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Beschlagnahme von Motorräder

Themenstarteram 22. Oktober 2009 um 16:12

Das Thema wurde vor einger Zeit mal heftig diskutiert, und heute fand ich per Zufall in einem Markenforum ein entsprechendes Urteil.

Demnach ist die Sicherstellung von Motorrädern nicht rechtmäßig.

http://www.mo-web.de/index.php?id=348

 

Gruß Patrick

Beste Antwort im Thema

Eigentlich wollte ich mich aus dem Rumgeflenne ja raushalten, aber Jungs, Ihr kommt mir jetzt reichlich paranoid vor. Insbesondere, wenn ich Eure Meinungen im Parallelthread bezüglich der einkommensabhängigen Strafen lese.

Einerseits wird nach dem Staat geblökt, wenn geglaubt unrechtmäßig die Besserverdiener nicht mehr zahlen als der weniger Betuchte. Es wird fürchterlich gewettert, wenn Strecken aufgrund hinramputierter Nachwuchs-Rossis abgedichtet werden. Andererseits, wenn der Staat eingreift, um der StVO erwiesenermaßen großzügig gegenüberstehende Kurvenfreaks mal kräftig abzuwatschen, dann isses auch wieder nicht recht. Die reichlich vorhandenen Brülltütenthreads lass ich mal nonchalant außen vor.

Was wollt Ihr denn jetzt? Es wird NIE allen rechtzumachen sein, immer wird es Gegenmeinungen und Gegenargumente geben.

Es ist doch wie im Fußball - Jeder kennt die Spielregeln, wer mitspielen will, hat sie einzuhalten oder kriegt die Karte - Basta. Cooles Bild, wenn im nächsten Pokalfinale dann die Mannschaften sich auf dem Rasen niederlassen und über die Verhältnismäßigkeit der Abseitsregel unter Berücksichtigung der Selbstverantwortung und des Selbstbestimmungsrechtes eines jeden Fußballers meditieren.

Wer die Regeln nicht befolgen will, der spielt halt nicht mit, fährt also Bus, Bahn, Fahrrad oder Wanderstiefel - Basta. Der Biker will doch allgemein als cooler Hund gelten, dann soll er auch wie ein Mann zu seinen Strafen stehen.

Überlegt mal ehrlich - verkehrstechnisch ist D doch ein Paradies. Die Strafen recht moderat, die Limits moderat, selbst der Prä-Suff wird noch toleriert. Und dann so ein Geflenne, wenn mal die Limits durchgesetzt werden :mad: Ihr könntet auch im Krisengebiet wohnen und nicht wissen, wo Ihr morgen eine Kanne Wasser und eine Handvoll Reis herbekommt.

Manchmal kann ich echt nur den Kopf schütteln.

46 weitere Antworten
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Das ist das ewig gleiche

-wer nicht hoehren will muss fuehlen.

Mann muss uns scheinbar vor uns selber schuetzen.

Und wer ein Speedlimit bei Rollsplitt braucht dem ist wahrscheinlich eh' nicht zu helfen...

Damit schliesst sich der Kreis

CU next Curve

Eigentlich wollte ich mich aus dem Rumgeflenne ja raushalten, aber Jungs, Ihr kommt mir jetzt reichlich paranoid vor. Insbesondere, wenn ich Eure Meinungen im Parallelthread bezüglich der einkommensabhängigen Strafen lese.

Einerseits wird nach dem Staat geblökt, wenn geglaubt unrechtmäßig die Besserverdiener nicht mehr zahlen als der weniger Betuchte. Es wird fürchterlich gewettert, wenn Strecken aufgrund hinramputierter Nachwuchs-Rossis abgedichtet werden. Andererseits, wenn der Staat eingreift, um der StVO erwiesenermaßen großzügig gegenüberstehende Kurvenfreaks mal kräftig abzuwatschen, dann isses auch wieder nicht recht. Die reichlich vorhandenen Brülltütenthreads lass ich mal nonchalant außen vor.

Was wollt Ihr denn jetzt? Es wird NIE allen rechtzumachen sein, immer wird es Gegenmeinungen und Gegenargumente geben.

