Betrug Bei Ebay Hilfeee

VW Golf 4 (1J)

Habe von ramses765 dieses Auto gekauft

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...

das Auto ist totaler schrott, habe es vom tüv checken lassen----katastrophal...nicht verkehrssicher

er weigert sich das auto zurückzunehmen, und meldet sich nicht...

was kann ich nun tun??

kann da der ADAC helfen????

was würdet ihr machen an meiner stelle?ß

er bietet immer wieder autos an, muss also ein händler sein....???

50 Antworten

mit einem VW wäre das nicht passiert. :-)

Der Verkäufer handelt gewerblich, somit muß er auch die gesetztliche Gewährleistung übernehmen.

So billig wie mit einer Rückabwicklung des Kaufs kommt er ganz sicher nicht mehr weg, er wäre dumm wenn er sich nicht darauf einlassen würde.

Natürlich hast Du bei gewerblichen Verkäufern eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Widerrufsbelehrung - wenn Du diese nicht erhalten hast, ist der Widerruf meines Wissens zeitlich unbegrenzt. 😉

Desweiteren kann er sich nicht mit mangelnden Fachwissen herausreden, schließlich sieht man an den Bewertungen, das er fast nur Ford Escort verkauft, und somit Ahnung mit diesen Fahrzeugen hat...
Anwalt!

Re: re

Zitat:

Original geschrieben von xyz1860


ich habe nur den ebay wisch (kaufvertrag)
wieviel kostet denn der anwalt??? wer trägt die kosten??

Du hast den Wagen doch im September gekauft und willst ihn jetzt verklagen ? Da es ein Kauf von privat war, kannst du dir das Geld sparen. Es sei denn, der Verkäufer hat auch ein Gewerbe angemeldet.

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ebay-Schrott

Wenn der Typ bereits mehrfach Fahrzeuge angeboten hat, geht dieses rein rechtlich über ein privates Anbieten von KFZ hinaus, so daß schon von einem gewerblichen Handel auszugehen ist. Also, erst einmal über ebay herausbekommen, welche Transaktionen der Verkäufer bereits gemacht hat, das findest Du bei ebay bei "Angaben über den Verkäufer". Somit muß er der Gewährleistungspflicht nachkommen. Wenn darüber hinaus bezüglich des Gesamtzustandes der KFZ in der Beschreibung unrichtige Angaben gemacht wurden, so wird es kein Problem sein, den Kauf zu wandeln. Wenn der Typ also aufmuckt, sofort einen Anwalt nehmen, den muß er dann auch noch bezahlen (würde ich ihm ruhig vorher mitteilen, wetten, er nimmt den Wagen dann zurück?)

Re: Re: re

Zitat:

Original geschrieben von Chris1968


Da es ein Kauf von privat war, kannst du dir das Geld sparen. Es sei denn, der Verkäufer hat auch ein Gewerbe angemeldet.

Ein Gewerbe muß er nicht unbedingt angemeldet haben. Es reicht, wenn ihm gewerblicher Handel nachgewiesen werden kann, um ihn auf Gewährleistung/Wandlung/Schadenersatz zu verklagen.

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