Betrug?

Hallo zusammen,

ich habe letzten Sonntag bei mobile.de ein recht alten Gebrauchtwagen eingestellt.
Es hat sich telefonisch recht schnell ein Interessent gemeldet und wir haben uns auf einen Preis geeinigt.
So weit, so gut.
Der potentielle Käufer schickte mir daraufhin eine Kaufbestätigung:

Kaufbestätigung

Hiermit Kaufe ich das Auto : Seat Ibiza
Der Kaufpreis Beträgt: 1100€
Das Auto wird bis zum: 29.09.2019 abgeholt.
Das Auto wird bei Abholung in Bar bezahlt.
Mündliche und schriftliche Absagen nach der Kaufbestätigung sind nicht gültig!
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und Bedarf zu seiner Gültigkeit Keiner Unterschrift!

und bestand auf einer Antwort meinerseits. Diese lautete:

Verkauf bestätigt. Auto wird bis zum 29.09.2019 auf entsprechendes Angebot zurückgehalten.

Wie blauäugig konnte ich sein!?!?
Gestern wollte der "Käufer" per Zug anreisen, ich sollte ihn doch abholen. Am Tag vorher (vorgestern) wollte er sich noch einmal telefonisch melden. Fehlanzeige!
Habe dann gestern versucht, ihn telefonisch zu erreichen... erfolglos (Handy an). Er stellt sich quasi tot.

Wie würdet ihr euch verhalten?

Danke für alle Antworten.
Dixi

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Frag mich, wo du dieses fantastische, juristische Wissen her hast. Bild der Frau?

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sagen wir so: was will der Käufer denn jetzt noch? er hat das fahrzeug bis zum vereinbarten zeitpunkt nicht gekauft, nichtmals gerührt hat er sich um die Frist zu verlängern. Dann kann der verkäufer im guten glauben davon ausgehen, das kein Interesse mehr besteht. Der vertrag als solches ist zwar nicht ungültig, es ist aber nahezu unmöglich für den potenziellen Käufer noch irgendwelche ansprüche zu erhalten.

Moin,

Das richtige Verhalten lautet: Setze den Verkäufer in Verzug, stelle eine angemessene Frist zur Nacherfüllung und widerrufe dann bei nicht erfolgter nun dritter Nacherfüllung den Vertrag. Das ganze machst du per Email und postalisch.

Dann bist du wegen nicht Erfüllung theoretisch raus. Ob der Käufer dann noch was versucht - muss man sehen, aber dann sollte der Interessent eigentlich nicht mehr viele Möglichkeiten haben.

Stefan - du machst es dir etwas zu einfach. Du musst wirklich wirksam in Verzug setzen und gleichzeitig dann deinen Widerruf geltend machen.

LG Kester

@StephanRE: Wieder falsch, gekauft hat er es durch den Mailverkehr; er hat es nicht fristgerecht abgeholt. Damit wird der Kaufvertrag aber nicht per se unwirksam oder automatisch aufgehoben. Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner regelt da das BGB. Zu Risiken und Nebenwirkungen sollte man da nicht das Forum, sondern einen Rechtsanwalt befragen.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 29. September 2019 um 14:58:13 Uhr:


Dann setze ihm eine angemessene Frist zu Abholung unter gleichzeitigem Hinweis auf eine Schadenersatzforderung im Falle der Nichtabholung (per Einschreiben mit Rückschein).

per Einwurf Einschreiben-denn nur dieses Eischreiben gilt als zugestellt wenn es im Kasten des Empfängers ist-
Ein Rückschein Einschreiben ist erst zugestellt wenn es der Empfänger bei der Post abholt...

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Und nicht vergessen, den Zustellnachweis auszudrucken.

