Betrug? Hilfe!

Ich frage für einen "Freund", der vor 4 Wochen einen gebrauchten Golf 4 mit 200000km für 1300€ von Privat gekauft hat, ohne einen Kaufvertrag zu machen. Der Verkäufer war ein Bekannter der letzten Besitzer vom Auto, die wie er uns sagte zu alt seien um ihr Auto selbst zu verkaufen, deswegen macht er es. Letzte Woche dann beim fahren Temperaturwarnungslicht/Kühlflüssigkeit ging an Auto abgestellt bla bla bla lange Rede kurzer Sinn Werkstattdiagnose: Zylinderkopfdichtung!
Normal würde man jetzt sagen Pech gehabt oder selber Schuld, oder man könnte sagen der Verkäufer wusste von nichts.
Allerdings hat man sich mit der Werkstatt wo das Auto die letzten 10 Jahre repariert und gewartet wurde in Verbindung gesetzt und diese, Achtung jetzt kommt's, wusste vom Problem mit der ZKD. Man hat uns gesagt deshalb wurde auch kein Zahnriemen oder Service mehr gemacht.
Jetzt kommen wir aber zur eigentlichen Frage. Könnte man dem Privatverkäufer, der nicht in den Papieren steht, ohne Kaufvertrag, das ZKD's Problem von der Werkstatt dokumentiert im Jahr 2018, Betrug vorwerfen?
Ich würde mich freuen wenn jemand etwas dazu sagen könnte.

Beste Antwort im Thema

Wenn zu einer Verhandlung kommt, wird der Richter sagen "Wenn Sie von einem Privatmann einen Golf 4 mit 200.000km Laufleistung kaufen, sind zukünftige Reparaturen nicht auszuschliessen. Sie haben ausserdem fahrlässig gehandelt und ohne Kaufvertrag gekauft"

35 weitere Antworten
35 Antworten

Zitat:

@manstonrunner schrieb am 19. Februar 2019 um 23:38:51 Uhr:


... vor 4 Wochen einen gebrauchten Golf 4 mit 200000km für 1300€ von Privat gekauft hat, ohne einen Kaufvertrag zu machen. Der Verkäufer war ein Bekannter der letzten Besitzer vom Auto, ...
... Könnte man dem Privatverkäufer, der nicht in den Papieren steht, ohne Kaufvertrag, das ZKD's Problem von der Werkstatt dokumentiert im Jahr 2018, Betrug vorwerfen?

Könnte man ...

Könnte einem (wenn man keine Beweise hat) als Vortäuschung einer Straftat ausgelegt werden = einen gewissen Bumerang-Effekt haben 😉

Sinnvoller wäre - WENN wenigstens dokumentiert ist, von wem und zu welchem Preis man das Auto gekauft hat - einfach die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen?
(welche ja wohl NICHT ausgeschlossen wurde!?)

PS:
worin äußert sich das ZKD-Problem?
(ZKD durch, OHNE dass Öl im Kühlwasser oder Wasser im Öl ist???)

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 20. Februar 2019 um 10:10:10 Uhr:


Hier soll jetzt wirklich wegen einer 1300-Euro-Schlurre ein Fass aufgemacht werden? ...

Warum nicht? - vorausgesetzt es handelt sich wirklich um Betrug bzw. arglistige Täuschung.
Wo beginnt denn bei dir die Grenze bei der du dich gegen mögl. Betrüger wehren würdest?
3000€? 10.000€?

Bei mir wäre die Grenze u.U. deutlich tiefer als 1300€. Hängt natürlich aber auch davon ab wie hoch der Aufwand in Zeit und € wäre.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 20. Februar 2019 um 10:10:10 Uhr:


Hier soll jetzt wirklich wegen einer 1300-Euro-Schlurre ein Fass aufgemacht werden? ...

naja, ein MINDESTENS 16 Jahre altes Auto - Golf 4 wurde nur bis 2003 in D verkauft - mit 200000km Laufleistung ist m.E. nur dann über 1.000 Euro wert, wenn es noch uneingeschränkt fahrbereit ist
(natürlich mit der Randbedingung, dass regelmäßig Verschleißteile = Bremsen/Stoßdämpfer/evtl. mal der ZR/usw. fällig sein können)

wenn zusätzlich noch ein BEKANNTER Motorschaden vorliegt, wäre der Fahrzeugwert eher zwischen 0 und max. 500 Euro 😉

