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Berechnung + Wahrscheinlichkeit - Abnutzung Reifen - Aussage Händler

BMW 5er G31

Moin,

ich streite mich gerade mit meinem Verkäufer (Händler, nicht BMW) über einen Höhenschlag in einer der Reifen.
Diesen habe ich bereits vor Wochen angezeigt und ihm mitgeteilt, dass dieser vermutlich schon bei der Probefahrt bestand(da Vibrationen zu spüren sind) ich dies aber auf die Unbekannte M Fahrwerk geschoben habe.

Nun muss ich mir vom Händler anhören, dass ich nen Tausch bzw. überhaupt die Überprüfung der Reifen auf Garantie vergessen kann, da es an denen nicht liegen kann, die hätte der Händler "Neu" gemacht.

Jetzt kommt meine Vermutung und ich behaupte, der Händler hat a: die Reifen nicht neu gemacht oder b: keine neuen Reifen verwendet.

Fakt ist: Wagen wurde vor 3 Monaten gekauft, er muss das doch prüfen und ggf. ersetzen, egal ob er meint die hat er neu gemacht oder nicht.

Zurück zum Thema, wieso ich denke, die Reifen sind nicht neu vom Händler gemacht worden.
1: Mischbereifung: vorne Runflat, hinten nicht.
2: Hinten Höhenschlag --> der wird angemakert.
3: Alle 4 Reifen haben ein Profil von ca. 4,8-5mm (mittig gemessen).
Auto wurde bei 45.400 km übergeben und hat nun 50.600 drauf.
Reifen waren schon bei Probefahrt drauf --> hab Fotos davon.
Bei einer Laufleistung von knapp 6000 km und einer Ø Abnutzung von 1mm bei 7000-8000 km, sollte ich niemals bei 5mm landen, wenn die Reifen neu waren.

5mm entsprechen ja eher einer Laufleistung von (geht man davon aus, dass NEU 7mm drauf sind) mind. 14.000 km.

Lt. Aussage stand der Wagen beim Händler 2 Wochen. ich bezweifle dass in der Zeit dann Probefahrten mit einer Laufleistung von 7000km gemacht wurden.

Frage nun, kommt meine ungefähre Berechnung hin und macht das Sinn dem Händler das so anzuzeigen und den Druck zu erhöhen, dass man schon erkennen kann, dass er ein wenig Stuss erzählt und einfach nur den Mangel nicht beseitigen will. Ich meine, was kosten den 2. neue Reifen, keine 300 €.

28 Antworten

Das steht nirgends und entspringt meiner persönlichen Erfahrung.

Ich würde mir auch zutrauen ein derartiges Fahrzeug mit einem Verschleiß von einem Millimeter zu bewegen. Wie auch beim Kraftstoffverbrauch, sind Fahr- und Streckenprofil entscheidend.

Hatte ein ähnliches Thema am 120er mit dem M Fahrwerk.... rundum dieses Runflat Gedöns... hinten Vibrationen....nicht wegzuwuchten.... Verkäufer angeschrieben und wir haben uns auf 100€ bar an mich geeinigt.
Wagen wurde gebraucht mit 80.000km erworben.

Es gibt inzwischen auch Neureifen mit weniger als 7mm Profil. Ist alles dem Verbrauchs- und Umweltwahnsinn geschuldet.

"Michelin Primacy 4 hat eine anfängliche Profiltiefe von 6.25 mm in 225/50 R17. Dies kann jedoch je nach Abmessung auch (7.5 mm - 205/55 R16) variieren."

