Bestandsschutz bei 0.5% Versteuerung von Plugin Hybrid Dienstwagen ab 2023?
Hallo,
Ist eigentlich sicher, dass vor Ende 2022 zugelassene Hybrid Dienstwagen auch ab 2023 weiterhin nur mit 0.5% zu versteuern sind oder könnte diese Vergünstigung evtl. auch für diese Fahrzeuge entfallen?
Besten Dank!
177 Antworten
Jupp, ich möchte die Versteuerung der Fahrten ganz vermeiden, wenn es die Tätigkeit hergibt.
Gegebenenfalls mit steueroptimierter Änderung des Arbeitsvertrags, falls dieser nicht der Realität entspricht.
Das kann aber nur @Schicco für seine Situation selbst beurteilen.
Zitat:
@Schicco schrieb am 24. Mai 2022 um 13:47:30 Uhr:
Zumindest bei einer Thematik wurde Klarheit geschaffen. Der Antrag von der CDU, dass das Bestelldatum ausschlaggebend ist für den Umweltbonus und nicht das Zulassungsdatum, wurde abgelehnt.Quelle
Das ist der eigentliche, unfassbare Skandal an der Geschichte. Man bestellt in gutem Glauben und Vertrauen auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen, und geht davon aus, dass man den Dienstwagen dann nur mit 0,5% versteuern muss.
Jetzt überlegen sich irgendwelche Politiker, ätsch bätsch, wir ändern das jetzt (EVTL) ab 2023, und dann ist egal wie die gesetzl. Lage zum Bestellzeitpunkt war: Wenn dein Auto warum auch immer (siehe aktuell globale Lieferprobleme) erst 2023 zugelassen wird, dann musst du (EVTL) mit 1% versteuern. Das heißt dann für den AN eine Mehrbelastung von locker 300-400€ im Monat.
Was in Gottes Namen hindert die Politik, eine menschenfreundliche Regelung zu treffen die sagt: Alles was bis jetzt bestellt wurde, fällt noch unter die 0,5% Versteuerung, alles was ab z.B. 1.7.2022 bestellt wird, muss dann mit 1% versteuert werden? Es sieht doch jeder was auf der Welt gerade abgeht, welche utopischen Lieferzeiten es gerade gibt? Oder man legt als Deadline für diese neue Regelung z.B. den 1.7.23 als Zulassungsdatum fest, kündigt das vorher an, Fairplay für alle. Dadurch wird die Welt nicht zugrund gehen.
So eine Mehrbelastung von 300€ im Monat tun JEDEM weh. Da ist man dann gleich bei einer Neiddebatte, typisch Deutschland: "Ach wer nen Dienstwagen bekommt, der hat dieses Kleingeld" Falsch! Bei uns in der (mittelständischen) Firma bekommt jeder Consultant, der oft bei Kunden unterwegs ist, nen Dienstwagen. KEINER ist hier Großverdiener. Das sind teilweise junge Familenväter, mit zwei Kleinkindern, zahlen Haus / Wohnung ab, da sind 300-400€ im Monat Mehrbelastung brutal!
Solche Geschichten sind doch der Grund, warum es so eine Politikverdrossenheit in Deutschland gibt.
DP
Zitat:
@Xentres schrieb am 29. Mai 2022 um 18:04:32 Uhr:
@holgor2000Reden wir aneinander vorbei?
