Bestandsschutz bei 0.5% Versteuerung von Plugin Hybrid Dienstwagen ab 2023?
Hallo,
Ist eigentlich sicher, dass vor Ende 2022 zugelassene Hybrid Dienstwagen auch ab 2023 weiterhin nur mit 0.5% zu versteuern sind oder könnte diese Vergünstigung evtl. auch für diese Fahrzeuge entfallen?
Besten Dank!
177 Antworten
Zitat:
@Christian123 schrieb am 10. November 2022 um 19:38:22 Uhr:
Wann kommt denn die finale Festlegung zur Regelung ob die 0,5% bleiben?
Bestätigung bis 31.12.2030:
https://...undesfinanzministerium.de/.../...amilienheimfahrten.pdf?...Das Schreiben ist vom 05.11.2021, also schon über ein Jahr alt.
Derzeit aber noch gültig und da schon länger dazu nix neues angekündigt wurde, wird sich das wahrscheinlich nicht so schnell ändern - Zulassungen in 2023 dürften also auf jeden Fall noch save sein…
Zitat:
@Hanuse schrieb am 11. November 2022 um 17:16:32 Uhr:
Das Schreiben ist vom 05.11.2021, also schon über ein Jahr alt.
Derzeit aber noch gültig und da schon länger dazu nix neues angekündigt wurde, wird sich das wahrscheinlich nicht so schnell ändern - Zulassungen in 2023 dürften also auf jeden Fall noch save sein…
Gilt da ein Bestandschutz? 2023 zugelassen = 0,5% bei Änderungen/Steichungen für 2024 gucken die in die Röhre die nicht rechtzeitig in 2023 zugelassen haben/können?
Mir geht es nur um die 0,5% und wenn ich die Lieferzeiten sehe. Naja, 1J. ist ja nicht unüblich, selbst Volvo liegt bei Jan. 22 mit Auslieferung bei 03/23?
Zitat:
@Christian123 schrieb am 10. November 2022 um 19:38:22 Uhr:
Welche E-Kombis gibt es aber: Keine!
MG5 Electric und Taycan ST 🙂
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Nachvollziehbar. Nicht jeder möchte hoch sitzen, im Innenraum viel Platz verschwenden und kommt mit kleinerem Kofferraum aus (= Kompakt SUV). So ein Kombi ist da oft besser aufgeteilt.
Ich befürchte nur, ich muss mich auch bald davon verabschieden.
Zitat:
@Hanuse schrieb am 11. November 2022 um 17:16:32 Uhr:
Das Schreiben ist vom 05.11.2021, also schon über ein Jahr alt.
Derzeit aber noch gültig und da schon länger dazu nix neues angekündigt wurde, wird sich das wahrscheinlich nicht so schnell ändern - Zulassungen in 2023 dürften also auf jeden Fall noch save sein…
Es ist im Prinzip unwichtig, wie alt die Vorgaben sind. Entscheidend ist nur, ob es in der Zwischenzeit Änderungen gab.
Und das ist bei der 0,5% Versteuerung nach meinem Kenntnisstand nicht der Fall.
Zitat:
@Christian123 schrieb am 11. November 2022 um 22:37:49 Uhr:
Gilt da ein Bestandschutz? 2023 zugelassen = 0,5% bei Änderungen/Steichungen für 2024 gucken die in die Röhre die nicht rechtzeitig in 2023 zugelassen haben/können?
Es gelten die Konditionen am Tag der Erstzulassung für den gesamten Nutzungszeitraum.
Zitat:
@206driver schrieb am 12. November 2022 um 09:48:15 Uhr:
Es ist im Prinzip unwichtig, wie alt die Vorgaben sind. Entscheidend ist nur, ob es in der Zwischenzeit Änderungen gab.
Und das ist bei der 0,5% Versteuerung nach meinem Kenntnisstand nicht der Fall.
