Bessere Schadstoffeinstufung wegen Autogas wieder verlieren?!

Hallo Leute!

Nachdem ich den ZDK direkt angeschrieben habe, aber bis jetzt leider keine Antwort bekam, stelle ich mal den kompletten Frage-Brief bei Euch rein. Vielleicht wißt ihr mehr!:

Schönen guten Tag!

Vor eine Woche laß ich in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung den follgenden Artikel:

Gas-Umrüstung

Die Umrüstung auf Autogas bringt bei älteren Fahrzeugen nicht in jedem Fall steuerliche Vorteile. Wer eine Gasanlage einbauen will, sollte sich deshalb unbedingt davon überzeugen, daß der Wagen in der Vergangenheit nachträglich in einer höheren und damit besseren Schadstoffklasse eingestuft worden war. Denn mit dem Einbau eines Kaltlaufreglers oder eines Nachrüstkatalysators konnte so das Fahrzeug beispielsweise von Euro 1 auf Euro 2 herauf gestuft worden sein. War das nicht der Fall, wird das Fahrzeug trotz seiner Umrüstung auf Autogas laut geltendem Recht wieder in die alte, niedrige Schadstoffklasse eingeordnet. Steuerliche Vorteile würden bei einer solchen Konsterlation entfallen. Darauf hat jetzt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hingewiesen.

So nun hat mich die Unsicherheit gepackt, was nun aus meinem Autogasfahrzeug, mit Kaltlaufregler Euro 3 Steuervorteil wird!
Gekauft habe ich den Wagen als Gebrauchten im letzten Sommer, mit schon 10 jährig installierter Autogasanlage. Gefahren werden kann der Wagen, wenn man es will, aber nach wie vor auf Benzin. Gestartet wird er sogar immer auf Benzin.
Anschließend habe ich gleich einen Kaltlaufregler eingebaut, damit ich von Euro 1 auf D3 kam. Dies habe ich auch erfolgreich eingetragen bekommen und mußte dann auch nur noch D3 zahlen. Jetzt der Artikel aus der Zeitung. Was wird nun mit mir passieren? Gibts demnächst ne Benachrichtigung, Pustekuchen sie haben ab sofort wieder Euro 1 zu blechen, eventuell gar mit Rückzahlung schon erfahrener steuerlicher Vorteile? Habe ich Anspruch dann die umsonst durchgeführte Umrüstung erstattet zu bekommen vom Finanzamt, da mir der D3 Vorteil auch erst bewilligt worden ist?

Danke für Aufklärung

Mit freundlichen Grüßen
Thomas-Ullmann

32 Antworten

Eigentloich doch ganz einfach:

Hast Du auf Benzin Euro 1 und eine Gasanlage, die eingetragen ist, dann hat Deine Gasanlage Euro unbekannt - abhängig vom Abgasgutachten. Baust Du jetzt durch Kaltlaufregler im Benzinbetrieb auf Euro 3 um, dann brauchst Du einen Nachweis, dass Euro 3 auch mit der Gasanlage geht - Bescheinigung vom Umrüster/Hersteller besorgen (die Frage, ob es solche Bescheinigungen gibt muß ich offen lassen).

Ich hab diesen Steuerquatsch hinter mir: Neuwagen Euro 4 mit Gasanlage (Gutachten für Euro 3), also Eintragung als Euro 3 Auto (eingetragen wird im bivalenten Betrieb immer der schlechtere Schlüssel - das muß wie in diesem Beispiel nicht unbedingt der Benzinbetrieb sein) - ich mußte KFZ Steuer bezahlen. Über ein Jahr später konnte ich endlich das Gasanlagengutachten für Euro 4 vorlegen, nun wurde im KFZ Brief Euro 4 eingetragen und die bezahlte KFZ Steuer gab es komplett zurück.

Viel Erfolg!

Gruß Thomas

Übrigens bei 10 jahre alter Gasaanlage, müsste der Gastank erneuert werden.