Ich glaube schon - wir haben einige Vertriebler, die sind offiziell im Homeoffice. D.h. erste Arbeitsstätte = daheim, d.h. Anfahrt 0km, da ist es egal wie man diese 0km versteuert :-)
DP
Kommt drauf an, wie deren Verträge aussehen, in welchem Umfang HomeOffice tatsächlich geleistet wird (wodurch sich ein Wegfall einer "ersten Tätigkeitsstätte" ergeben könnte) und wie bisher versteuert wurde:
"In den Zeiten der Corona-Krise hat die Arbeit im Homeoffice an Bedeutung zugenommen. Manche Arbeitnehmer arbeiten tageweise, andere komplett im Homeoffice. Hier stellt sich die Frage, inwieweit der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Firmenwagens gemindert werden oder ganz wegfallen könnte. Solange der Dienstwagen dem Arbeitnehmer zur Nutzung zur Verfügung steht, ist auch der geldwerte Vorteil nach der 1-%-Regel zu versteuern, denn die Privatnutzung ist ja weiterhin möglich. Auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils mit 0,03 % für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bleibt grundsätzlich bestehen, da auch hier die Nutzung grundsätzlich möglich ist. Eine Ausnahme könnte entstehen, wenn die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte tatsächlich komplett für volle Monate wegfallen. Dazu müsste aber der Arbeitsvertrag bzw. die Vereinbarung über die Nutzungsüberlassung des Pkw geändert werden. Hier sollte man ggf. eine Klärung mit dem Finanzamt im Rahmen einer Anrufungsauskunft herbeiführen. Ein unterjähriger Umstieg auf die 0,002-%-Regel (tageweise Einzelbewertung) ist nicht zulässig."
Das HomeOffice kann nie "erste Tätigkeitsstätte" sein, da dies ja keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers darstellt.
"Erste Tätigkeitsstätte" = daheim ist also falsch.
Wir entfernen uns aber langsam vom Thema dieses Threads...
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Zitat:
@Xentres schrieb am 29. Mai 2022 um 18:53:04 Uhr:
@holgor2000Jupp, ich möchte die Versteuerung der Fahrten ganz vermeiden, wenn es die Tätigkeit hergibt.
Gegebenenfalls mit steueroptimierter Änderung des Arbeitsvertrags, falls dieser nicht der Realität entspricht.
Das kann aber nur @Schicco für seine Situation selbst beurteilen.
Und genau zu diesem Zweck einfach auf die "1% + 0,002% pauschal" - Variante umstellen lassen und die dann geltenden Regeln befolgen.
Zitat:
@dp80 schrieb am 29. Mai 2022 um 19:13:24 Uhr:
Ich glaube schon - wir haben einige Vertriebler, die sind offiziell im Homeoffice. D.h. erste Arbeitsstätte = daheim, d.h. Anfahrt 0km, da ist es egal wie man diese 0km versteuert :-)DP
Das liest sich aber nicht so bei dem User hier, denn...
erstens hätte er das dann sicher gesagt und es liest sich nicht so,
zweitens hätte sein Lohnbüro das sicher dann gleich so eingetragen und nicht wie jetzt. Da arbeiten doch meistens fähige Leute wenn es um die Finanzen geht,
und drittens ist das Ergebnis das gleiche wie mein Vorschlag, den jeder AN wählen kann.
Zitat:
@Xentres schrieb am 29. Mai 2022 um 19:29:28 Uhr:
..."... Dazu müsste aber der Arbeitsvertrag bzw. die Vereinbarung über die Nutzungsüberlassung des Pkw geändert werden. Hier sollte man ggf. eine Klärung mit dem Finanzamt im Rahmen einer Anrufungsauskunft herbeiführen. Ein unterjähriger Umstieg auf die 0,002-%-Regel (tageweise Einzelbewertung) ist nicht zulässig."...
Man kann sich aber die zu viel bezahlten Steuern über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück holen. Haben bspw. viele während der Corona Lockdowns gemacht als die Betriebsstätten plötzlich komplett geschlossen waren.
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 29. Mai 2022 um 18:40:10 Uhr:
Daher würde ich mir diesen unnötigen Umweg sparen und einfach das Lohnbüro anweisen auf die "1% + 0,002% pauschal" umzustellen. Fertig.
Ich verstehe dich völlig. In der Realität sieht es oft so aus, dass das Lohnbüro und der Chef sagen: machen wir nicht. Es gibt nur "1% + 0,03%", alles andere ist zu großer Aufwand + Restrisiko für den AG wenn die Aufzeichnungen des AN nicht korrekt sind.
Dann kann der AN mit seinem AG streiten oder sich einen Teil (immerhin die Steuern, ohne Sozialabgaben) bei der Steuererklärung zurückholen.