Eine konfuse Problembeschreibung. Gleich zu Beginn: was ist Neureifen ggü neu gemacht.?
Grundlagen: generell haben alle Neureifen Höhenschlag, es kommt auf das Maß an, ab wieviel es spürbar wird. In der Masse sind sie minimal. Deshalb per se Ersatz zu verlangen ist eine spannende Idee.
Als Fahrer spürt man Vibration, der viele Gründe haben kann, Höhenschlag kann einer sein. Daß der Grund Höhenschlag ist erkennt man es erst aus einer Überprüfung. Wenn vorhanden, dann gleich neu und üblicherweise schon bei den ersten km merkbar. Die Beanstandung nach ca. 5tm ist sehr sehr diskutabel, weil in dieser Nutzung dem Reifen schon vieles an bleibenden Deformationen, kombiniert ggf. mit Verschleiß zugefügt werden konnte, wofür der Hersteller nicht mehr gerade stehen muß und üblicherweise nicht wird.
Ich würde den Reifen nicht beim Autohändler weiter stressen, sondern beim Reifenhändler der Marke. Die können schneller und kompetenter Reifenanalyse betreiben als Autohändler, weil das deren Tagesgeschäft ist. Wenn berechtigte technische Reifen-Sachverhalte erkannt werden, dann muß der Reifenhändler auch eine Abwicklung anbieten. Reifenhändler müssen für Reifenbeanstandungen auch dann gerade stehen, wenn sie "mit Auto erworben wurden". Vibrationsthemen werden meistens bis max. 5tkm oder 20% Abrieb seitens Hersteller kulant behandelt.
Übrigens: 1,5mm/10 tkm o.Ä. sind durchaus Erfahrungswerte, aber der Abrieb am eigenen Auto ist immer vom eigenen Fahrdynamik, Wetter, Streckenprofil und Last/Fülldruckpflege abhängend individuell, weshalb solche Werte von anderen nutzlos sind. Bzw. nur dann nützlich, wenn meine Fahrbedingungen identisch sind mit dessen der das erfahren hat.

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Danke für den sehr ausführlichen text, aber so wirklich hilfreich ist der auch nicht. Zu welchem Reifenhändler sollte ich jetzt gehen. Ich habe die Reifen selbst nicht erworben. Waren hör auf dem Fahrzeug schön drauf. Den Händler soll ich deiner Aussage ja nicht weiter stressen. Da bleibt doch nur Neukauf. Meine Aussage bezüglich des Zustands ergibt durchaus Sinn. Neureifen = Fabrikneu. Neue Reifen für das Auto, sind aber auch gebrauchte Reifen die neu auf das Auto gekommen sind. Da gibt’s schon einen Unterschied.

@buchner was hast du dann gemacht ? 4x neue Reifen? Wo lag das Problem, Höhenschlag am Reifen ?
Meine Vibration gehen durchs Fahrzeug ab 120, das lässt auf Hinterachse schließen. Hinten sind keine Runflat, aber der eine mit Höhenschlag

Um eine Expertise vom Reifenhändler kommst Du nicht herum, wenn Du verwertbare Fakten schaffen willst.

Vor allem muß der Zustand RFT/Non-RFT geändert werden. Damit darf er nicht durchs Loch kommen.

@Gummihoecker versteh mich nicht falsch ich bin ja bei dir, aber mit welcher rechtlichen Grundlage sollte ich dem Händler kommen und darauf drängen das zu ändern. Gesetzlich ist das ja erlaubt. Es ist kein reiner bmw Händler.

Wenn man mit der @ Funktion User informiert, bitte den korrekten Nick verwenden. Aktuell wundert sich ein User mit dem Nick „Gummi“, weshalb er kontaktet wird.

Gruß
Zimpalazumpala , MT-Moderator

Danke für den Hinweis, dann als kleine Anmerkung, wäre clever, wenn man die ersten Buchstaben eingibt, es eine Auswahl der Namen geben würde. So muss man sich ja immer den kompletten Username merken.

Zitat:

@kr1zl schrieb am 24. Juli 2023 um 08:59:22 Uhr:


Danke für den Hinweis, dann als kleine Anmerkung, wäre clever, wenn man die ersten Buchstaben eingibt, es eine Auswahl der Namen geben würde. So muss man sich ja immer den kompletten Username merken.

Für die verbleibenden fünf Monate ist nicht mehr mit einer Änderung zu rechnen ...

Die Auswahl der User, die bereits einmal korrekt eingegeben wurden, steht doch bei erneuten Beiträgen automatisch zur Auswahl, sobald die Taste „@„ betätigt wird. Die Eingabe des ersten Buchstaben des User-Namen funktioniert dann wie die Funktion in Kontakten.

@ TE auch wenn aus juristischer Sicht keine Basis gegeben ist, würde ich versuchen den Händler bei seiner Ehre zu packen. Wenn er sich nicht verhandlungsbereit zeigt, bist Du einem Spitzbuben in die Hände gefallen und hast den Ersatzbedarf an der Backe.

Abgesehen davon, dass hier wiederholt über „Höhenschlag“ berichtet wird, sollten die Räder auch auf Rundlauf geprüft werden.

PS: den Namen mußt Du natürlich richtig schreiben, damit er beim nächsten Anlauf auch korrekt hoch kommt.

