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Berechnung Nutzungsgebühr bei Wandlung bzw. Rückabwicklung Passat B8

VW Passat B8
Themenstarteram 28. Mai 2016 um 0:34

Hallo an die Forengemeinde.

Am Montag habe ich meinen Termin mit dem technischen Aussendienst von Volkswagen und er wird nach etlichen Reparaturversuchen seitens des Autohauses hoffentlich meinem Wandlungsgesuch bzw. Rücktrittsgesuch stattgeben.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Wie kann ich vorab die zu erwartende Nutzungsgebühr errechnen? Diese ist ja auch mit abhängig von der zu erwartenden Gesammtlaufleistung eines Fahrzeugs. Doch wie hoch ist die zu erwartende Gesammtlaufleistung meines Fahrzeugs?

Werden die bereits gezahlten monatlichen Raten mit angerechnet?

Hier mal die wichtigsten Eckdaten:

-Passat B8 1,4TSI ACT Limosine Highline

-EZ 03.2015

-gekauft als Jahreswagen der VW AG am 12.02.2016

-Km-Stand bei Kauf 9324

-Km-Stand bei erwarteter Abgabe ~15000

-Kaufpreis 24150€ (ohne Anzahlung)

-bereits gezahlte Raten zum 01.06.2016 (vorgegriffen) = 4*295€=1180€

-vereinbarte Laufleistung 15000km pro Jahr

-vereinbarte Finanzierungsdauer 48 Monate

Zudem ist es interessant zu wissen, ob ich eventuell irgendwie wieder an die Eintauschprämie kommen werde. Denn ich gab meinen B7 damals ab und konnte auf Grund der Eintauschprämie den Preis des B8 um 2500€ auf die 24150€ drücken.

Über fundierte Antworten würde ich mich freuen.

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30 Antworten

Hallo ztp-7883,

ich möchte an dieser Stelle mal mit einem in Internetforen weit verbreitetem Irrtum aufräumen:

1. Die Rechtsfigur der Wandlung ist im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung abgeschafft worden. Statt dessen gibt es heute die Minderung. Größter Unterschied: früher war die Wandlung abhängig vom Wohlwollen des Verkäufers. Die Minderung ist ein gesetzlicher Anspruch, d.h. wenn der Verkäufer nicht freiwillig mitmacht, kannst Du deinen Anspruch gerichtlich durchsetzen.

2. Wenn die Kaufsache mangelhaft ist, musst Du deinem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Schafft er das nicht oder will er das nicht, stehen dir die Rechte aus § 437 zu. Willst Du die Kaufsache loswerden, also vom Kaufvertrag zurücktreten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (nagel mich jetzt nicht fest, hab kein Gesetz und keinen Kommentar dazu zur Hand...). Liegen die Voraussetzungen vor, stehst Du nicht als jemand dar, der "gerne von vw gaaaanz viel Entgegenkommen erhofft", sondern als jemand, der einen Anspruch gegen vw hat.

Vielleicht hilfts ja in den Gesprächen. Was für ein Problem hat denn der Wagen?

Gruß,

Luckyluke

Themenstarteram 28. Mai 2016 um 10:56

All das was du geschrieben hast ist durchaus schon lange bekannt und auch richtig. Aber leider nicht aufschlussreich bezüglich meiner Fragen. Um es für dich kurz zu machen:

 

-Schwerwiegender Mangel liegt vor

-Nachbesserungsversuche gab es genug

-Rechtsbeistand ist involviert

 

Aber all das tut nix zur Sache, denn dies beantwortet nicht die Frage zur erwartenden Gesammtlaufleistung und dem damit verbundenen Nutzungsentgeld.

Hallo,

auf die schnelle konnte ich das hier finden.

http://www.autoscout24.de/.../

http://www.iww.de/.../...rueckabwicklung-eines-kfz-kaufvertrags-f69117

Ich hoffe, das kann weiterhelfen

In dem Artikel von Autoscout ist der letzte Absatz besonders interessant:

"Überlegen Sie sich gut, ob Sie nicht lieber ein Ersatzfahrzeug mit dem Autohändler vereinbaren. Denn für eine Ersatzlieferung kann das Autohaus keine Nutzungsgebühr mehr verlangen."

Das würde ich so auch an deiner Stelle verlangen, wenn es denn zu einer Wandlung kommen sollte. Ein neuer Werksdienstwagen wäre ja schnell besorgt.

Themenstarteram 28. Mai 2016 um 13:07

Naja ich hab schon vor mir wieder einen anderen Jahreswagen der VW AG mitzunehmen. Das ist ja auch ein Werksdienstwagen?

 

In dem Link ist ja auch wieder die Rede von erwarteter Gesammtlaufleistung und die Seite kenn ich bereits. Aber da steht eben wieder die Frage im Raum, wie hoch ist denn die erwartete Gesammtlaufleistung beim 1,4 TSI Passat B8? Früher ging man ja von 150000km aus. Doch heutige Automobile haben ja durchaus eine viel höhere bzw längere.

Da du ja scheinbar einen Anwalt hast,frag den doch einfach. Dafür ist er doch da. Der sollte dir das genau vorrechnen können. Ich denke so oder so wird das ein teurer Spaß werden für dich.

