Betrug beim Gebrauchtwagenkauf?

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hy,

ein Kumpel hat sich bei einem VW Autohaus einen gebrauchten Tiguan gekauft. Bjhr 10/10, 5000 km gelaufen. Im Vetrag wurde schriftl. festgehalten das der Wagen vorn am Kotflügel einen rep. Schaden hatte.

Soweit so gut, der Preis war i.O.🙂

Jetzt stellte sich heraus das der Scheinwerfer erneuert wurde, das Federbein vorne, die Achsaufhängung und der Unterbodenschutz. Desweiteren wurde die A-Säule ebenfalls neu lakiert😰

An den hinteren Achsschenkeln konnte man noch den Dreck vom Acker sehen, die hintere Abschleppöse war benutzt. Man kann also vermuten das der Tiguan in den Acker fuhr und anschließend rückwärts rausgezogen wurde.

Wie soll bzw. muss er sich jetzt verhalten? Hat einer eine Idee?

Der Wagen stand natürlich im Autohaus frisch gewienert usw........

LG
Senke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von ulli_car



Im nächsten Beitrag fordert er elektrischen Stuhl für den Verkäufer!!!

Und da er ein gutes Verhältnis zum Verkäufer behalten will, hält er ihm dann sicherlich das Händchen 😁

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Um die ganze Situation richtig beurteilen zu können, müsste man erstmal wissen, wieviel das Fahrzeug denn billiger war.
Es wurde ausdrücklich als Unfallfahrzeug verkauft.
Wenn das Fahrzeug von VW selbst nach deren Richtlinien instandgesetzt wurde, dann gibt es daran eigentlich nicht viel auszusetzen. Wenn das Fahrzeug dann entsprechend günstig war, dann ist es ein Schnäppchen. Wurde bei der Reparatur Mist gebaut, ist der Händler mit der Gewährleistung sowieso in der Pflicht.
Das einzige, was mir negativ aufstoßen würde, wären die nachträglichen Lackierarbeiten. Die sehen nur anfangs aus, wie die Original-Lackierung. Nach fünf Jahren kann es sein, daß der Lack eine andere Farbe hat, als der originale, oder er kann dann matt werden...

Der Preisunterschied zwischen einem Neufahrzeug und dem ordnungsgemäss instandgesetzten Neufahrzeug sollte daher nur die Wertminderung ausmachen, die dadurch entsteht, daß ich das Fahrzeug beim Verkauf als "mit Unfallschaden" angeben muss.

Das VW-Werk kann dazu wenig sagen, denn die geben Richtlinien heraus, wie ein Fahrzeug instandgesetzt werden muss, um wieder in den Originalzustand zurückversetzt zu werden.
Die müssen davon ausgehen, daß ihre Richtlinien da befolgt werden.
Ein ordnungsgemäss instandgesetztes Fahrzeug ist daher nicht unbedingt mangelhaft.
Wie die Reparaturen im Einzelnen ausgeführt wurde, kann nur ein Sachverständiger herausfinden.
Stellt sich dann da heraus, daß da gepfuscht wurde, ist das eine andere Sache...

Gruß
Nite_Fly

Lieben Dank,

aber nochmals, das Fahrzeug wurde als "unfallfrei" deklariert. Es wurde "nur" auf den beilakierten Kotflügel hingewiesen !!!

Der Preis war nun auch nicht ein "Schnäppchen", der Preis für den Halbjahreswagen war marktüblich, etwas günstiger als bei anderen Händlern.

Fakt ist: Der Wagen ist definitiv ein Unfallfahrzeug.

Nach Rücksprache mit seinem Anwalt wird er nun eine Strafanzeige degen den Händler stellen !

Ob ein Gutachten erstellt wird, wird sicher der Anwalt klären.

VW sollte aber in jedem Fall von diesem Sachverhalt Kenntnis erhalten, das kann ja alles so nicht richtig sein 😠

Mal sehen ob sich WOB da einschaltet und kundenfreundlich reagiert in dem man ihm eine vergleichbares Fahrzeug als "Wiedergutmachung" anbietet, davon gehe ich einfach mal aus🙂

Zitat:

Original geschrieben von Senke


Lieben Dank,

aber nochmals, das Fahrzeug wurde als "unfallfrei" deklariert. Es wurde "nur" auf den beilakierten Kotflügel hingewiesen !!!

Der Preis war nun auch nicht ein "Schnäppchen", der Preis für den Halbjahreswagen war marktüblich, etwas günstiger als bei anderen Händlern.

Fakt ist: Der Wagen ist definitiv ein Unfallfahrzeug.

Nach Rücksprache mit seinem Anwalt wird er nun eine Strafanzeige degen den Händler stellen !

Ob ein Gutachten erstellt wird, wird sicher der Anwalt klären.

VW sollte aber in jedem Fall von diesem Sachverhalt Kenntnis erhalten, das kann ja alles so nicht richtig sein 😠

Mal sehen ob sich WOB da einschaltet und kundenfreundlich reagiert in dem man ihm eine vergleichbares Fahrzeug als "Wiedergutmachung" anbietet, davon gehe ich einfach mal aus🙂

Was hat denn VW damit zu tun?