Es ist doch wie im Fußball - Jeder kennt die Spielregeln, wer mitspielen will, hat sie einzuhalten oder kriegt die Karte - Basta. Cooles Bild, wenn im nächsten Pokalfinale dann die Mannschaften sich auf dem Rasen niederlassen und über die Verhältnismäßigkeit der Abseitsregel unter Berücksichtigung der Selbstverantwortung und des Selbstbestimmungsrechtes eines jeden Fußballers meditieren.

Wer die Regeln nicht befolgen will, der spielt halt nicht mit, fährt also Bus, Bahn, Fahrrad oder Wanderstiefel - Basta. Der Biker will doch allgemein als cooler Hund gelten, dann soll er auch wie ein Mann zu seinen Strafen stehen.

Überlegt mal ehrlich - verkehrstechnisch ist D doch ein Paradies. Die Strafen recht moderat, die Limits moderat, selbst der Prä-Suff wird noch toleriert. Und dann so ein Geflenne, wenn mal die Limits durchgesetzt werden :mad: Ihr könntet auch im Krisengebiet wohnen und nicht wissen, wo Ihr morgen eine Kanne Wasser und eine Handvoll Reis herbekommt.

Manchmal kann ich echt nur den Kopf schütteln.

am 23. Oktober 2009 um 23:05

Das mit dem Rollsplit überall diesen Sommer war aber echt schyce, und da waren nirgends Warnschilder...andererseits kenne ich eine Stelle an ner Steinbruch-Ausfahrt, da steht schon seit Menschengedenken ein freundliches Warnschild (wohl von den Steinbruchbetreibern aufgestellt), obwohl jeder sieht dass da ne Steinbruchausfaht ist.

Und auf dem Schotter/Rollsplit an diesen angeblichen Straßenausbessrungsstellen ohne jegliche Warnschilder kannste wirklich nur max. 30km/h fahren, wo 100km/h erlaubt ist...wennstes rechtzeitig siehst, sonst liegste nämlich uff der Schnauze...den Rollsplit-Streuern fehlte jegliche soziale Kompetenz...das war schlicht kriminelle Verkehrsgefährdung.

Und ich wollte natürlich nicht "40km/h-zu-schnell" gutheißen, nur halt schon die vom shakti geforderte soziale Kompetenz eben auch einfordern damit...manche können besser fahren, manche schlechter und das müssen letztere eben einsehen und ihre Fahrweise anpassen...40km/h zu schnell auf ner Autobahn-ähnlichen Landstraße kerzengeradeaus ohne jegliches Verkehrsaufkommen wäre - wenn auch nicht ok, weil nicht legal - meiner Meinung nach eben nicht so unendlich hart zu ahnden wie das im Bußgeldkatalog steht, als wenn dasselbe Vergehen auf ner engen kurvigen Landstaße zwischen zwei Ortschaftsausläufern begangen würde....auch die Behörden sollten soziale Kompetenz haben und manche Polizisten haben das ja sogar.

Und Marodeur, Deine kleine Rechnung hat mich ja gar nicht so drastisch widerlegt....:):confused::D....Du hättest nur noch ausrechnen sollen, was bei dem "Penner" (etwa 1 sec Reaktionszeit und 7m/s2) bei 140km/h rausgekommen wäre an Bremsweg...nämlich 155 Meter etwa, und das kommt eben auch mal vor, dass ein "Penner" in der Dose aufdreht, und der will dann gleich behandelt werden.

Und wenn einer mit 70km/h durch ne 30iger Zone nagelt ist das natürlich völlig indiskutabel, aber man braucht das Fahrzeug nicht beschlagnahmen, denn der Fahrer wir dann meines Wissens eh gleich "entwaffnet" indem an Ort und Stelle der Lappen weg ist...er läuft dann auch heim, aber das teure Fahrzeug ist noch seines, zu seiner Verfügung (VeRkauf, Verleihen, sonstwas außer selbst damit fahren natürlich), nur halt an Ort und Stelle geparkt.

Ich sehe also keinerlei Notwendigkeit zur Fahrzeugbeschlagnahme und Gerüchte-mäßig habe ich gehört, in Italien bedeute das u.U. die Enteignung...bzw. absurde Parkgebühren von 100 Euro am Tag oder so, Kohle machen also.