Seh ich genauso wie Du - hab das nur geschrieben weil ich erst dachte es sei ne neue Info…
Es wurde viel diskutiert aber ohne Ergebnis und ich glaub das dauert auch noch ne Weile bis ein konsensfähiger Vorschlag für den Umbau der Dienstwagenbesteuerung auf dem Tisch liegt.
Wahrscheinlich müssen die sich erstmal drüber einigen was die pauschale Versteuerung eigentlich ist, eine Steuervergünstigung oder nach Lindner "nur eine Steuervereinfachung" - hier ein ganz guter Artikel dazu:
https://www.br.de/.../dienstwagenbesteuerung-eine-subvention
@206driver "Es gelten die Konditionen am Tag der Erstzulassung für den gesamten Nutzungszeitraum." Ist das in der Tat immer so oder ist nicht eher die Regel, dass teilweise sogar rückwirkend bestimmt wir um keine Massenflucht/Panikkäufe auszulösen. Ich hoffe dem ist so, aber bekommt man 2023 noch einen Wagen wenn man ihn jetzt bestellt (i4, V60, Audi, Passat, Ateon und mehr fällt mir nicht bis 65t€ ein deie optisch vertretbar oder bezahlbar sind)?
@phchecker17 ich meine Kombis in schön ohne aufgesetztes Tablett wo einem beim Einsteigen und innen der optische Fehltritt den Magen verdreht. Ein Grund weshalb Tesla so erfolgreich ist: Die Optik stimmt was man bei den anderen Fahrzeugen wie BMW i3 & Co. nicht sagen kann bzw. scheinbar nur eine sehr spezielle Zielgruppe (Blinde mit Geschmacklosigkeit) mit einbezogen wurden.
@Thinky123 Ich befürchte es auch und die Auswahl schrumpft: Der V60 hat jetzt auch wohl einen Bestellstopp!
Zitat:
@Christian123 schrieb am 12. November 2022 um 21:32:48 Uhr:
"Es gelten die Konditionen am Tag der Erstzulassung für den gesamten Nutzungszeitraum." Ist das in der Tat immer so oder ist nicht eher die Regel, dass teilweise sogar rückwirkend bestimmt wir um keine Massenflucht/Panikkäufe auszulösen. Ich hoffe dem ist so, aber bekommt man 2023 noch einen Wagen wenn man ihn jetzt bestellt (i4, V60, Audi, Passat, Ateon und mehr fällt mir nicht bis 65t€ ein deie optisch vertretbar oder bezahlbar sind)?
Die Anwendungsbeispiele in dem Dokument (Beispiel 10 und folgend) zeigen gut, dass die Konditionen am Tag der Erstzulassung über den gesamten Nutzungszeitraum gelten.
Ich kann dir nicht sagen, wie bei anderen "Finanzprodukten" aussieht. Ich habe zur 0,25%/0,5% Versteuerung an der Quelle recherchiert, weil man im Netz teilweise sehr absurde Behauptungen lesen konnte.
Zitat:
@206driver schrieb am 13. November 2022 um 08:15:21 Uhr:
Zitat:
@Christian123 schrieb am 12. November 2022 um 21:32:48 Uhr:
"Es gelten die Konditionen am Tag der Erstzulassung für den gesamten Nutzungszeitraum." Ist das in der Tat immer so oder ist nicht eher die Regel, dass teilweise sogar rückwirkend bestimmt wir um keine Massenflucht/Panikkäufe auszulösen. Ich hoffe dem ist so, aber bekommt man 2023 noch einen Wagen wenn man ihn jetzt bestellt (i4, V60, Audi, Passat, Ateon und mehr fällt mir nicht bis 65t€ ein deie optisch vertretbar oder bezahlbar sind)?
Die Anwendungsbeispiele in dem Dokument (Beispiel 10 und folgend) zeigen gut, dass die Konditionen am Tag der Erstzulassung über den gesamten Nutzungszeitraum gelten.