Zitat:

@camper0711 schrieb am 20. Februar 2019 um 10:14:46 Uhr:


Könnte einem (wenn man keine Beweise hat) als Vortäuschung einer Straftat ausgelegt werden = einen gewissen Bumerang-Effekt haben 😉

Ganz sicher nicht. 😉

Ich würde auch als erstes den letzten in den Papieren eingetragenen Besitzer kontaktieren. Wenn sich dann raus stellt daß der das Auto unter Angabe des Schadens an deinen Verkäufer veräußert hat (anhand der Story sehe ich die Wahrscheinlichkeit dafür gar nicht unbedingt so klein), würde den zur Rücknahme auffordern und falls abgelehnt gleich Klage einreichen und Anzeige wegen Betrug erstatten.

Gruß Metalhead

Ähnliche Themen

Vortäuschen einer Straftat? Einfach mal 145d StGB lesen, der passt nicht.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Februar 2019 um 11:10:50 Uhr:


Vortäuschen einer Straftat? Einfach mal 145d StGB lesen, der passt nicht.

Wen meinst du damit? Mich?

Der Verdacht einer Straftat liegt hier zumindest nahe und damit steht einer Anzeige nix im Wege (daraus wird weder eine "falsche Verdächtigung" noch "Vortäschen einer Straftat"😉.

Gruß Metalhead

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Februar 2019 um 09:42:31 Uhr:


Warum nicht?

Weil §477 BGB im Untertiltel 3 " Verbrauchsgüterkauf " angeführt ist und somit nur für diese Art von Verkäufen gilt.

O.

Wie bereits hier geschrieben, exisitiert sehr wohl ein Kaufvertrag, nur halt ein mündlicher. Mündliche Verträge gelten genau so wie schriftliche:
https://...eutsche-anwaltshotline.de/.../muendlicher_kaufvertrag
Dies ist aber erst mal überhaupt kein Problem, bzw. hier sogar von Vorteil, da durch den mündlichen Vertrag der Verkäufer die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat. Leider bist du, bzw. dein Freund oder wer auch immer der Käufert ist in der Beweislast, ausser der Verkäufer stellt sich als Gewerbetreibender heraus. Mit der Bescheinigung des Autohauses aus 2018 sehe ich aber die Chancen jetzt gar nicht so schlecht.
Ich würde den Verkäufer damit erstmal konfrontieren und dann ggfls. einen Anwalt hinzuziehen.

Moin,

Das ist zwar faktisch so ... Aber kommen wir zum Problem ...

1.) Man hat keine fixierte Zustandsbeschreibung des Autos auf die man sich berufen kann.

Folge: Der Verkäufer kann behaupten, dass er dir von dem Schaden berichtet hat, damit würde die Täuschung entfallen.

Folge 2: Der Verkäufer kann sagen, tut mir Leid - hat man mir auch nicht gesagt. Ich weiß von nix, bei mir fuhr das Auto gut und es zeigte keinen Fehler an.

Gewährleistung - wurde theoretisch greifen - aber auch hier wieder das Problem, du hast keinen fixierten Zustand des Autos.

Im ersten Fall - ich habe den Mangel mitgeteilt - für bekannte Mängel - keine Gewährleistung.

Viel Problematischer ist aber - es ist ja gar nicht klar WER denn überhaupt der Verkäufer ist. Da kommen mindestens zwei in Frage. Der eine Behauptet - ne bei mir hat der das Auto nicht gekauft und der nächste sagt - ich hab das Auto an wen anders verkauft. Schon sind beide raus und du der blöde.

Das die Gewährleistung zwar prinzipiell greifen würde stimmt, aber wen musst du belangen?

Und das nächste wäre - wenn auch Detail - dem Verkäufer müsste man nachweisen, dass der Mangel da war oder der Mangel angelegt war. Du weißt aber quasi nur - ne Werkstatt hat vor X-Tagen/Wochen eine mutmaßlich defekte ZKD festgestellt. Weißt du, ob die nicht tatsächlich ausgetauscht wurde? Und die neue verbaute entweder nix taugt oder nicht sachgerecht verbaut wurde, wofür keiner deiner möglichen Ansprechpartner etwas kann - sprich: beide können davon ausgehen, die ZKD war beim Verkauf heile?!? Schon gibt es ein Problem, dass nur schwer und teuer zu lösen wäre.