Ähem, twindance, es ist völlig richtig, die Strafen für Verkehrsdelikte sind in Deutschland noch sehr moderat im internationalen Vergleich...aber man braucht ja nicht jeden Quatsch nachzumachen und sollte immer nach einem Ideal streben, worum es hier und im Nachbarfred geht...halleluja...:p:confused:

....und ein Spiel ist es nicht:(:mad:....auch das Bürger-Recht auf Mobilität nicht, obwohl nur eines der kleineren Bürgerrechte...

Gruß

PS: Bin nichtmal sicher, ob bei 70km/h in der 30iger Zone schon instantanes zu Fuß gehen angesagt wäre, aber sicher nahe dran, zumindest im Wiederholungsfall oder wenn schon viele Punkte anliegen.

PPS: Mein Software-Maulwurf läuft heute nacht wohl wieder zu Höchstfor(r)m auf, ist wohl nachtaktives Tierchen...:D:confused:, keine Ahnung was das soll...

...tolle rede twindance...wirklich...aber der zusammenhang ist...konstruiert?...

...klar...es gibt elend auf der welt...klar können wir uns überglücklich schätzen, privilegien gegenüber krisengebieten zu geniessen...und so gesehen sollten wir wohl alle dankbar sein, wenn es "nur" um den führerschein geht, der uns ach so wichtig ist...hier viele seiten im forum füllt...schämen sollten wir uns...bei all dem elend in der welt unterhalten wir uns hier über eine beschlagnahme von luxusgütern...hast ja recht, twindance...keine frage...

...das gejammer allerdings, mag ich hier nicht recht erkennen...ebenso, wie der von dir angeprangerte unwille die verantwortung für sein handeln zu übernehmen...wo hast du das rausgelesen???...wogegen ich allerdings immer aufbegehre ist ungerechtigkeit...willkür...egal in welchem bereich...egal, ob ich akut selbst betroffen bin, oder ein gefühl von solidarität verspüre...gegen ungerechtigkeit wehre ich mich...jederzeit...und ungerecht ist es nunmal, eine "raserfahrt" von kreiseleffektabhängigen beförderungsmitteln (....puuh...betrüger...langsam wirds echt schwierig für mich...)...anders zu sanktionieren, als das gleiche vergehen mit anderen fortbewegungsmitteln...und darum gehts doch hier, oder?...so versteh ich das zumindest...

..ein völlig anderes theam ist, die milden gesetze zu verschärfen...ebenso, wie die frage ab wann standesgemäss gejammert werden darf...;)

O.k., ich gebe zu, der letzte Absatz war eigentlich nur die Illustration, um welche Hamstereier hier meditiert wird.

Insgesamt versteh ich die große Aufregung um die Sicherstellung dennoch nicht so ganz. Ob es zu einem solchen Mega-Event wie Sudelfeld verkommen muss, will ich mal nicht kommentieren, bei solch fleißigen Bussgeldsammlern wie dem hier kürzlich vorgestellten Hornet-Treiber (4 Kilo-Euronen in 10Minuten) kann ich da aber weder Willkür noch überzogenen Aktionismus erkennen.

Bei der Sicherstellung wird das KFZ zur Abwehr einer akuten Gefährdung durch dieses KFZ PASSAGER eingesammelt, es handelt sich nicht um eine ENTEIGNUNG, wie hier gelegentlich gemutmaßt. DAS kann der geneigte Bürger in den Nachbarstaaten allerdings gern haben.

Ein Problem wird man NIE lösen können - jede Eventualität/Individualität in Gesetzn o.ä. zu berücksichtigen. Es wird immer mal wieder zu gefühlten Unrechtsentscheidungen kommen, immer abhängig vom eigenen Standpunkt/Erfahrungen/Ansprüchen und Wünschen. Mal ist man Taube, mal ist man Denkmal (Bei Hirschhausen geklaut, aber genialer Vergleich) - das ist nun mal so. Und wer halt kein "Sicherstellungsdenkmal" sein will, der hält sich groborientierend an die gegeben Vorschriften. Und wer das NICHT will, bitte, aber dann soll er nicht rumningern. Und es wird nicht davon besser, dass viele, viele mitleidige Seelen mitwinseln. All denen kann ich die Lektüre eines Werkes von Reinhard K. Sprenger zum Prinzip der Selbstverantwortung empfehlen, den Titel könnt Ihr gern per PN erfragen, nicht dass ich Werbe-Ärger mit den Mod´s bekomme :cool:.

...twindance...mein lieber freund...

