BETRUG beim Autokauf

BMW 3er

Hallo an alle,
ich habe mir vor ca. zwei Wochen einen BMW 3 Touring FL (E91) mit ca.70000 km von einem Herren gekauft, welcher in einer großen bekannten Firma tätig ist und das Fahrzeug als Dienstwagen nutzte. Das Fahrzeug sieht sehr gepflegt aus. Es hatte auch ein Scheckheft mit Einträgen von einem BMW Vertragshändler.
Gestern habe ich den BMW Vertragshändler angerufen um das alles nachzuprüfen.

Dann der Schock:
Der letzte Eintrag im Scheckheft ist 03/12 mit 70000 Km und im Computer des Vertragshändlers sind es 160.000 Km.

Ich habe am Montag einen Termin bei meinem Rechtsanwalt und werde den Herren Anzeigen.
Es kommt noch ein Problem dazu. Da der letzte Halter im Fahrzeugbrief diese große Firma ist und diese auch im Kaufvertrag steht war es für mich einfach nur logisch und ich habe garnicht nach dem Namen dieses Herren gefragt.

Was könnte ich noch tun und hat irgendjemand schon solche Erfahrungen gemacht?

Ich habe mich sooo auf das Fahrzeug gefreut und nun das.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Pauloo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MZ-DJ-1970


Bin auch einmal reingefallen ! Ausgerechnet bei einem renomierten Händler bei mir vor Ort . Beschwerde meinerseits wurde vom Verkaufschef und dem Mitarbeiter abgeschmettert (so auf die Art was ich denn wolle) ! Habe ich halt meinen "neuen" von einem Händler in 200 Km Entfernung gekauft !!!

Also der damalige Händler hat Dich übern Tisch gezogen ,und zur Rache hast Du Dein Neues Auto 200 Km entfernt gekauft.

Wow

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Wozu braucht man da immer gleich einen Rechtsanwalt? Wenn der Verkäufer das Fahrzeug zurück nimmt und es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Kostenfestsetzungsbeschluss kommt, bleibt man in der Regel auf den Kosten für den Anwalt sitzen. Ich würde, wenn sich der Sachverhalt in mehr als einem Telefonat mit dem Händler bestätigt, dem Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag mitteilen und um einen Übergabetermin bitten.

Zitat:

Original geschrieben von kirschi_RV


@kirschi_RV
es gibt keine Rückgabe oder Umtausch hier!!!  (gilt nur für sog Fernabsatzverträge).
WENN dein Händler das so dennoch einräumt kann es sein;  ist aber hööööchst ungewöhnlich und gilt nicht für alle. Zumindest hat KEIN anderer einen Rechtsanspruch darauf. (ergo auch bitte nicht eine (falsche) Info in der Form verbreiten 😉)

[/quote

Okay ich habe nachgeschaut im Vertrag.
1. War nicht ganz richtig was ich geschrieben habe.
2.War aber auch nicht ganz falsch.

Zitat.

Der Käufer des BMW Premium Selection Fahrzeugs mit er Fzgnr. XXXXXX
hat einmalig die Möglichkeit, da Fahrzeug ohne Angaben von Gründen innerhalb von 5 Tagen nach Fahrzeugübernahme gegen preislich gleichwertiges Fahrzeug aus dem Angebot des verkaufenden BMW Vertragshändlers bzw Niederlassund zu tauschen oder zurück zu geben.
Bei diesem Umtausch handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Verkäufers .........

*lol*

Du weist aber schon was Premium Selection bedeutet??

Zitat:

Original geschrieben von BeEmWe


Wozu braucht man da immer gleich einen Rechtsanwalt? Wenn der Verkäufer das Fahrzeug zurück nimmt und es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit Kostenfestsetzungsbeschluss kommt, bleibt man in der Regel auf den Kosten für den Anwalt sitzen. Ich würde, wenn sich der Sachverhalt in mehr als einem Telefonat mit dem Händler bestätigt, dem Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag mitteilen und um einen Übergabetermin bitten.

Ganz einfach, weil das eine Straftat ist und man seinen Kauf auch so abgewickelt bekommt. Aber so verhindert man, dass der nächste genau in die gleiche Falle tappt und der Typ seine Lektion bekommt - so es sich hier denn tatsächlich um eine Tachorückstellung von 160.000 auf 70.000km handelt.

würd den/die firma auch auf schadensersatz verklagen.. sowas gehört bestraft!

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Zitat:

Original geschrieben von Downloader


Ruhig Blut und kühlen Kopf erstmal bewahren!!

Ich würde gleich am Montag zu dem Händler und direkt Einsicht in seine Unterlagen zu der Fgst-Nr. nehmen. Und erst wenn sich dort auch nochmal die 160.000km bestätigen lassen, dann würd ich als nächstes gleich zum RA und ihm alles weitere übergeben und Dich da emotional rausziehen. Dann ist das ein reativ simpler Sachverhalt, bei dem dann für den Verkäufer die Luft sehr schnell sehr dünn wird und Dein RA erledigt den Job.

