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Bestandsschutz bei 0.5% Versteuerung von Plugin Hybrid Dienstwagen ab 2023?

Hallo,
Ist eigentlich sicher, dass vor Ende 2022 zugelassene Hybrid Dienstwagen auch ab 2023 weiterhin nur mit 0.5% zu versteuern sind oder könnte diese Vergünstigung evtl. auch für diese Fahrzeuge entfallen?

Besten Dank!

177 Antworten

Versteh ich nicht die Aussage - wie meinst das?

Naja. Wenn alle Hybriden, die 2024 angeschafft werden mit 60 Kilometer nur die halbe Steuer zahlen, die selben Autos aber, 2025 angeschafft, die volle Steuer zahlen, dann werden sie Ende 2024 teuer und 2025 sehr billig werden. Gilt natürlich vor allem für die Typen, die den Elektromotor nur wegen der Steuer spazieren fahren....

Es gilt auch weiterhin "oder maximal 50g CO2". Die rein elektrische Reichweite greift nur bei Fahrzeugen deren Verbrauch über 50g CO2 liegt.

Also ich verstehe es aktuell so, dass man bei Bestellung eines neuen Hybriden darauf wettet, dass die aktuelle Regelung (0,5% Versteuerung bei max. 50g/km C02 oder usw.) nicht vor dem Datum der Zulassung geändert wird.

Konkret liebäugele ich gerade mit einem Tarraco Hybrid, der Verkäufer möchte mir aber lieber was "Neueres" (=Teureres) verkaufen, was über 100km elektrisch schafft. Da wäre mir ja aber dann auch nicht garantiert, dass bei einer Gesetzesänderung dieser "Neue" nicht auch davon betroffen ist. Da gehe ich die Wette lieber mit dem günstigen Fahrzeug ein.

Es gibt doch keine Anzeichen dafür, dass sich die Vorgaben drastisch ändern.

Der aktuelle Tarraco liegt unter 50g CO2, somit ist die elektrische Reichweite unerheblich für die 0,5% Versteuerung. Wieso sollte der neuere 1.5 PHEV diese 50g Co2 nicht schaffen?

Und nur als Anmerkung am Rande: Wenn ein PHEV die 50g CO2 nicht schafft, dann greift die rein elektrische Reichweite und diese beträgt seit 01.01.2022 (bis 31.12.2024) 60 km. Die 50 km galten bis 31.12.2021.

Hallo Leute,

Frohes neues Jahr!
Ich stehe aktuell auch kurz davor mir ein neuen Dienstwagen bestellen zu dürfen. Das wäre mein erster PHEV. Mein Unternehmen kauft die Fahrzeuge, daher ist es auch möglich Bestandsfahrzeuge zu nehmen.
In der engeren Auswahl steht unter anderem ein CUPRA Leon Sportstourer VZ 1.4 e-HYBRID mit 245PS Systemleistung.

EZ: 12/2023
CO2: 29 g/km
E-Reichweite: 59 km

Bei der elektrischen Reichweite wäre der Leon also raus. Bleibt es weiterhin auch über 2025 hinaus bei den max. 50g/km CO2 dann wäre das Fahrzeug steuerbegünstigt korrekt, oder sind hier Gesetzesanpassungen geplant? Hab ihr eventuell Alternativen?

Gruß!

Wenn das Auto schonmal zugelassen wurde, hast Du ja eh kein Problem. Aber auch darüber hinaus gibt es nix Neues. Ich bekomme im Juni den Tarraco mit dem gleichen Motor, habe da keine Bedenken.

Inwiefern wäre es denn ein Problem wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen worden wäre?

Zitat:

@Karsten4130 schrieb am 2. Januar 2024 um 19:57:27 Uhr:


Wenn das Auto schonmal zugelassen wurde, hast Du ja eh kein Problem. Aber auch darüber hinaus gibt es nix Neues. Ich bekomme im Juni den Tarraco mit dem gleichen Motor, habe da keine Bedenken.

Paragraf 6 EStG spricht hier aber von „Anschaffung“, somit gilt dies auch bei bzw. für Gebrauchtwagen.

In diesem Fall geht es konkret um Paragraf 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 4:

„soweit Nummer 3 nicht anzuwenden ist und bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2021 und vor dem 1. Januar 2025 nur zur Hälfte anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug
a)
eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
b)
die Reichweite des Fahrzeugs unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 60 Kilometer beträgt, oder (…)“

Da die Kohlendioxidemission < 50 Gramm ist und du die Anschaffung in 2024 vor hast, greift die 0,5%-Regelung.

@rioroy Vielen Dank deine Ausführungen haben mich bestätigt.
Wenn das Fahrzeug nun angeschafft wird und die <50gCO2/km greift besteht dann zukünftig auch Bestandsschutz bis 2030 selbst wenn Gesetzesänderungen in Kraft treten? In unserer Firma sind die Fahrzeugwechselzyklen ziemlich lang.

Zitat:

@Rasanz88 schrieb am 3. Januar 2024 um 01:49:51 Uhr:


@rioroy Vielen Dank deine Ausführungen haben mich bestätigt.
Wenn das Fahrzeug nun angeschafft wird und die <50gCO2/km greift besteht dann zukünftig auch Bestandsschutz bis 2030 selbst wenn Gesetzesänderungen in Kraft treten? In unserer Firma sind die Fahrzeugwechselzyklen ziemlich lang.

Selbstverständlich gibt es keine Garantie hierfür, allerdings ist m.E. eine rückwirkende Änderung und damit Streichung der „Privilegien“ doch sehr unwahrscheinlich. Zum einen ist das absolut selten der Fall im Einkommensteuergesetz und zum anderen möchte man mehr mehr BEV und PHEV auf der Straße haben, um seine Ziele und Reduzierung der CO2-Emissionen zu erreichen. Kippt man, nach Beendigung der BAFA-Förderung, auch die bessere Versteuerung von Dienstwagen, sind die Ziele sowieso gar nicht mehr realisierbar.

Prinzipiell kann alles geändert werden und am Ende jedes Privileg fallen.

Die FDP schützt aber gegenwärtig die Dienstwagenfahrer so sehr sie nur kann (auf Kosten vieler anderer), von daher stehen die Chancen auf langen Bestandsschutz ganz gut.

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