...ich gehe ja mit deinem post einigermassen kondom...jedoch missfällt mir deine wahrnehmung, hier ginge es um ein rumgejammer, wenn man erwischt wird...darum geht es eben nicht...es geht darum, dass wenn ich gesetze übertrete, dann ist von vorneherein klar, auf was ich mich einlasse...durch die beschlagnahme...eine nicht geregelte massnahme- ganz egal, ob ich das im kern verstehen und gut heissen kann- wird das ganze zum glücksspiel...nun, du kannst jetzt argumentieren, dass jede fahrt ausserhalb der stvo ein glücksspiel ist...ja, klar...aber gugg mal...wenn ich bei 40 km/h + drüber ein bestimmtes strafmass zu erwarten habe...und ich gehe dieses risiko ganz bewusst ein...und hinterher kommt ein beamter und sagt "ällabätsch...für dich hab ich mir mal was ganz anderes einfallen lassen...bekommst noch ein zuckerl draufgelegt"...wenn man dagegen seine stimme erhebt, hat das mit jammern, oder einer verweigerung gegenüber der eigenen verantwortung nichts zu tun...ansonsten müsste ich ja für jede, noch so phantasievolle willkür der staatsmacht die verantwortung übernehmen...in welchem buch stünde denn hierfür die anleitung?...

...ich sags nochmal ganz deutlich...wenn sich jemand ausserhalb der stvo bewegt, geht er das risiko ein, erwischt zu werden...eine bestrafung gemäss der geltenden gesetze ist schlicht hinzunehmen und nicht zu beklagen...eine willkürliche festlegung einer "on top belohnung" ist gesetzeswidrig und muss nicht azeptiert werden...jm2c...

Mmmh, Rollsplit... Enduro, TKC80 drauf und die Autofahrer hinter einem jubeln einem zu... oder was das rumgehampel im Auto auch immer bedeuten soll... Gilt auch für Baustellen :D

@shakti:

Nicht ganz am Ziel. Mir wärs noch recht wenn man sowas nicht immer an festen Zahlen wie "40 km/h und zack" festmacht. Im Grunde ist jede noch so kleine Überschreitung bereits eine Art Gefährdung aber so krass wollen wirs ja auch nicht haben. Daher würd ich sowas auch nie an festen Werten festmachen. Eher an der Art und weise wie jemand fährt. Geht er z.B. vor Kurven oder Kreuzungen vom Gas oder nicht und solche Kleinigkeiten. Aber das lässt sich halt schwer nachvollziehen weshalb dann die fixen Zahlen herhalten müssen... Ist halt alles immer ein Kompromiss...

Zitat:

Original geschrieben von cng-lpg

Nicht obwohl, sondern WEIL ich seit 25 Jahrern Moped fahre, finde ich das Urteil falsch. Bei den Fahrern, um die es sich hier dreht, sollten die Mopeds eine Weile blockiert werden. Die Maßnahme wurde ja nur bei Geschwindigkeistübertretungen angewandt, bei denen ohnehin ein Fahrverbot fällig war!

Wir müssen uns darüber einigen, auf welcher Ebene wir hier diskutieren. Wollen wir uns darüber unterhalten, ob Raser noch härter bestraft werden müssen als bisher oder wollen wir uns darüber unterhalten, warum die Polizei nicht einfach fremder Leute Eigentum beschlagnahmen darf? Ich schlage vor: Zweiteres.

Wer in Gemeinschaftskunde aufgepasst hat, der wird mir bestimmt zustimmen, dass das in unserem Land normalerweise folgendermaßen läuft: Die Legislative (Der Gesetzgeber) beschließt Gesetze, die Exekutive (also z.B. die Polizei) setzt diese um bzw. verschafft ihnen Geltung und die Judikative (Gerichte) kontrolliert, ob das alles mit rechten Dingen zugeht.

Soweit alles klar, oder?

