Bessere Schadstoffeinstufung wegen Autogas wieder verlieren?!
Hallo Leute!
Nachdem ich den ZDK direkt angeschrieben habe, aber bis jetzt leider keine Antwort bekam, stelle ich mal den kompletten Frage-Brief bei Euch rein. Vielleicht wißt ihr mehr!:
Schönen guten Tag!
Vor eine Woche laß ich in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung den follgenden Artikel:
Gas-Umrüstung
Die Umrüstung auf Autogas bringt bei älteren Fahrzeugen nicht in jedem Fall steuerliche Vorteile. Wer eine Gasanlage einbauen will, sollte sich deshalb unbedingt davon überzeugen, daß der Wagen in der Vergangenheit nachträglich in einer höheren und damit besseren Schadstoffklasse eingestuft worden war. Denn mit dem Einbau eines Kaltlaufreglers oder eines Nachrüstkatalysators konnte so das Fahrzeug beispielsweise von Euro 1 auf Euro 2 herauf gestuft worden sein. War das nicht der Fall, wird das Fahrzeug trotz seiner Umrüstung auf Autogas laut geltendem Recht wieder in die alte, niedrige Schadstoffklasse eingeordnet. Steuerliche Vorteile würden bei einer solchen Konsterlation entfallen. Darauf hat jetzt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hingewiesen.
So nun hat mich die Unsicherheit gepackt, was nun aus meinem Autogasfahrzeug, mit Kaltlaufregler Euro 3 Steuervorteil wird!
Gekauft habe ich den Wagen als Gebrauchten im letzten Sommer, mit schon 10 jährig installierter Autogasanlage. Gefahren werden kann der Wagen, wenn man es will, aber nach wie vor auf Benzin. Gestartet wird er sogar immer auf Benzin.
Anschließend habe ich gleich einen Kaltlaufregler eingebaut, damit ich von Euro 1 auf D3 kam. Dies habe ich auch erfolgreich eingetragen bekommen und mußte dann auch nur noch D3 zahlen. Jetzt der Artikel aus der Zeitung. Was wird nun mit mir passieren? Gibts demnächst ne Benachrichtigung, Pustekuchen sie haben ab sofort wieder Euro 1 zu blechen, eventuell gar mit Rückzahlung schon erfahrener steuerlicher Vorteile? Habe ich Anspruch dann die umsonst durchgeführte Umrüstung erstattet zu bekommen vom Finanzamt, da mir der D3 Vorteil auch erst bewilligt worden ist?
Danke für Aufklärung
Mit freundlichen Grüßen
Thomas-Ullmann
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gasjeeper
Kann der KLR die Ursache für einen Unfall sein? Geht von ihm eine Gefährdung aus?
NEIN.
Es ist lediglich "nur" Steuerhinterziehung - mehr nicht.
Glaub mal, wenns umGeld geht, sind die Versicherungen da schon ganz fuchsig.
Kann man denn das Gegenteil beweisen?
Gruß
Rinke
Nein - die Versicherung kann nichts verweigern. Wenn vom TÜV abgenommen, dann ist das Teil fachgerecht verbaut nur die Euro-Norm wäre "erschlichen", womit wir wieder beim FA wäre.
Die ohne TÜV waren zur Einbauüberprüfung in der Fachwerkstatt und somit ist dieser auch fachgerecht montiert. Wieder nur Euro-Norm "erschlichen" --> nur FA ist betroffen.
Angenommen.. es geht Dir das Auto aus wegen dem KLR und deshalb passierte was, dann greift die Herstellerhaftung, da der KLR ja normal nur in der Kaltstartphase aktiv ist und da fährt man ja noch auf Benzin. Da muss er gehen. Hats eine Fachwerkstatt mit Bescheinigung eingebaut oder ein TÜV abgenommen und es lag ein Einbaufehler vor, dann haften die.
Da bin ich noch mal!
Was wäre eigentlich, wollten die vom Amt, weil irgendeiner sie darauf gebracht hat, alle Euronorm Gaserschleicher dingfest machen, es für die Bediensteten super einfach, daß sie nur den Rechner einschalten müssen, per Suche sich alle Gasfahrzeuge rauspicken und dann gucken ab wann die Norm geändert worden ist? Also praktisch im Hauruckverfahren mal eben alle "Täter" ermitteln und bestrafen? Schweigen und genießen kann ich schon, aber nicht wenn es nur eine Frage der Zeit ist, bis ich so oder so dran bin.