Das ist ganz einfach: Gummi = Reifen und ein Hoeker (Höker) ist ein Händler... ;-)

Zitat:

@kr1zl schrieb am 23. Juli 2023 um 22:24:56 Uhr:


Danke für den sehr ausführlichen text, aber so wirklich hilfreich ist der auch nicht. Zu welchem Reifenhändler sollte ich jetzt gehen. Ich habe die Reifen selbst nicht erworben. Waren hör auf dem Fahrzeug schön drauf. Den Händler soll ich deiner Aussage ja nicht weiter stressen. Da bleibt doch nur Neukauf. Meine Aussage bezüglich des Zustands ergibt durchaus Sinn. Neureifen = Fabrikneu. Neue Reifen für das Auto, sind aber auch gebrauchte Reifen die neu auf das Auto gekommen sind. Da gibt’s schon einen Unterschied.

-Sorry, diese Formulierung " a: die Reifen nicht neu gemacht oder b: keine neuen Reifen verwendet." ist unklar. Reifen "neu machen" kann nur der Hersteller. Reifen neu montiert, (evtl. gebrauchte, was vielleicht gemeint war) kann der Händler.

-Zu welchem Reifenhändler? Bei Hankook zum Hankook Händler. Wenn der Höhenschlag als Ursache mal stimmt und übermäßig groß ist, dann ist das fabrikationsbedingt. Deshalb wäre eine Abwicklung nach technischen Kriterien vom Hankook Händler zu händeln. Er würde natürlich keinen vollwertigen Ersatz bieten. Die Reifenindustrie vergütet im Anerkennungsfall wertproportional zu Restprofiltiefe.

Vielleicht ist aber nicht Höhenschlag der Grund für die Vibration, sondern die üblichen Restlichen (Sitz auf der Felge, nicht gematcht auf der Felge, Radialkraftschwankung nicht ermittelt für die beste Position auf der Felge, die Felge ist nicht rund (bei Gebrauchtware ist nicht undenkbar) und zuletzt, die Gewährleistung eines zentrierten Felgensitzes auf der Radnabe ist "mäßig" (Montageprozeß). Diese Gründe kann auch der Reifenhändler besser ermitteln, weil tägliches Brot. Evtl. ist damit schon die Kuh vom Eis.

- RFT / non RFT achsweise montiert. Die Gesetzesvorgabe verlangt achsweise gleiche Reifenarten zu montieren. Das wäre damit erfüllt. Ergebnis: so kann man fahren, für viele bzgl. Fahrgefühl evtl. hinnehmbar sogar. Das Fahrverhalten ist dann aber nicht das, was BMW konstruiert hatte.

Um das Ganze mal zusammenzufassen:

Du hast einen vermutlichen Höhenschlag der Reifen bzw. Felgen -> Kein Gewährleistungsanspruch bzw. vor Gericht niemals durchsetzbar, da womöglich selbst verursacht

Der Händler sagt er hat die Reifen „neu gemacht“ -> solange vertraglich nicht explizit fabrikneue Reifen vereinbart wurden (schriftlich) hast du keinen Anspruch auf neue Reifen

Du findest jemanden der dir bescheinigt, dass die Abnutzung nicht der Norm entspricht…und dann? Der Händler wird kaum seine Meinung auf einmal ändern. Und deswegen vor Gericht? Das ist es nicht wert und auch vermutlich wenig erfolgreich.

Ich befürchte du hast hier einfach Lehrgeld bezahlt bzw. wirst dies in Form von neuen Reifen machen müssen.

Zitat:

@Phoenix5698 schrieb am 24. Juli 2023 um 16:25:11 Uhr:


Um das Ganze mal zusammenzufassen:

Du hast einen vermutlichen Höhenschlag der Reifen bzw. Felgen -> Kein Gewährleistungsanspruch bzw. vor Gericht niemals durchsetzbar, da womöglich selbst verursacht

Der Händler sagt er hat die Reifen „neu gemacht“ -> solange vertraglich nicht explizit fabrikneue Reifen vereinbart wurden (schriftlich) hast du keinen Anspruch auf neue Reifen

Du findest jemanden der dir bescheinigt, dass die Abnutzung nicht der Norm entspricht…und dann?

Für Reifenabrieb existiert keine Norm, weil Verschleißteil und die Einflußfaktoren zahlreich sind.

Zwischen der Endlaufleistung in gleicher Produktionsschicht produzierter Reifen auf 2 Fahrzeugen, die im Stadgebiet, oder Umland fahren, kann schon ein Unterschied von 70% gemessen werden. Nur wegen Fahrroute mit oder ohne stop&go. Was soll da eine Norm machen?

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