Ich kann dir nicht sagen, wie bei anderen "Finanzprodukten" aussieht. Ich habe zur 0,25%/0,5% Versteuerung an der Quelle recherchiert, weil man im Netz teilweise sehr absurde Behauptungen lesen konnte.
Alles klar, also besteht die Gefahr "nur" darin, dass sich während der Bestell bis Auslieferungszeit etwas ändern könnte. Mal gesponnen: Es ändert sich zum 1.1.23 etwas, dann könnte man sich mit einem gebrauchten Fahrzeug den %-Satz sichern (sofern verfügbar & bezahlbar)?
Es können jederzeit neue gesetzliche Regelungen kommen, die alte Gesetze ablösen. Mit großer Einigkeit und dem politischen Willen geht vieles. Nur wie wahrscheinlich ist es, dass man die Firmenwagenfahrern verärgern möchte? Und welchen Effekt hätte das? Fürs Klima? Minimal. Für den Staat in Form von Steuereinnahmen? Ein bisschen... Die Firmenwagen (in der relevanten Masse) werden aber sowieso nach einigen Jahren erneuert, ganz ohne verärgerte Wähler.
Ich halte es daher für extrem unwahrscheinlich, dass sich die Regelung während der Nutzungszeit ändert.
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 13. November 2022 um 20:11:17 Uhr:
Es können jederzeit neue gesetzliche Regelungen kommen, die alte Gesetze ablösen. Mit großer Einigkeit und dem politischen Willen geht vieles. Nur wie wahrscheinlich ist es, dass man die Firmenwagenfahrern verärgern möchte? Und welchen Effekt hätte das? Fürs Klima? Minimal. Für den Staat in Form von Steuereinnahmen? Ein bisschen... Die Firmenwagen (in der relevanten Masse) werden aber sowieso nach einigen Jahren erneuert, ganz ohne verärgerte Wähler.Ich halte es daher für extrem unwahrscheinlich, dass sich die Regelung während der Nutzungszeit ändert.
Das sehe ich ähnlich. Und zudem sind unsere Politiker, egal welcher Couleur, eher träge und haben grad eher andere Prioritäten. Von daher bin ich inzwischen relativ entspannt (Hybrid bestellt Anfang Juli 2021, Auslieferung voraus. Mai 2023).
Hallo,
habe heute erfahren, dass ab Auslieferung Januar 2023 es sich bei Hybrid Dienstwagen so ändert, das man 50% elektrisch nachweisen muss, sonst alte 1% Versteuerung - ist das korrekt? Habe im Mai 22 bestellt, mein alter Dienstwagenvertrag läuft Anfang Dezember aus, aber der vor. Liefertermin ist März 2023.
Kann man da echt Pech haben, dass NACH Bestellung sich ein Gesetzt ändert und man in die Röhre guckt?
Selbst wenn das noch nicht entschieden sein sollte (aber unsere HR hat bestätigt, dass es sich so ändern und viele Fahrer), dann ist ja stand jetzt ab August 23 die Anforderung 80km Reichweite - mein bestellter hat aber über 60 und unter 80. Was passiert wenn sich ein Lieferdatum dann noch auf August hinaus schiebt?
Und selbst wenn nichts entschieden wäre, wieso kann man vom Gesetzt benachteiligt werden, während man schon bestellt hat, das kann doch gar keinen Sinn machen???
Natürlich kann man "vom Gesetz benachteiligt werden" wenn man schon bestellt hat (z.B. bei der BAFA Prämie), sonst würden viele jetzt ein Auto bestellen mit Wunschtermin in 2 Jahren…
Das was Du bzgl. der Dienstwagenbesteuerung "erfahren" ist aber mit ziemlicher Sicherheit falsch, das Nachweisen des elektrischen Fahranteils kommt voraussichtlich nicht weil zu kompliziert und bzgl. der Reichweite gilt immer noch oder 50g CO2/100 km!
PS: einfach mal die vorigen Posts durchlesen, da wurde das alles schon x-mal durchgekaut…