Die nicht ausgeschlossene Gewährleistung ist kein Problem, da es ja nicht zu dem Verkauf inklusive Kaufvertrag gekommen ist.
Bisher war es ja lediglich die Zusage über den Kauf mit den bislang bekannten (und zugesicherten) Eigenschaften. Der Käufer hat aber seine Zusage mit der Abholung nicht eingehalten. Ich würde die mehrmaligen Kontaktversuche durch einen Zeugen bestätigen lassen, und dann den Wagen infolge Nichterreichbarkeit einfach anderweitig verkaufen.
Damit geht man zumindest möglichen Schadenersatzanforderungen des Käufers aus dem Weg, der zwar seinen Teil nicht eingehalten hat, was aber den Verkäufer auch noch nicht berechtigt, den Wagen ohne Klärungsversuch einfach anderweitig zu verkaufen.

Zitat:

@paelzerbu schrieb am 1. Oktober 2019 um 14:16:47 Uhr:


Die nicht ausgeschlossene Gewährleistung ist kein Problem, da es ja nicht zu dem Verkauf inklusive Kaufvertrag gekommen ist.
Bisher war es ja lediglich die Zusage über den Kauf mit den bislang bekannten (und zugesicherten) Eigenschaften. Der Käufer hat aber seine Zusage mit der Abholung nicht eingehalten. Ich würde die mehrmaligen Kontaktversuche durch einen Zeugen bestätigen lassen, und dann den Wagen infolge Nichterreichbarkeit einfach anderweitig verkaufen.
Damit geht man zumindest möglichen Schadenersatzanforderungen des Käufers aus dem Weg, der zwar seinen Teil nicht eingehalten hat, was aber den Verkäufer auch noch nicht berechtigt, den Wagen ohne Klärungsversuch einfach anderweitig zu verkaufen.

Genau meine aussage nur anders vormuliert.

Am ende ist das Auto anderweitig verkauft und da kann der 2alte" Käufer auch so gut wie nix gegen machen. Und schadenersatz kann er auch kaum ansetzten, er hat ja schließlich die zeit ungenutzt verstreichen lassen udn somit bei dir auch schaden verursacht (erneute Bemühungen und Kontaktaufnahmen, Zeit, Aufwand etc.)

Moin,

Und genau da liegt euer Irrtum und die Crux in der Sache. Der Vertrag wird nicht ungültig, nur weil der Käufer nicht kommt. Tatsächlich ist das die Masche einiger. Die melden sich nach 3-4 Wochen und wollen es dann abholen, weil Krank usw.pp. und dann pochen die auf Erfüllung, was du aber nicht mehr kannst. Dann wirst du denen gegenüber Schadensersatzpflichtig (über die Höhe reden wir nicht, da werden gerne Luftschlösser gebaut). Sprich - die Nacherfüllung mit an die erneute Nichterfüllung gebundene Terminierung des Kaufvertrages ist notwendig und du musst sie eben als wirksam nachweisen können.

Nur zu denken, der will nicht mehr ist je nachdem wer das ist zu naiv gedacht.

LG Kester

Das hatte ich auch nicht geschrieben. Der Kaufvertrag ist geschlossen und gültig. Allerdings gibt es da eben auch Bedingungen von beiden Seiten, die diese einhalten müssen.
Der Käufer müsste sich beim Verkäufer melden, wenn er beispielsweise seine angegebene Abholzeit nicht einhalten kann. Sollte ihm das nicht möglich gewesen sein, hat er diesen Nachweis auch zu führen. Das Gleiche gilt für den Verkäufer. Daher schrieb ich ja, daß er die Kontaktversuche zum Verkäufer dokumentieren und durch Zeugen nachweisbar machen soll.
Schlägt das fehl, so ist dem Verkäufer nicht zuzumuten, bis zum Sanktnimmerleinstag zu warten, bis sich der Käufer eventuell noch meldet. Auf der sicheren Seite ist man da natürlich am ehesten, wenn man den Käufer nach einer angemessenen Wartezeit dahingehend (perEinschreiben etc) in Kenntnis setzt, daß man den Wagen wegen Nichterfüllung anderweitig verkaufen wird. Man kann da auch eine Frist ansetzen und den Käufer bei Nichtabnahme für entstandene Kosten verklagen. Das lohnt sich aber in der Regel nicht.

