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Beschlagnahme von Motorräder

Themenstarteram 22. Oktober 2009 um 16:12

Das Thema wurde vor einger Zeit mal heftig diskutiert, und heute fand ich per Zufall in einem Markenforum ein entsprechendes Urteil.

Demnach ist die Sicherstellung von Motorrädern nicht rechtmäßig.

http://www.mo-web.de/index.php?id=348

 

Gruß Patrick

Beste Antwort im Thema

Eigentlich wollte ich mich aus dem Rumgeflenne ja raushalten, aber Jungs, Ihr kommt mir jetzt reichlich paranoid vor. Insbesondere, wenn ich Eure Meinungen im Parallelthread bezüglich der einkommensabhängigen Strafen lese.

Einerseits wird nach dem Staat geblökt, wenn geglaubt unrechtmäßig die Besserverdiener nicht mehr zahlen als der weniger Betuchte. Es wird fürchterlich gewettert, wenn Strecken aufgrund hinramputierter Nachwuchs-Rossis abgedichtet werden. Andererseits, wenn der Staat eingreift, um der StVO erwiesenermaßen großzügig gegenüberstehende Kurvenfreaks mal kräftig abzuwatschen, dann isses auch wieder nicht recht. Die reichlich vorhandenen Brülltütenthreads lass ich mal nonchalant außen vor.

Was wollt Ihr denn jetzt? Es wird NIE allen rechtzumachen sein, immer wird es Gegenmeinungen und Gegenargumente geben.

Es ist doch wie im Fußball - Jeder kennt die Spielregeln, wer mitspielen will, hat sie einzuhalten oder kriegt die Karte - Basta. Cooles Bild, wenn im nächsten Pokalfinale dann die Mannschaften sich auf dem Rasen niederlassen und über die Verhältnismäßigkeit der Abseitsregel unter Berücksichtigung der Selbstverantwortung und des Selbstbestimmungsrechtes eines jeden Fußballers meditieren.

Wer die Regeln nicht befolgen will, der spielt halt nicht mit, fährt also Bus, Bahn, Fahrrad oder Wanderstiefel - Basta. Der Biker will doch allgemein als cooler Hund gelten, dann soll er auch wie ein Mann zu seinen Strafen stehen.

Überlegt mal ehrlich - verkehrstechnisch ist D doch ein Paradies. Die Strafen recht moderat, die Limits moderat, selbst der Prä-Suff wird noch toleriert. Und dann so ein Geflenne, wenn mal die Limits durchgesetzt werden :mad: Ihr könntet auch im Krisengebiet wohnen und nicht wissen, wo Ihr morgen eine Kanne Wasser und eine Handvoll Reis herbekommt.

Manchmal kann ich echt nur den Kopf schütteln.

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am 26. Oktober 2009 um 2:48

Naja, ich weiß es ja nicht, also demnach nicht "for ever"...kriegte er´s dann also zurück, oder wird´s geschreddert nach gewisser Zeit ??:D:confused::confused::D

Zitat:

Original geschrieben von Kawa_Harlekin

Naja, ich weiß es ja nicht, also demnach nicht "for ever"...kriegte er´s dann also zurück, oder wird´s geschreddert nach gewisser Zeit ??:D:confused::confused::D

So ist es - trotz Sicherstellung bleibt der Beschuldigte Eigentümer des Objektes und bekommt es selbstverständlich zurück - muss allerdings diverse Gebühren löhnen. Wobei deren Höhe im Vergleich zu den Nachrüst-Auslass-Anlagen sich nicht in den Vordergrund drängt.

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