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Betrug? Hilfe!

Themenstarteram 19. Februar 2019 um 22:38

Ich frage für einen "Freund", der vor 4 Wochen einen gebrauchten Golf 4 mit 200000km für 1300€ von Privat gekauft hat, ohne einen Kaufvertrag zu machen. Der Verkäufer war ein Bekannter der letzten Besitzer vom Auto, die wie er uns sagte zu alt seien um ihr Auto selbst zu verkaufen, deswegen macht er es. Letzte Woche dann beim fahren Temperaturwarnungslicht/Kühlflüssigkeit ging an Auto abgestellt bla bla bla lange Rede kurzer Sinn Werkstattdiagnose: Zylinderkopfdichtung!

Normal würde man jetzt sagen Pech gehabt oder selber Schuld, oder man könnte sagen der Verkäufer wusste von nichts.

Allerdings hat man sich mit der Werkstatt wo das Auto die letzten 10 Jahre repariert und gewartet wurde in Verbindung gesetzt und diese, Achtung jetzt kommt's, wusste vom Problem mit der ZKD. Man hat uns gesagt deshalb wurde auch kein Zahnriemen oder Service mehr gemacht.

Jetzt kommen wir aber zur eigentlichen Frage. Könnte man dem Privatverkäufer, der nicht in den Papieren steht, ohne Kaufvertrag, das ZKD's Problem von der Werkstatt dokumentiert im Jahr 2018, Betrug vorwerfen?

Ich würde mich freuen wenn jemand etwas dazu sagen könnte.

Beste Antwort im Thema

Wenn zu einer Verhandlung kommt, wird der Richter sagen "Wenn Sie von einem Privatmann einen Golf 4 mit 200.000km Laufleistung kaufen, sind zukünftige Reparaturen nicht auszuschliessen. Sie haben ausserdem fahrlässig gehandelt und ohne Kaufvertrag gekauft"

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Zitat:

@Autofahrer- schrieb am 20. Februar 2019 um 14:12:37 Uhr:

Sehe es ähnlich wie Rotherbach. Wenn der Verkäufer nicht der letzte Halter des Fahrzeuges war und Cash gezahlt wurde, wird es ganz ganz schwer!

Selbst als Besitzer und Verkäufer kann ich behaupten ich hätte die ZKD selbst ausgetauscht und alles war bis zum Verkauf i. O. Die ZKD habe ich natürlich auf Flohmarkt gekauft, deswegen habe ich keine Rechnung und sie konnte schon älter sein. Und die Gewährleistung habe ich natürlich mündlich ausgeschlossen. Das können mein 12 Freunde bezeugen. Natürlich kann man da noch nachhaken usw. Das geht dann auf einen langjährigen Prozess hinaus und das für 200€ Reparaturkosten mit 5% Erfolgchancen. Wer es braucht...

Wenn du den im Namen deines Kollegen verkaufst, reicht sein Wissen von den Mängeln.

Moin,

Trotzdem musst du wissen - WER denn z.B. der dich Täuschende war oder wer dir Gewährleistung gewähren muss. Du kannst zwar probieren wen zu belangem, aber wenn der gar nicht zuständig ist?

Beispiel - ich verkaufe mein altes Auto mit Vertrag an Tom, ich teile Tom mit - die Kopfdichtung ist kaputt. Tom verkauft an Jupp - leider vergisst Tom, Jupp das mit der ZKD zu sagen. Aber das ist egal, weil Jupp das Auto schwarz gekauft hat, zum TÜV fährt, neuen drauf macht, dabei die kaputte ZKD gar nicht bemerkt und das Auto dann ohne Vertrag weiterverkauft. So - wen versuchst du denn nun an die Hammelbeine zu bekommen? Ich kann nachweisen - wir haben keine vertragliche Beziehung - Tom sagt - ich hab damit nix zu tun, ich hab dir das Auto gar nicht verkauft - und an wen ich es verkauft habe geht dich nix an. Dummerweise hast du ja nicht mal nen Namen, von dem du das Auto gekauft hast. Da läuft es dann ins Leere ...

Da kannst du eben noch so im Recht sein - wie setzt du das durch?! Die Polizei wird für dich nicht ermitteln - die kann ja auch keine Straftat beweisen - vermutlich liegt keine vor.

Der VK wird einfach nicht bemerkt haben, dass was mit der ZKD ist - weil er vielleicht keine 10 km mit dem Auto gefahren ist. Und dann verlassen wir das Strafrecht schnell und sind schwubs im Zivilrecht. Dämliche Situation ...

LG Kester

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. Februar 2019 um 19:26:23 Uhr:

Wenn du den im Namen deines Kollegen verkaufst, reicht sein Wissen von den Mängeln.

Wieso soll es reichen? Der Vertrag wird zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen. Und der Verkäufer wusste nichts von.

Moin,

Wenn ich nur der Beauftragte für den Wissenden bin und das nur abwickel, ist dennoch der Wissende der Verkäufer. Dann wäre das für den Wissenden ziemlich doof.

Wenn ich nicht der Beauftragte bin, sondern selbst Eigentümer war - dann wird es komplizierter.

LG Kester

Ich sehe da weniger einen vorsätzlichen Betrug. Handel unter Privaten, die alten Leute haben den Mangel womöglich einfach vergessen oder nicht einzuordnen gewusst, der Vermittler (Sohn, Enkel?) muss auch nicht mit Ahnung beschlagen sein.

 

Versteckter Mangel ja, darüber muss man reden können. Allerdings bei der Laufleistung nicht außergewöhnlicher Verschleiss, da scheint mir der Wunsch nach voller Gewährleistung etwas überspannt.

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