Das bedeutet: Der Gesetzgeber (den wir übrigens alle vier Jahre wählen können) beschließt, wie schnell man fahren darf und wie hart man bestraft werden kann/soll/darf, wenn man sich nicht daran hält. Die Polizei vor Ort beschließt da schon mal gar nix, sie hat sich an die Vorgaben des Gesetzgebers zu halten. Der Gesetzgeber schreibt bei normalen Tempoüberschreitungen eine Bestrafung in Form von Bußgeldern vor, verbunden mit Punkten und Fahrverbot. Darüber hinaus kann per MPU die charakterliche Eignung zum Fahren aberkannt werden - adé Führerschein. Auch zum Beenden von fortgesetzt begangenen Straftaten hat der Gesetzgeber der Exekutive einige Hilfsmittel an die Hand gegeben, zum Beispiel den Platzverweis. In dem Instrumentarium jedoch NICHT enthalten ist die Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Und das ist auch gut so. Warum das?

Denen, die die Beschlagnahme angeordnet und durchgeführt haben, ging es um zwei Dinge, um Abschreckung und um eine Erhöhung des Strafmaßes (wenn man zusätzlich zu 300 Euro Bußgeld noch 350 Euro Abschleppkosten zahlen muss, dann tut das eben mehr weh). Aber: Die Polizei ist nicht befugt, sich beliebig Strafmaße auszudenken. Sie hätte ja als Strafmaß auch beschließen können, dass der Fahrer zur Strafe nackt den Kesselberg hoch und runter laufen muss oder dass sein Mopped bei Wiederholung verschrottet wird, oder, oder... Darf sie nicht. Punkt.

Wenn es darum gegangen wäre, zu verhindern, dass der Fahrer mit diesem Mopped weiter zu schnell fährt, hätte man es auch abschließen können oder den Zündschlüssel einziehen. Mal abgesehen davon, dass es IIRC ungesetzlich ist, einen Menschen einfach so in der Gegend auszusetzen.

Das hat die Polizei alles nicht beachtet - und damit ihre Kompetenzen überschritten.

Wenn jemand der Ansicht ist, man müsse zu schnell fahrende Motorradfahrer härter bestrafen, dann soll er bitteschön in den politischen Willensbildungsprozess eingreifen, so läuft das nämlich in einem Rechtsstaat.

Sampleman

am 25. Oktober 2009 um 20:12

Ja, sampleman, im Prinzip und in der Theorie völlig richtig, nur leider ist es in der Realität so, dass jemand der wie John Wayne mit 5 Knarren im Halfter und im Auto rumläuft meist völlig geistesabwesend und dem Schwachsinn nahe Macht-trunken wird und macht was er/sie will....oder hocken die Parlamentarier und die Judiaktive in Panzern an jeder Straßenecke und passen auf, dass die schwerstbewaffnete Exekutive auch tut, was die Gesetze vorschreiben....nein, siehste, deswegen, ALLE Knarren weg (wie in England z.B.), dann könnte man weiterreden, selbst über instantane Fahrzeugbeschlagnahme (aber mit "Park-Kralle" und ohne absurd hohe Abschlepp- und Parkkosten zum reinen Kohle-scheffeln) falls z.B. bei einem Verkehrsvergehen mit ziemlicher Sicherheit ein erheblich langes Fahrverbot droht, z.B. wenn einer nen anderen mit Vorsatz versuchte zu rammen, oder es sogar getan hat....und nur der göttliche Stuntkoordinator schlimmeres vehindert hatte....sowas soll´s ja geben.

Jetzt könnte man sagen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun...richtig, könnte man, muss man aber nicht, und manchmal wäre es auch falsch, wie im obigen Beispiel, denn ein Auto ist in Händen eines Verbrechers ja auch ne Waffe, viel mehr als ein Motorrad, logisch oder ? So jemandem gehört also auch die 6.Waffe seines "Kriegsgefährts", das Auto, instantan abgenommen, richtig - ähem, nur meine private Meinung; ob´s wirklich richtig ist, muss der Justizminister sagen und wenn der nicht durchblickt, wohl der Uno-Generalsekretär, oder wer ist denn hier nun der Chef :D:confused::D??.

Gruß:)

:confused: hab´jetzt nicht ganz kapiert, bist jetzt für oder gegen KFZ-Beschlagnahme gegebenfalls, sampleman.:D...sonst ist mir aber alles klar..:p.

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin

:confused: hab´jetzt nicht ganz kapiert, bist jetzt für oder gegen KFZ-Beschlagnahme gegebenfalls, sampleman.:D...sonst ist mir aber alles klar..:p.

