Betrunken bei laufendem Motor auf Fußweg
Hallo liebe Forengemeinschaft,
habe hier leider kein anderes Forum finden können in das mein Thema besser gepasst hätte:
letztes Wochenende ist mir folgendes passiert: nach einem Diskobesuch habe ich mich gegen 4:00 vor meiner Haustür noch einmal in mein Auto gesetzt um noch die ein oder andere Zigarette zu rauchen und noch ein wenig Musik zu hören. Da es schon recht kalt war und die Batterie durch die Musik auch nicht mehr lange durchgehalten hätte, habe ich den Motor eingeschaltet (ohne daran zu denken, dass das irgendwelche Konsequenzen haben könnte). Das Auto hatte ich abends gegen halb 9 auf dem Fußweg parken müssen, da kein anderer Parkplatz mehr frei war und da stand ich auch immernoch.
Dummerweise muss ich dann im Auto eingeschlafen sein. Das führte dazu, dass eine Anwohnerin nach etwa 1 Stunde die Polizei alarmierte die mich dann weckte und mich mit auf das Revier nahm. Resultat des (vor dem Richter verwertbaren) Alkoholtests: knapp 2 Promille. Ich konnte den Polizeibeamten ziemlich glaubwürdig versichern, dass ich nicht gefarhren sei (bin ich ja auch tatsächlich nicht). Dementsprechend forumliereten die Herren auch den Bericht und gaben mir den Führerschein auch vorerst wieder. Zudem stand das Auto in einer Parksituation in die ich das Auto in den letzten 3 stunden nur sehr schwer hätte bringen können, da es inzwischen ziemlich zugeparkt war. In alkoholisiertem Zustand wäre es beinahe unmöglich gewesen. Und wie schon erwähnt: ich habe beim Eintreffen Polizei ziemlich fest geschlafen. Ein Fahren unter Alkoholeinfluss kann mir also eigentlich nicht angehängt werden.
Nun ist die Frage ob ich meinen Führerschein auch dann schon verlieren kann, wenn nur das Auto lief, ohne dass ich gefahren bin? Und das Auto stand wie gesagt nicht auf der Straße sondern auf einem Fußweg bzw. kleinerem Platz. Was könnte alles auf mich zukommen? Ich bin mit 18 Jahren noch in der Probezeit, habe mir allerdings bislang nichts zu Schulden kommen lassen...
Einer der Polizeibeamten meinte zwar noch, dass nach seinen Erfahrungen vermutlich nichts weiter passieren wird aber ganz sicher könnte man da nie sein. Mir bedeutet mein Führerschein unglaublich viel und ich würde gerne wissen womit ich zu rechnen habe.
Danke schon mal für eure Antworten!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Mal zum Nachdenken:
Ich ging zu einer Party, Mami, und dachte an Deine Worte.
Du hattest mich gebeten, nicht zu trinken, und so trank ich keinen Alkohol.
Ich fühlte mich ganz stolz, Mami, genauso, wie Du es vorhergesagt hattest.
Ich habe vor dem Fahren nichts getrunken, Mami, auch wenn die anderen sich mokierten.
Ich weiss, dass es richtig war, Mami, und dass Du immer recht hast.
Die Party geht langsam zu Ende, Mami, und alle fahren weg.
Als ich in mein Auto stieg, Mami, wusste ich, dass ich heil nach Hause kommen würde:
aufgrund Deiner Erziehung - so verantwortungsvoll und fein.
Ich fuhr langsam an, Mami, und bog in die Strasse ein.
Aber der andere Fahrer sah mich nicht, und sein Wagen traf mich mit voller Wucht.
Als ich auf dem Bürgersteig lag, Mami, hörte ich den Polizisten sagen, der andere sei betrunken.
Und nun bin ich diejenige, die dafür büssen muss.
Ich liege hier im Sterben, Mami, ach bitte, komm' doch schnell.
Wie konnte mir das passieren? Mein Leben zerplatzt wie ein Luftballon.
Ringsherum ist alles voll Blut, Mami, das meiste ist von mir.
