Bessere Schadstoffeinstufung wegen Autogas wieder verlieren?!
Hallo Leute!
Nachdem ich den ZDK direkt angeschrieben habe, aber bis jetzt leider keine Antwort bekam, stelle ich mal den kompletten Frage-Brief bei Euch rein. Vielleicht wißt ihr mehr!:
Schönen guten Tag!
Vor eine Woche laß ich in der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung den follgenden Artikel:
Gas-Umrüstung
Die Umrüstung auf Autogas bringt bei älteren Fahrzeugen nicht in jedem Fall steuerliche Vorteile. Wer eine Gasanlage einbauen will, sollte sich deshalb unbedingt davon überzeugen, daß der Wagen in der Vergangenheit nachträglich in einer höheren und damit besseren Schadstoffklasse eingestuft worden war. Denn mit dem Einbau eines Kaltlaufreglers oder eines Nachrüstkatalysators konnte so das Fahrzeug beispielsweise von Euro 1 auf Euro 2 herauf gestuft worden sein. War das nicht der Fall, wird das Fahrzeug trotz seiner Umrüstung auf Autogas laut geltendem Recht wieder in die alte, niedrige Schadstoffklasse eingeordnet. Steuerliche Vorteile würden bei einer solchen Konsterlation entfallen. Darauf hat jetzt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hingewiesen.
So nun hat mich die Unsicherheit gepackt, was nun aus meinem Autogasfahrzeug, mit Kaltlaufregler Euro 3 Steuervorteil wird!
Gekauft habe ich den Wagen als Gebrauchten im letzten Sommer, mit schon 10 jährig installierter Autogasanlage. Gefahren werden kann der Wagen, wenn man es will, aber nach wie vor auf Benzin. Gestartet wird er sogar immer auf Benzin.
Anschließend habe ich gleich einen Kaltlaufregler eingebaut, damit ich von Euro 1 auf D3 kam. Dies habe ich auch erfolgreich eingetragen bekommen und mußte dann auch nur noch D3 zahlen. Jetzt der Artikel aus der Zeitung. Was wird nun mit mir passieren? Gibts demnächst ne Benachrichtigung, Pustekuchen sie haben ab sofort wieder Euro 1 zu blechen, eventuell gar mit Rückzahlung schon erfahrener steuerlicher Vorteile? Habe ich Anspruch dann die umsonst durchgeführte Umrüstung erstattet zu bekommen vom Finanzamt, da mir der D3 Vorteil auch erst bewilligt worden ist?
Danke für Aufklärung
Mit freundlichen Grüßen
Thomas-Ullmann
32 Antworten
Es ist sogar noch schlimmer!
Ich habe aufgrund Halterwechsel einen neuen Schein bekommen, nach 2 Wochen war die Gasanlage drin - und es gab schon wieder einen neuen Fahrzeugschein.
Natürlich gegen Bezahlung - versteht sich.
Zitat:
Original geschrieben von Audi-gibt-Omega
Es ist sogar noch schlimmer!
Ich habe aufgrund Halterwechsel einen neuen Schein bekommen, nach 2 Wochen war die Gasanlage drin - und es gab schon wieder einen neuen Fahrzeugschein.
Natürlich gegen Bezahlung - versteht sich.
Muß so sein, sonst bekommt Berlin die Schulden nie weg! 🙂
Quatsch bei Seite, aber bei den ständigen Einträgen und Änderungen werden auch schon mal Fehler eingetragen und nicht immer zu Ungunsten des Halters.
So hat meine Frau jetzt Klasse B/C/CE/ usw. nur weil wir zusammen den Lappen haben umschreiben lassen. 😉
@Audi-gibt-Omega: Wie kommst du darauf, daß ich Euro 3 hätte haben sollen?? Immer schrieb ich hier D3!!
Also der Wagen ist ein Audi Cabrio BJ 94 mit 2.0E 115PS ABK Motor und 5 Gang Schaltgetriebe. Der Tank ist eine richtige Gasflasche und die Anlage könnte was mit Vialle zu tun haben. Getankt wird unter der Stoßstange hinten. Bücken ist demnach angesagt.
Die Tankanzeige ist direkt an die Kombiinstrumententafelanzeige angeschlossen. Drücke ich den LPG Knopf wechselt die Anzeige wieder zum Benzinstatus über und er fährt natürlich auch auf selbigem.
Nachdem mir die Werkstatt den Kaltlaufregler von Twintec eingebaut hat, habe ich mit den Unterlagen das Ganze eintragen lassen und gut war. Gleich darauf zahlte ich ab sofort D3.
Das wird mir nun also auch keiner mehr weg nehmen, auch wenn die Gasanlage D3 gar nicht erreichen sollte??
Hallo, wenn Du meinst, die Anlage könnte was mit Vialle zu tun haben, dann sei Froh! das sie läuft.