Deine Ansicht, der Hersteller sei für alles, was irgendeiner seiner Händler tut, verantwortlich, zeugt eigentlich von reichlich Naivität!

Zitat:

Original geschrieben von maschultz


Was hat denn VW damit zu tun?
Deine Ansicht, der Hersteller sei für alles, was irgendeiner seiner Händler tut, verantwortlich, zeugt eigentlich von reichlich Naivität!

Stimmt, aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen das das die Verantwortlichen in WOB sehr wohl interessiert.

Das hat aber mit Naivität nichts zu tun🙂

Es nimmt hier aber niemand den Hersteller in die Verantwortung. Wenn man einen Beitrag nicht richtig lesen und verstehen kann sollte man seinen "Senf" nicht dazu tun, sorry😉

Frohe Ostern an alle.

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Hi,

also ob es VW interressiert oder nicht, hängt velleicht mit der (Finanzkräftigkeit/Größe) Vertrauenswürdigkeit des Autohauses zusammen. Und wenn's ein großer Laden ist - nun ja, wo gehobelt wird...

Und was den Anwalt anbelangt - tschuldigung, aber ich kenne mich da ein wenig aus: wenn der Verkäufer von einem Versehen spricht, sofort die Wandlung anbietet und zudem das Fahrzeug etwas unter dem Marktpreis verkauft wurde, da wird kein Staatsanwalt von einem Betrug (-versuch) sprechen, denn auch im Vertragswesen ist irren menschlich.

Aber trotzdem viel Erfolg - wer zahlt eigentlich den Anwalt?

btw. habe das Ganze mit einem etwas älteren Gebrauchten bei dem im Bezirk großen Rüsselsheimer Händler durchgemacht, er hat das Auto dann auch wieder bekommen und strafrechtlich ist nichts bei 'rumgekommen.

Munter bleiben

Suvy

Lieben Dank,

es ist ein großes Autohaus mit zwei Filialen in der Region.

Ein Versehen kann es ja nun wirklich nicht sein. Es gibt ja eine Fahrzeugakte, da kann man sicherlich zwischen einem Lackschaden und einem massiven Frontschaden unterscheiden😁

Ob das Verfahren eingestellt wird ist ihm persönlich egal, doch solchen Leuten muss einfach die Grenze aufgezeigt werden!

Den Anwalt zahlt die Rechtsschutzversicherung, der Tatbestand steht ja im Raum.

Klar, der Wagen wird zurück genommen, dazu ist der Verkäufer vom Gesetz her ja auch verpflichtet, doch merkt man vom Versuch einer Wiedergutmachung seitens des Verkäufers recht wenig.

Er wird doch wohl in der Lage sein ein Ersatzfahrzeug mit identischen Daten zu finden. Wenn man ein wenig im Netz sucht haben wir hier 32 Treffer, darum geht es. Er soll/muss sich bemühen !!!

Er soll den Fehler wieder gut machen, das kann man ja wohl erwarten, oder liegt er da falsch???? Ich sehe das auch so.

Wie gesagt, der Preis war nicht sehr weit unter dem Üblichen!!!! Zumindest hätte dieser Preis einen Unfallwagen nicht gerechtfertigt.

VW soll nur wissen was ihre Händler mit Kunden machen, letztendlich fällt es negativ auf die Marke zurück, oder?
Zumal der Verakufsleiter den Unfallschaden nun letztlich zugab, ihn aber bei der Fahrzeugübergabe und im Vertrag verschwieg. Hier kann man ja schon von Vorsatz ausgehen.

LG
Senke

Zitat:

Original geschrieben von Senke


Lieben Dank,

aber nochmals, das Fahrzeug wurde als "unfallfrei" deklariert. Es wurde "nur" auf den beilakierten Kotflügel hingewiesen !!!

Schon der Punkt widerspricht sich hier. Entweder ein Fahrzeug wird als unfallfrei verkauft (oder zur Absicherung des Händlers als "laut Vorbesitzer unfallfrei", oder es wird auf einen reparierten Vorschaden hingewiesen - das Ausmaß ist dabei eigentlich egal. Aber beides funktioniert nicht. Hat hier verbindlich unfallfrei im Vertrag gestanden?

JA,

unter folgende Mängel steht nur: Lackschaden Kotflügel vorne links.

Sonst ist das Fahrzeug als unfallfrei deklariert.

LG
Senke

Hallo,

ich kann den Ärger von Senke verstehen. Sicherlich gibt der Verkauf von Unfallwagen als "unfallfrei" von einem Markenhändler zu denken.
Weder ich, noch mein Bekanntenkreis würden in Zukunft weiterhin zu seinen Kunden zählen.
Aber wenn er Wandlung anbietet, sollte man nach positiver Regelung der Nebenkosten (Zulassung usw.) dem auch zustimmen und Anwalt und Gericht außen vor lassen.

Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe !

Beste Grüße
tp

Zitat:

Original geschrieben von Senke


JA,

unter folgende Mängel steht nur: Lackschaden Kotflügel vorne links.