Moin,

Aber - man MUSS es wirksam machen - einmal. Nicht bis zum Sanktnimmerleinstag aber eben es auch nicht einfach so voraussetzen. Genau dieses Verhalten setzt diese spezielle Gruppe an Abzockern voraus, sie bauen genau daraus einen Anspruch und anschließend eine Drucksituation auf.

LG Kester

Zitat:

@paelzerbu schrieb am 2. Oktober 2019 um 12:35:14 Uhr:


Das hatte ich auch nicht geschrieben. Der Kaufvertrag ist geschlossen und gültig. Allerdings gibt es da eben auch Bedingungen von beiden Seiten, die diese einhalten müssen.
Der Käufer müsste sich beim Verkäufer melden, wenn er beispielsweise seine angegebene Abholzeit nicht einhalten kann. Sollte ihm das nicht möglich gewesen sein, hat er diesen Nachweis auch zu führen. Das Gleiche gilt für den Verkäufer. Daher schrieb ich ja, daß er die Kontaktversuche zum Verkäufer dokumentieren und durch Zeugen nachweisbar machen soll.
Schlägt das fehl, so ist dem Verkäufer nicht zuzumuten, bis zum Sanktnimmerleinstag zu warten, bis sich der Käufer eventuell noch meldet. Auf der sicheren Seite ist man da natürlich am ehesten, wenn man den Käufer nach einer angemessenen Wartezeit dahingehend (perEinschreiben etc) in Kenntnis setzt, daß man den Wagen wegen Nichterfüllung anderweitig verkaufen wird. Man kann da auch eine Frist ansetzen und den Käufer bei Nichtabnahme für entstandene Kosten verklagen. Das lohnt sich aber in der Regel nicht.

Sehe ich genauso. Ausserdem spricht die Sache mit der Fristsetzung und das der Käufer diese Frist auch extra nochmal im Antwortschreiben erwähnen lässt eher nicht für die Schadenersatz masche.
Ich vermute Weiterverkäufer der sich das Auto für eine Woche sichert, in derzeit einen Käufer sucht oder den Markt sondiert und wenn sich die ganze Sache nicht lohnt keine Zeit mehr daran verschwenden möchte.

Was ich nicht verstehe warum muss man sich immer zum Kaninchen vor der Schlange machen?

Schon mal versucht ihn von einer anderen Handynummer zu erreichen die er nicht kennt?

Schon mal versucht ihm eine Mail zu schreiben das du das Auto anderweitig verkauft hast um zu gucken was passiert?

Zitat:

@Dixi1 schrieb am 29. September 2019 um 15:12:50 Uhr:


So war meine Absicht... bei Abholung einen Kaufvertrag aufsetzen.

Also, mein Schulwissen:
Man setzt bei Mobile.de eine Anzeige.
Das ist eine "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes",
auch wenn man es ugs. "Angebot" nennt.
Die eMail ist dann das "Angebot des Käufers", egal was er da rein schreibt.
Erst wenn Du dem zugestimmt hast, sein Angebot "angenommen" hast, habt ihr einen Vertrag.

Der Type wusste genau was er tut, in dem er die mündliche Abmachung noch mal schriftlich mitteilte (seinAngebot) und er Dich dies schriftlich bestätigen (annehmen) ließ.

Je nachdem was verkauft wird reicht es so.
Beide haben natürlich das Problem das eMails gefälscht werden können oder verloren gehen.

Vermutlich werden diese Angebots-eMails automatisch erstellt.
Wo der Trick ist sehe ich nicht. Es reicht m.W. nicht aus das er sagt: "Ja, ich kaufe es" um Dich zu irgendwas zu verpflichten.