Das erste Posting , was die logische, sinnvolle und optimalste Vorgehensweise kurz und prägnant beschreibt.... . 😎🙂

Dazu noch ggfls.die Strafanzeige -- wenn es sich als Betrug erweist!

Vorher hätte ich dem TE aber noch vorgeschlagen, den Threadtitel vom ADMIN noch in "Möglichen Betrug beim Autokauf ändern zu lassen... .

Bislang hat er lediglich eine telefonische Aussage 😰🙄

Zudem bleibt folgendes abzuwarten:

1.) Wurde tatsächlich getrickst?

2.) Und wenn, von wem wurde überhaupt getrickst?

Ich würde jetzt erstmal keine großen Wellen schlagen und abwarten, was sich tatsächlich herausstellt. Wie schon gesagt wurde, bis jetzt gibt es nur eine telefonische Info, die genauso auch verkehrt sein kann. Nicht mehr und nicht weniger...

Hallo,

ich befürchte das der Herr Verkäufer nie in der besagten Firma gearbeitet hat. Das Auto wird den Weg der meisten Leasingrückläufer gegangen sein und bei einer Versteigerung an einen Händler gegangen sein, der das über einen Strohmann als privat verkauft hat.
Nie im Leben sollte man ein Auto privat kaufen, wenn Vorbesitzer und Verkäufer nicht identisch sind. Ich kann nur hoffen das es nicht so ist, sonst sieht es sehr schlecht aus, ohne die Personalien des Verkäufers.
Als erstes würde ich Montag bei der Firma anrufen und fragen, was mit dem Auto geschah. Ich drücke beide Daumen dass ich falsch liege.

Hallo an alle,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Also, ich weiß garnicht wo ich anfangen soll. An dem Fahrzeug habe ich die hohe Kilometerleistung echt nicht sehen können. Das Fahrzeug hat neue Reifen, neue Bremsscheiben, Pedale und Lenkrad sehen super aus.
Ich habe 500 Km bis zum Vertragshändler um diesem das Scheckheft zu zeigen. Da es doch ein sehr weiter Weg dort hin, habe ich das Scheckheft eingescannt und dem Vertragshändler per e-Mail versendet. Nach der Begutachtung des Scheckheftes durch den Verkäufer und Meister wurde mir mittgeteilt, dass das Scheckheft zum Teil stimmt und die zweite Eintragung gefälscht ist. Beide Eintragungen haben den selben Stempel.
Der Verkäufer einige Mal die Fahrzeug Fahrzeug-Identifizierungsnummer neu in Computer eingegeben mit dem selben Ergebniss: Das Fahrzeug hat bei der letzten Inspektion 160000 Km auf dem Tacho gehabt.
Ich weiß nicht ob die große bekannte Firma damit etwas zu tun hat oder der Herr welcher dieses Fahrzeug als Dienstwagen genutzt hat das alles getan hat.
Für mich ist das Betrug und ich denke, dass ich auf jeden Fall einen Anwalt und die Polizei einschalten werde um auch andere vor diesen kriminellen zu schützen.
Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
Danke.

Gruß
Pauloo

Ab zum RA.................

Zitat:

Original geschrieben von BoomBoom


würd den/die firma auch auf schadensersatz verklagen

...🙄🙄🙄...

Hallo Pauloo,

bleib erstmal ganz ruhig. Das ist nichts, wofür es keine Lösung gäbe. Die Zeit bis Montag ist jetzt zwar ewig und es wird sich womöglich noch weiter hinziehen.

Ich fasse mal kurz zusammen, wie ich es verstanden habe:
Du hast den BMW von einem großen Unternehmen gekauft, mit dem Du auch den schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen hast. Als Verkäufer ist dort das Unternehmen genannt. Für das Unternehmen hat ein Vertretungsberechtigter unterschrieben ("ein Mitarbeiter"😉. Im Kaufvertrag ist die falsche Laufleistung angegeben.
Zuvor wurde Dir der Wagen von einem (anderen?) Mitarbeiter des Unternehmens gezeigt, welcher den Wagen als Dienstwagen fuhr. Richtig?

Du kannst den Vertrag (bzw. Deine Vertragserklärung) eventuell wegen arglistiger Täuschung anfechten. Folge ist, dass der Vertrag nichtig ist und die gegenseitig erbrachten Leistungen wieder zurückgetauscht werden (also Du kriegst Dein Geld und der Verkäufer das Auto zurück). Problematisch ist, dass Du beweisen musst, dass der Täuschende die Unrichtigkeit seiner Aussagen kannte.
Fraglich ist in diesem Zusammenhang auch, wer genau getäuscht hat bzw. wann genau die arglistige Täuschung vorlag. Entweder durch den Mitarbeiter, mit dem Du direkten Kontakt hattest, oder auch durch den Kaufvertrag (in dem eine falsche Laufleistung angegeben ist).
Eine arglistige Täuschung Deiner Kontaktperson muss das Unternehmen sich wie eine eigene zurechnen lassen, wenn sie "in Ihrem Lager steht". Das sind z.B. Mitarbeiter, Verhandlungsführer, Vertreter etc.
Sollte man zu dem Ergebnis kommen, dass Deine Kontaktperson nicht im Lager des Unternehmens stand (was ich nach Deiner Sachverhaltsschilderung nicht glaube), wäre zu fragen, ob das Unternehmen die Täuschung kannte oder kennen musste. Dort bin ich der Meinung, dass das Unternehmen die Täuschung spätestens aufgrund des Kaufvertrages mit niedriger Kilometerleistung kennen musste. Da es sich um einen Dienstwagen handelte, muss dem Unternehmen auch die Rechnung der 160.000KM-Inspektion vorliegen. Es hätte also auffallen müssen.