Ich höre den Arzt sagen, Mami, dass es keine Hilfe mehr für mich gibt.
Ich wollte Dir nur sagen, Mami, ich schwöre es, ich habe wirklich nichts getrunken.
Es waren die anderen, Mami, die haben einfach nicht nachgedacht.
Er war wahrscheinlich auf der gleichen Party wie ich, Mami.
Der einzige Unterschied ist nur: Er hat getrunken, und ich werde sterben.
Warum trinken die Menschen, Mami? Es kann das ganze Leben ruinieren.
Ich habe jetzt starke Schmerzen, wie Messerstiche so scharf.
Der Mann, der mich angefahren hat, Mami, läuft herum, und ich liege hier im Sterben. Er guckt nur dumm.
Sag' meinem Bruder, dass er nicht weinen soll, Mami. Und Papi soll tapfer sein.
Und wenn ich dann im Himmel bin, Mami, schreibt "Papis Mädchen" auf meinen Grabstein.
Jemand hätte es ihm sagen sollen, Mami, nicht trinken und dann fahren.
Wenn man ihm das gesagt hätte, Mami, würde ich noch leben.
Mein Atem wird kürzer, Mami, ich habe grosse Angst. Bitte, weine nicht um mich, Mami.
Du warst immer da, wenn ich Dich brauchte.
Ich habe nur noch eine letzte Frage, Mami, bevor ich von hier fortgehe:
Ich habe nicht vor dem Fahren getrunken, warum bin ich diejenige, die sterben muss?
Hätte der Unfall nicht vermieden werden können? Erst kürzlich war der Verursacher mit 2 Promille schlafend in seinem mit laufenden Motor abgestellten Fahrzeug von der Polizei angetroffen worden ! Warum wurde von den Behörden nichts unternommen?
89 Antworten
sind tatsächlich nicht so glücklich mit dem anwalt und daher auch eher abgeneigt dann noch 500 bis 1000 euronen zahlen zu müssen.
der alkoholtest wurde u.a. auf der wache gemacht. ein gößeres gerät (also nicht diese pocketteile). das habe ich 2 mal gemacht im abstand von 30 minuten.
Zitat:
Original geschrieben von hannes9081
Was aber auf jeden Fall Fakt ist: Bei mir wurde kein Bluttest gemacht.
und?
diese "größeren geräte" (wie du es genannt hast) liefern je nach typ gerichtsverwertbare urteile, die eine blutprobe überflüssig machen! darauf sollte dein anwalt dich aber hingewiesen haben, oder stand das etwa nicht in seinem schlauen buch?.......
Genau da wollte ich drauf hinaus. Sind zugelassen. Was jetzt noch sehr interessant wäre, welcher Wert war höher, der erste, oder der zweite??
Obwohl die Atemluft-Atemalkohol-Analyse-Geräte zugelassen sind, hat man keinen Anspruch drauf. Soll heißen du kannst es dir nicht aussuchen; pusten, oder Blut abnehmen. Außer du bist Bluter, da wird wohl kein Polizist meckern😁😁
Also ein Anwalt der erst sein schlaues Buch befragen muss, scheint "mir" nicht die 1. Wahl zu sein.
Obwohl es ja Anwälte geben soll, die sind "sehr souverän" und sollten vielleicht lieber mal in ein Buch schaun. 😁
Deine Abneigung einem Anwalt noch Geld zu bezahlen kann ich in deinem Fall schlecht nachvollziehen.
Du wirst auf jeden Fall "alleine" nicht das Beste für dich herausholen.
Aber wenn ich so deine Post's lese, scheinst du ein wenig "Beratungsresistent"
Wünsche dir alles Gute, damit du möglicht ungeschoren aus der Sache herauskommst. Und lerne was daraus.
Gruß
Frank
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dass diese Tests zugelassen sind, höre ich nun zum ersten mal. werde mich da noch mal informieren.
wäre ich beratungsresistent gewesen, wäre ich wohl erst gar nicht zum anwalt gegangen aber dir ist doch sicher aufgefallen, dass selbst hier die meinungen nicht eindeutig sind (habe auch noch in anderen foren das thema gestartet). wenn mir der anwalt sagt, dass der wagen hätte rollen müssen und den test den ich gemacht habe ohnehin nicht beweismittel genug sei, wozu sollte ich den anwalt dann behalten???
dass der anwalt nicht die erste wahl gewesen ist, habe ich doch bereits gesagt....
@frankbtf: der 1. wert war höher
finde das schon komisch. bislang habe ich ausschließlich gehört, dass dieses atemlufttests nicht weiter beweismittel sein könnten. sogar hier wurde das so dargestellt. worauf basieren nun die anderen meinungen?
kommt wohl auch stark auf das gerät und die einhaltung der bestimmungen an.
"Die neueste Generation der Atemalkohol-Messgeräte mit Bauartzulassung der PTB und Eichung im 6-Monats-Zyklus, sogenannte "beweissichere Geräte" ( Dräger Alcotest 7110 Evidential] ) analysieren zwei unabhängige Atemproben, die kurz aufeinander folgen, mit einem infrarotoptischen und einem elektrochemischen Messsystem unter zusätzlicher Normierung der gemessenen Atemtemperatur auf 34 oC. Dadurch sind Fehlerquellen wie Mundrestalkohol, Manipulation der Atemtechnik, Querempfindlichkeit für andere Stoffe wie Aceton etc. nahezu ausgeschlossen. Wenn beide Verfahren übereinstimmende Werte ergeben, wird der Befund direkt im mg/l Atemluft ausgegeben. Geräte dieser Art sind derzeit nahezu flächendeckend in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Unterhalb der 1,1 Promille-Grenze (0,55 mg/l) kann somit auf die Blutentnahme verzichtet werden. Ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag ist bei Messungen im Sinne von §24a StVG nicht zu berücksichtigen (BGH 4 StR 507/00 v. 3.4.2001). "
vgl
Dräger Alcotest 7110 Evidential MK III auf:
http://www.alkohol-lexikon.de/ALCOHOL/AL_GE/alcotest.shtml#dr7110
Chronologische Auflistung von Urteilen
bin heute zu der Vorladung erschienen habe allerdings auf den Rat des Polizeibeamten keine Aussage gemacht. Wenn die Staatsanwaltschaft mir nicht beweisen kann, dass ich gefahren bin, und bislang kann sie das nicht und wird auch nicht können, wird das strafverfahren eingestellt. eine aussage macht an dieser stelle also keinen sinn. nur um euch beim laufenden zu halten ;-)
den alkoholtest den ich machen musste, scheint allerdings doch ein beweismittel vor gericht zu sein wenn ich das richtig verstanden habe - umso schlimmer, dass der anwalt das nicht wusste.
dennoch muss das auto in diesem fall rollen damit man mir trunkenheit am steuer nachweisen kann.
gruß
Zitat:
Original geschrieben von hannes9081
- umso schlimmer, dass der anwalt das nicht wusste.
was uns hier ja direkt auffiel, da dein "anwalt" für grundwissen erst in sein "schlaues buch" gucken musste......den anwalt würde ich an deiner stelle nichtmehr aufsuchen....
Zitat:
Original geschrieben von hannes9081
bin heute zu der Vorladung erschienen habe allerdings auf den Rat des Polizeibeamten keine Aussage gemacht. Wenn die Staatsanwaltschaft mir nicht beweisen kann, dass ich gefahren bin, und bislang kann sie das nicht und wird auch nicht können, wird das strafverfahren eingestellt. eine aussage macht an dieser stelle also keinen sinn. nur um euch beim laufenden zu halten ;-)den alkoholtest den ich machen musste, scheint allerdings doch ein beweismittel vor gericht zu sein wenn ich das richtig verstanden habe - umso schlimmer, dass der anwalt das nicht wusste.
dennoch muss das auto in diesem fall rollen damit man mir trunkenheit am steuer nachweisen kann.
gruß
moin hannes,
mich haben sie vor jahren anfang der 90 er auch schlafend aus dem wagen gezogen.
auch mit leichtem schwips 1,4 morgens 7 uhr. der wagen lief ich saß am steuer,
schlief und stand am straßenrand. sie haben mir sofort die pappe abgenommen aber ich
habe immer wieder gesagt das ein anderer gefahren ist den ich nicht kannte.
ich habe abends wieder auf dem revier pusten müssen und bekam meinen lappen wieder.
ich hab nie wieder was gehört von der sache.
mach dir nicht so ein kopf da wird nichts passieren.
gruß borstel
Hi,
schade, dass du das erst so spät schreibst aber ich mache mir inzwischen auch keine Sorgen mehr 😉 wenn noch was passiert, was ich aber eigentlich nicht glaube, melde ich mich noch mal.