Wenn es darum geht, durchgeknallte Yoghurtbechertreiber vom Rumnerven abzuhalten, dann gibt es IMHO viel geeignetere Maßnahmen, ich würde da durchaus auch schon mal zu einer MPU greifen. Ist doch ziemlich einfach: We mehrfach wheeliefahrend oder burnoutend im öffentlichen Straßenverkehr angetroffen wird, dem fehlt ja doch ganz offensichtlich die nötige charakterliche Reife zum Führen eines Kfz, oder nicht? Ansonsten finde ich persönlich die Sanktionsmöglichkeiten bei Tempoverstößen völlig ausreichend.

Eine Kfz-Beschlagnahme fände ich vor allem dort sinnvoll, wo ein Fahrer eine Verkehrsübertretung auf Druck seines Chefs gemacht hat. Wenn ein Lkw-Fahrer zu schnell fährt, seine Pausen nicht einhält und zu viel Fracht drauf hat, dann macht er das ja nicht unbedingt freiwillig, sondern weil sein Chef das von ihm verlangt. Und wenn er sich widersetzt, dann wird er entlassen und der nächste Billig-Rumäne kommt auf den Bock. Deshalb würde ich es für sinnvoll halten, in solchen Fällen das konkrete Fahrzeug still zu legen, zum Beispiel für 2 Wochen. In diesen 2 Wochen fährt das Fahrzeug keinen Gewinn ein, egal wer am Steuer sitzt. Da würden dann die Spediteure schon Druck auf ihre Fahrer ausüben, dass die sich an die Gesetze halten.

Wie man das verfassungskonform in Gesetzesform gießt, ist dann eine ganz andere Frage...

Sampleman

am 25. Oktober 2009 um 20:59

Beim mehr oder weniger "erpressten" LKW-Fahrer bin ich völlig Deiner Meinung, statt der armen Sau ein saftiges Knöllchen aufzubrummen, den LKW einfach festzusetzen, fände ich optimal, an diesen Fall hatte ich jetzt gar nicht gedacht, sogar dem Fahrer wäre geholfen, denn sein Chef kann nicht auf ihn losgehen. Eine salomonische Lösung in dem Fall....die Abschleppkosten für den LKW muss dann auch der Chef/Spediteur zahlen, oder ?? Nur bei Fahrtzeitenüberschreitung wäre vermutlich Fahrzeug-Beschlagnahme unverhältnismäßig, ginge also eventuell nicht, allerdings zur Gefahren-Verhinderung bei einem völlig übermüdeten Fahrer eventuell schon

Ich dachte jetzt halt bisher nur an Fälle, wo jemand seine Karre als Waffe mißbrauchte, da muss diese Flinte natürlich SOFORT und sicher lahmgelegt werden - und sowas kommt ja meist nur mit 4-rädrigen Gefährten vor...wenn allerdings andererseits ein durchgeknallter Yoghurtbechertreiber seine Wheelies wirklich beherrscht, wär´s ja zunächst weder suizidal noch gemeingefährlich, also Knöllchen sollte erstmal reichen (weil´s halt verbotten iiis´), bei Wiederholung Fahrverbot, und wenn er trotz Fahrverbot fährt, dann müßte die Mühle wohl per Parkkralle abgesperrt werden...so würde ich´s sehen, und ich glaube, so ist es sowieso bereits im Gesetz, vermute ich mal. Wenn er seine Stunts aber nicht beherrschte und Gefahr für ihn selbst und/oder andere dabei ausging, naja, dann halt gleich Fahrverbot für ne Weile usw.

MPU...das würde ich eh für jeden vorschreiben...jedenfalls die Geschicklichkeitstests und Sehtests - ähem, der Stuntfahrer würde das mit links hinkriegen..."...bloß was soll er auf die Lügendetektor-Frage sagen..."...würden Sie´s wieder tun? ...." ohne zu lügen...:D:confused::D.

Gruß:)

PS: Das mit der charakterlichen Reife ist sehr gefährlich....oder findet Ihr es überaus von Weisheit befleckt, sich mit einem nutzlosen Binder um den Hals halb strangulierend den ganzen Tag ins Büro zu setzen, wo man doch Luft zum Arbeiten bräuchte, oder gar sonstige lächerlich Kostüme oder gar Hüüüte überzuwerfen...denkt mal an die Pickelhaube...die fanden das normal damals....muss der Hofnarr dem Kaiser eingeredet haben, diese "Mode"...ist halt Ansichtssache....das mit der charakterlichen Reife....sagte der wahre Psychiater in Lumpen zum durchgeknallten eiskalten schweren Gewaltverbrecher im weißen Kittel...

