Bestandsschutz bei 0.5% Versteuerung von Plugin Hybrid Dienstwagen ab 2023?
Hallo,
Ist eigentlich sicher, dass vor Ende 2022 zugelassene Hybrid Dienstwagen auch ab 2023 weiterhin nur mit 0.5% zu versteuern sind oder könnte diese Vergünstigung evtl. auch für diese Fahrzeuge entfallen?
Besten Dank!
177 Antworten
Momentan ist meines Wissens der Tag der Erstzulassung relevant für die Besteuerung, nicht das Bestelldatum. Aber sicher sein kann man sich nie. Ein Gesetz ist schnell geändert.
Zitat:
@nomar2408 schrieb am 24. November 2022 um 15:42:16 Uhr:
Hallo,habe heute erfahren, dass ab Auslieferung Januar 2023 es sich bei Hybrid Dienstwagen so ändert, das man 50% elektrisch nachweisen muss, sonst alte 1% Versteuerung - ist das korrekt? Habe im Mai 22 bestellt, mein alter Dienstwagenvertrag läuft Anfang Dezember aus, aber der vor. Liefertermin ist März 2023.
Kann man da echt Pech haben, dass NACH Bestellung sich ein Gesetzt ändert und man in die Röhre guckt?
Selbst wenn das noch nicht entschieden sein sollte (aber unsere HR hat bestätigt, dass es sich so ändern und viele Fahrer), dann ist ja stand jetzt ab August 23 die Anforderung 80km Reichweite - mein bestellter hat aber über 60 und unter 80. Was passiert wenn sich ein Lieferdatum dann noch auf August hinaus schiebt?
Und selbst wenn nichts entschieden wäre, wieso kann man vom Gesetzt benachteiligt werden, während man schon bestellt hat, das kann doch gar keinen Sinn machen???
Dann frag mal alle, die in 2021 bestellt haben und erst unverschuldet in 2023 ihr Fahrzeug bekommen sollten. Da geht es auch um die BAFA-Prämie die dann nur noch reduziert ausgezahlt wird oder ggf. ab September 2023 als Nicht-Privatkunde ganz entfällt. Da gilt auch nur das Zulassungsdatum.
Der Einkauf meinte heute zu mir, dass die Förderung ab 2023 gänzlich entfällt und der Händler bezog sich bei dem Entfall der Förderung auch auf die 0,5%Regel bei den Hybridfahrzeuge die ab 2023 zugelassen sind und ab dann wieder mit 1% versteuert werden müssten. Was für ein Info-Chaos.
Wann kommt denn die offizielle Bekanntgabe. Gibt es da einen Termin?
Bei BMW gibt es die Ansage an den Vertrieb und Produktion dieses Jahr gezielt noch 2000 E-Fahrzeuge zu verkaufen und auszuliefern. Der Mini wird absichtlich limitiert.
Sind das alles dumme Gerüchte und Falschinfos? Bei Volvo steht auch bei den Bestellungunterlagen der Vermerk, dass die 0,5% Förderung nicht sichergestellt und vakant ist.
So chaotisch ist das jetzt auch nicht mehr.
Es geistern halt viele nicht mehr aktuelle Infos durch die Gegend, während noch nichts bestätigt ist 😉
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Zitat:
@Christian123 schrieb am 24. November 2022 um 16:39:20 Uhr:
Der Einkauf meinte heute zu mir, dass die Förderung ab 2023 gänzlich entfällt und der Händler bezog sich bei dem Entfall der Förderung auch auf die 0,5%Regel bei den Hybridfahrzeuge die ab 2023 zugelassen sind und ab dann wieder mit 1% versteuert werden müssten. Was für ein Info-Chaos.
Ja genau das habe ich heute auch vom FuhrparkManager gehört... da gucke ich blöd aus der Wäsche, hätte das Auto dann niemals genommen.
Für eine sichere Information zur Versteuerung des geldwerten Vorteils als Dienstwagen wäre weder der Einkauf im Unternehmen und erst Recht nicht der Händler mein Ansprechpartner 1. Wahl.
Entweder wende ich mich an denjenigen, der meine Lohnabrechnung durchführt oder einen Steuerberater oder informiere mich selbst (z.B. offizielle Seite des Finanzministeriums).
Oder macht der Autoverkäufer auch eure Steuererklärung? 😉
Das ist der neueste Artikel den ich zu dem Thema gefunden hab und der beschreibt auch den aktuellen Stand der geplanten Änderung ganz gut:
"Bundesregierung plant Verschärfung der Versteuerung von Hybrid-Dienstwagen
Wie bereits erwähnt, will die Bundesregierung die Voraussetzungen für die lohn- und einkommensteuerliche Bevorzugung von Hybrid-Dienstwagen weiter verschärfen:
Die Halbierung der geldwerten Vorteile soll zukünftig nur noch gelten, wenn das Fahrzeug überwiegend im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird - also mehr als 50 Prozent. Ansonsten gilt die Regelbesteuerung.
Die elektrische Mindestreichweite der Fahrzeuge soll bereits ab dem 1.8.2023 auf 80 Kilometer angehoben werden."
(Das ist aber nur relevant wenn das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von mehr als 50 Gramm pro Kilometer hat!)
"Ob diese angekündigten Maßnahmen aber tatsächlich so umgesetzt werden, bleibt jedoch abzuwarten."