Bei mir ruckelt die Anlage wie Hulle und immer ist wieder etwas anderes schuld und meistens ebend Audi (machen die von Vialle gern die Schuldabweisung) . Nocheins, beim Verkauf ist man noch stinkend freundlich aber wehe, du fährst nach dem Kauf auf dem Hof. Dann kennt man dich nicht mehr.
Man wird bei der Fehlerbeschreibung schon vornherein unterbrochen vom Verkauf .....jaja, das haben Sie uns schon gesagt. Dann habe ich einfach weitergesprochen und dann kam aufmal "axo, ich hatte das anders verstanden" . Das zum Thema zuhören.
So, das nur mal zu Vialle.
Gruß
Adler
Sorry, aber wenn ich in letzter Zeit Vialle höre, bekomme ich ein Magengeschwür.
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@Thomas-Ull,
also ich denke mal, wenn Du das nächste mal deinen TÜV machst und man sollte feststellen, das die Gasanlage kein D3 (Frage: was ist D3) hat, wird man sie entsprechend einstufen oder Dir die Auflage erteilen, für die entsprechende Behebung zu sorgen.
Gruß
Adler
Zitat:
Original geschrieben von Thomas-Ull
@Audi-gibt-Omega: Wie kommst du darauf, daß ich Euro 3 hätte haben sollen?? Immer schrieb ich hier D3!!
Dein Zitat: (sollte wahrscheinlich nur der Verwirrung dienen) 😉
"So nun hat mich die Unsicherheit gepackt, was nun aus meinem Autogasfahrzeug, mit Kaltlaufregler Euro 3 Steuervorteil wird!"
Aber einigen wir uns auf D3.
JA du liegst richtig, die Schadstoffklasse kann dir jetzt keiner mehr wegnehmen, da die Einstufung MIT eingebauter Gasanlage erfolgte, also nicht von einer "danach erfolgten Veränderung" zu reden ist.
Wobei mich schon etwas wundert, daß in dem Zusammenhang nicht auch nach einem entsprechendem Abgasgutachten der Gasanlage gefragt wurde, denn für Euro2/D3 + Venturianlage brauch man es, definitiv!
So ist jetzt aber Entspannung angesagt.
Ich denke auch, solange vom Finanzamt keiner zuckt, solltest Du Dir da keine Platte machen.
cheerio
Edit: Das ist ja doof mit dem neuen Brief. Meiner ist 8 Jahre alt und ich stehe noch als Erstbesitzer drin.
Ein bißchen Wehmut würde in mir aufkommen, sollte ich das gute Schriftstück vernichten lassen müssen.
Sorry, ist vielleicht albern, Ihr wechselt häufiger Eure Fahrzeuge (kann ja sein), aber ich finde den alten Brief schöner...
@Audi-gibt-Omega:*werd rot*, habe ich doch beim flotten Durchsehen, auch jetzt 2x hingucken müssen, damit ich meinen Fehler gefunden habe. OK - einmal ist es mir rein gerutscht :-)
Viel schöner ist aber, daß du mir sagen kannst, jetzt ist mir der Vorteil nicht mehr wegnehmbar. So viel kennen die hier in Schleswig Holstein wahrscheinlich nicht davon, bzw. mein Fall ist bestimmt auch selten. Kauf eines Alt-Gasautos, welches ursprünglich aus Krefeld kam und dann noch hier gleich auf D3 gebracht wird. Ob die bei der Zulassungsstelle überhaupt darauf geachtete haben, daß es sich laut Papiere um ein Gasfahrzeug handelt und dann darüber nachgedacht wurde, daß eventuell die Anlage dies nicht bringen könnte, na wohl eher nicht.
Nur wie schaut es aus, wenn Du damit einen Unfall mit eventueller Todesfolge hast.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Wuürde einfach mal einen Rechtsanwalt fragen, was aus der Sache im Falle eines Falls werden könnte.
Gruß
Adler
Ps.noch hat man ja die Gelegenheit
Naja. Sowas ist ja weit hergeholt. Die Steuereinstufung hat ja nix mit der Sicherheit zu tun. Technisch darf die Anlage ja laufen, ob Euro 1, 2, 3, 4 oder was auch immer.
Da wird mal gar nix passieren, und wenn ein Anwalt doch so argumentiert wuerd ich ihn (auch wenn die umstaende nicht witzig waeren) deftig auslachen.
Im schlimmsten Fall muss er Steuern nachzahlen. Das ist der worst case hierbei.
Zitat:
Original geschrieben von Thomas-Ull
[BViel schöner ist aber, daß du mir sagen kannst, jetzt ist mir der Vorteil nicht mehr wegnehmbar.
Das ist nicht richtig.