Sollte Dir der Nachweis einer arglistigen Täuschung nicht gelingen, so ist das Auto jedenfalls mangelhaft. Du könntest dann Schadensersatz verlangen, den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten (auch hier bekommst Du Dein Geld zurück; Du musst jedoch für die von Dir gefahrenen Km eine Nutzungsentschädigung zahlen).

Strafrechtliche Konsequenzen könnten ggf. schwierig zu beweisen sein, da bestimmte subjektive Merkmale vorliegen müssen. Das bedeutet, dass dem Verkäufer gewisse Absichten nachgewiesen werden müssen. Das könnte ggf. schwierig werden.

Ich wünsche Dir viel Erfolg! Da ich davon ausgehe, dass Du die tatsächliche Laufleistung beweisen kannst, stehen Deine Chancen m.E. recht gut.

Hallo,

Ja,

Zitat:

Du hast den BMW von einem großen Unternehmen gekauft, mit dem Du auch den schriftlichen Kaufvertrag abgeschlossen hast. Als Verkäufer ist dort das Unternehmen genannt. Für das Unternehmen hat ein Vertretungsberechtigter unterschrieben ("ein Mitarbeiter"😉. Im Kaufvertrag ist die falsche Laufleistung angegeben.

Das Fahrzeug wurde mir von seiner Frau übergeben, da er auf Dienstreise war. Der Herr hatte das Fahrzeug ständig als Dienstwagen genutzt.

Zitat:

Zuvor wurde Dir der Wagen von einem (anderen?) Mitarbeiter des Unternehmens gezeigt, welcher den Wagen als Dienstwagen fuhr. Richtig?

Ich habe noch eine Kleinigkeit vergessen:

Der BMW Vertragshändler möchte mir die Inspektion mit den 160000 Km nicht schriftlich geben, da es nach seiner Meinung aus datenrechtlichen Gründen nicht geht. Das kann er nur nach richterlicher Anordnung tun.

Gruß
Pauloo

Zitat:

Original geschrieben von Downloader


Ganz einfach, weil das eine Straftat ist und man seinen Kauf auch so abgewickelt bekommt. Aber so verhindert man, dass der nächste genau in die gleiche Falle tappt und der Typ seine Lektion bekommt - so es sich hier denn tatsächlich um eine Tachorückstellung von 160.000 auf 70.000km handelt.

Das ist schon klar, aber für den Gang zur Polizei für die Anzeige braucht man auch keinen Anwalt.

Wenn die Werkstatt den Verdacht hier bestätigt, dann gibt's doch nicht mehr viel zu tun:

- Verkäufer den Sachverhalt schildern und Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, dabei Frist für Übergabe setzen

- Reagiert der Verkäufer innerhalb der Frist nicht, anmahnen und letztmalige Frist setzen

- Reagiert der Verkäufer immer noch nicht, über Anwalt Klage beim Landgericht einreichen

- Polizei kann parallel immer eingeschaltet werden, dabei würde ich aber die erste Reaktion des Verkäufers abwarten - vielleicht wurde dieser ja selbst betrogen und erstattet dann gleich Anzeige gegen seinen Verkäufer. Die Polizei kümmert sich allerdings nicht um Deinen Kaufvertrag!

Einfacher als in diesem Fall geht's ja kaum

Hallo,

ich würde heute noch zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Es glaubt doch niemand ernsthaft, dass Mitarbeiter großer Firmen ein Auto im Auftrag der Firma verkaufen, Gewährleistung tragen und sich dann noch so dämlich beim Faken der Laufleistung anstellen. Große Firma im Sinne von vielen hunderten bis tausenden Angestellten.

Druck das Inserat aus, nimm die Handynummer des Verkäufers mit und hoffe, dass die den irgendwie ermitteln können. Jeder von uns kann ein Auto im Autohaus kaufen, es nicht zulassen und weiterverkaufen, und dabei so tun, als sei man der Vorbesitzer, sorry.

Ist zwar alles sachlich schon mehrfach weitläufig erklärt worden, zusammenfassen lässt es sich hingegen recht kurz. Im Kaufvertrag muss ein Verkäufer stehen und die Laufleistung wird wohl auch angegeben sein. Wenn sich jetzt eine andere Laufleistung herausgestellt hat, dann liegt eine arglistische Täuschung bzw. ein Sachmangel vor. Dann kann es Dir auch völlig Bohne sein, wer Dir das Auto übergeben oder den Vertrag ve3rtretungsweise unterschrieben hat, entscheidend ist allein der Verkäufer im Kaufvertrag, gegenüber welchem Du den Rücktritt erklärst...

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