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wirtschaftlicher Totalschaden bei laufender Finanzierung

Themenstarteram 22. März 2020 um 21:47

Hallo zusammen, ich bin leider verzweifelt und hoffe auf den ein oder anderen Rat.

Folgende Situation:

Ich hatte vor etwa zwei Wochen einen Verkehrsunfall auf der Autobahn. Ein Transporter hat das Heck meines Autos von der Seit erwischt. Durch den Zusammenstoß hat sich mein Fahrzeug gedreht. Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei waren vor Ort. Die Autobahn war für die Unfallaufnahme gesperrt und meine Beifahrerin und ich mussten ins Krankenhaus. Außerdem musste mein Fahrzeug abgeschleppt werden, da bei dem Unfall die Felgen und Reifen meines Fahrzeuges beschädigt wurden. Der Verursacher hat die Schuld gegenüber der Polizei und unter Zeugen auch direkt zugegeben.

Das Problem ist, dass mein Auto ein Neuwagen ist bzw. war (VW Polo, Sondermodell „Join“ Erstzulassung 11.03.2019). Also gerade mal 1 Jahr alt. Ich habe noch eine laufende Finanzierung bei VW.. Ich habe gestern das Gutachterschreiben erhalten. Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Reparaturkosten: ca. 13000€

Wertminderung: 1.200€

Wiederbeschaffungswert: 14.900€

Restwert: 6000€

ges. Fahrzeugschaden: 8900€

Der Gutachter teilte mir mit, dass eine Reparatur nicht lohnt deshalb wirtschaftlicher Totalschaden. Ich bzw. VW bekommt von der gegnerischen Versicherung 8900€ und VW würde mein Unfall-Fahrzeug für 6000€ kaufen. Da ich noch eine Finanzierung am laufen habe, muss ich 2000€ aus meiner „eigenen Tasche“ zahlen, dann komme ich aus der Finanzierung raus. Allerdings sehe ich das noch ein. Ich habe nicht mal den Unfall verschuldet und soll noch „Verlust“ machen. Ich bin die, die jetzt leidet und soll auch noch 2000€ an VW zahlen..?!

Ich kann das nicht verstehen. Hat schon jemand auch so eine Erfahrung machen müssen und kann mir vielleicht ein Rat geben? Ich werde mich auch auf der Suche nach einen Anwalt machen. Aber ob es was bringt, bezweifle ich.

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Das ist kein Totalschaden sondern ein Reparaturschaden. Die Reparaturkosten liegen unter dem Wiederbeschaffungswert. Das Fahrzeug kann also ohne weiteres vollständig repariert werden.

Such dir einen in Unfallsachen versierten Anwalt. Mach bis dahin NICHTS selbst. Vor allem verkaufe nicht und lass dir von der gegnerischen Versicherung und auch vom Autohaus keinen Gutachter und auch sonst keinerlei Dinge an die Backe quatschen.

Dir stehen neben Schmerzensgeld (auch der Mitfahrerin) ein ganze Reihe von Ansprüchen zu und man muss erstmal im Detail anschauen, welche konkreten Möglichkeiten für Dich dabei sinnvoll sind.

Also erstmal ab zum Anwalt. Den muss die gegnerische Versicherung tragen und das Weitere findet sich dann.

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Einen Anwalt zu beauftragen ist unbedingt zu empfehlen, zumal ja offensichtlich auch Personenschaden entstanden ist.

Von den Zahlen her kannst du das Fahrzeug problemlos reparieren lassen.

So ist das leider bei so mancher Finanzierung. Geringe Anzahlung, niedrige Raten und lange Laufzeiten...... Da ist bei einem Totalschaden nicht die Finanzierung gedeckt.

Der Wert des Fahrzeug kann niedriger sein, als die offene Restsumme.

Ansonsten schließe ich mich der Meinung von hk-do an.

Das ist kein Totalschaden sondern ein Reparaturschaden. Die Reparaturkosten liegen unter dem Wiederbeschaffungswert. Das Fahrzeug kann also ohne weiteres vollständig repariert werden.

Such dir einen in Unfallsachen versierten Anwalt. Mach bis dahin NICHTS selbst. Vor allem verkaufe nicht und lass dir von der gegnerischen Versicherung und auch vom Autohaus keinen Gutachter und auch sonst keinerlei Dinge an die Backe quatschen.

Dir stehen neben Schmerzensgeld (auch der Mitfahrerin) ein ganze Reihe von Ansprüchen zu und man muss erstmal im Detail anschauen, welche konkreten Möglichkeiten für Dich dabei sinnvoll sind.