Bei mir war/ist das so:

Der Wagen hat ab Werk EURO1 und wurde von mir lange vor dem Autogasumbau mittels KLR auf EURO2 umgerüstet. Das Abgasgutachten, welches ich mit dem Einbau der Gasanlage bekommen habe bestätigt, daß der Wagen im Gasbetrieb EURO2 erfüllt, somit bleibt die Einstufung EURO1 erhalten.

Im Zweifelsfalle würde ich mal in das Abgasgutachten sehen bzw. falls Du es nicht mitbekommen hast beim Umrüster nachfragen. Ich glaube allerdings kaum, daß von Finanzamt oder Zulassungsstelle da jemals irgendeine Überprüfung stattfindet, die verarbeiten nur die Informationen, die sie durch die TÜV-Eintragung erhalten haben.

Zitat:

Original geschrieben von p2m


Übrigens bei 10 jahre alter Gasaanlage, müsste der Gastank erneuert werden.

Stimmt nicht!

Er muß wenn überhaupt einer Inneprüfung unterzogen werden.
Dazu Leerfahren, Multiventil raus und mit Endoskop eine Innenkontrolle des Tanks durch einen SV.

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@ guzzidriver

Hallo, hast Du schon mal damit Erfahrungen gemacht?
Was würde das überhaupt kosten?

@all
geht es hier überhaupt um LPG oder um Erdgas?

Gruß
Adler

Hier gehts um LPG. Die Geschichte mit dem Kaltlaufregler würde allerdings ein mit Erdgas nachgerüstetes Fahrzeug ebenso treffen.

Moin,

Das kommt drauf an, was für ein Abgasgutachten die Gasanlage erfüllt.

Ist die Gasanlage auch für Euro2 Fahrzeuge geeignet, dann bleibt es bei Euro2. Hat sie nur ein Abgasgutachten für Euro1, dann wird Euro1 aus der Abgaseinstufung des Fahrzeugs gemacht.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Adler [Lothar]


@ guzzidriver

Hallo, hast Du schon mal damit Erfahrungen gemacht?
Was würde das überhaupt kosten?

@all
geht es hier überhaupt um LPG oder um Erdgas?

Gruß
Adler

Preise! Frag mal den Umrüster oder beim TüV, da diese sehr unterschiedlich sind.

Bei der Frage nach der Tankprüfung bin ich mir nicht sicher, ob es für fest eingebaute Tanks in nicht gewerblicher Nutzung überhaupt einen Zwang gibt.
Es ist ein Druckbehälter, genau wie ein Kompressor. Und dieser muß in privater Nutzung auch nicht alle 10 Jahre geprüft werden. Ich weiß jedoch nicht, ob es ab einem gewissen Betriebsdruck einen Vorschriftenwechsel gibt.
Hab mich damit noch nicht auseinandergesetzt, da die Anlage noch relativ neu ist.

Vielleicht gibt hier jemand noch etwas genaueres an, sind ja auch Umrüster im Forum!

Leider habt ihr mir mit euren zahlreichen Beiträgen trotzdem nicht helfen können.
Ich habe keine Ahnung was die Anlage erfüllt, geschweige denn, ob es sie heute noch gibt und wie sie genau arbeitet. 10 Jahre ist sie halt schon drin im Cabrio. Es ist übrigens eine echte große Gasflasche(2te Besitzer hatte sie frisch neu checken lassen), welche sich da im Kofferraum ausbreitet. Mein Erstfahrzeug habe ich ja noch.
Also bei mir ist im Fahrzeugschein D3 nun eingetragen, seit dem Kaltlaufregler. Ich will bestimmt nicht jemanden vom Amt darauf aufmerksam machen, aber passiert denn jetzt irgendwann etwas. Bekomme ich z.B. Post wo ich drum gebeten werde, den Schein wieder auf Euro 1 zurück ändern zu lassen?

