Bestandsschutz bei 0.5% Versteuerung von Plugin Hybrid Dienstwagen ab 2023?

Hallo,
Ist eigentlich sicher, dass vor Ende 2022 zugelassene Hybrid Dienstwagen auch ab 2023 weiterhin nur mit 0.5% zu versteuern sind oder könnte diese Vergünstigung evtl. auch für diese Fahrzeuge entfallen?

Besten Dank!

177 Antworten

Zitat:

@Henson2 schrieb am 20. Mai 2022 um 08:20:20 Uhr:



Es gibt für zuhause eine 30 Euro Pauschale, die man sich auszahlen lassen kann. ..

Verstehe nicht, was du uns damit sagen möchtest. Zwischen deiner Arbeitgeberin und dir besteht Vertragsfreiheit. Sie kann dir jeden beliebigen Betrag auszahlen, wenn du das mit ihr vereinbarst.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 20. Mai 2022 um 12:11:59 Uhr:


Verstehe nicht, was du uns damit sagen möchtest. Zwischen deiner Arbeitgeberin und dir besteht Vertragsfreiheit. Sie kann dir jeden beliebigen Betrag auszahlen, wenn du das mit ihr vereinbarst.

Sorry, ich dachte, hier wären mehr Menschen unterwegs, die auch diese Dinge kennen. Ich hätte noch das Wort "steuerfrei" einbauen sollen. Also nochmal:

"Es gibt für zuhause eine steuerfreie 30 Euro Pauschale, die man sich auszahlen lassen kann". Darüber wird es komplizierter. Da der Arbeitgeber den Sprit zahlt, scheut er diesen Aufwand. Wäre aber eh egal, dass ich zuhause keine Möglichkeit habe, mein Auto zu laden.

Zitat:

@Henson2 schrieb am 20. Mai 2022 um 13:55:43 Uhr:



Sorry, ich dachte, hier wären mehr Menschen unterwegs, die auch diese Dinge kennen. Ich hätte noch das Wort "steuerfrei" einbauen sollen. Also nochmal:

"Es gibt für zuhause eine steuerfreie 30 Euro Pauschale, die man sich auszahlen lassen kann". Darüber wird es komplizierter. Da der Arbeitgeber den Sprit zahlt, scheut er diesen Aufwand. Wäre aber eh egal, dass ich zuhause keine Möglichkeit habe, mein Auto zu laden.

Was meinst du mit "komplizierter"? Wenn du nicht daheim laden kannst, bekommst du eine Ladekarte von der Arbeitgeberin bzw. kannst diese bekommen, analog der Tankkarte beim Verbrenner. Damit kannst du öffentlich laden.
Das ist mit der Versteuerung des BLP des Fahrzeugs abgegolten. Es kommen keine zusätzlichen Steuern auf dich zu.
Zudem kannst du gegenüber dem Finanzamt eine pauschale geltend machen, welche deine Steuerlast mindert, wenn du daheim keine verbrauchsgenaue Abrechnung vornehmen kannst.

Zitat:

@holgor2000 schrieb am 20. Mai 2022 um 15:00:31 Uhr:


Was meinst du mit "komplizierter"? Wenn du nicht daheim laden kannst, bekommst du eine Ladekarte von der Arbeitgeberin bzw. kannst diese bekommen, analog der Tankkarte beim Verbrenner. Damit kannst du öffentlich laden.

Ich bin mal raus. Keiner liest, was ich schreibe. Das ist dann zu anstrengend. 😉 Sorry. Ein letztes Mal noch:

1. Unten habe ich es schonmal geschrieben: "Ich würde auch lieber elektrisch fahren, aber nicht so dringend, dass ich mich für 40km knapp vier Stunden an öffentliche Ladesäulen stelle."

Der Passat lädt mit 3,6kw. Das tue ich mir nicht an. Und der Wagen steht zu 99 Prozent zuhause oder auf der Arbeit und nicht irgendwo in der Nähe einer Säule. Und mich irgendwo hinzustellen und vier Stunden zu warten, damit ich wieder 40km fahren kann, mache ich nicht. Die 3 Liter habe ich in 3 Sekunden getankt. Das steht dann in keinem Verhältnis.

2. Für die Firma ist das Abrechnungsmodell zu kompliziert. Die wollen das nicht. Es bringt mir auch nicht, eine öffentliche Ladekarte zu haben aus den oben genannten Gründen. Und selbst wenn sie es machen würden - auch oben schon mehrfach geschrieben - bringt es mir nichts, weil ich auf der gegenüberliegenden Strassenseite parke (auf "meiner" Seite sind keine Parkplätze und die Stadt keine Kabeltrommeln über die Strasse haben will.

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@Henson2

Es geht darum, dass dir dein Arbeitgeber einfach eine Pauschale von 35 Euro (PHEV ohne betriebliche Lademöglichkeit) für Ladestrom auszahlen kann.

https://www.haufe.de/.../...orrichtungen_idesk_PI20354_HI13878342.html

Wenn die aber wissen, dass du nicht lädst, wird dir die Firma wohl ungern zum Sprit auch noch 35 Euro pro Monat in den Popo blasen.

Alternativ kannst du die 35 Euro pro Monat auch in deiner Steuerklärung zur Minderung des GWV deines Firmenwagens ansetzen, da dir dein Arbeitgeber ja keinen Ladestrom bezahlt.