Ich dachte eigentlich das mit den mind 50 % elektrischer Fahranteil wär vom Tisch weil es zu kompliziert wäre, aber das war glaub keine offizielle Info.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das jetzt noch zum 1.1.2023 ändern - aber vielleicht deutet die Datumsangabe 1.8.2023 bei der geplanten Reichweitenänderung auf ne Änderung zu dem Zeitpunkt hin?
Womit wieder ein weiteres Gerücht im Umlauf wär… 😉
Hier mein letzter Stand zu dem Thema:
https://www.motor-talk.de/.../...dienstwagen-ab-2023-t7284139.html?...
Da sich keiner aus der Regierung dazu mal auslässt, gibt es leider nur Stückwerk bei den Informationen und sind viele Artikel teils auf einem alten Stand oder auf dem letztgesicherten Stand.
Mit den 50% elektrischem Fahranteil würde ich jedenfalls nicht rechnen. Wie gesagt, das fällt unter Lindners Ressort und der wird kein Bürokratiemonster als FDP-Finanzminister rechtfertigen. Gerade nicht angesichts der aktuellen Wirtschaftslage.
Seit Monaten wiederholen sich hier die Mutmaßungen, Gerüchte und Inhalte des Koalitionsvertrags (Wünsche zur Umsetzung) immer und immer wieder.
Genauso tun es diverse Journalisten, die bekanntlich oft noch viel weniger Ahnung zu den Themen haben, über die sie schreiben. Nur weil die einen neuen Artikel veröffentlichen, macht es die Information nicht aktueller.
Bitte bitte verschwendet nicht eure und unsere kostbare Lebenszeit mit diesen Wiederholungen - auf mittlerweile 10 Seiten.
Sobald bzw. falls die Politik eine Änderung beschließt, bitte gerne mitteilen.
Ob überhaupt noch in diesem Jahr eine Änderung beschlossen wird, wissen wir in gut 4 Wochen.
Bis dahin bleibt die Regelung unverändert. Und das ist der derzeitige Stand.
okay vielen dank...Auch wenn es schwer ist irgendwas vorherzusagen - es kann gut sein, dass ich noch meinen bestellten Hybridwagen mit Mindestreichweite zwischen 60 und 80km, der aktuell für März geplant ist, noch stornieren kann und ich als Firmenwagen ganz klassisch nen Diesel nehme. Würdet ihr das tun oder Ost es schon eher wahrscheinlich, dass ich mit dem wieder die 0,5% habe und dann vor allem auch für 3 Jahre behalte?
Zitat:
@nitrof schrieb am 26. November 2022 um 03:00:22 Uhr:
Genauso tun es diverse Journalisten, die bekanntlich oft noch viel weniger Ahnung zu den Themen haben, über die sie schreiben. Nur weil die einen neuen Artikel veröffentlichen, macht es die Information nicht aktueller.
Leider eine ziemlich gute Beschreibung der aktuellen Lage.
Wenn man sich mit einem etwas spezielleren Thema mal intensiver befasst stellt man so etwas häufiger fest.
Ich informiere mich daher gerne direkt an der Quelle.
Zitat:
@nomar2408 schrieb am 26. November 2022 um 21:49:06 Uhr:
Würdet ihr das tun oder Ost es schon eher wahrscheinlich, dass ich mit dem wieder die 0,5% habe und dann vor allem auch für 3 Jahre behalte?
Natürlich.
Das Finanzministerium sagt eindeutig, dass sich die Konditionen über die Bewertungsregelungen über die Nutzungsdauer nicht verändern.
Schreiben vom Finanzministerium, ab Seite 13.
0,5% bei Hybrid bis 2030. Gütigkeit ab Zulassungsdatum. Volvo dürfte auch jetzt schon die 80km schaffen, wenn dies ab 1.8.23 ggf. hochgestzt wird und nicht wie hier beschrieben ab 2025:
https://www.carwow.de/.../...r-e-autos-und-hybride-als-dienstwagen?...
Zitat:
@Christian123 schrieb am 11. Dezember 2022 um 20:09:31 Uhr:
0,5% bei Hybrid bis 2030. Gütigkeit ab Zulassungsdatum. Volvo dürfte auch jetzt schon die 80km schaffen, wenn dies ab 1.8.23 ggf. hochgestzt wird und nicht wie hier beschrieben ab 2025:https://www.carwow.de/.../...r-e-autos-und-hybride-als-dienstwagen?...
Christian123, das ist ein alter Artikel OHNE neue oder neu festgelegte Regelung der Regierung und dient leider nur der Verwirrung.
https://www.motor-talk.de/.../...dienstwagen-ab-2023-t7284139.html?...
Ich liebäugle mit einem Gebrauchtwagen aus 2021 - der lohnt sich für mich allerdings nur mit 0,5%.
Wie verhält es sich denn mit Hybridautos die gemäß alter Richtlinie bis Ende mit 0,5% versteuert werden, aber nicht gemäß neuer (keine 60km min. Reichweite) bei Verkauf?
Die 0,5 % sind aktuell gesichert bis 2030.
Mit der Reichweite hat das überhaupt nichts zu tun, solange das Fahrzeug eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm pro Kilometer hat!
Keine Ahnung warum heutzutage scheinbar die Bedeutung des Wortes "oder" nicht mehr bekannt ist - oder liest jeder nur noch halbe Sätze?