fahrt war, etwas über die Wahrscheinlichkeit sagt dass er es doch vor der Fahrt tut, ist eben gleichzusetzen mit der potentiellen Gefahr von 0,000...0% dass morgen der besagte übergewichtige während der Fahrt Löffel abgibt und jemanden anfährt. Wahrscheinlich ist Letzteres sogar mit mehr Korrelation verbunden.

Zitat:

Original geschrieben von acer2k


Die Nachbarin beweisst gar nicht. Die ist von der musik genervt worden und kann nicht sagen ob er vorher irgendwie gefahren ist.

Die Nachbarin ist aber so zu sagen ein entlastender Zeuge dass er nicht gefahren ist, denn die hat lange genug hingeguckt bevor sie die Polizei angerufen hat und sah dass er da nur drin war.

Nicht dass es nötig wäre, denn immerhin wollen die (wenn überhaupt) belegen dass er gefahren ist, denn das ist eigentlich das Einzige was explizit unter Alkoholeinfluss verboten ist.

Ich sage das trotzdem weil es zur Realität geworden ist vor Gerichten zu beweisen dass man unschuldig ist, nachdem die mal so in den Raum werfen dass man etwas falsch machte.

Und dazu macht sich nur mal auch die Nachbarin gut, bleibe nur eine Unterstellung er wäre doch irgendwann zuvor gefahren, aber Urteile die auf sowas basieren sind zum Glück nicht alltäglich, daher meine Zuversicht er behält sein Führerschein.

Ich erwähn nur Stichwort: Bürokratie! Typisch deutsche Eigenschaft die immer ums verrecken durchgesetzt werden muss. Und außerdem ist diese Aktion nicht so tragisch wie sichs zunächst anhört oder liest, denn würde man nachdem Verursacherprinzip gehen wäre und ist er straffrei. Ers nicht gefahren unter Alkoholeinfluss, die Justiz hat hierfür nur ein Indiz, keine Beweise. Also was soll das ganze Prozedere? Im Auto pennen unter hohem Alkoholkonsum, weshalb wird sowas geahndet? Ganz einfach, es ist reine Geldmacherei und dazu wird dem "kleinen Mann" derbe eins ausgewischt. Ich finds ziemlich arm, wenn man so dermaßen wegen solchen Gründen gegen 18-jährige Fahranfänger die sich in der Probezeit befinden, vorgeht. Wie wärs mal zur Abwechselung richtige Straftäter einzufangen, anstatt sowas abzuziehen und ein Haufen Geld für blau-silberne Polizeiautos und Uniformen auszugeben...

Unsere Gesetze sind sowas von vergewaltigt, genau wie die Kinder welche Opfer von Pädophilen geworden sind, welche auf Bewährung frei rumlaufen. Das soll kein rumjammern sein, aber es ist leider so.

- Sebastian

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