ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation

Themenstarteram 24. Juli 2012 um 7:17

Hallo, ich mach zur Zeit die Beschl. GrundQuali mit anschließender IHK-Prüfung.

Ich bin gerade dabei ein paar Aufgaben zu lösen, aber bei der einen komme ich nicht weiter. Vielleicht kann mir dabei jemand von euch helfen und mir diese erklären.

Danke schon mal im voraus.

Kalle besitzt keine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr.

Deshalb setzt er für seine Transporte einen Klein-Lkw (zul.gesamtmasse 2,8t) mit einem Starrdeichselanhänger(zul.gesamtmasse 0,9t)

Zulässige Stützlast beim Lkw 200kg

Zulässige Stützlast Anhänger 100kg

Mögliche Antworten:

A) Der Einsatz der Kombination ist zulässig, da die zulässige Gesamtmasse kleiner als 3,5 t ist.

B)Da es sich um einen Lkw handelt ist eine Erlaubnis immer erforderlich,unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse.

C) Die Kombination darf nicht eingesetzt werden, da die zul. Stützlast des Anhängers kleiner ist als die des Zugfahrzeugs.

D) Der Einsatz der Kombination ist zulässig, da die einzelnen zulässigen Gesamtmassenjeweils 3,5 t nicht überschreiten.

Ähnliche Themen
20 Antworten
Themenstarteram 24. Juli 2012 um 17:38

Kann mir wirklich keiner helfen?

Moin,

Ich hab fachlich überhaupt nichts damit zu tun, aber versuchen wir es mal mit Logik:

2.8 + 0.9 = 3.7, damit ist Antwort A schonmal falsch.

Antwort C ist auch blödsinn, es darf nur die kleinste Stützlast in der kombination nicht überschritten werden.

Bleiben B und D.

Zu D fällt mir nur ein, dass es immer auf zul. gesamtmasse des kompletten Gespanns ankommt, bleibt Antwort B.

B it is. Klingt auch irgendwie naheliegend. Ich wette zu "gewerblichem Güterkraftverkehr" spuckt google genug aus.

Eigeninitiative?

Themenstarteram 24. Juli 2012 um 18:45

B)Da es sich um einen Lkw handelt ist eine Erlaubnis immer erforderlich,unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse.

 

Das seh ich anders, weil eine Erlaubnis für gewerblichen GÜKRV erst ab 3,5 t vorliegen muss.

Und warum schreibst das nicht gleich hin, dass du da selbst schon drüber nachgedacht hast? Das liest sich wie "macht mal meine Hausaufgaben".

Güterkraftverkehrsgesetz

"(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben."

Die Antworten machen alle keinen Sinn, ich beginne deine Irritierung zu verstehen.

Themenstarteram 24. Juli 2012 um 19:01

Ich hänge schon 2 Tage an dieser Frage und keiner kann mir helfen. Meinen Ausbilder kann ich erst am Donnerstag fragen. Ich will das aber ohne ihn raus bekommen und das ganze verstehen und erklären können.

Themenstarteram 24. Juli 2012 um 19:27

Eine zu geringe Stützlast führt beim Zugfahrzeug

zu einer Entlastung der Hinterachse (vielfach Antriebsachse)

zu einer Belastung der Vorderachse

Eine zu geringe Stützlast führt beim Anhänger

mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen Belastung der hinteren Achse

zu einer übermässigen Zugbelastung der Kugelkupplung und der Deichsel

 

Dann bleibt nur noch Antwort C als Lösung.

Zitat:

Eine zu geringe Stützlast führt beim Zugfahrzeug

zu einer Entlastung der Hinterachse (vielfach Antriebsachse)

zu einer Belastung der Vorderachse

 

Eine zu geringe Stützlast führt beim Anhänger

mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergrossen Belastung der hinteren Achse

zu einer übermässigen Zugbelastung der Kugelkupplung und der Deichsel

Das Bezieht sich aber darauf, wenn der Anhänger falsch beladen ist ... Die maximal zulässigen Stützlasten müssen nicht identisch sein. Die Antwort C ist so wie sie da steht einfach nicht richtig.

Themenstarteram 24. Juli 2012 um 19:52

Das ist eine IHK-Prüfungsfrage. Das kann doch nicht sein, das die nicht zu lösen ist.

Ich hab eben nochmal verglichen ob ich die verkehrt abgeschrieben habe, ist alles richtig wie es da steht.

Die fragen werden auch nur von Menschen geschrieben, eventuell ist da ein Fehler unterlaufen. Vielleicht soll die zulässige Gesamtmasse ja tatsächlich 3.5t oder darunter ergeben, und nicht 3.7

Würde da mal die IHK fragen. Oder eben drauf warten, ob hier noch jemand etwas dazu zu sagen hat.. ;)

Ich würde auch mal von einem Fehler ausgehen. Ich bin auch der Meinung, keine der Lösungen wäre zutreffend. (Oder hat schon einer eine Erklärung?)

MfG

Themenstarteram 24. Juli 2012 um 20:15

Antwort D ist Richtig!

 

Zulässiges Gesamtgewicht der Zugmaschine plus zulässiges Gesamtgewicht Sattel minus jeweils höhere Stützlast.

Wo hast du denn das her?

Ich habe eben noch mal ins Juris geschaut:

Zitat:

Güterkraftverkehrsgesetz

§3 Erlaubnispflicht:

(1) Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt.

Sprich: Egal, ob unter 3.5t, es ist eine Erlaubnis erforderlich.

MfG

Themenstarteram 24. Juli 2012 um 20:27

Güterkraftverkehrsgesetz

 

"(1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Ab 3,5t, also ist D richtig.

Wie kommst du drauf, das durch die Stützlasten Gewichte weg fallen? Auf der Waage sind sie auch noch da!

Gesetzesauszüge? (Das mit der Stützlast versteh ich nicht... Da brauch ich Nachhilfe!)

MfG

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Beschleunigte Grundqualifikation