Sampleman - FAST richtig. Aber die Sicherstellung von KFZ ist schon gesetzlich möglich. Da kann uns wahrscheinlich der moppedsammler suffizient weiterhelfen. Die Gerichte haben meines Wissens nicht die Sicherstellung GENERELL abgeschmettert, es geht nur um die Verhältnismäßigkeit in einzelnen Fällen.

Und hier mag ich nicht weiter mutmaßen, da entsprechende Informationen NIEMANDEM unserer Gemeinde zur Verfügung stehen.

Zitat:

Original geschrieben von twindance

Aber die Sicherstellung von KFZ ist schon gesetzlich möglich. [snip] Die Gerichte haben meines Wissens nicht die Sicherstellung GENERELL abgeschmettert, es geht nur um die Verhältnismäßigkeit in einzelnen Fällen.

Erscheint mir recht logisch. Wenn die Polizei einem Motorradfahrer unterstellt, dass sein Fahrzeug massivst illegal umgebaut ist, dann hat sie fast schon keine andere Möglichkeit als das Kfz sicherzustellen, schon allein aus Gründen der Beweissicherung. Das wäre dann auch verhältnismäßig.

Das ist ja auch die geschichte mit dem Falschparken. Wenn Du Dein Auto auf einen Parkplatz stellst, niemanden behinderst und keinen Parkschein ziehst, dann darf die Polizei Dein Auto nicht so ohne weiteres abschleppen lassen, denn das wäre unverhältnismäßig. Wenn Dein Auto in einer Feuerwehrzufahrt steht oder eine Garage so blockiert, dass der Besitzer dort sein Auto nicht mehr rauskriegt, dann sieht das plötzlich ganz anders aus.

Sampleman

am 25. Oktober 2009 um 22:40

Wenn die Polizei ein Auto abschleppt, wird´s ja nicht geklaut, man kann es ja jederzeit wieder abholen, aber "Beweissicherung" ist defakto Diebstahl, meines Wissens rücken die die "Beweise" nicht mehr raus, auch wenn sie legaler Besitz und Eigentum des "Enteigneten" waren, ist denen manchmal völlig wurscht und müßte dann wohl bis zum Sankt Nimmerleinstag in der Aservatenkammer bleiben. Bloß die behaltens manchmal auch, wenn der sogenannte "Beweis" gar nicht bei einer Straftat benützt wurde, keine Ahnung wozu, ist ja kein Beweis, für gar nix.

 

Würde mal sagen, bei so einem "umgebauten" Motorrad müßten die das halt korrekterweise von einem Sachverständigen untersuchen lassen (aber wohl nur wenn´s ohne BE auf öffentlichen Straßen benützt wurde), evtl. wohl sogar teilweise zerlegen dann, was also an illegalen Umbauten so dran ist und dann das Fahrzeug dem Eigentümer zurückgeben (im Originalzustand, bloß welcher ??), der Eigentümer darf´s halt nicht mehr auf der öffentlichen Straße fahren und muss wohl sein Knöllchen wegen BE-Verlust oder so zahlen....die werden´s doch nicht etwa behalten wollen, so ein für öffentliche Straßen illegal umgebautes Fahrzeug :D:confused::D? Wie ist denn das, wenn einer mal eben sein Rennstrecken-Motorrad illegalerweise paar 100 Meter zur Tanke oder Werkstatt fährt....kassieren die das weil ohne BetriebsErlaubnis dann ein, zur "Beweissicherung" for ever ?? Wär´doch auch völlig unverhältnismäßig, oder ??

Wie die Gesetzeslage da ist, diese Informationen müßten eigentlich JEDEM öffentlich zugänglich sein...

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin

Fahrzeug :D:confused::D? Wie ist denn das, wenn einer mal eben sein Rennstrecken-Motorrad illegalerweise paar 100 Meter zur Tanke oder Werkstatt fährt....kassieren die das weil ohne BetriebsErlaubnis dann ein, zur "Beweissicherung" for ever ?? Wär´doch auch völlig unverhältnismäßig, oder ??

For ever hast Du gesagt.

Sampleman

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