Themenstarteram 28. Mai 2016 um 15:23

Naja teurer Spaß sicher nicht, da die zu erwartende Nutzungsgebühr geringer ausfallen wird, als die bisher gezahlten Raten in Summe. Natürlich wird es mir der Anwalt sagen können, nur wollte ich ihn letzte Nacht bzw am Wochenende damit nicht konfrontieren und hoffte hier auf fundierte Antworten um am Montag morgen eventuell direkt vor Ort zum Termin schon ein paar Vorinformationrn zu haben.

Was ist denn an deinem Fahrzeug nicht in Ordnung? Wenn ich fragen darf

Themenstarteram 28. Mai 2016 um 15:30

Siehe Thema "Fahrwerk poltert"

Du musst die Nuzungsgebühr aber doch trotzdem zahlen,zusätzlich zu den gezahlten Raten!?

Also teurer als wenn du den Wagen behalten würdest.

http://lrbw.juris.de/.../document.py?Gericht=bw&nr=2214

Die Formel ist falsch dargestellt, soll heißen: Gebrauchsvorteil = (Bruttoverkaufspreis x gefahrene Km) / erwartete Gesamtfahrleistung

 

Im Ergebnis würde wohl ein Gutachten zur Frage der Gesamtfahrleistung eingeholt. Für den Benziner würde ich einstweilen mit 200.000 km rechnen, für die 2.0er Diesel mit 250.000 km.

Zitat:

@dk_1102 schrieb am 28. Mai 2016 um 17:37:37 Uhr:

Du musst die Nuzungsgebühr aber doch trotzdem zahlen,zusätzlich zu den gezahlten Raten!?

Also teurer als wenn du den Wagen behalten würdest.

Die Nutzungsgebühr soll den Wertverlust abdecken, genau wie die monatlichen Raten. Also werden die Raten verrechnet.

Wie in den beiden Links oben aber bereits erwähnt wurde, würde ich darauf bestehen, dass der Verkäufer das Produkt austauscht. So können keine Nutzungsgebühren verlangt werden. Dann soll er eben einen gleichwertigen Wagen anbieten, der nun eben schon 15000 km auf der Uhr hat und nicht wie damals einer mit knapp 10000 km.

Der Händler wird das Fahrzeug, auch wenn es denn irgendwann mal richtig repariert werden sollte, nur mit großen Abschlägen wieder verkaufen können. So junge Gebrauchte mit sehr wenig km und schon zwei Vorbesitzern sind meistens gewandelte Fahrzeuge, von denen man besser die Finger lässt. Und davor hat natürlich jeder Händler angst.

Des weiteren finde ich die gängige Berechnung der Nutzungsgebühr für sehr fragwürdig, da sie sich auf ein intaktes Fahrzeug bezieht. Der Kaufpreis wurde ja schließlich für ein intaktes Fahrzeug bezahlt. Wenn dieses Fahrzeug nicht alle bezahlten Funktionen bietet oder wie hier deutliche Komfortverluste hat, war es den Kaufpreis nicht wert und jeder Km müsste günstiger abgerechnet werden. Auch sind sicherlich viele Kilometer für Fahrten zur Werkstatt und dann noch für Testfahrten der Werkstatt entstanden. Würde ich auch nicht bezahlen! Aber leider wird dies sicherlich nur schwer durchzusetzen sein.

Themenstarteram 29. Mai 2016 um 13:02

Zitat:

@Andy_bln schrieb am 28. Mai 2016 um 20:36:35 Uhr:

 

Wie in den beiden Links oben aber bereits erwähnt wurde, würde ich darauf bestehen, dass der Verkäufer das Produkt austauscht. So können keine Nutzungsgebühren verlangt werden. Dann soll er eben einen gleichwertigen Wagen anbieten, der nun eben schon 15000 km auf der Uhr hat und nicht wie damals einer mit knapp 10000 km.

Jetzt muss ich aber mal blöd fragen wie genau das von statten gehen soll?

Es ist doch nahzu unmöglich mir zb. einen Passat zu besorgen, welcher die identische Ausstattung, Farbe, Km usw. hat?

Oder beziehst Du diese Aussage primär nur auf den Verkaufspreis?

Denn mir persönlich schwebt nun vor einen Golf VII Variant zu erwerben, welcher im Preis am Ende dem jetzigen Preis des Passats nahe kommt, aber mitunter eventuell mehr Ausstattung hat (zumal der Variant für mich mit Haus doch sinnvoller erscheint). -> erfolgreiche Rückabwicklung natürlich vorrausgesetzt.

Deswegen sollst du doch auf einen Ersatz pochen. Ob du dann einen Fiat nimmst oder wieder einen Passat ist doch total egal! Mit der Ersatzlieferung scheinen aber die Ansprüche des Autohauses auf Nutzungsentschädigung für deinen Passat zu verfallen. Und das ist das wichtige!!!

Außerdem gibt es Werksdienstwagen wie Sand am Meer in der Händlerbörse und die sind auch alle sehr gut und identisch ausgestattet. Nur bei den Farben könnte es etwas schwieriger werden. Aber wenn du einen Golf willst, dann mache das aber versuche, dass der Golf der Ersatz ist. Lies dir die beiden Links nochmal richtig und in Ruhe durch!!

Denn dann ist es keine Rückabwicklung (was sehr teuer für dich wird) sondern ein Ersatz für ein irreparables Produkt!

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