Sonst ist das Fahrzeug als unfallfrei deklariert.

LG
Senke

Sorry, vielleicht falsch ausgedrückt. Aber wenn ein Fahrzeug einen reparierten Vorschaden am Kotflügel hat, ist es faktisch nicht mehr unfallfrei. D.h. die Angabe eines Vorschadens und die Bezeichnung "unfallfrei" ist schlichtweg widersprüchlich. Es gibt kein "unfallfrei, aber..."

Es stellt sich also die Frage, ob im Vertrag explizit der Punkt "unfallfrei" aufgeführt ist, schriftlich und wortwörtlich.

Ansonsten ist der Händler abgesichert, wenn er einen reparierten Vorschaden als solchen nicht verschwiegen hat. Da man davon ausgehen kann, daß bei einer fachmännisch ausgeführten Reparatur das Fahrzeug in den Ausgangszustand vor dem Unfall zurückgeführt wird, und keine Folgeschäden zurückbleiben, ist die Höhe des Schadens oder Schwere des Unfalls eigentlich uninteressant.

Um das nochmal deutlich zu sagen, es geht nicht um den Kotflügel!!!

Wir reden hier von Stoßfänger, Kühler, Klimakompressor, Achsteile, Fderbein, Scheinwerfer, Unterboden, A-Säule usw.

Dies wurde alles erneuert, es handelt sich hierbei um einen massiven Unfallschaden und der wurde ganz klar verschwiegen.

Dies geht bei weitem über einen Kotflügel hinaus, oder????

LG
Senke

Hallo Senke,

was für Ratschläge oder Handlungsempfehlungen möchtest Du eigentlich noch haben?

Ich denke, tp hat mit "Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe !" den Nagel auf den Kopf getroffen.

Die Forenmitglieder können den Meinungsstreit nicht klären. Und damit sollte es auch langsam gut sein.

Friedliche Grüße aus dem Bergischen
bemuwu

Ja, ich glaube Du hast recht, ich dachte es ist hier jemandem schon etwas ähnliches passiert und mir ein paar Hilfestellungen etc. erhofft. Doch so langsam habe ich den Eindruck als wenn meinem Freund die Schuld selbst zugeschoben wird?!

Ich hoffe nur das hier niemandem etwas ähnliches geschieht und alle genau schauen, auch von einem VW-Vertragshändler.

LG
Senke

Zitat:

Original geschrieben von bemuwu


Hallo Senke,

was für Ratschläge oder Handlungsempfehlungen möchtest Du eigentlich noch haben?

Ich denke, tp hat mit "Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe !" den Nagel auf den Kopf getroffen.

Die Forenmitglieder können den Meinungsstreit nicht klären. Und damit sollte es auch langsam gut sein.

Friedliche Grüße aus dem Bergischen
bemuwu

Hallo Senke,

deinem Freund wurde schon die Wandlung des Vertrages angeboten. Das ist von seiten der Werkstatt auch dringend angeraten.
Aber was will dein Freund denn noch. Eine Regulierung über seinen erlittenen Schaden hinaus, steht ihm nicht zu.
Das Gericht wird einer Geschäftemacherei mit diesem Vorfall auch nicht zustimmen. Dein Freund hat ein Anrecht auf Ausgleich des Schadens. Mehr nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Senke


Um das nochmal deutlich zu sagen, es geht nicht um den Kotflügel!!!

Wir reden hier von Stoßfänger, Kühler, Klimakompressor, Achsteile, Fderbein, Scheinwerfer, Unterboden, A-Säule usw.

Dies wurde alles erneuert, es handelt sich hierbei um einen massiven Unfallschaden und der wurde ganz klar verschwiegen.

Es ist vollkommen egal, ob es um den Kotflügel oder mehr geht. Solange das Teile sind, die einfach durch neue ausgetauscht werden, hat das Fahrzeug nach einer Reparatur keinen Nachteil gegenüber einem völlig unfallfreien.

Der übliche Wertverlust, den ein Gutachter hierfür ansetzt, bewegt sich im Rahmen von ein paar hundert Euro. Mehr nicht, weil das Auto repariert und damit in den Ausgangszustand zurückversetzt wurde.

Von daher spielt die Höhe des Schadens oder die Anzahl der ausgetauschten Teile nicht die geringste Rolle. Es ist vollkommen wurscht, ob es sich um eine Beule durch einen Parkrempler oder einen ernsten Unfall handelt, solange alle irreparabel beschädigten Teile erneuert wurden.

Und solange der Händler einen reparierten Vorschaden (nochmal - völlig egal in welcher Höhe) angibt und nicht explizit "unfallfrei" in den Vertrag schreibt, ist ihm nicht das geringste Versäumnis vorzuwerfen.

Wenn Dein Kumpel aufgrund des angegebenen Vorschadens ca. 500,- weniger als für einen unfallfreien Wagen bezahlt hat, hat er einen sehr guten Deal gemacht. Was erwartet er noch? Was spielt es für eine Rolle, daß Klimakompressor oder Stoßfänger jetzt Neuteile sind?

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