Ich hab's nach vielen Diskussionen geschafft auf die Einzelfahrtenberechnung umzusteigen, inzwischen Dank Corona (und weil mein Schreibtisch im Büro zusammenkrachte und ich keinen neuen haben wollte 😁) 100% Homeoffice und Außendienst.
Zitat:
@Thinky123 schrieb am 29. Mai 2022 um 20:54:13 Uhr:
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 29. Mai 2022 um 18:40:10 Uhr:
Daher würde ich mir diesen unnötigen Umweg sparen und einfach das Lohnbüro anweisen auf die "1% + 0,002% pauschal" umzustellen. Fertig.Ich verstehe dich völlig. In der Realität sieht es oft so aus, dass das Lohnbüro und der Chef sagen: machen wir nicht. Es gibt nur "1% + 0,03%", alles andere ist zu großer Aufwand + Restrisiko für den AG wenn die Aufzeichnungen des AN nicht korrekt sind.
Wenn das die Realität ist, ist das traurig. Der AN hat das Recht auf die "1% + 0,002% pauschal" - Methode und der AN muss das umsetzen.
Klar macht das mehr Arbeit, aber so ist nun mal geltendes Steuerrecht in Deutschland. Zumal man den Prozess fast vollständig automatisieren kann. Da fällt am Ende dann nur Mehrarbeit für den MA an die Fahrtage zu erfassen. Auf AG Seite kann man es automatisieren. Die Berechnung ist eine fest hinterlegte Formel mit der Anzahl der Fahrtage als Variable, vereinfacht gesagt.
Jetzt tauchen wir aber in Details ab... 😉
Zitat:
@dp80 schrieb am 29. Mai 2022 um 19:10:42 Uhr:
Das ist der eigentliche, unfassbare Skandal an der Geschichte. Man bestellt in gutem Glauben und Vertrauen auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen, und geht davon aus, dass man den Dienstwagen dann nur mit 0,5% versteuern muss.Jetzt überlegen sich irgendwelche Politiker, ätsch bätsch, wir ändern das jetzt (EVTL) ab 2023, und dann ist egal wie die gesetzl. Lage zum Bestellzeitpunkt war: Wenn dein Auto warum auch immer (siehe aktuell globale Lieferprobleme) erst 2023 zugelassen wird, dann musst du (EVTL) mit 1% versteuern. Das heißt dann für den AN eine Mehrbelastung von locker 300-400€ im Monat.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn man keine Planungssicherheit hat, aber wie kommst Du auf locker 300 - 400 € Mehrbelastung für den AN?
Gehen wir mal von einem Dienstwagen mit einem BLP von 50.000 € und 20 Entfernungs-km aus.
Bei 0,5 % versteuerst Du 1,6% vom halben Listenpreis, also müssen 400 € versteuert werden.
Bei der vollen Versteuerung versteuerst Du 1,6% vom vollen LP, da wären es 800 € zu versteuern, also 400 € mehr.
Jetzt rechnen wir mal, ganz hoch dass Steuer und ggf. Sozialabgaben die Hälfte des zu versteuernden geldwerten Vorteils ausmachen. Dann kostet der Wagen bei 0,5% Versteuerung eben 200 € und bei der vollen Versteuerung 400 € im Monat an Steuern u. ggf. Abgaben. Macht einen Unterschied von 200 € monatlich. Bei niedrigerem Listenpreis und/oder weniger Entfernungs-km sogar deutlich weniger.
Um auf 300 - 400 € Mehrbelastung zu kommen muß der Dienstwagen dann schon an der 100 k€-Grenze kratzen. Und in der Liga hält sich mein Mitleid in Grenzen.
Mein Mitleid hält sich da generell in Grenzen, wenn man das Fahrzeug nicht mit eigenem Geld beschaffen, instandhalten und vor allem tanken muss.
Gegen die Kosten sind ein paar wenige hundert Euro geldwerter Vorteil ziemlich witzlos.