Aus dem Grund - kann der VK zwar wirklich das dämlichste Arxxxlxxx sein, dass hier rumrennt - man wird es aber mit ziemlicher Sicherheit nicht zu packen bekommen bzw. nicht so, dass man da als Sieger aus der Sache geht.

Papier ist zwar selbst auch geduldig - aber man hat immerhin ein paar Fakten in der Hand, wogegen hier jetzt im Worst Case Wort gegen Wort steht und man dem möglicherweise Bösen seine böse Absicht nahezu nicht nachweisen wird können.

Tut mir leid ...

LG Kester

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Februar 2019 um 12:07:43 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Februar 2019 um 11:10:50 Uhr:


Vortäuschen einer Straftat? Einfach mal 145d StGB lesen, der passt nicht.

Wen meinst du damit? Mich?
Der Verdacht einer Straftat liegt hier zumindest nahe und damit steht einer Anzeige nix im Wege (daraus wird weder eine "falsche Verdächtigung" noch "Vortäschen einer Straftat"😉.

Gruß Metalhead

Nein, bezog sich auf @camper0711 mit dem Beitrag "Könnte einem (wenn man keine Beweise hat) als Vortäuschung einer Straftat ausgelegt werden = einen gewissen Bumerang-Effekt haben"

Sehe es ähnlich wie Rotherbach. Wenn der Verkäufer nicht der letzte Halter des Fahrzeuges war und Cash gezahlt wurde, wird es ganz ganz schwer!

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Februar 2019 um 13:56:00 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 20. Februar 2019 um 12:07:43 Uhr:



Wen meinst du damit? Mich?
Der Verdacht einer Straftat liegt hier zumindest nahe und damit steht einer Anzeige nix im Wege (daraus wird weder eine "falsche Verdächtigung" noch "Vortäschen einer Straftat"😉.

Gruß Metalhead

Nein, bezog sich auf @camper0711 mit dem Beitrag "Könnte einem (wenn man keine Beweise hat) als Vortäuschung einer Straftat ausgelegt werden = einen gewissen Bumerang-Effekt haben"

Danke, da stimme ich zu, das wird kein Bumerang.

Gruß Metalhead

Tu dir einen gefallen such dir einen fähigen Anwalt mach ein unverbindliches Beratung Gespräch wenn du Rechtsschutz Versicherung hast bezahlt die das evtl sogar .Anstatt auf ein Haufen selbernannter Hobby Anwälte zuhören in einem Internet Forum.

Der Anwalt kann dir dann mehr sagen davon abgesehen bei so einer low Budget karre lohnt so wieso nicht, die Grosse Nummer mit Anwalt/Gerichts Verhandlung zufahren steht in keinem verhältnis.

Das nächste mal eine/n mit nehmen der sich wirklich mit Autos auskennt .Gerade so alte schlurren werden oft verkauft weil größere Reparaturen ins Haus stehen.

Also als (teueres)lehrgeld verbuchen und aus den Fehlern lernen.

Ohne Kaufvertrag in der heutigen Zeit so wieso nicht mehr bei autoscout, ADAC etc. gibt es online kostenlose kaufverträge zum ausdrucken so viel Zeit und Drucker Farbe sollte man schon investieren.

Der Anwalt wird natürlich zur Klage raten...

Abhaken und beim nächsten Mal etwas mehr Münzen einwerfen und beim Kauf jemand Kompetenten mitnehmen!

Gruß vom Armani-Biker...

Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 20. Februar 2019 um 06:58:38 Uhr:


Hätte Dein Freund Internet, hätte er sich vorab informieren können, dass man nicht ohne schriftlichen Kaufvertrag kauft und könnte jetzt selber schreiben.

Blödsinn. Das war auch vor 500 Jahren beim Pferdeverkauf nicht anders. Dafür braucht man kein Internet. 😁

Betrug vorwerfen kann man wohl kaum. Wenn mich morgen mein Kollege bittet sein Auto zu verkaufen, dann kann ich auch von den Mängeln nichts wissen. Also bin ich als Verkäufer eigentlich sauber raus 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen