Berechnung Nutzungsgebühr bei Wandlung bzw. Rückabwicklung Passat B8

VW Passat B8

Hallo an die Forengemeinde.

Am Montag habe ich meinen Termin mit dem technischen Aussendienst von Volkswagen und er wird nach etlichen Reparaturversuchen seitens des Autohauses hoffentlich meinem Wandlungsgesuch bzw. Rücktrittsgesuch stattgeben.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Wie kann ich vorab die zu erwartende Nutzungsgebühr errechnen? Diese ist ja auch mit abhängig von der zu erwartenden Gesammtlaufleistung eines Fahrzeugs. Doch wie hoch ist die zu erwartende Gesammtlaufleistung meines Fahrzeugs?
Werden die bereits gezahlten monatlichen Raten mit angerechnet?

Hier mal die wichtigsten Eckdaten:

-Passat B8 1,4TSI ACT Limosine Highline
-EZ 03.2015
-gekauft als Jahreswagen der VW AG am 12.02.2016
-Km-Stand bei Kauf 9324
-Km-Stand bei erwarteter Abgabe ~15000
-Kaufpreis 24150€ (ohne Anzahlung)
-bereits gezahlte Raten zum 01.06.2016 (vorgegriffen) = 4*295€=1180€
-vereinbarte Laufleistung 15000km pro Jahr
-vereinbarte Finanzierungsdauer 48 Monate

Zudem ist es interessant zu wissen, ob ich eventuell irgendwie wieder an die Eintauschprämie kommen werde. Denn ich gab meinen B7 damals ab und konnte auf Grund der Eintauschprämie den Preis des B8 um 2500€ auf die 24150€ drücken.

Über fundierte Antworten würde ich mich freuen.

30 Antworten

Zitat:

@Andy_bln schrieb am 29. Mai 2016 um 15:07:57 Uhr:


Denn dann ist es keine Rückabwicklung (was sehr teuer für dich wird) sondern ein Ersatz für ein irreparables Produkt!

Habe mir es nochmals durchgelesen und auch mal an Hand meines Fahrzeugs eine grobe Rechnung aufgestellt für einen Gebrauchtwagen.

Bruttokaufpreis Passat 24.150 Euro, vom Kunden gefahrene Strecke 5800 km, Km-Stand bei Auslieferung an den Kunden 9300 km, erwartbare Restlaufleistung 200.000 minus 9300 = 190.700 km. Nutzungsvergütung = 734,50 Euro (24.150 Euro x 5800 km : 190.700 km).

Somit wäre die Nutzungsvergütung geringer als meine bis dato gezahlten Raten (mtl. 295€ * 4 = 1180€), da diese ja mit verrechnet werden. Ergo wäre es für mich schonmal nicht teurer und ich würde bei Abgabe ja sogar etwas Geld wiederbekommen.

Ich habe einfach mal die 200.000km zu Grunde gelegt, da die 150.000km ja zumeist nicht mehr aktuell sind. Keinesfalls werde ich mich auf die 0,67% einlassen, welche früher gern verwendet wurden.

Letztenendes werde ich wohl meinen Anwalt auch die genaue Nutzungsvergütung aushandeln lassen, da man als Kunde ja eh immer abgezogen wird, wenn man sich nicht wehrt.

Ja aber wenn du auf Umtausch bestehst, bekommst du deine ganzen 4 Raten à 295 € = 1180 € zurück bzw. mit dem neuen Fahrzeug verrechnet. Aber du kannst auch gerne auf dein Geld verzichten. Den Händler wird es freuen 🙂

Das mit dem verrechnen wollte ich wissen. :-)
Danke für die Info.

Das stimmt nicht. Die Bank darf Zinsen für das Darlehen berechnen - das dürfte fast die Höhe der Raten sein.

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Zitat:

@latidor schrieb am 29. Mai 2016 um 20:52:58 Uhr:


Das stimmt nicht. Die Bank darf Zinsen für das Darlehen berechnen - das dürfte fast die Höhe der Raten sein.

Ja das stimmt wohl. Aber das Darlehen kann ja weiter laufen und es wird nur der Gegenstand getauscht. Wäre bei einem Fernseher das gleiche!

Zitat:

@Andy_bln schrieb am 30. Mai 2016 um 00:29:56 Uhr:



Zitat:

@latidor schrieb am 29. Mai 2016 um 20:52:58 Uhr:


Das stimmt nicht. Die Bank darf Zinsen für das Darlehen berechnen - das dürfte fast die Höhe der Raten sein.

Ja das stimmt wohl. Aber das Darlehen kann ja weiter laufen und es wird nur der Gegenstand getauscht. Wäre bei einem Fernseher das gleiche!

Grad nochmals mit Anwalt Rücksprache gehalten.
Dies funktioniert nur bei einem Neuwagen. Nicht jedoch bei einem Gebrauchtwagen/Jahreswagen wie bei mir.

Oh, das ist echt schade!
Was ist heute noch so raus gekommen?

So..