Zitat:
@XF-Coupe schrieb am 30. Mai 2022 um 12:47:09 Uhr:
Zitat:
@dp80 schrieb am 29. Mai 2022 um 19:10:42 Uhr:
Das ist der eigentliche, unfassbare Skandal an der Geschichte. Man bestellt in gutem Glauben und Vertrauen auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen, und geht davon aus, dass man den Dienstwagen dann nur mit 0,5% versteuern muss.Jetzt überlegen sich irgendwelche Politiker, ätsch bätsch, wir ändern das jetzt (EVTL) ab 2023, und dann ist egal wie die gesetzl. Lage zum Bestellzeitpunkt war: Wenn dein Auto warum auch immer (siehe aktuell globale Lieferprobleme) erst 2023 zugelassen wird, dann musst du (EVTL) mit 1% versteuern. Das heißt dann für den AN eine Mehrbelastung von locker 300-400€ im Monat.
Natürlich ist es ärgerlich, wenn man keine Planungssicherheit hat, aber wie kommst Du auf locker 300 - 400 € Mehrbelastung für den AN?
Gehen wir mal von einem Dienstwagen mit einem BLP von 50.000 € und 20 Entfernungs-km aus.
Bei 0,5 % versteuerst Du 1,6% vom halben Listenpreis, also müssen 400 € versteuert werden.
Bei der vollen Versteuerung versteuerst Du 1,6% vom vollen LP, da wären es 800 € zu versteuern, also 400 € mehr.
Jetzt rechnen wir mal, ganz hoch dass Steuer und ggf. Sozialabgaben die Hälfte des zu versteuernden geldwerten Vorteils ausmachen. Dann kostet der Wagen bei 0,5% Versteuerung eben 200 € und bei der vollen Versteuerung 400 € im Monat an Steuern u. ggf. Abgaben. Macht einen Unterschied von 200 € monatlich. Bei niedrigerem Listenpreis und/oder weniger Entfernungs-km sogar deutlich weniger.
Um auf 300 - 400 € Mehrbelastung zu kommen muß der Dienstwagen dann schon an der 100 k€-Grenze kratzen. Und in der Liga hält sich mein Mitleid in Grenzen.
OK ich habe übertrieben. Gehen wir von einem gut ausgestatteten Mittelklasse Hybrid aus - 65k Bruttolistenpreis (was i.d.R. weit entfernt von dem ist, was man als Privatkunde abzüglich Rabatte im Autohaus zahlen würde). Als Vielfahrer benötigt man eben eher eine gewisse Ausstattung (Fahrassistenzsysteme, Komfort etc.). Bei 23km Entfernung zur Arbeitsstätte komme ich auf 280€ Mehrbelastung, wenn man mit 1% statt 0,5% versteuern muss.
Was ich aber damit sagen sollte - es verdoppelt sich ca. die monatliche Belastung. Egal ob einer nen Porsche oder Golf fährt.
Und nicht vergessen, oftmals gibt es ein Limit bzgl. Leasingrate was der AG bezahlt - alles darüber muss man privat zuschießen. Kenne ich aus eigener Erfahrung. Und diese Leasingraten Limits sind i.d.R. schnell erreicht.
Zitat:
@Xentres schrieb am 30. Mai 2022 um 13:13:14 Uhr:
Mein Mitleid hält sich da generell in Grenzen, wenn man das Fahrzeug nicht mit eigenem Geld beschaffen, instandhalten und vor allem tanken muss.Gegen die Kosten sind ein paar wenige hundert Euro geldwerter Vorteil ziemlich witzlos.
Die typisch deutsche Neidkultur. Wer nen Firmenwagen fährt ist automatisch ein Großverdiener, Schadenfreude ("Mitleid hält sich in Grenzen"😉 wenn er jetzt mehr bezahlen muss.
Die Realität sieht leider anders aus. Der Firmenwagen ist einfach ein Gehaltsbestandteil - nichts was man einfach so "on top" als "Geschenk" bekommt.
Also bei mir steht im Vertrag der Standort wo ich offiziell dazu gehöre.