Hat man den KLR nach der Gasumrüstung einbauen lassen:
a) Hat man einen mit Gutachten, wo man nur nach ASU in der Werkstatt zur Zulassungsstelle noch muss nach Einbau ... dann hat dies keinerlei Bestandsschutz - ist gar rechtlich gesehen Gutachtenmissbrauch. Der KLR bekam die ABE nicht im Zshg. mit dem Gasbetrieb, sondern nur für Benzinalleinbetrieb. Die Eintragung ist streng genommen rechtswidrig und somit nichtig - hier brauch eigentlich nicht mal was gestrichen werden, da ungültige Eintragung.
b) Wer nun aber beim TÜV war und somit ein TÜV_Abnahmegutachten hat, da hätte der TÜV es merken müssen, aber hat er eben nicht. Diese Eintragung kann nur vom TÜV wieder aberkannt werden - bis dahin ist sie gültig.
Wer den KLR vor der Gasanlage einbauen lassen hat, der hat sehr gute Karten,
denn der hat ja bei der Gasanlage eine TÜV_Abnahme nach § 21 bekommen und somit eine neu Einzelbetriebserlaubnis und somit keine EG-Betriebserlaubnis mehr. Da kanns nicht mehr so einfach weggenommen werden - außer es besteht eine hohe Gefährdung für andere - was hier sicher nicht der Fall ist. Eine Einzelbetriebserlaubnis erhalten heißt, dass das Fahrzeug nun eben nicht mehr der EG-Betriebserlaubnis entspricht und komplett eine neue Betriebserlaubnis mit dem zu diesen Zeitpunkt herrschenden kompletten Zustand hat - eben auch mit KLR i.V.m. Gasanlage. In dem Fall ist nur schwer dran zu rütteln.
Die andere Frage ist, wer will da jetzt drin rumrühren. Ein Hersteller bei uns der sagte z.B. vor Kurzem, dass er beim KBA sich alle Gas-Fahrzeuge geben lassen will die seinen KLR / D3-Kat eingebaut haben um sie alle dann anzuzeigen wegen Gutachtenmissbrauch. Er hat nach dem Gesetz gesehen Recht, aber reicht ein KLR nicht, dass das KBA da was unternimmt - da muss eine hohe Gefährdung nachgewiesen werden - ist hier nicht und somit hat er keinen Erfolg beim KBA. Das Finanzamt könnte es versuchen, aber die haben wohl besseres zu tun. Aber, wer es eben mit TÜV-Abnahme hat - sprich vom Sachverständigen begutachtet - da hat das Finanzamt auch schlechte Karten. Bleiben also wieder nur die mit den KLRs ohne TÜV-Pflicht und die den KLR nach der Gasumrüstung erst eingebaut haben. Deren Eintragung ist definitiv nichtig, da kein Sachverständiger (TÜV) an der Eintragung durch Begutachtung am einzelnen Fahrzeug beteiligt war.
Vieles ist auch dummfang und Stimmung mache. Einfach nicht darauf reagieren. Wenn das richtig Thema wird in den Foren, dann fällt der Rechtsunstand bei der KLR-Geschichte dann doch noch ins Gewicht und die oberen gehen da dran. Also schweigen, lächeln und genießen.
Zitat:
Original geschrieben von Adler [Lothar]
Nur wie schaut es aus, wenn Du damit einen Unfall mit eventueller Todesfolge hast.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Kann der KLR die Ursache für einen Unfall sein? Geht von ihm eine Gefährdung aus?
NEIN.
Es ist lediglich "nur" Steuerhinterziehung - mehr nicht.
Das ist ja ein Ding. Ich habe mich also völlig unwissentlich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht. So schnell kann's kommen. Wäre nicht mal im Traum auf die Idee gekommen, daß dies in so einer Konsterlation strafbar hätte sein können, da Gas doch viel sauberer verbrennt. Das heißt also, daß ich nach 6 Jahren, falls es dann entdeckt wird, ca. 1000€ Steuern nachzahlen müßte. Ohha, zur Sicherheit sollte ich die Kohle dafür schon zur Seite legen. Und ne Anzeige habe ich dann auch.
Wenn schon ruecklagen, dann richtig. 😉 Immerhin gibts ja noch ne Geldstrafe. Einfach nachzahlen ist da nicht. 😉 Ich hoffe, ich hab dir keine Angst gemacht. 🙂 Sags am besten keinem, dann weiss es niemand. Dieses Auto was du faehrst ist sicher sauberer als ein nicht Gas Auto. Eigentlich hinterziehst du ja gar keine Steuern, aber durch die komische Rechtslage (wer kann auch an alles denken?) ist es dann doch Steuerhinterziehung. Moralisch biste auf jeden Fall aus dem Schneider, rechtlich nicht. Gasjeeper hats richtig gesagt: Schweigen und geniessen. Es wird keinem Auffallen, solang du es nicht weiter sagst.