Hallo, auf den Bescheinigungen zu meinen Tanks steht, Tank life-time is set on: 08.02.2016.

Gruß
Adler

Zitat:

Original geschrieben von Thomas-Ull


Leider habt ihr mir mit euren zahlreichen Beiträgen trotzdem nicht helfen können.
Ich habe keine Ahnung was die Anlage erfüllt, geschweige denn, ob es sie heute noch gibt und wie sie genau arbeitet. 10 Jahre ist sie halt schon drin im Cabrio. Es ist übrigens eine echte große Gasflasche(2te Besitzer hatte sie frisch neu checken lassen), welche sich da im Kofferraum ausbreitet. Mein Erstfahrzeug habe ich ja noch.
Also bei mir ist im Fahrzeugschein D3 nun eingetragen, seit dem Kaltlaufregler. Ich will bestimmt nicht jemanden vom Amt darauf aufmerksam machen, aber passiert denn jetzt irgendwann etwas. Bekomme ich z.B. Post wo ich drum gebeten werde, den Schein wieder auf Euro 1 zurück ändern zu lassen?

Warum nicht einfach eine Gasabnahme machen lassen, dann hast Du wieder 2 Jahre Ruhe.

...oder den TüV anrufen (man muß ja nicht sein Kennzeichen preisgeben) und sich informieren.
Alternativ das www.KBA.de online durchsuchen oder die Freaks mal nach dem Stand der Dinge per Email fragen!
Die Antworten sind vielleicht offizieller als Forum Diskussionen, die immer ein Restrisiko beinhalten!

Warum guckst du nicht nach, was du genau fuer eine Anlage drin hast (Papiere, Fahrzeugschein, Steuergeraet fuer die Gasanlage), dann den Hersteller anrufen und nachfragen.

Wenn du eine Venturi Anlage hast, dann ist die eh "nur" Euro 2 faehig (so lese ich das immer bei den Angeboten fuer Venturis). Euro 2 tut dir aber auch bei einer Nachzahlung nicht wirklich weh, da es glaub ich weniger als 1 Euro auf 100 ccm unterschied gibt.

Schreib doch mal um was fuer ein Auto es geht.

Gruss

Alex

Thomas,
Frage zurück: Wer verlängert denn alle zwei Jahre die Betriebsgenehmigung für dein Auto? TÜV, DEKRA oder die Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung?? 😉
Das ist doch ganz einfach: Gasanlage war bei Umrüstung also schon drin und du hast die EURO3 bekommen (glaub ich jatzt mal prophylaktisch nicht, ich denke, es ist die D3 - aber sei es drum)
Also die Bescheinigung wurde NACH dem Einbau der Gasanlage gemacht, folglich ist sie auch für das Fahrzeug MIT eingebauter Gasanlage gültig - Ende.
Du mußt nur noch alle zwi Jahre zum TÜV MIT GAP (Gasanlagenprüfung DEKRA 23€ und nach 10 Jahren den Tank prüfen, besser - weil meist billiger, wechseln)

Was Zeitungen mal schreiben - das stinkt sehr oft zum Himmel, gerade in Hinblick auf LPG. Demnach wäre jede zweite Gashuddel schon in die Luft geflogen, illegal, steuerhinterzogen, umweltfeindlich und ein potentieller Arbeitsplatzvernichter.
"Muß ja was dran sein, stand ja sogar schon in der BLÖD-Zeitung"
Ja Ja 😉

Wenn eine kleine Randfrage erlaubt ist:
Wenn man für seinen Wagen einen von den alten Fahrzeugbriefen/Scheinen hat, wo noch alles drinsteht und was jeder begreift, und die wollen die Anlage nun eintragen, wird der alte Brief/Schein vernichtet und ich kriege einen von diesen gräßlichen Euro-Fahrzeugscheinen?
Oder tragen die das einfach nur ein und man braucht keine neuen Dokumente vom Amt für sein Kfz?

cheerio

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