Entscheidend für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte ist aber eine Auskunft, die ich einmal jährlich zum 01.01. des nächsten Jahres einreichen muss. Dort gibt es 4 Fragen anhand derer festgelegt wird, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt oder nicht.
Den Zettel muss auch mein Chef gegenzeichnen.
Da ich als Consultant immer im Kundenauftrag tätig bin, gibt es halt keine erste/feste Tätigkeitsstätte, die Zugehörigkeit zu einem Standort ist rein organisatorischer Natur, wenn ich mal etwas postialisch zugeschickt bekomme, oder es irgendwelche Standortbezogenenen Versammlungen gibt.
Diese Auskunft beginnt mit folgendem Satz:
"XYZ nimmt keine dienstliche Zuordnung einer ersten Tätigkeitsstätte vor, sondern prüft den
Sachverhalt anhand der gesetzlichen zeitlichen Kriterien auf der Grundlage der nachfolgenden Angaben."
Vielleicht ist folgendes Dokument hilfreich: http://www.krudewig-steuermedien.de/.../...3%A4tigkeitsst%C3%A4tte.pdf
Für Leute die nicht permanent in einer Geschäftsstelle sitzen ist das schon ein enormer Unterschied und der Staat schröpft uns schon genug mit den Steuern, da muss man nicht noch jeden Cent hinterherwerfen.
Ich habe auch Kollegen bei denen liegt die nächste Geschäftsstelle 150km weit weg, die besuchen diese entsprechend selten. Mit Versteuerung könnte man direkt ganzes Gehalt abgeben.
Und ja ich muss meinen Vorrednern zustimmen. Dienstwagen ist für viele ein Teil des Gehaltes bzw. notwendiges Arbeitsmittel. Es gibt sogar Arbeitgeber die sagen, du darfst den Dienstwagen nicht privat nutzen, da muss man dann jeden früh erstmal ins Büro fahren um das Auto abzuholen. Ich hatte es 3 Jahre lang mit Mietwagen probiert, aber das hat mich auf Dauer soviel Zeit und Nerven gekostet, dass ich sagte ok ich nehme einen Dienstwagen. Es gibt nunmal Berufsgruppen die viel unterwegs sind, seien es jetzt Techniker oder Außendienstler. Gerade die Techniker sind definitiv keine Großverdiener.
Zudem gibt es auch Arbeitgeber wo man Sprit auch für Dienstfahrten selber zahlen muss (habe schon solche Angebote gekriegt), oder wo eine monatliche aufs Brutto draufgeschlagen wird und man die Spritkosten selbst zu tragen hat.
Zitat:
@dp80 schrieb am 30. Mai 2022 um 14:57:13 Uhr:
Wer nen Firmenwagen fährt ist automatisch ein Großverdiener, Schadenfreude ("Mitleid hält sich in Grenzen"😉 wenn er jetzt mehr bezahlen muss.
Habe ich so nicht geschrieben.
Ich habe angegeben, dass die Kosten für einen Firmenwagen inkl. Versteuerung in der Regel (d.h. alle Betriebskosten übernimmt die Firma) günstiger sind, als wenn man das Fahrzeug mit eigenem Geld beschafft (ggf. finanziert), instandgehalten und vor allem getankt werden muss.
Da man da eh schon spart, hält sich mein Mitleid eben in Grenzen, wenn man nun ein wenig mehr Privilegien (begünstigte PHEV-Besteuerung) abgeben muss - zumal man ja auf BEV wechseln kann.
Mit Neid hat das nix zu tun, den hab ich angesichts eigener Einkommensklasse nicht nötig.
Wie dem auch sei: Danke an @Calucha für den Einblick!
Zitat:
@dp80 schrieb am 29. Mai 2022 um 19:10:42 Uhr:
Zitat:
@Schicco schrieb am 24. Mai 2022 um 13:47:30 Uhr:
Zumindest bei einer Thematik wurde Klarheit geschaffen. Der Antrag von der CDU, dass das Bestelldatum ausschlaggebend ist für den Umweltbonus und nicht das Zulassungsdatum, wurde abgelehnt.Quelle
1.