Also erstmal ab zum Anwalt. Den muss die gegnerische Versicherung tragen und das Weitere findet sich dann.

für was sollen die 2000 euro denn sein, die du selbst zahlen sollst? kläre uns doch bitte mal auf. danke!

ich kann mir btw kaum vorstellen, dass vw jetzt schon die 8900 euro von der versicherung bekommt. vom wiederbeschaffungswert gehen noch 19% steuer ab, sodass vorab ca. 6500 euro ausgezahlt werden sollten.

bei den werten würde ich keine reparatur anstreben wollen, seidenn du wolltest das fahrzeug ohnehin bis zum auseinanderfallen fahren...

Ich vermute mal, der oder die TE hat noch eine höhere Restschuld bei der Bank als der Restwert des Fahrzeuges, da der Wertverlust zu Beginn höher als die laufenden Raten sein dürfte. Von daher zeigt das einmal mehr, dass eine GAP Versicherung in diesem Fall mehr als sinnvoll gewesen wäre.

Man könnte auch die Vollkasko in Anspruch nehmen, wenn man da Neuwertentschädigung drin hat.

Oder auch das, wenn denn eine VK mit Neuwertentschädigung abgeschlossen wurde. Ich befürchte aber, der oder die TE hat weder das eine noch das andere und sich auch keinerlei Gedanken über die Differenz zwischen Restwert und Restschuld beim Abschluss des Finanzierungsvertrages gemacht.

Einen quasi Neuwagen ohne VK fahren? Das halte ich dann doch eher für unwahrscheinlich....;-)

Das nicht, aber eben ohne Neupreis-/ Neuwertentschädigung.

Es gibt ja auch Versicherungen, da ist eine Neuwert Entschädigung für 12 oder 18 Monate kostenfrei mit drin

Selbst wenn keine Neuwertentschädigung in der VK enthalten ist, es könnte gleichwohl die GAP enthalten sein.

Vielleicht sollte die TE sich mal zu ihrem Versicherungsschutz äußern, dann müsste hier auch nicht weiter rumspekuliert werden.

Edith: Seit dem Zeitpunkt ihrer Fragestellung war sie ja nicht mehr hier online, evtl. hat sich das Thema schon erledigt :confused:

Themenstarteram 23. März 2020 um 20:24

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten. Ich habe heute einen Anwalt eingeschaltet, dem ich alle Unterlagen zukommen lassen habe. Er schaut sich das jetzt alles an.

Auch mit meiner Versicherung habe ich gesprochen. Ich bin bei VW versichert. Die Dame am Telefon bei der VW Versicherung war selbst verwundert, warum der Verkäufer damals kein GAP angeboten hat. Und das hat er wirklich nicht. Ich bin das Angebot von damals durchgegangen. Da gab es die Möglichkeit eine Reifenversicherung (die ich auch angenommen habe) und eine Versicherung bei Arbeitsunfähigkeit/Krankheit abzuschließen. In dem Angebot stand nichts über GAP. Leider war mir das nicht bewusst, da ich mich vorher nicht gründlich darüber informiert habe. Eine Reparatur kommt für mich nicht in Frage, da das Auto doch auch definitiv an Wert verloren hat. Nun habe ich auch noch das Problem, dass die gegnerische Versicherung eine rumänische Versicherung ist, da der Unfallverursacher aus Rumänien stammt. Da meine Beifahrerin und ich bei dem Unfall verletzt worden sind und ins Krankenhaus mussten, hatte ich keine Möglichkeit gehabt mich mit dem Unfallverursacher auszutauschen. Ich bin davon ausgegangen, dass die Polizei alles aufgenommen hat. Aber wie ich heute erfahren habe, ist die Versicherung des Unfallverursachers nicht bekannt. Ich lasse das jetzt über meinen Anwalt bzw. über das Büro der „Grünen Karte“ laufen. Von VW fühle ich mich auch „im Stich gelassen“. Als ich meinte, dass ich das Fahrzeug privat verkaufen möchte und nicht an VW, habe ich als Antwort erhalten, dass ich das ja nicht darf, da die gegnerische Versicherung eine Bescheinigung über den Verkaufspreis des Autos haben will und so bald ich es höher als den Restwert verkaufe, würde die gegnerische Versicherung die ausgezahlte Summe verringern.

@butterfly_94

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Wurde der Fahrer des anderen Fz. mit einem Bussgeld belegt? Wenn ja und er zahlte, dann gilt das als Schuldeingeständnis.

Ich wäre erstmal auch weniger beunruhigt. Ruf die Polizeistelle an, welche den Unfall aufnahm und bitte um Auskunft. Dort ist alles notiert. Häng dich rein. Mit Deiner Mithilfe geht Aufklärung evtl. in einem Bruchteil der Zeit, weil andere die an Dir verdienen nur Briefchen schreiben.

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