Vermutlich hatte er mehrere Angebot zur Auswahl und wollte am Ende nicht mit leeren Händen dastehen.
Ihn macht es ja weder kosten noch Mühe den Wagen reservieren zu lassen. Er muß ja keine Strafe zahlen und Du wirst ihn ja kaum auf Vertragserfüllung verklagen oder wg. Betrug anzeigen.

M.E. ist es rel eindeutig Betrug, einen Kaufvertrag verbindlich abzuschließen, wenn man schon weiß das man den nicht sicher erfüllen kann. Aber beweis das mal...

Hat Mobile evtl. eine Betrugsversuch-Meldestelle?

Dein Schulwissen täuscht dich nicht, hat sich nichts dran geändert. Und deshalb liegt hier zunächst mal ein wirksamer Kaufvertrag vor. Bei Leistungsstörungen - nichts anders ist die Nichtabnahme/Nichtbezahlung zum vereinbarten Zeitpunkt - bestimmt das BGB das weitere Vorgehen.

Ist denn dann der letzte Satz des TE aus seiner Antwortmail an den Käufer nicht ausschlaggebend genug um vom "Vertrag" einfach so zurückzutreten?

Zitat:

@Dixi1 schrieb am 29. September 2019 um 14:30:29 Uhr:


(...)
Verkauf bestätigt. Auto wird bis zum 29.09.2019 auf entsprechendes Angebot zurückgehalten.
(...)

Ich würde das jetzt so sehen da der Käufer sich nicht an die entsprechend Abmachung gehalten hat, nämlich das Auto zu besagtem Termin abzuholen.

LG

HorchA8

Zitat:

@HorchA8 schrieb am 2. Oktober 2019 um 15:22:25 Uhr:


Ist denn dann der letzte Satz des TE aus seiner Antwortmail an den Käufer nicht ausschlaggebend genug um vom "Vertrag" einfach so zurückzutreten?

Zitat:

@HorchA8 schrieb am 2. Oktober 2019 um 15:22:25 Uhr:



Zitat:

@Dixi1 schrieb am 29. September 2019 um 14:30:29 Uhr:


(...)
Verkauf bestätigt. Auto wird bis zum 29.09.2019 auf entsprechendes Angebot zurückgehalten.
(...)

Ich würde das jetzt so sehen da der Käufer sich nicht an die entsprechend Abmachung gehalten hat, nämlich das Auto zu besagtem Termin abzuholen.

LG

HorchA8

Ja, und wenn er es nicht abholt ist der Vertrag beendet.
Der Käufer verpflichtete sich den wagen -bar- zu bezahlen und da er das bis zum xx. ten gemacht hat.

Aber:
Wo ist der Haken, die Betrugsmöglichkeit?
Hier nachfordern vom Verkäufer ist nicht möglich.
Es sei denn der Verkäufer bricht seinen Teil des Kaufs und hält den Wagen zum Termin nicht bereit.
Das ist dann aber kein Betrug seitens des Käufers. Der spielt nur Roulette in dem er hofft das der Verkäufer vertragsbrüchig wird?

Also:
Was tun, wenn man so ein Angebot bekommt?
Üblich ist im Einzelhandel z.B. eine kleine Anzahlung zu fordern.
Das würde dieser ärgerlichen Masche den Wind nehmen.
Und da der Käufer ja etwas will (diesen Wagen und keinen anderen), sich der Verkäufer aber auf einen Nachteil einlässt, wäre diese Forderung Ok. Und wohl auch ohne Risiko für den ehrlichen Käufer, wenn er den Wagen wirklich nehmen will.
Der Abzocker würde es nicht machen, da er bei seinerseitigen Nicht-Erfüllung der Anzahlung hinterherlaufen müsste. Das Risiko wird er nicht eingehen.

"Der Käufer erbringt eine Anzahlung in Höhe von ... (min 100 Euro) als Überweisung auf
das Konto .... Sobald diese Anzahlung verbindlich eingetroffen ist, wird der Wagen bis xxx reserviert"

Aber:
Warum sollte ein Verkäufer das überhaupt tun, den Wagen zu reservieren?

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