Das ist der eigentliche, unfassbare Skandal an der Geschichte. Man bestellt in gutem Glauben und Vertrauen auf die aktuellen gesetzlichen Regelungen, und geht davon aus, dass man den Dienstwagen dann nur mit 0,5% versteuern muss.2.
Was in Gottes Namen hindert die Politik, eine menschenfreundliche Regelung zu treffen die sagt: Alles was bis jetzt bestellt wurde, fällt noch unter die 0,5% Versteuerung, alles was ab z.B. 1.7.2022 bestellt wird, muss dann mit 1% versteuert werden?3.
Es sieht doch jeder was auf der Welt gerade abgeht, welche utopischen Lieferzeiten es gerade gibt?4.
So eine Mehrbelastung von 300€ im Monat tun JEDEM weh. Da ist man dann gleich bei einer Neiddebatte, typisch Deutschland: "Ach wer nen Dienstwagen bekommt, der hat dieses Kleingeld" Falsch! Bei uns in der (mittelständischen) Firma bekommt jeder Consultant, der oft bei Kunden unterwegs ist, nen Dienstwagen. KEINER ist hier Großverdiener. Das sind teilweise junge Familenväter, mit zwei Kleinkindern, zahlen Haus / Wohnung ab, da sind 300-400€ im Monat Mehrbelastung brutal!5.
Solche Geschichten sind doch der Grund, warum es so eine Politikverdrossenheit in Deutschland gibt.
1. für den "guten Glauben" kann aber keiner etwas. ich bin überzeugt (ohne die ganzen Unterlagen je durchgelesen zu haben) dass es durchaus Hinweise darauf gibt, unter welchen Umständen was gilt und dass niemand dafür haftet.
2. da fällt Dir nix zu ein? Echt? Missbrauch vielleicht? Oder was würde mich daran hindern, heute ein Fahrzeug zu bestellen, und die Lieferung auf Mitte 2024 zu vereinbaren?
3. ja und? Es sieht doch jeder, dass der Nachbar gerade gestorben ist und die Witwe das Haus allein nicht halten kann. Warum zum Teufel verzichtet die Bank nicht auf die Kreditraten? Warum muss immer irgendwo irgendjemand anderes haften für die Dinge, die man selbst mit gestaltet?
4. und wie viele von den "armen Mitarbeitern" haben sich aufgrund der 0,5% Besteuerung ein Auto bestellt, was jetzt deutlich höheren Listpreis hat als der 1%-Wagen vorher? Oder wurde von der Firma vorgegeben, jetzt etwas doppelt so teures zu wählen? Also bitte ja. Wir fahren seit Jahren Dienstwagen. Immer zwischen LP 38000-45000 bei 1%. Wenn man also jetzt ein neues Auto bestellt und von Mehrbelastung überrascht wird, was müsste dann der Neue kosten? ich unterstelle: viele haben mehr geschöpft als vorher, und jetzt kommt die böse Überraschung
5. der Bürger hat aber oft auch ein verqueres Bild davon, was wie zu sein hat. idR immer nur in die Richtung "die anderen müssen doch" und "ich bin der Arme".
Mein Dienstwagen als Techniker im Außendienst (Kompaktklasse Kombi) hat einen Listenpreis von um die 30.000€. Wenn ich jetzt einen 50.000€ Plugin Hybrid wählen dürfte, würden mich 1% auch stören, 0,5% dagegen erfreuen. Ist ja klar...
Nur, ich habe das Gefühl, dass vor allem diejenigen, die einen Firmenwagen für die Arbeit tatsächlich benötigen, oft gar nicht die finanzielle Möglichkeit bekommen einen Plugin Hybrid wählen zu können. Oder gibt's einen Plugin Hybrid Kombi für 30.000€, den ich bisher übersehen habe?
Daher hält sich mein Mitleid mit den 50.000€-Dienstwagenfahrern auch in engen Grenzen 😁