Ich hatte heute morgen meinen Termin mit dem technischen Aussendienst von Volkswagen.
Der nette Herr zeigte sich durchaus erschrocken über die Geräuschkulisse.
Er konnte allerdings auch nicht genau lokalisieren woher diese stammen, auch wenn seine Vermutungen auf den Dämpfern lagen so ist ihm bewusst, das diese bereits auch schon zweimal gewechselt wurden.

Für ihn war die Sache sofort klar und er sprach sich für eine absolut berechtigte Wandlung aus.
Dies wird er nun noch via Bericht an die zuständigen Sachbearbeiter übermitteln und dann sollte mitunter bis zum Ende der Woche alles durch sein bei mir.

Fakt ist also, ich gebe meinen Passat B8 1,4TSI Highlight wieder ab!

Die genaue Nutzungsentgeldberechnung steht allerdings noch aus.

Hi.
Hatt sich was zu der Nutzungsendgeldberechnung ergeben?

Gruß

Grüße..

Nein noch nicht, da der neue Jahreswagen noch nicht im Autohaus ist fahr ich bis dahin ja noch den Passat.

Sobald der neue allerdings da ist, werde ich ihn abstellen und dann berechnen lassen.
Natürlich werde ich mich dann wieder hier melden.

Ok Danke.

Oh sorry hab gaz vergessen den Augang zu schildern.

Also nachdem dem Rücktrittsgesuch stattgegeben wurde und ich das Ganze mehr oder weniger bestätigt schriftlich hatte, hab ich mir schon das neue Fahrzeug ausgesucht und bestellt.
Als das neue Fahrzeug da war, hab ich mit dem Autohaus einen Termin vereinbart, zur Abgabe des alten und zur Mittnahme des neuen Fahrzeugs.

Auf die ständigen Nachfragen bezüglich der Berechnung der Nutzungsgebühr, wollte mir der Verkaufsleiter immer wieder einreden, das Volkswagen die genaue Berechnung festlegt und sie sich danach richten müssten.
Ich wusste nicht so recht ob das gelogen ist, aber war dahingehend sehr misstrauisch, da er auch immer wieder auf die 0,67% Reglung anspielte.
Daraufhin rief ich bei der Volkswagen Bank an und fragte genauer nach. Die Bank bestätigte mir meine Vermutung, das niemand anderes als das Autohaus die Nutzungsgebühr festlegt.

Daraufhin verfasste ich nochmals eine Email an den Verkaufsleiter und wies ihn direkt auf meine Telefonate mit der Bank und dem Kundendienst von Volkswagen hin (den Kundendienst allerdings hab ich nicht wirklich angerufen, da ich ja schon wusste was ich wissen wollte). Ich erinnerte Ihn an unser bisheriges Verhältniss (immerhin war der neue Wagen bereits der 5. VW aus diesem Autohaus) und bat ihn Abstand von der veralteten 0,67% Regel zu nehmen und stattdessen die neuere Berechnung mit der zu erwarteten Gesammtlaufleistung zu nutzen. Alternativ bot ich Ihm einen Prozentsatz von maximal 0,45% an, da dieser bis auf wenige € genau der gleichen Summe entsprach wie die Berechnung über die zu erwartende Gesammtlaufleistung.
Nach einigen Gesprächen mit der Disponentin hat er den 0,45% zugestimmt.

Für mich war es schon ein gewaltiger Unterschied, ob ich vielleicht nur 50€ oder knapp 500€ zurückbekomme.
Denn meine gezahlten Raten waren höher als die letztlich berechnete Nutzugsgebühr.

Jetzt muss es das Autohaus nur endlich noch hinbekommen, das der Passat bei der Bank endgültig ausgelöst wird. Denn auf Grund eines formellen Fehlers des Verkäufers, welche den Fahrzeugbrief auf Basis einer regulären Auslösung anforderte, zieht sich das Ganze ein wenig hin und die Bank zog demzufolge zu Beginn des Monats eine weitere Rate für den Passat ab. Aber dies sollte sich zu Beginn der folgenden Woche auch erledig haben und die zuviel gebuchte Rate wird wieder gutgeschrieben.

Dann endlich wird auch die Folgefinanzierung für das neues Fahrzeug aktiv.
Also es war schon ein langer und teilweise mühseeliger Weg, aber mir blieb nix anderes übrig als die Wandlung.

Doch nun kommt der Knaller......
Mein neues Fahrzeug, ein Golf 7 Variant Highline.... auch dieser poltert nun wieder und ich könnte kotzen!!!
Ich lasse nun am Diemstag einmalig den Dämpferwechsel mit Domlagerwechsel durchführen. Sollte dies nix bringen, werde ich auf die Billstein selbst umsteigen und schauen, wie ich das Ganze dann eventuell mit dem Autohaus oder VW direkt geklärt bekomme.

Tja, ist ja bekannt das die G7 Familie an der HA Poltern kann.

Tja ist auch bekannt, das es nicht jeden Wagen betrifft.

Deswegen schrieb ich auch "poltern kann" 😉

Ach ja, Bielstein soll auch nicht immer für Ruhe sorgen!
Einfach mal hier lesen:

http://www.motor-talk.de/.../...ltern-im-heckbereich-t4784357.html?...

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