Dürfte auch klappen (keine Gewähr und soll keine Steuerberatung darstellen).

Kannst ja mal deinen Steuerberater ansprechen.

Zitat:

@Xentres schrieb am 20. Mai 2022 um 15:40:03 Uhr:


Es geht darum, dass dir dein Arbeitgeber einfach eine Pauschale von 35 Euro (PHEV ohne betriebliche Lademöglichkeit) für Ladestrom auszahlen kann.

Ich weiss, das das geht. Das kann ich einfach per Mail bei bei meiner Firma beantragen. Das habe ich oben ja auch geschrieben. Aber ich habe auch oben geschrieben, warum das bei mir nicht sinnvoll ist.

Interessantes Thema, wird direkt mal in der Lesezeichenliste abgespeichert.
Für mich steht gerade auch die Frage an, ob die Anschaffung eines PHEV noch lohnenswert ist. Mein Chef würde mir gerne einen als Firmenwagen zur Verfügung stellen. Sollten die 0,5% allerdings wegfallen, hat sich das Thema für mich erledigt.

Sollte es nicht rückwirkend entschieden werden, bestünde ja noch immer die Möglichkeit eines jungen Gebrauchten. Den könnte man dann noch schnell in 2022 anmelden und es bleibt bei den 0,5......
Allerdings ist Gebrauchtwagenleasing relativ teuer :/

Bin gespannt wann da endlich eine klare Entscheidung getroffen wird. Vorher lohnt es sich einfach nicht auf die Suche nach dem geeigneten Fahrzeug zu gehen.

Wenn man sich ansieht, wie das mit der Entscheidungsfindung bei Elektro-Themen in letzter Zeit so war, kann man mit Planungssicherheit wohl schlimmstenfalls sogar bis Dezember warten, bis alle Beteiligten sich auf einen Kompromiss geeinigt haben.

Ich lass mich im Sinne aller aber gerne positiv überraschen.

Zitat:

@Tuelle schrieb am 14. Mai 2022 um 14:43:53 Uhr:


Ist eigentlich sicher, dass vor Ende 2022 zugelassene Hybrid Dienstwagen auch ab 2023 weiterhin nur mit 0.5% zu versteuern sind oder könnte diese Vergünstigung evtl. auch für diese Fahrzeuge entfallen?

Ist denn hier wirklich das Zulassungsdatum relevant oder reicht Bestelldatum im 2022?

Werde daraus noch nicht ganz schlau.

Es ist das Zulassungsdatum.

Zumindest bei einer Thematik wurde Klarheit geschaffen. Der Antrag von der CDU, dass das Bestelldatum ausschlaggebend ist für den Umweltbonus und nicht das Zulassungsdatum, wurde abgelehnt.

Quelle

Zitat:

@Schicco schrieb am 24. Mai 2022 um 13:47:30 Uhr:


Zumindest bei einer Thematik wurde Klarheit geschaffen. Der Antrag von der CDU, dass das Bestelldatum ausschlaggebend ist für den Umweltbonus und nicht das Zulassungsdatum, wurde abgelehnt.

Quelle

Danke dir. D.h. bei Zulassungsdatum im Jahr 2023 muss ich natürlich die 2023 Vorschriften erfüllen, ob die 0,5% Versteuern komplett entfällt ist aber noch nicht entschieden?

Der Umweltbonus interessiert mich nur sekundär, primär das Versteuern der 1%-Regel (Firmenwagen).

Exakt, bisher gibt es noch kein Gesetz, was die Besteuerung in 2023 ändert. Jedoch ist im Zuge der Neuregelung der Förderung auch stark davon auszugehen, dass auch die steuerliche Betrachtung angepasst werden wird. Zeit ist bis zum 31.12. ja noch genug.

Ich hasse diese Unsicherheit. Gerade in Anbetracht aktueller Lieferzeiten, könnten die sich mal auskäsen. Ich bin echt am Überlegen ob ich meine PHEV Bestellung storniere, weil mir diese Unsicherheit mit den Kosten voll auf den Keks geht.
Gerade 0,5% oder 1% macht enormen Unterschied aus, weil PHEV ja vom BLP doch erheblich teurer sind.

Zitat:

@Calucha schrieb am 25. Mai 2022 um 13:23:06 Uhr:


Ich hasse diese Unsicherheit. Gerade in Anbetracht aktueller Lieferzeiten, könnten die sich mal auskäsen. Ich bin echt am Überlegen ob ich meine PHEV Bestellung storniere, weil mir diese Unsicherheit mit den Kosten voll auf den Keks geht.
Gerade 0,5% oder 1% macht enormen Unterschied aus, weil PHEV ja vom BLP doch erheblich teurer sind.

Bin in exakt der selben Situation.

Ich muss mich aus den 3 Punkten entscheiden.

1.bestelle ich einen neuen PHEV und gehe das Risiko ein das er zu 1% versteuert wird.

2. Mache ich ein Gebrauchtwagen Leasing und habe somit die sichere Zulassung auf mich in 2022 für die 0,5%. Es besteht aber immer noch das Risiko das es auf einmal heißt wir müssen 50% elektrische Reichweite nachweisen.

3. Sag ich meinen Chef er soll mir direkt einen ganz elektrischen Wagen zu Verfügung stellen.

Die Unsicherheit ist echt zum kotzen.

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