Danke für deine Antwort. Auch dem Rest der User hier =)
Gruß
So, wie versprochen melde ich mich nun noch einmal um das Thema abzuschließen.
Später als gedacht. Das hängt damit zusammen, dass ich einige Wochen nach meiner Aussage bei der Polizei eine Anklageschrift vom Amtsgericht wegen Trunkenheit im Verkehr erhielt und der damit verbundene Hinweis auf eine Verhandlung vor Richter etc. Dieser Brief kam für mich mehr als überraschend, da ich zu dem Zeitpunkt mit keiner Reaktion mehr gerechnet habe. Daraufhin habe ich mich gleich nach einem neuen Anwalt umgehört. Soweit so gut: ein günstigerer aber durchaus kompetenterer Anwalt als zuvor. Aber auch er war sich in diesem Falle nicht sicher ab wann ein Fahrzeug geführt wird und wann nicht, da dieser Punkt vor einigen Jahren überarbeitet bzw. gelockert wurde. Recherchen in entsprechenden Rechtsbüchern und vergangenen Urteilen in solcher Sache ergaben, dass zum Führen eines Fahrzeuges das Rollen der Räder gehört. Dennoch gibt es da auch wieder Abstufungen... Wird der Blinker gesetzt, reicht dies zum Fahren des Fahrzeuges usw.... In meinem Fall (wie zu erwarten ja keine neuen Beweise) mehr oder weniger Freispruch aber Nichts 100%ig. Am Ende (nach einem Termin bei der Jugendgerichtshilfe) - vor ziemlich genau einer Woche - dann die Verhandlung. Auf Rat meines Anwalts habe ich mir noch einen Zeugen besorgen können, der zumindest bestätigen konnte, dass ich nicht von der Disko mit dem Auto nach Hause gefahren bin. Allerdings nicht was in den zwei Stunden dazwischen war. Und genau darum ging es dann auch in der Verhandlung (Rätselraten; ist er gefahren oder nicht) und immer der Versuch noch etwas aus mir rauszuquetschen.
Statt einer halben Stunden (wie eigentlich veranschlagt) durfte ich geschlagene eineinhalb Stunden um meinen Führerschein bangen. Weder Richter noch Staatsanwalt wirklich überzeugt von meinen Schilderungen. Bis zur Halbzeit sah alles danach aus, dass ich meinen Führerschein verlieren sollte erst nach einigen vielen Argumenten meines Anwalts und Dank seiner guten Vorbereitung kippte das Ganze dann doch noch ganz leicht zu meinen Gunsten und am Ende gab es einfach keine Beweise um es zu einer Verurteilungen kommen zu lassen. Dennoch: Das war knapper als ich noch Anwalt erwartet hatten. Anderer Richter, anderer Tag und das Ganze hätte auch anders ausgehen können. Sollte also jemand ähnliche Situation erleben: Bloß den richtigen Anwalt mitnehmen!!!
Das zu der Geschichte. Mehr Relevantes wüsste ich momentan nicht zu schreiben... Fällt mir noch was ein, melde ich mich noch mal.
Gruß
Danke für das Feedback. Das ging ja gerade noch "so" gut.
Schwein gehabt Hannes😉
Beim nächstenmal mehr trinken damit du noch vorm Auto einschläfst oder laß den Schlüssel gleich zu hause😛!
Trotzdem danke das du noch den Ausgang gepostest hast, wobei ich an deiner Stelle mir keiner Schuld bewußt wäre!!
Gruß Borstel